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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beanstandung von Türlackierung


MrToast87
2011-04-16, 19:16:00
Also folgendes...

besitze einen Honda Civic Type S in grau metallic...

hatte letztes Jahr einen Vollkaskoschaden wobei meine rechte Tür zerkratzt wurde, Kotflügel beschädigt und noch das ein oder andere kleine Teil...
hatte den Wagen zu einer von meiner Versicherung ausgesuchten Fachwerkstatt fertig machen lassen...(neuer Kotflügel, Lackierarbeiten etc)...joaa das war mitte Februar...jetzt im April hab ich mein Wagen mal wieder richtig sauber gemacht und poliert und da fällt mir doch auf das die Beifahrertür nicht richtig lackiert worden ist es schimmert ganz leicht nen großer Fleck durch....als wenn dort nicht richtig nachgesprüht worden ist...
meine Frage ist es jetzt...da ich das ja nicht sofort beanstandet hab weil es mir ja jetzt erst richtig ausgefallen ist..kann man das nachträglich beanstanden (die werden sicher sagen war ich selber oder ich war nochmal bei nem anderen lacker) ...Falls nein wird eine komplette neulackierung der Tür notwending sein? Wenn ja was kostet es?


joa und was soll ich sagen wenn die mich Fragen wieso ich nicht sofort bei übernahme des Fahrzeugs es gesehen hab? Und was mach ich für den Fall das die sich quer stellen...bringt meine Autorechtsschutz was? Wie soll ich beweisen das die gefuscht haben ? Kann ja auch sein das ich wieder einen Unfall hatte zwischenzeitlich und naja es bei einem amateur machen lassen hab und jetzt der alten Werkstatt das unterjubeln will..wie rüste ich mich da am besten?

nn23
2011-04-16, 19:26:17
Nunja, eigentlich sollte ja erstmal die gesetzliche Gewährleistung gelten.
D. h. innerhalb 6 Monate kannst du hin und die müssen dir beweisen, dass der Schaden nicht bestand, als sie dir die Tür lackiert haben.

Das ist praktisch sehr schwer möglich. Also hast du erstmal gute Karten.
Was die aber sagen ist ne andere Sachen. Die können sich narürlich quer stelllen.
Dann ist das ganze nicht mehr so einfach, bzw. weiss ich nicht genau was du da machen müsstest um weiter zu kommen (Anzeige?).

Normalerweise würde ich:
1. Dahin, denen das zeigen und darauf bestehen, dass die das richtig machen (freundlich und ohne drohung mit Anwalt oder so, das kommt immer schlecht).
2. Sollten die sich weigern : einen Vorgesetzten verlangen und das mit dem ausdiskutieren (sollte hier kein entgegenkommen sein vorsichtig andeuten, dass man auch rechtliche Schritte einleiten würde).
3. Stellen die sich immernoch quer: Versicherung anrufen und das beanstanden, die sollen sich mal mit der Werkstatt in Verbindung setzen
4. Wird das immer noch nichts bleibt nur der Weg zum Anwalt, da müsste man rechnen was das kostet und ob sich das lohnt...

mbee
2011-04-16, 19:51:35
Wer einmal spart, zahlt oft zwei Mal: Never ever KFZ-Versicherungen ohne freie Werkstattwahl abschließen, kann ich da nur sagen...die paar Euro mehr lohnen sich im Schadensfall meistens.

Majestic
2011-04-16, 20:37:29
Wer einmal spart, zahlt oft zwei Mal: Never ever KFZ-Versicherungen ohne freie Werkstattwahl abschließen, kann ich da nur sagen...die paar Euro mehr lohnen sich im Schadensfall meistens.

So pauschal kann man das nicht sagen. Selbst in einer Fachwerkstatt (in meinen Fall ein sehr großer und bekannter VW Händler) kann man Pfusch erleben. Und das auch mehrmals. Wenn man das Pech hat das die irgend einen Honk ran lassen gehts halt schief.

MrToast87
2011-04-16, 20:48:45
ich hoffe mal kann da was bewirken....

xcv
2011-04-16, 21:06:54
Glaube nicht das man das was machen kann.
Zumindest nicht ohne Gutachten. Ist mir auch nciht bekannt, daß die 6 Monate Regel einfach so auf Lackierarbeiten anwendbar ist.

MrToast87
2011-04-16, 21:28:14
also ist man deiner Meinung nach der gearschte wenn einem lackierfehler nicht sofort auffallen ?

FeuerHoden
2011-04-17, 00:03:28
Mit der Übergabe des Fahrzeugs hast du den Zustand als gegeben akzeptiert. Kann natürlich sein dass die Werkstatt ne Politur drauf gemacht hat damit mans nicht sofort sieht aber auch das kann man bei Übergabe des Fahrzeugs überprüfen.

