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Flyinglosi
2011-04-21, 13:12:19
Hi Leute,

ich stecke gerade in ner etwas unangenehmen Situation. Vor 3 Jahren habe ich eine Wohnung gemietet (befristet auf 5 Jahre). Der damalige Vermieter war recht nett, und die Miete sehr gering. Das Haus hat drei Stockwerke, wobei im untersten ein Restaurant war. Darüber gibs zwei Stockwerke mit je einer Wohnung. Ich selbst habe die obere Wohnung gemietet.

Im Sommer hat das Restaurant zugemacht, die Wohnung unter mir wurde ebenfalls verlassen. Seitdem bin ich der einzige Mieter im Haus. Dies hat sich im Winter gleichmal bemerkbar gemacht, da das restliche Haus nicht mehr geheizt wurde. In Kombination mit einer nicht einer praktisch nicht vorhandenen Wärmedämmung stört sowas gewaltig. Als ich den Vermieter darauf hinweisen wollte, wurde mir gesagt, dass das Haus bald verkauft werden würde (das war ca. im November) ich mir aber diesbezüglich keine Gedanken machen müsse.

Nebenbei: Ich wurde im November von der Polizeit angerufen, dass eine Anzeige eingegangen wäre, da der Gehsteig nicht vom Laub befreit wurde. Nach nem kurzen Telefonat mit dem Vermieter hab ich mich damals bereit erklärt, das Laub zu entfernen (obwohl dies nicht zu meinen Pflichten gehört). Der damalige Vermieter wohnte etwas weiter entfernt.

Anfang Jänner begann dann die Gastherme zu streiken. Die Heizung funktionierte noch, aber es gab nur noch lauwarmes Wasser aus dem Hahn (später nur noch kalte). Ich informierte sofort den Vermieter, welcher meinte er würde sich sofort darum kümmern. Als nach drei Wochen nichts passierte, kontaktierte ich ihn erneut. Mir wurde gesagt, das Haus würde in der nächste Woche verkauft werden. Der neue Vermieter würde sich darum kümmern (Toll, noch eine Woche ohne Warmwasser)

Einige Tage daraus entdeckte ich beim Verlassen der Wohnung zufällig einen Wasserschaden im unteren Stockwerk (hier floss lieterweise Wasser aus einer undichten Leitung direkt in ein Zimmer und versickerte im Boden). Ich kontaktierte den Vermieter sofort, wobei er wiederum entspannt reagierte, und meinte darum würde sich der neue Vermieter kümmern. Ich sprach ihn dann weiters auf meine Situation an. Er meinte der neue Vermieter wäre froh, wenn ich die restlichen zwei Jahre des Vertrages noch ausnutzen würde. In diesem Moment war ich mal beruhigt.

Den neuen Vermieter lernte ich 2 Tage später zufällig im Stiegenhaus kennen. Da wurde mir auch erst bewusst, dass dieser meine Wohnung ja noch nie gesehen hatte (gut, sein Problem). Ein wenig störtend war weiters sein schlechtes Deutsch (ich hatte das Gefühl, dass er mich nicht wirklich verstand). Am Samstag darauf klingelte es um 10 an meiner Tür. Ich öffnete und der neue Vermieter + einem weitere Mann standen da. Ich wurde sofort gefragt "wann ich denn nun ausziehen würde". Ich erinnerte ihn an meinen Vertrag, welcher noch 2 Jahre laufen würde. Weiters sprach ich die defekte Gastherme an. Dann zog er ab.

Es dauerte nochmals 3 Wochen bis die Therme repariert war. Dabei schickte er mir zuerst einen Installateur vorbei, welcher selbst sagte er könne an so einer Therme nichts reparieren. Danach bot ich an, einen Kostenvoranschlag beim zuständigen Hersteller einzuholen. Dies lehnte der Vermieter ab, und schickte stattdessen einen weiteren Installateur, welcher dann selbst den Kontakt zur Firma aufnahm. All diese Schritte gingen nur voran, weil ich selbst ständig den Vermieter telefonisch kontaktierte. Dabei kam auch raus, das der Vermieter das Haus abreisen wolle, und er nur noch darauf warten würde, bis mein Vertrag ausläuft.

Weiters beauftragte der Vermieter einen Hausverwalter. Als ich bei nem Anruf auf die defekte Therme hinweisen wollte, wurde ich stattdessen auf den sehr geringen Mietzins hingewiesen, welche man gleichmal anpassen müsse. Weiters wollten sie das Passwort für das Sparbuch mit der Kaution (welches ich natürlich nicht verraten habe).

Tja und vor einiger Zeit hab ich zufällig in meinem Vertrag entdeckt, dass dort ne Klausel vermerkt ist, welche besagt das sowohl Mieter als auch Vermieter den Vertrag innerhalb von 3 Monaten beenden können. Daher versteh ich ja nichtmal, warum ich nicht schon lange rausgeflogen bin. Oder sind solche Klauseln nicht legal?

