Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zitat-Lizenzen
(del)
2011-05-05, 13:23:18
Hi
Wie genau sollte man das fpr das "Forumleben" deuten? :|
http://www.heise.de/tp/blogs/6/149789
Spirou
2011-07-15, 02:54:09
Zitat: "Gestern erhielt der Münchener Journalist Claus Vester, der unter anderem die Kinderbuchwebsite Erlebnis Lesen betreibt, ein Schreiben des Axel-Springer-Verlages, in dem er aufgefordert wird, wegen der Verwendung eines 397 Zeichen langen Zitats aus einer Rezension des Kinderbuchs Skogland 500 Euro zu zahlen. Vester hatte das Zitat allerdings nicht direkt der Springer-Publikation entnommen, sonde"
Exakt 397 Zeichen einschliesslich Leerzeichen. Nun fällt auf, daß ein Gewerbetreiber, der sein Geld offenbar mit Rezensionen verdient, aus einer Rezension zitierte, und offenbar nicht viel mehr tut, als andere zu zitieren. In diesem besonderen Fall ist dann der Aspekt der Leistungserbringung durch Verwendung von Fremdleistungen wohl auch Motor des Geschehens und nicht durch das Zitatrecht gedeckt.
Es würde mich schwer wundern, wenn jemand versuchte, Zitate in Foren anzugehen, zumal das Urheberrecht Wortzitate ausdrücklich freistellt, soweit sie im Sinne der öffentlichen Unterrichtung erfolgen und inhaltlich wie auch quantitativ angemessen erfolgen.
derpinguin
2011-07-15, 02:57:24
Bei manchen PoWi Threads, die im Opener lediglich aus einem Zitat und einem Link bestehen ist diese quantitative Angemessenheit nicht erfüllt.
nggalai
2011-07-15, 07:21:48
Exakt 397 Zeichen einschliesslich Leerzeichen. Nun fällt auf, daß ein Gewerbetreiber, der sein Geld offenbar mit Rezensionen verdient, aus einer Rezension zitierte, und offenbar nicht viel mehr tut, als andere zu zitieren. In diesem besonderen Fall ist dann der Aspekt der Leistungserbringung durch Verwendung von Fremdleistungen wohl auch Motor des Geschehens und nicht durch das Zitatrecht gedeckt.
In Deutschland ist das eigentlich deutlich geregelt:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html
Kurzfassung: Das Zitat muss verhältnismäßig sein und darf nicht „blind“ dastehen. Einfach nur Texte zusammenkopieren geht nicht; kommentiert der Autor jedoch den Text und benötigt er dazu das Zitat geht’s in Ordnung (sofern der eigene Text genug Schöpfungshöhe erreicht). Siehe auch unter „Zitatprivileg“.
Ob bei den genannten Artikeln dieser Umstand erfüllt ist kann ich nicht sagen. Aber speziell ist die Situation dennoch, da der Autor sich offenbar eines vom Verlag selbst für Werbezwecke eingesetzten Textes bedient hat.
Die rechtliche Situation ist also unklar. Hat der Verlag eine übertragbare Lizenz für die Rezension erworben, damit er damit Werbung machen darf? Klopft Springer jetzt auch bei ihm an? Stand das Zitat gar in der Pressemappe des Verlags? In wieweit ist das Web-Angebot des Autors vom Zitatprivileg (Untergruppe Presse) geschützt?
Hier hätten Gerichte viel Freude (und Arbeit). Ich bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht. Laut heise war das Springer-Schreiben nur eine Aufforderung, das Zitat zu lizenzieren, keine Abmahnung. Es sind auf Seiten Springer offenbar auch keine Anwälte mit diesem spezifischen Lizenz-Fall betreut.
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