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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mangel an der Ware - Rechte des Käufers


Cyv
2011-05-09, 16:27:58
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit 5-6 Monate ein Notebook-Neopren-Sleeve bestellt und erhalten. In dieser Zeit wurde das Ding wirklich wenig und selten gebraucht und ich bin sehr pfleglich damit umgegangen. Allerdings lösen sich langsam die Nähte auf und das Ding zerfällt dadurch bald in seine Einzelteile... Ich habe auch das Gefühl, dass das Modell für den Vorgänger des Laptop-Typs gemacht wurde, denn das Gerät sitzt sehr stramm dadrin.

Nun habe ich den Händler angeschrieben wie nun zu verfahren ist, da in meinen Augen ein Mangel in der Qualität vorliegt.

Die Antwort sinngemäß: einschicken, der Händler leitet es zum Hersteller weiter und dieser entscheidet was passiert:confused:

Ist das so rechtens? Dann warte ich ewig lang auf Ersatz und dann ist auch noch ungewiss ob es überhaupt Ersatz gibt...

Bin damit irgendwie nicht ganz Einverstanden...

CoconutKing
2011-05-09, 16:32:53
was soll daran unrechtens sein?

"In dieser Zeit wurde das Ding wirklich wenig und selten gebraucht...."
"Dann warte ich ewig lang auf Ersatz...."

wenns eh nur in der ecke rumliegt wird deshalb nicht die welt untergehen

Cyv
2011-05-09, 16:38:29
was soll daran unrechtens sein?

"In dieser Zeit wurde das Ding wirklich wenig und selten gebraucht...."
"Dann warte ich ewig lang auf Ersatz...."

wenns eh nur in der ecke rumliegt wird deshalb nicht die welt untergehen

Naja momentan brauch ichs halt 1-2 Wochen lang jeden Tag... Und danach kommts wieder in die Ecke^^

Stormtrooper
2011-05-09, 16:44:28
Prinzipiell gibt der Käufer vor, wie der Mangel beseitigt wird.
Zum Händler gehen, sich auf BGB Paragraph 439 Absatz 1 berufen.