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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wurden Euch die Versandkosten erstattet?


blackbox
2011-05-14, 13:40:39
Moin,
laut einem Urteil aus dem letzten Jahr muss der Händler bei Widerruf auch die Versandkosten für den Hinversand erstatten.
Jetzt habe ich den Fall gehabt, dass ich etwas zurückgeschickt habe, aber der Händler hat mir nur den reinen Preis erstattet.
Jetzt werde ich den mal zurückschreiben.

Jedoch frage ich euch, ob ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt habt.

Stormtrooper
2011-05-14, 15:11:12
Wie teuer war denn der Gegenstand?

Merkor
2011-05-14, 15:26:51
Laut Fernabsatzgesetz (FAG) muss der Händler bei einem Warenwert von 40 Euro und mehr die Rücksendekosten erstatten.

blackbox
2011-05-14, 17:12:14
OK, ich dachte, ihr wüsstet Bescheid:
es geht darum:
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/39898/0/BGH-Keine-Versandkosten-bei-Widerruf-einer-Ware
Hat nichts mit der 40 Euro Grenze zu tun. Die Hinsendekosten hat der Händler immer zu tragen. Darum gehts.

Spasstiger
2011-05-14, 17:17:31
Als ich das letzte mal was zurückgeschickt habe, wurden die Versandkosten nicht erstattet. Allerdings hab ich einen Teil der Bestellung behalten, ergo sind die Versandkosten definitiv rechtmäßig.
Zudem hab ich die Rücksendung als Reklamation laufen lassen, weil das Produkt imo mangelhaft war. Wobei die Hauptmotivation schon eine Rücksendung wegen Nichtgefallens war. Ich hab den vollen Kaufpreis erstattet bekommen und musste nicht für den Rückversand aufkommen. Hinversand hab ich wie gesagt bezahlt. Der Wert der Ware lag bei 26€.

blackbox
2011-05-14, 17:25:52
Wenn du nicht für den Rückversand zahlen musstest, dann gleicht sich das ja aus.
Den Rückversand zahlen muss man nur, wenn der Warenwert weniger als 40 Euro beträgt.
Das ist soweit bekannt.

Aber es geht hier um die Hinsendekosten. Die muss der Händler blechen.

Spasstiger
2011-05-14, 17:27:37
Die Rückversandkosten hab ich mir halt durch den Trick gespart, die Ware als Reklamation zurückzuschicken. Meine Rekla-Gründe wurden akkzeptiert und waren imo auch berechtigt (obwohl sich der Händler auch mit "Produktionsschwankungen" hätte rausreden können). War bei hardwareversand.de.

Alexander
2011-05-14, 17:29:24
Meine letzte Bestellung habe ich vollständig zurück geschickt und die Versandkosten für die Lieferung an mich nicht erstattet bekommen. Habe dort angerufen und dann hat man mir das Geld sofort überwiesen ohne mit mit diskutieren zu wollen. Offenbar rechnen sie damit, dass die meisten Leute nicht anrufen.

Stormtrooper
2011-05-14, 18:13:41
Sorry, ich hatte mich verlesen

Stormtrooper
2011-05-14, 20:36:21
Laut Fernabsatzgesetz (FAG) muss der Händler bei einem Warenwert von 40 Euro und mehr die Rücksendekosten erstatten.

Das glaub ich nicht ...
Es gibt kein FAG.

vanBroesel
2011-05-14, 23:07:45
Hatte letztes Jahr bei Plus.de ein Sitzkissen (Wert über 40 EUR) für meine Frau bestellt.
Nach Begutachtung haben wir es sofort zurück geschickt.
Bekam Wert + Versandkosten problemlos zurückerstatttet.

patrese993
2011-05-15, 00:53:20
Das glaub ich nicht ...
Es gibt kein FAG.

nicht mehr, ist im BGB integriert worden.

laut Wiki:
Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts. In ihm fanden sich Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen. Durch das Gesetz wurde u. a. die Fernabsatzrichtlinie umgesetzt. Es trat zum 30. Juni 2000 in Kraft und wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 in das BGB integriert.

Ich selbst hatte noch nicht die Gelegenheit, den Kauf von etwas über 40€ zu widerrufen.