Leider ist mir letztens bei nem Gespräch mit der Hausverwaltung der Kragen geplatzt. Damals war der Installateur zum letzten mal im Haus und hinterließ ein Schlachtfeld. Zur selben Zeit kam ein Brief von der Hausverwaltung, dass sie die Miete um 10€ erhöhen würden. Das klingt vielleicht lächerlich, aber nach der Tortur der letzten Monate bin ich explodiert und hab mich telefonisch bei denen gemeldet. Hab die Frau ca. 5min angemotzt und zum Schluss mit meinem Anwalt gedroht, für den Fall ich in Zukunft nicht einfach meine Ruhe habe und alles reibungslos ablaufe. (zu dem Zeitpunkt hatte ich bereits 3 Unitage sausen lassen für Installateurbesuche und einige Stunden in Telefonate und ähnliches investiert. ganz zu Schweigen von der täglichen kalten Dusche)

Also, wie geht man da vor? Ich studiere noch ca. 1,5 Jahre und will dann die Stadt verlassen. Eine neue Wohnung kommt daher nicht in Frage.

mfg Stephan

dreas
2011-04-21, 13:15:51
kurz und knapp, zieh aus. mit den verhältnissen wirst du nur mehr ärger und stress bekommen was du sicher gerade am ende des studiums nicht gebrauchen kannst.

Surrogat
2011-04-21, 13:17:38
kannst du mir auch nur einen Grund verraten warum du die Miete nicht schon zigfach gekürzt hast?

Und lass dich nicht ins Bockshorn jagen, wir leben hier in Deutschland und nicht in der hinteren Mongolei, hier gibt es gesetze und meistens sind diese für den Mieter und nicht gegen ihn!

Philipus II
2011-04-21, 13:17:52
Ein Ausfall der Heizung ist Grund für eine Mietminderung.
Mieterhöhungen sind nur sehr begrenzt möglich. Was steht dazu überhaupt im Mietvertrag?
Rechtsschutzversicherung oder Mieterbund? Dann solltest du das den Profi machen lassen.

Acid-Beatz
2011-04-21, 13:20:32
Auch wenn du vielleicht im Recht sein magst, ich denke es is trotzdem schonender für die Nerven wenn du gegebenenfalls trotzdem umziehst. Vielleicht ne WG oder so?!
Dich belastet ja das Ganze jetzt schon in gewisser Art und Weise und wie du dir denken kannst wird dich der Mieter dann wohl schnellstmöglich aus der Wohnung raushaben wollen.

Greez

Exxtreme
2011-04-21, 13:24:15
Ich würde auch ausziehen. Der neue Besitzer wird da nicht viel investieren in diese Immobilie wenn er sie sowieso abreissen will. Und sich auf einen Kleinkrieg mit ihm einzulassen ist so eine Sache. Die zerrt an den Finanzen und Nerven.

Flyinglosi
2011-04-21, 13:26:46
Ich wohne in Österreich. Jede Form von rechtlichen Schritte kostet mich hier gleichmal Geld (welches ich als Student nicht habe).

Mir ist klar, dass die fehlende Heizung ein Grund für Mietverminderung wäre. Jedoch klappt das Druckmittel nicht, wenn der Vermieter einem ohnehin raushaben will. Somit könnte er mich ja rauswerfen da ich die Miete nicht bezahle.

Ein Auszug wäre für mich die wirklich letzte Möglichkeit. In der Stadt findet man aktuell kaum brauchbare Wohnungen und ein Studentenheim ist keine Alternative (wohin mit den Möbeln, Fernseher, Pc etc.) Auch würde mir gerade das Geld zum Einrichten fehlen.

Ich habe schon versucht mit in den Gesetzestexten schlau zu machen. Aber da komm ich als Laie nicht weit. Und sämtliche Einrichtungen welche sich um Mieterschutz kümmern, verlangen Mietgleidsbeiträge (und ich will in meiner aktuellen Situation keine 100€ investieren um zu hören, dass ich nix machen kann.)

mfg Stephan

captainsangria
2011-04-21, 13:34:47
Normalerweise gibt es bei Rechtanwälten einen Gratissamstag wo man sich solche Informationen einholen kann. Sollte in einem der Bezirksblätter aufliegen.

Surrogat
2011-04-21, 13:37:27
Somit könnte er mich ja rauswerfen da ich die Miete nicht bezahle.

das geht zumindest hier in D eben nicht

PacmanX100
2011-04-21, 13:41:44
Mir ist klar, dass die fehlende Heizung ein Grund für Mietverminderung wäre. Jedoch klappt das Druckmittel nicht, wenn der Vermieter einem ohnehin raushaben will. Somit könnte er mich ja rauswerfen da ich die Miete nicht bezahle.

Das ist doch ein Mißverständniss. Berechtigte Mängel berechtigen niemanden zur sofortigen Auflösung eines Vertrags, denn es sind ja Rechte die einem zustehen und nicht handeln auf eigene Faust. Mietminderungen müssen sie in Kauf nehmen, wenn die Mängel tatsächlich bestehen. Sollte er sie nicht beseitigen, kann man die Miete ja noch weiter kürzen oder vielleicht sogar andere Schadenssummen geltend machen.

DerKleineCrisu
2011-04-21, 13:43:41
Hallo,

Das hier könnte interessant sein:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=36155&

An sonst suche ne andere Wohnung und frage doch den Vermieter wenn er eh
wartet bis du aus der Wohnung ziehst ob er die nicht mit etwas Unterstützung
(Geld, Sachleistungen oder ähnliches ) entgegenkommt.

Oh sehe gerade Österreich :freak:, da bringt dir DE Rechtssprechung reichlich wenig.

Dann das hier:

http://www.pm-anwaelte.at/de/newsletter/archiv-vorarlberg-online/mietkuendigung-nach-hausverkauf.aspx

Auch sonst sind dort Interessante Beiträge für dich dabei

Grüße

Der Fünfte Elefant
2011-04-21, 13:54:53
Biete doch mal an, das du gegen Zahlung einer entsprechenden Entschädigung bereit wärst den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen.

