3dzocker
2011-04-11, 14:59:42
Hallo
N Freund von mir hat sich ein Mietshaus mit 7 Wohneinheiten gekauft. Die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke, die Außenwände, das Dach und die Fenster+Außentür werden umgebaut, bzw. modernisiert um den Wärmeverlust zu minimieren, was gleichzeitig die Vermietung erleichtern sollte, da die Brennstoffkosten und somit die auf die Mieter umlagefähigen Kosten geringer ausfallen.
Die ENEV 2009 schreibt ja vor welche U-Werte erreicht werden müssen, wenn das und das Bauteil geändert werden soll.
Wenn er jetzt aber nix an dem Haus baut, absolut nix, gibts dann irgendein Gesetz was ihm sagt dass er das und das am Haus zu modernisieren hat?
Ich hab dazu nix gefunden.
Wer kennt sich damit aus?
tschau
N Freund von mir hat sich ein Mietshaus mit 7 Wohneinheiten gekauft. Die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke, die Außenwände, das Dach und die Fenster+Außentür werden umgebaut, bzw. modernisiert um den Wärmeverlust zu minimieren, was gleichzeitig die Vermietung erleichtern sollte, da die Brennstoffkosten und somit die auf die Mieter umlagefähigen Kosten geringer ausfallen.
Die ENEV 2009 schreibt ja vor welche U-Werte erreicht werden müssen, wenn das und das Bauteil geändert werden soll.
Wenn er jetzt aber nix an dem Haus baut, absolut nix, gibts dann irgendein Gesetz was ihm sagt dass er das und das am Haus zu modernisieren hat?
Ich hab dazu nix gefunden.
Wer kennt sich damit aus?
tschau