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Qui
2011-05-03, 19:11:29
Folgendes Problem.:

Habe bei Händler X eine Bestellung aufgegeben, Inhalt war Artikel A und Artikel B. Jeweils 1 Stück.

Artikel A wurde schnell geliefert, leider war die Bestellung nicht vollständig, da Artikel B fehlte. Auf Rücksprache beim Händler meinte dieser, er würde es schnellstmöglich nachliefern.

Nun erhielt ich jedoch gleich 2x Artikel B. Ich kontaktierte den Händler, dieser meinte, kein Problem, den zuviel gelieferten Artikel B einfach per Retoure auf seine Kosten absenden. Habe ich gemacht und dachte, die Sache sei erledigt.

Nun bekam ich eine Gutschrift aufs Konto für den Kaufpreis des Artikel B. Ich meldete mich nochmals, sagte, dass die Retoure nur war, weil er den Artikel B 2x geschickt hatte. Wir einigten uns, dass ich den erstatteten Kaufpreis auf sein Konto zurücküberweise.

Heute erhielt ich eine weitere Gutschrift für meine Bestellung, laut Rechnungsbetrag für Artikel A. Ich kontaktierte ihn daraufhin erneut, bisher keinerlei Reaktion.

Wie soll ich mich weiter verhalten? Einfach nochmal die Kaufsumme unter meiner Bestellnummer zurücküberweisen? Ich weiss wirklich nicht, was bei der Buchhaltung schief gelaufen ist, dass es ein solches Wirr-Warr gibt :freak:

w0mbat
2011-05-03, 19:12:49
nichts machen und freuen.

Siggi
2011-05-03, 19:14:34
Da du Artikel A ja behälst würd ich das schonmal zurückschicken. Nicht das du dann noch dafür belangt werden kannst. Und dann nochmal melden. Geht ja erstmal nicht anders.. natürlcih blöd für dich.. aber naja

grüße

Qui
2011-05-03, 19:14:34
nichts machen und freuen.

Klar, so kann man auch denken, aber spätestens bei der Überprüfung/Inventur seiner Lagerbestände und der Abgleichung mit der Buchhaltung wird der Fehler auffallen und dann bin ich der Dumme, weil ich nix gesagt habe. :P

Cyv
2011-05-03, 19:15:58
Lauf dem nicht hinteher, deine Pflicht ist getan, du hast den Fehler gemeldet. Leg es auf dein Konto und lass es verzinsen. Gegen Ende des Jahres wird er sich melden und das Geld haben wollen^^. Dann kannst du es immernoch zurückgeben ;)

Black-Scorpion
2011-05-03, 19:41:43
Egal was er macht. Du solltest dir aber bewusst sein das dieses Geld nicht dir gehört und du es nicht ausgeben darfst. Er kann den Betrag 3 Jahre* zurückfordern und mit einem gerichtlichen Mahnbescheid sogar 30 Jahre.

* Die beginnen übrigens erst am 1.1. 2012. Er hat also bis zum 31.12.2014 Zeit.

Philipus II
2011-05-03, 21:02:49
Du hast einmal darauf hingeweisen. Jetzt musst du das Geld bis 1.1.2015 verwahren.

Qui
2011-05-03, 21:10:46
Du hast einmal darauf hingeweisen. Jetzt musst du das Geld bis 1.1.2015 verwahren.

Na schönen Dank, ich bin doch keine Bank :mad:

Ich denke, ich werde das Geld unter dem in der Überweisung verwendeten Verwendungszweck zurücküberweisen und dann ist die Sache gegessen, denke ich :redface:

sw0rdfish
2011-05-03, 21:26:37
Der wird sich schon noch bei dir melden... und zwar vor 2015.

seneca
2011-05-03, 22:19:00
[...] gerichtlichen Mahnbescheid sogar 30 Jahre.

* Die beginnen übrigens erst am 1.1. 2012. Er hat also bis zum 31.12.2014 Zeit.

Nein, erst einem Vollstreckunbescheid, der nach Ablauf der zwei wöchigen Widerspruschfrist gegen den Mahnbescheid, erlassen wird (gegen den man dann nochmal innerhalb von zwei Wochen Widersrpuch einlegen kann).

Damit der erlassen wird, muß der TS aber die Vogel Strauß Taktik fahren.

Qui
2011-05-03, 22:29:38
Nein, erst einem Vollstreckunbescheid, der nach Ablauf der zwei wöchigen Widerspruschfrist gegen den Mahnbescheid, erlassen wird (gegen den man dann nochmal innerhalb von zwei Wochen Widersrpuch einlegen kann).

Damit der erlassen wird, muß der TS aber die Vogel Strauß Taktik fahren.

Was ist denn die "Vogel Strauß Taktik"? :freak:

seneca
2011-05-03, 22:31:29
Kopf-in-den-Sand-stecken und gar nix machen ;)

duty
2011-05-03, 22:34:24
nichts machen und freuen.
ja so geht man mit ehrliche Shops um ja ?
meine Güte :mad: und dann wundern sich die Leute wenn sie nur noch von un seriöse Shops übern Tisch gezogen werden weil man die ehrlichen abzockt ja ? :mad:

es gehört sich einfach nicht eine ehrliches Geschäfts Verbindung zu betrügen
wenn alle so denken haben wir nur noch Betrug hier .

Das Geld wieder überweisen und freundlich per Email hinweisen den Shop,
da einem das Geld eh nicht zu steht kann der Shop das eh eines Tages zurück
fordern auch per Inkasso und Mahnbescheid .....

Rajin the troll
2011-05-05, 09:45:58
Ich würd einfach mal nach der nummer von der Buchhaltung fragen und da direkt anrufen.

Wenn sich da dann jemand auf Polnisch, Tschechisch oder Ukrainisch meldet kann ich dir ziemlich genau sagen was schiefgegangen ist *grinst*

Philipus II
2011-05-05, 12:30:47
Hinweis: Der TS hat bereits per Mail auf den Fehler hingewiesen. Er hat damit schon mehr als seine Pflicht getan.

Übrigens:
Inkassokosten und Kosten für den Mahnbescheid bleiben an dem Händler hängen. Nur die Hauptforderung ist zu bezahlen.