Morale
2011-04-21, 13:59:32
Biete doch mal an, das du gegen Zahlung einer entsprechenden Entschädigung bereit wärst den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen.
Wieso er kann doch ohne was zu zahlen einfach jetzt kündigen und ist dann in 3 Moanten daraus, wenn er will. Wieso noch eine Entschädigung zahlen.

Philipus II
2011-04-21, 14:11:44
Zumindest in .de wäre das möglicherweise nicht möglich.

DerKleineCrisu
2011-04-21, 14:18:20
Wieso er kann doch ohne was zu zahlen einfach jetzt kündigen und ist dann in 3 Moanten daraus, wenn er will. Wieso noch eine Entschädigung zahlen.

Er meinte damit das der Vermieter dem Mieter eine Zuwendung geben tut.;)

Morale
2011-04-21, 14:19:36
Zumindest in .de wäre das möglicherweise nicht möglich.
Mh so als Hobbyjurist, im BGB steht

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Er meinte damit das der Vermieter dem Mieter eine Zuwendung geben tut.;)
Achso ja falsch verstanden :)

thomasius
2011-04-21, 16:43:14
Er meinte damit das der Vermieter dem Mieter eine Zuwendung geben tut.;)
genau so sollte man es machen.

man kann durchaus signalisieren, dass man bereit ist auszuziehen, wenn man
a) eine entschädigung bekommt
b) vermieter eine entsprechende wohnung als ersatz sucht oder auch hier zu einer enschädigung bereit ist.

imho ist sowas durchaus üblich. in einem fall aus meinem bekanntenkreis waren es 20 000 DM und die bereitstellung einer ersatzwohnung.

Philipus II
2011-04-21, 18:31:03
@Morale
Meiner Kenntnis nach benötigt der Vermieter für eine ordentliche Kündigung einen Grund. Ein Klassiker wäre Eigenbedarf.

Flyinglosi
2011-04-22, 10:47:25
An eine Ablöse habe ich auch schon gedacht. Allerdings steht in meinem Mietvertrag, dass der Vermieter ja ebenfalls den Vertrag unter Einhaltung einer 3 monatigen Frist auflösen kann. Daher verstehe ich ja generell nicht, warum ich noch keine Kündigung erhalten habe.

Und als Grund für eine Kündigung würde der Abriss des Hauses sicher gelten.

mfg Stephan

captainsangria
2011-04-22, 11:03:12
Normalerweise gibt es bei Rechtanwälten einen Gratissamstag wo man sich solche Informationen einholen kann. Sollte in einem der Bezirksblätter aufliegen.
An eine Ablöse habe ich auch schon gedacht. Allerdings steht in meinem Mietvertrag, dass der Vermieter ja ebenfalls den Vertrag unter Einhaltung einer 3 monatigen Frist auflösen kann. Daher verstehe ich ja generell nicht, warum ich noch keine Kündigung erhalten habe.

Und als Grund für eine Kündigung würde der Abriss des Hauses sicher gelten.

mfg Stephanversuch mal das

Flyinglosi
2011-04-22, 13:35:39
jep, am Dienstag hab ich einen Termin zur Rechtsberatung. Ich werd euch auf dem Laufenden halten.

mfg Stephan

FeuerHoden
2011-04-23, 11:42:34
Bei den Mieterverbänden kostet der Jahresbeitrag 40-80€ (je nach Verband) und man kann eine Rechtschutzversicherung auch gleich abschließen, was ich aber nicht gemacht habe.

Ich war schon zweimal beim Mieterverband BEVOR ich in eine Wohnung eingezogen bin und die finden hier und da mal nette kleine Klauseln wo man der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter nur zu sagen braucht 'Das muss weg weil unzulässig' und es wird meist auch ohne murren gestrichen wenn man sagt dass man dieses und jenes nicht will, sofern man einen Passus bei der Hand hat ala 'Lt. OGH Urteil blablabla'.

Bei mir wars zuletzt der Punkt dass ich lt. Mietvertrag verpflichtet bin die Kombitherme alle 12 Monate warten zu lassen. Eine Rückfrage beim Mieterverband ergab dass dieser punkt 'grenzwertig' ist worauf ich gebeten habe den Punkt zu streichen was auch ohne Gegenwehr gemacht wurde.
Man ist zwar von Rechtswegen verpflichtet die Kombitherme 1x jährlich warten zu lassen aber nicht auf den Tag genau alle 12 Monate, das ist ein Unterschied! Die letzte Wartung wurde voriges Jahr im Februar gemacht, die nächste lasse ich dieses Jahr im Mai machen, die nächste nächstes Jahr im August. So spare ich mir auf 4 Jahre 1x die Kombithermenwartung und hab damit den Beitrag für den Mieterverband fast wieder drin. ;)

Solche und andere Dinge zu klären BEVOR man einen Mietvertrag unterschreibt erspart einem viel Ärger und die 58€ im Jahr für den Mieterverband sind mir das auch wert.

onkel2003
2011-04-23, 17:57:24
jep, am Dienstag hab ich einen Termin zur Rechtsberatung. Ich werd euch auf dem Laufenden halten.

mfg Stephan

befristet auf 5 Jahre, heist ja nur er läuft nach 5 jahren ab, dann können beide seiten fristlos kündigen bzw es läuft halt aus, eigentlich benötigt keine seite mehr eine kündigung.