Prinzipiell geht es um folgendes:
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

blackbox
2011-05-19, 19:58:59
Um das hier mal abzuschließen: Nachdem nur der reine Betrag erstattet wurde, wurden dann nach einer Email von mir anstandslos auch die Versandkosten erstattet.

Grivel
2011-05-19, 22:16:20
Krass das es bei euch in Deutschland so was gibt.

Allen ernstes müssen die euch die Versandkosten erstatten? Da kann man echt alles kaufen durchtesten und zurückgeben :eek:

blackbox
2011-05-19, 22:21:49
Nicht nur in Deutschland, sondern in der EU: ;)

Um es mal hier zusammenzufassen:
Bei Widerruf muss der Händler die Kosten für den Hinversand immer tragen.
Bei einem Widerruf mit einem Artikelwert von mehr als 40 Euro muss der Händler die Kosten für den Rückversand immer tragen. Nur wenn der Artikelwert weniger als 40 Euro beträgt, muss er die Kosten für den Rückversand nicht tragen.

darkcrawler
2011-05-20, 19:31:58
Der ganz normale eu-diktatur wahsinn halt

G A S T
2011-05-22, 17:54:10
Na, na, na!

Man kann gerne über die EU sagen was man möchte, aber diese Regelung finde ich toll.
Sie ist richtig und wichtig. Der Käufer war bisher im Zweifel regelmäßig der Gelackmeierte.
Der Händler saß nämlich immer am längeren Hebel!

Jetzt haben wir eine eindeutige und Kundenfreundliche Rechtslage. Natürlich öffnet das ein Stück weit auch das Tor für einen gewissen Missbrauch durch die Verbraucher,
A B E R die Befürchtungen und Drohungen des Handels bezüglich des Fernabsatzrechts sind bei weitem nicht erfüllt worden.
Die Preise sind nicht gestiegen der betriebswirtschaftliche Schaden hält sich in sehr engen Grenzen.
Händler die sich korrekt verhalten haben nichts zu befürchten.

Das neue Fernabsatzrecht führt in der Konsequenz dazu, dass sich viele Schweinehunde unter den Händlern bessern oder gar komplett verabschieden.
Wer dieses rechtliche Instrument des "kleinen Mannes" so verteufelt, der hat entweder nicht mehr alle Tassen im Schrank oder ist selbst Händler... :D

Edit:

Ich bin im Übrigen gerade auch wieder in einer Situation, in der ich Überlege, die Rote Karte der §§ 312d, 355 BGB zu ziehen.

Inzwischen warte ich seit einer Woche auf meinen neuen Fernseher und mein Smartphone.
Der Scheißladen DHL ist zwar eindeutig der Schuldige, doch da sich mein Händler notebooksbilliger.de (den ich bereits am Donnerstag über das Problem informiert habe) nicht wirklich dafür zu interessieren scheint und zudem die Verantwortung dafür trägt, dass die Fracht hier unbeschadet und zeitig ankommt ("Lieferung binnen 48 Stunden"), habe ich hier keinerlei Gewissensbisse. Ich zahle schließlich 18 € für den Versand.
Das "lustige" an der Sache ist, dass mein Paket seit 17.05. ca. 45 Autominuten von hier entfernt 2 x täglich "im Terminal gescannt" wird und trotzdem liegen bleibt...
Händler und DHL haben ihr Geld von mir schon längst kassiert und ich stehe da, muss gucken dass ich (oder Freundin) zur vermuteten Anlieferzeit daheim bin...
Die brauchen sich doch beide nicht wundern, wenn ich am morgen Nachmittag auf "Rumpelstielzchen-Modus" umschalte.

Außerdem bewegt sich beim selbsternannten "Global Player" warscheinlich tendenziell mehr, wenn sich da ein verärgerter Händler meldet, weil ihm wegen der Unfähigkeit von DHL ~ 1.300 € durch die Lappen gehen. Wenn ich als Kunde bei DHL (für 14 Cent/Minute !) anrufe und mich beschwere, dann juckt das das Telefonistenflittchen nicht die Bohne und ich reg' mich am Ende nur noch mehr auf...
Diese Art von Erfahrung durfte ich des öfteren schon machen.
Am Ende hilft wirklich nur eines - Druck, Druck und nochmals Druck.

Ergo:
Wir Verbraucher benötigen dringend solche Instrument um Druck zu machen.
Nur so kann sich etwas ändern.