Nach so langer Zeit kann ja alles mögliche mit dem Fahrzeug passiert sein was Werkstatt und Versicherung nicht wissen. Könnte ja sein dass du selbst verschuldet nochmal die Tür zerkratzt und es in einer Pfuscher Werkstatt oder selbst zu richten versucht hast, das ist schief gegangen und jetzt willst du Versicherung und Werkstatt bescheissen. Kann auch sein dass du dein Auto 2x pro Woche mit Schleifpaste poliert hast oder du hast den Wagen neben nem Lagerfeuer geparkt.

Mit all diesen Dingen muss der Gesetzgeber rechnen weil genau solche Lücken immer wieder ausgenutzt werden und deswegen gibt es, so wie ich vermute, diese Lücke nicht.

mbee
2011-04-17, 03:14:14
So pauschal kann man das nicht sagen. Selbst in einer Fachwerkstatt (in meinen Fall ein sehr großer und bekannter VW Händler) kann man Pfusch erleben. Und das auch mehrmals. Wenn man das Pech hat das die irgend einen Honk ran lassen gehts halt schief.
Sicher richtig, nur steigt die Wahrscheinlichkeit für Pfusche eben entsprechend, da die Vertragswerkstätten der Versicherungen hier mit kleinen Gewinnspannen arbeiten und oft nicht den besten Ruf haben.

also ist man deiner Meinung nach der gearschte wenn einem lackierfehler nicht sofort auffallen ?
Nein, aber Du bist in der Tat "der Gerarschte", wenn sich die Werkstatt querstellt, weil Dir das eben ziemlich spät aufgefallen ist.

nn23
2011-04-17, 12:13:35
Nach so langer Zeit kann ja alles mögliche mit dem Fahrzeug passiert sein was Werkstatt und Versicherung nicht wissen. Könnte ja sein dass du selbst verschuldet nochmal die Tür zerkratzt und es in einer Pfuscher Werkstatt oder selbst zu richten versucht hast, das ist schief gegangen und jetzt willst du Versicherung und Werkstatt bescheissen. Kann auch sein dass du dein Auto 2x pro Woche mit Schleifpaste poliert hast oder du hast den Wagen neben nem Lagerfeuer geparkt.



Genau dafür gibt es die Beweislastumkehr.
Die Werkstatt muss beweisen, dass dies nicht passiert ist!
Sind 6 Monate um musst du beweisen, dass dies nicht passiert ist!

Beides nur sehr schwer möglich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

MrToast87
2011-04-17, 12:41:10
ne die Repararatur ist 2 Monate her...

(R)evolutionconcept
2011-04-17, 13:13:31
Geh einfach hin. Wirklich.
Die haben die Leistung nich erbracht und müssen halt nochmal ran. Einfach hingehen und gar nicht erst fragen sondern reklamieren, als wärst du dir deines Standpunktes sicher. ;)
Wenn die sich quer stellen, kannst ja immer noch mal bei der Rechtsschutz oder ähnlichem nachfragen.

cartman5214
2011-04-17, 15:16:54
Genau dafür gibt es die Beweislastumkehr.
Die Werkstatt muss beweisen, dass dies nicht passiert ist!
Sind 6 Monate um musst du beweisen, dass dies nicht passiert ist!

Problem wird sein das die Werkstatt das mittels Übergabeprotokoll, so denn eins vorhanden ist, relativ einfach beweisen kann. Wir reden hier über einen offensichtlichen Mangel von klarer optischer Natur. Nicht der übliche Gewährleistungsfall wo ein verdeckter Mangel nach Monaten zu einem Funktionsausfall führt.

Die Werkstatt wird das Protokoll rausholen, auf die Unterschrift von MrToast1987 auf diesem verweisen und damit vollkommen nachvollziehbar sagen "Beweis erbracht!".

MrToast87
2011-04-17, 18:03:56
ja super :rolleyes:

(R)evolutionconcept
2011-04-17, 21:00:00
ja super :rolleyes:

Steck doch nicht schon vorher den Kopf in den Sand. ;)
Einfach versuchen.

cartman5214
2011-04-17, 21:10:45
Ja, probieren definitiv! Mal ganz davon abgesehen das es oft genug kein Protokoll gibt, ab und zu trifft man auch auf anständige Meister. Und das kommt öfter vor als man denken sollte!

Wollte vorhin nur darauf hinweisen das es so einfach mit den sechs Monaten und der Gewährleistung nicht sein muss und wird wenn die Werkstatt hart gegenhält.