die 3 monate bezieht sich aufs normale kündigen, beide können kündigen, beim vermieter ist dies aber nur mit ein grund möglich, dies ist beispiel auch der Abriss nur wann ist dieser, warten sie nur auf dein auszug, kann ich mir nicht vorstellen den sonst hätten sie dir schon längst angeboten zu gehn.
den sowas kann für den vermieter durchaus viel teuer werden. also bieten sie dir kostenerstattung oder so an hauptsache du machst dich von acker.

ich würd dir raten geh zum vermieter lass den ein schreiben unterschreiben das du zu jeder zeit ohne frist die wohnung kündigen kannst, sobald du eine neue wohnung hast zack raus.
kannst natürlich auch knall hart bleiben, bleib in der wohnung und mit glück kommt der vermieter und zahlt dir die unkosten für neue wohnung, nur bedenke eins wenn die 5 jahre vorbei sind musst du raus.




Solche und andere Dinge zu klären BEVOR man einen Mietvertrag unterschreibt erspart einem viel Ärger und die 58€ im Jahr für den Mieterverband sind mir das auch wert.

ein Mieterverband bringt mir nichts vor ein mietvertrag.
1. unteschreibe ich ihn nicht bekomme ich die wohnung halt nicht
2. denke ich 9 von 10 verträgen würde man nicht bekommen wenn man mit OGH Urteil blablabla ankommt.
3. kann man nach den unterschreiben mit OGH Urteil blablabla ankommen ob das so gut ist?

ist ja das gleiche geblubber wie das mit der Mietkaution auf 3 monate, komm ein mieter mal damit das du das recht hast die Mietkaution auf 3 monate zu zahlen, der sagt doch gleich wenn kein geld such dir ne brücke.
und den mietvertrag bekommste auch erst wenn die volle Mietkaution auf den tisch liegt.

FeuerHoden
2011-04-23, 19:11:54
Quatsch²

Jeden Mietertrag sollte man vor der Unterschrift einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Und Vermieter sind in der Regel durchaus Gesprächsbereit, wenn nicht dann ist das schon ein schlechtes Zeichen. Man kann ja auch vorher mal antesten wie kulant/menschlich sich der Vermieter zeigt und auf welchen Säulen der Vertrag überhaupt steht.

Bei der Wohnung die ich mir vor meiner jetzigen zuletzt angesehen habe bestand der Vertrag aus 71, in Worten EINUNDSIEBZIG! unzulässigen Punkten die alle 2001 vom OGH gemeinsam mit 11 anderen Musterverträgen anderer Vermieter als unzulässig verboten wurden. 2001 unterzeichnete der Vermieter auch eine Unterlassungserklärung und hat dann 9 Jahre später noch die Frechheit mir GENAU DIESEN Vertrag vorzusetzen.

Da stand unter anderem auch drin dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden könne, oder dass ich bei einer Kündigung meinerseits für mindestens 3 Jahre die volle Miete zu bezahlen hätte.

Rückfrage beim Mieterverband:
Ich: Also im Zweifelsfall bricht mir dieser Vertrag das Genick?
Mieterverband: So ist es.
Ich: Ist so ein Vertrag denn nicht bedenklich oder Gang und Gebe?
Mieterverband: Das ist genau die richtige Frage. Es IST bedenklich und es IST Gang und Gebe.
Ich: Also wenn ich nicht unter Zugzwang stehe sollte ich lieber nicht unterschreiben?
Mieterverband: Solange Sie noch IRGENDWO anders wohnen können würde ich das auf GAR KEINEN FALL unterschreiben.

Von meinen Bekannten lassen alle ihre Mietverträge überprüfen. Entweder vom Mieterverband, oder wenn in der Familie vorhanden von einem Anwalt. Und es sind immer einige Punkte die nach Mietgesetz schlicht und ergreifend unzulässig sind und wenn dann der Herr von Mieterverband oder gleich der Anwalt den Vermieter anruft, heißt es ganz schnell: 'Oje oje, das war ja noch ein alter Mietvertrag, ich hab hier den richtigen, das war ein Versehen .... tralalala ...'.

Und wenn ein Vermieter überhaupt nicht einsichtig ist und komplett abblockt dann würde ich da erst recht nicht unterschreiben. Solche Leute agieren wenn überhaupt erst nach einem Gerichtsurteil und in Zweifelsfall hat man einfach nicht die nerven für einen Jahrelangen Rechtsstreit, dann lieber eine andere Wohnung suchen wo das Klima besser passt.

Edit: Wenn Mister Mieterverband oder Anwalt nach dem Mietvertrag fragt liegt der schneller auf dem Tisch als das Faxgerät zum einschalten braucht. ;)

onkel2003
2011-04-24, 06:21:36
Rückfrage beim Mieterverband:
Ich: Also im Zweifelsfall bricht mir dieser Vertrag das Genick?
Mieterverband: So ist es.
Ich: Ist so ein Vertrag denn nicht bedenklich oder Gang und Gebe?
Mieterverband: Das ist genau die richtige Frage. Es IST bedenklich und es IST Gang und Gebe.
Ich: Also wenn ich nicht unter Zugzwang stehe sollte ich lieber nicht unterschreiben?
Mieterverband: Solange Sie noch IRGENDWO anders wohnen können würde ich das auf GAR KEINEN FALL unterschreiben.

