Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: News des 4. Mai 2011
Leonidas
2011-05-04, 23:26:26
Link zur News:
http://www.3dcenter.org/news/2011-05-04
deekey777
2011-05-05, 00:14:16
Bewährungsstrafe für gewerbsmäßiges Simlock-Entsperren (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bewaehrungsstrafe-fuer-gewerbsmaessiges-Simlock-Entsperren-1237755.html)
Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Göttingen befand, die Entsperrung sei eine "Fälschung beweiserheblicher Daten" und eine strafbare Datenveränderung. Mobilfunkanbieter richten die Sperre beim Abschluss eines Nutzervertrags ein und verhindern damit die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen zu möglicherweise günstigeren Konditionen.
Das wäre § 269 StGB
Hier klingt das aber ganz anders:
Amtsgericht Göttingen verurteilt Handy-Knacker (http://www.inside-handy.de/news/21522-sim-lock-darf-nicht-aufgehoben-werden-amtsgericht-goettingen-verurteilt-handy-knacker)
Die Begründung: Mobilfunk-Kunden hätten mit dem Besitz eines Mobiltelefons nicht gleichzeitig die Verfügungsgewalt über die entsprechende Software - eine Manipulation sei damit strafbar.
Das wäre § 303a StGB.
Ich persönlich hätte an § 106 UrhG gedacht (zumindest wäre dies Verbreitung von bearbeiteten Werken ohne Einwilligung des Urhebers). § 269 StGB käme eiegntlich dann in Betracht, wenn der Angeklagte die ehemals gelockten Handys als SIM-Lock free zum Verkauf oä. angeboten hätte. Im Göttinger Fall soll er aber "nur" das SIM-Lock entfernt haben, was möglicherweise § 303a StGB ist (Veränderung von Daten, obwohl man das nicht darf)
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