)

ist doch ein Widerspruch in sich.

wenn in den vertrag unzulässigen Punkten sind und ich den unterschreibe sagen wir mal der punkt "mindestens 3 Jahre die volle Miete zu bezahlen hätte"

Ich: Also im Zweifelsfall bricht mir dieser Vertrag das Genick?
Mieterverband: So ist es.

wieso sagt Mieterverband so ist es, entweder ist dieser punkt unzulässig oder nicht
in diesen fall ist er es natürlich von daher kann ich unterschreiben den ich müsste die miete nicht 3 Jahre weiter zahlen weil dieser punkt unzulässig ist.

Mieterverband geht hier nur auf Nummer sicher nicht unterschreiben.

gleiche spiel mit der Mietkaution ich kenne nicht einen der nicht die Mietkaution bei Mietvertrag hin legen durfte.

aber da verstehe ich die Vermieter auch, es gibt einfach zu viele die eine Wohnung anmieten und danach kann man sie in die tone kloppen.
und wenn einer dann nicht mal in der lage ist 3 Monate Mietkaution auf einmal auf den Tisch zu legen der sucht keine Wohnung den so was muss ich heute bei einer wohnungs suche mit einplanen.

Mieterverband ist in meinen Augen total Blödsinn, schon das es ca 5 Euro in Monat kostet.
5 Euro mehr also 10 Euro bekommt man eine Rechtschutzversicherung die deutlich mehr abdeckt als nur so was.

Lawmachine79
2011-04-24, 11:55:58
Hi Leute,

ich stecke gerade in ner etwas unangenehmen Situation. Vor 3 Jahren habe ich eine Wohnung gemietet (befristet auf 5 Jahre). Der damalige Vermieter war recht nett, und die Miete sehr gering. Das Haus hat drei Stockwerke, wobei im untersten ein Restaurant war. Darüber gibs zwei Stockwerke mit je einer Wohnung. Ich selbst habe die obere Wohnung gemietet.

Im Sommer hat das Restaurant zugemacht, die Wohnung unter mir wurde ebenfalls verlassen. Seitdem bin ich der einzige Mieter im Haus. Dies hat sich im Winter gleichmal bemerkbar gemacht, da das restliche Haus nicht mehr geheizt wurde. In Kombination mit einer nicht einer praktisch nicht vorhandenen Wärmedämmung stört sowas gewaltig. Als ich den Vermieter darauf hinweisen wollte, wurde mir gesagt, dass das Haus bald verkauft werden würde (das war ca. im November) ich mir aber diesbezüglich keine Gedanken machen müsse.

Nebenbei: Ich wurde im November von der Polizeit angerufen, dass eine Anzeige eingegangen wäre, da der Gehsteig nicht vom Laub befreit wurde. Nach nem kurzen Telefonat mit dem Vermieter hab ich mich damals bereit erklärt, das Laub zu entfernen (obwohl dies nicht zu meinen Pflichten gehört). Der damalige Vermieter wohnte etwas weiter entfernt.

Anfang Jänner begann dann die Gastherme zu streiken. Die Heizung funktionierte noch, aber es gab nur noch lauwarmes Wasser aus dem Hahn (später nur noch kalte). Ich informierte sofort den Vermieter, welcher meinte er würde sich sofort darum kümmern. Als nach drei Wochen nichts passierte, kontaktierte ich ihn erneut. Mir wurde gesagt, das Haus würde in der nächste Woche verkauft werden. Der neue Vermieter würde sich darum kümmern (Toll, noch eine Woche ohne Warmwasser)

Einige Tage daraus entdeckte ich beim Verlassen der Wohnung zufällig einen Wasserschaden im unteren Stockwerk (hier floss lieterweise Wasser aus einer undichten Leitung direkt in ein Zimmer und versickerte im Boden). Ich kontaktierte den Vermieter sofort, wobei er wiederum entspannt reagierte, und meinte darum würde sich der neue Vermieter kümmern. Ich sprach ihn dann weiters auf meine Situation an. Er meinte der neue Vermieter wäre froh, wenn ich die restlichen zwei Jahre des Vertrages noch ausnutzen würde. In diesem Moment war ich mal beruhigt.

Den neuen Vermieter lernte ich 2 Tage später zufällig im Stiegenhaus kennen. Da wurde mir auch erst bewusst, dass dieser meine Wohnung ja noch nie gesehen hatte (gut, sein Problem). Ein wenig störtend war weiters sein schlechtes Deutsch (ich hatte das Gefühl, dass er mich nicht wirklich verstand). Am Samstag darauf klingelte es um 10 an meiner Tür. Ich öffnete und der neue Vermieter + einem weitere Mann standen da. Ich wurde sofort gefragt "wann ich denn nun ausziehen würde". Ich erinnerte ihn an meinen Vertrag, welcher noch 2 Jahre laufen würde. Weiters sprach ich die defekte Gastherme an. Dann zog er ab.

Es dauerte nochmals 3 Wochen bis die Therme repariert war. Dabei schickte er mir zuerst einen Installateur vorbei, welcher selbst sagte er könne an so einer Therme nichts reparieren. Danach bot ich an, einen Kostenvoranschlag beim zuständigen Hersteller einzuholen. Dies lehnte der Vermieter ab, und schickte stattdessen einen weiteren Installateur, welcher dann selbst den Kontakt zur Firma aufnahm. All diese Schritte gingen nur voran, weil ich selbst ständig den Vermieter telefonisch kontaktierte. Dabei kam auch raus, das der Vermieter das Haus abreisen wolle, und er nur noch darauf warten würde, bis mein Vertrag ausläuft.

Weiters beauftragte der Vermieter einen Hausverwalter. Als ich bei nem Anruf auf die defekte Therme hinweisen wollte, wurde ich stattdessen auf den sehr geringen Mietzins hingewiesen, welche man gleichmal anpassen müsse. Weiters wollten sie das Passwort für das Sparbuch mit der Kaution (welches ich natürlich nicht verraten habe).

Tja und vor einiger Zeit hab ich zufällig in meinem Vertrag entdeckt, dass dort ne Klausel vermerkt ist, welche besagt das sowohl Mieter als auch Vermieter den Vertrag innerhalb von 3 Monaten beenden können. Daher versteh ich ja nichtmal, warum ich nicht schon lange rausgeflogen bin. Oder sind solche Klauseln nicht legal?

Leider ist mir letztens bei nem Gespräch mit der Hausverwaltung der Kragen geplatzt. Damals war der Installateur zum letzten mal im Haus und hinterließ ein Schlachtfeld. Zur selben Zeit kam ein Brief von der Hausverwaltung, dass sie die Miete um 10€ erhöhen würden. Das klingt vielleicht lächerlich, aber nach der Tortur der letzten Monate bin ich explodiert und hab mich telefonisch bei denen gemeldet. Hab die Frau ca. 5min angemotzt und zum Schluss mit meinem Anwalt gedroht, für den Fall ich in Zukunft nicht einfach meine Ruhe habe und alles reibungslos ablaufe. (zu dem Zeitpunkt hatte ich bereits 3 Unitage sausen lassen für Installateurbesuche und einige Stunden in Telefonate und ähnliches investiert. ganz zu Schweigen von der täglichen kalten Dusche)

Also, wie geht man da vor? Ich studiere noch ca. 1,5 Jahre und will dann die Stadt verlassen. Eine neue Wohnung kommt daher nicht in Frage.

mfg Stephan
Du könntest die Miete mindern. Wieviel angemessen sind, kann Dir aber nur ein Anwalt sagen. Du kannst sie soweit ich weiß (Anwalt fragen) auch rückwirkend zu dem Zeitpunkt mindern, an dem die Mängel aufgetreten sind.

FeuerHoden
2011-04-24, 12:29:21
ist doch ein Widerspruch in sich.

wenn in den vertrag unzulässigen Punkten sind und ich den unterschreibe sagen wir mal der punkt "mindestens 3 Jahre die volle Miete zu bezahlen hätte"

Ich: Also im Zweifelsfall bricht mir dieser Vertrag das Genick?
Mieterverband: So ist es.

wieso sagt Mieterverband so ist es, entweder ist dieser punkt unzulässig oder nicht
in diesen fall ist er es natürlich von daher kann ich unterschreiben den ich müsste die miete nicht 3 Jahre weiter zahlen weil dieser punkt unzulässig ist.

Mieterverband geht hier nur auf Nummer sicher nicht unterschreiben.

gleiche spiel mit der Mietkaution ich kenne nicht einen der nicht die Mietkaution bei Mietvertrag hin legen durfte.

aber da verstehe ich die Vermieter auch, es gibt einfach zu viele die eine Wohnung anmieten und danach kann man sie in die tone kloppen.
und wenn einer dann nicht mal in der lage ist 3 Monate Mietkaution auf einmal auf den Tisch zu legen der sucht keine Wohnung den so was muss ich heute bei einer wohnungs suche mit einplanen.

Mieterverband ist in meinen Augen total Blödsinn, schon das es ca 5 Euro in Monat kostet.
5 Euro mehr also 10 Euro bekommt man eine Rechtschutzversicherung die deutlich mehr abdeckt als nur so was.

Du checkst es nicht oder?

Du zahlst die volle Miete bis ein Gericht entscheidet dass du nicht bezahlen musst weil unzulässig und das kann eben schonmal 3 Jahre dauern. Und wenn du nicht bezahlst folgt nach 1 Monat die Delogierung, zur Not halt in deiner Abwesenheit, dass das alles nicht Rechtens ist MUSST DU erstmal BEWEISEN, wärend du aber immer noch 600er im Monat für ne Wohnung abdrücken darfst in der du nichtmal wohnst + deine eigene Wohnung in der du tatsächlich wohnst.
Mag ja sein dass du dann noch in der Lage bist den halben Rechtsstaat zu kaufen um deine Rechte durchzusetzen aber bei mir sähe es nach kurzer Zeit bereits sehr klamm aus, und dann noch Jahre lang prozessieren?

Und übrigens, das mit den 3 Jahren ist gar nichtmal unzulässig, es ist nur rechtlich eine sehr gefährliche Zone für den Mieter. ;)

onkel2003
2011-04-24, 22:23:24
Du checkst es nicht oder?

Du zahlst die volle Miete bis ein Gericht entscheidet dass du nicht bezahlen musst weil unzulässig und das kann eben schonmal 3 Jahre dauern. Und wenn du nicht bezahlst folgt nach 1 Monat die Delogierung, zur Not halt in deiner Abwesenheit, dass das alles nicht Rechtens ist MUSST DU erstmal BEWEISEN, wärend du aber immer noch 600er im Monat für ne Wohnung abdrücken darfst in der du nichtmal wohnst + deine eigene Wohnung in der du tatsächlich wohnst.
Mag ja sein dass du dann noch in der Lage bist den halben Rechtsstaat zu kaufen um deine Rechte durchzusetzen aber bei mir sähe es nach kurzer Zeit bereits sehr klamm aus, und dann noch Jahre lang prozessieren?

;)

kann es sein das du garnicht aus DE kommst?

medi
2011-04-24, 22:28:22
In Deutschland ist eine Mindestmietdauer von bis zu 48 Monaten zulässig. Klar kann man nen Nachmieter suchen aber den muss dein Vermieter erst einmal akzeptieren....

derpinguin
2011-04-24, 22:33:03
kann es sein das du garnicht aus DE kommst?
Da er von OGH Urteilen spricht würde ich mal auf Österreich tippen.

Flyinglosi
2011-04-29, 16:21:23
update: Nach einem Beratungsgespräch weiß ich nun, dass der Vermieter mich nur unter sehr speziellen Gründen aus der Wohnung bekommt. Wenn er das Haus abreisen will, müsste er mir Ersatz bieten.

aber: heute morgen wurde ich unsanft geweckt. Ein Installateur, welcher einen Teil des Hauses als Lager benutzt hat Gas gerochen. Nun ist die Gasleitung abgedreht und es gibt wieder kein Warmwasser :mad:

Daraufhin bin ich noch verbal mit dem Hausverwalter zusammen geraten.

Tja ich halte jetzt mal nebenbei die Augen nach ner neuen Wohnung offen...

Flyinglosi
2011-10-29, 19:24:27
Ich bin grad auf 180 und update jetzt den Thread nochmal:

Nach langem hin und her wurde die Heizung endlich repariert. Die letzten Monate waren bis auf folgende Zwischenfälle eigentlich eher ruhig:
-Die Mülltonnen werden in kürzester Zeit von irgendwelchen neuen Mietern aus dem Haus gefüllt. Und was da nicht reinpasst wird in die Papiertonnen geschmissen (hab neulich 4 große Müllsäcke voller Dosen darin entdeckt)
-Scheinbar schickt jemand meine Post an den Absender zurück. Das kam aber erst zweimal vor und ich hoffe es hat sich damit erledigt
-Es gibt einen Hund....

Und genau dieser macht Probleme. Meine Mitbewohnerin und meine Freundin haben mich angesprochen, da das Tier scheinbar im Stiegenhaus unterwegs war und die beiden recht finster anknurrte. Da es sich um irgendne Kampfhundrasse handelt, wollte ich heute den Besitzer ausfindig machen und mit ihm das Problem klären. Ich hab zuerst in der zweiten Wohnung nachgefragt, doch dort kannte niemand den Hund.

Nun befindet sich im Erdgeschoss seit kurzen ein Casino und dessen Besitzer hat auch eine kleine Hütte im Hinterhof gemietet. Im Casino konnte ich niemanden antreffen, aber ich sah das Auto des Besitzers. Also bin ich mal eben schnell in den Hinterhof (der ist für jederman zugänglich, die Tür dorthin steht praktisch immer offen, weswegen der Hund ja auch ins Stiegenhaus kommt).

Ich sah das die Tür der Hütte offen war, ging hin und fragte ob jemand da sei. Ich wollte grad umdrehen als ich ein knurren hörte. Im nächsten Moment rast der Hund mit gefletschten Zähnen und laut bellend auf mich zu und ramt seinen Kopf gegen meine Hüften. Ich bin langsam zurück und wollte mich natürlich schnell wieder ins Stiegenhaus bewegen. Daraufhin hat das Vieh mich in den Oberschenkel gebissen. Verletzt wurde ich nicht, aber meine Jogginghose hat jetzt ein nettes Loch. Hab ihn dann weggestossen und bin schnell ins Haus.

Mit nem Puls von 180 bin ich ins Casino, dort stand der Besitzer. Ich meinte wenn das Tier nicht sofort an die Leine kommt, würde ich die Polizei rufen. Der nette Herr hat mich darauf ebenfalls angemotzt, meinte ich solle hier ned drohen blablabla. Nach 5 Minuten Schreierei merkte ich, dass so nichts voran geht. In meiner Blödheit wurde ich dann beschwichtigend und meinte wir sollten uns jetzt mal beide beruhigen. Ich war ehrlich gesagt noch total perplex (ich hatte noch nie Angst vor Hunden, aber als dieses Teil nach meinem Oberschenkel schnappte, dachte ich das wars).

Der Besitzer meinte immer wieder nur, der Hund sei jung und tue keinem was. Er würde ja nur spielen wollen und nach langem Bitten von mir (jaja ich war echt ned ich selbst) hat er versprochen die Tür verschlossen zu halten.

Nur ehrlich gesagt bin ich damit nicht zufrieden. Solange die Tür nicht verschlossen ist, kann jederzeit jemand vergessen sie zu schließen. Und im Stiegenhaus entkommt man der "Bestie" schon gar nicht. Ich überlege grad ob ich trotzdem den Weg zur Polizei auf mich nehme um zumindest Rat bzgl. nem weiteren Vorgehen einzuholen.

Warum ich hier poste? Weil ich nach über ner Stunde noch immer total aufgedreht bin und ich mir das einfach mal von der Seele schreiben musste.

mfg Stephan

derpinguin
2011-10-29, 19:27:22
Ordnungsamt/Polizei informieren. Loch in der Hose ist eine Sache, aber Hundekiefer im Bein ist nicht mehr witzig.
Und endlich ausziehen.

Flyinglosi
2011-10-29, 20:16:18
Ich war gerade bei der Polizei: Solange es sich nur um Sachbeschädigung (meine Hose) handelt und diese auf Privatgrund passiert ist, geht sie das nichts an. Ich kann höchstens ne Anzeige wegen der Hose erstatten (war ne 5€ Jogging-Hose von Discounter), aber auf Privatgrund darf er seinen Hund halten wie immer er es will. Da der Vermieter und der Besitzer Kumpels sind bin ich also eh machtlos.

Find ich übrigens toll: Ich hatte hier schon 3mal die Polizei weil am Gesteig 5 Blätter (und die Menge ist nicht übertrieben sondern exakt) lagen und wenn du hier nen Joint rauchst nehmen sie dich mit. Wenn aber ein Kampfhund (Boxerterrier heist die Rasse scheinbar) frei rumläuft, auch auf die Strasse könnte und das Haus als sein Revier betrachtet ises ok. Im Erdgeschoss befindet sich ein Lokal dessen Kundschaft da stehts mit massenhaft Kindern auftaucht. Ich wart schon drauf bis hier was für die Zeitung passiert.

Zum Thema Umziehen: Ich schau mich seit Monaten um, und war schon bei gut 40 Besichtigungen. Aktuell siehts hier in der Gegend echt schlimm aus mit Wohnungen. Aber ich will hier so schnell als möglich weg.

Ihm
2011-10-30, 08:22:26
Hund
Es darf keine Möglichkeit geben, dass der Hund dir einfach ohne Maulkorb, nicht angeleint und ohne Besitzer in einem öffentlichen Raum ohne Zusatzbedingungen über den Weg läuft. Wenn du dafür jedoch das !verschlossene! Privatgrundstück des Besitzers betreten musst, dann ist das dein Problem.

In Österreich:
"Die Gemeinde hat mit Bescheid entsprechende Anordnungen für die Haltung eines bestimmten Hundes zu treffen, wenn Gefährdungen und Belästigungen von Menschen und Tieren nicht anders vermieden werden können (z. B. erweiterte Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, Errichtung eines Zaunes usw.). Letztlich kann sogar die Hundehaltung bescheidmäßig untersagt werden."

Ausziehen
Biete deinem Vermieter an für 5000€-10000€ (das sagst du ihm natürlich nicht so) auszuziehen. Dann kann er machen was er will.

Philipus II
2011-10-30, 14:40:23
Ich persönlich würde die Hose nicht auf sich beruhen lassen. Ok, mit Rechtsschutzversicherung macht sowas geradezu Spass:wink:
Ich würde mir zudem ein gutes Tierabwehrspray zulegen und davon bei Bedarf großzügig Gebrauch machen. Wenn dich der Hund angreift, hau ihm ruhig die dreiviertel Packung drüber (aber sprüh dich net selber ein!).

Sonst: Sobald der Hund mal alleine auf die Strasse läuft, Polizei wegen eines herrenlosen aggressiven Hundes rufen. Mit viel Glück greift er die Beamten an und das Thema ist durch.

Flyinglosi
2011-10-30, 14:51:20
Das mit dem Hundeabwehrspray klingt nach ner brauchbaren Idee. Mittlerweile bin ich auf die Situation auch etwas vorbereiter (gestern kam das total überraschend) und wenn das Vieh nochmal angreifen sollte bekommts garantiert nen ordentlich Tritt zu spüren.

Leider bringt mich die ganze Situation generell zum Nachdenken, und lässt mich ein wenig an unserer Gesellschaft zweifeln. Vor kurzem erst musste ich mit der Vermieterin meiner Freundin nen Streit ausfechten, da diese beschlossen hatte sie einfach mal schnell vor die Tür zu setzen (gegen den Mietvertrag und mit sehr unmoralischen Mitteln). Das konnte ich zum Glück verhindern.

Hier zu wohnen war 3 Jahre lang echt toll, doch in kurzer Zeit wurde das Haus von zahlreichen "Subjekten" übernommen und besiedelt. Und scheinbar kann man in Österreich seinen Nachbarn ordentlich auf den Sack gehen, wenn man dreist genug ist.

Alleine die Tatsache, dass ich nach dem Angriff nicht gefragt wurde, ob ich verletzt wurde, sondern der Besitzer sofort selbst aggressiv konterte.

Und nochmal: Es handelt sich hier nicht um einen abgesperrten Hof. Wenn die Tür offen steht (was sie ja immer tut) kann da jeder rein und bin vor kurzem nutzte ich den Hof auch oft zum betreten des Hauses (unter dem alten Vermieter wurde ja sogar mündlich vereinbart, dass ich diesen mitbenutzen dürfe). Da denkt man eben nicht dran, dass sich dort ne "Sperrzone" befindet.

Kanns auf jeden Fall kaum erwarten hier auszuziehen.

mfg Stephan

PS: Gestern Abend hab ich noch mit nem Kumpel rumgescherzt, dass man das Vieh mal mit ner ordentlichen Portion Gehacktem+Abführmittel füttern sollte, damit der Besitzer auch seine Freude hat ;-)

Flyinglosi
2011-11-02, 19:54:00
Nachdem die Hausverwaltung nichts gegen den Hund unternehmen will, habe ich heute den Mietvertrag gekündigt. Egal was passiert, in 3 Monaten bin ich hier weg.

Der Sandmann
2011-11-03, 19:16:12
Nachdem die Hausverwaltung nichts gegen den Hund unternehmen will, habe ich heute den Mietvertrag gekündigt. Egal was passiert, in 3 Monaten bin ich hier weg.

Gute Wahl.