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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umsetzwohnung


thomas62
2011-05-25, 15:36:37
Hallo,

da mir ein Vollmodernisierung demnächst ansteht für die Dauer von 1-6 Monaten will man mir evtl. eine Umsetzwohnung anbieten.

Darf ich das annehmen trotz Hartz IV ? Kann ich die Umsetzwohnung auch behalten wenn sie mir besser als die alte Wohnung gefällt.

Muss Jobcenter mitziehen ? Solange die Kosten nicht überschritten werden.

Was gibt es noch zu beachten.

Sorry für die vielen Fragen . Ist mein erstes Mal wegen Umsetzwohnung

mfg

Black-Scorpion
2011-05-25, 18:15:30
Die Miete ändert sich für dich nicht. Das Jobcenter musst du natürlich darüber informieren. Du kannst auch nicht einfach die Ausweichwohnung behalten. Dafür hast du keinen Vertrag und das Jobcenter wird sich hüten dir doppelte Miete zu bezahlen bis du aus dem anderen Vertrag raus bist.

Der Sandmann
2011-05-26, 00:34:09
Die Miete ändert sich für dich nicht. Das Jobcenter musst du natürlich darüber informieren. Du kannst auch nicht einfach die Ausweichwohnung behalten. Dafür hast du keinen Vertrag und das Jobcenter wird sich hüten dir doppelte Miete zu bezahlen bis du aus dem anderen Vertrag raus bist.

Ich glaube Black-Scorpion wollte wissen ob er nach der Vollmodenersierung die Umsetzwohnung behalten kann.

Aber eine Vollmodenisierung meiner Wohnung würde ich mir auch wünschen :)

thomas62
2011-05-26, 09:31:30
Ich glaube Black-Scorpion wollte wissen ob er nach der Vollmodenersierung die Umsetzwohnung behalten kann.

Aber eine Vollmodenisierung meiner Wohnung würde ich mir auch wünschen :)

Eigentlich wollte ich das alles wissen ist aber ja auch egal.

Habe mich evtl. etwas undeutlich ausgedrückt.

Wenn die umsetzwohnung mir besser gefällt als die alte Wohnung und der Vermieter stimmt zu das ich die Wohnung als Hauptwohnung nehmen kann und sie dann evtl. nur 20-50,-€ mehr kostet als die alte Miete und immer noch weit unterhalb des HartzIV satzes von 378,-€ ist . Kann das JobCenter mir das auch Verwehren ?

mfg

Black-Scorpion
2011-05-26, 09:38:49
Wo hast du den Satz her? Afaik gibt es für Wohnungen keine festen Sätze sondern es geht nach Wohnungsgröße, KM + NK.
Die Sachen spielen ein Rolle. Und natürlich muss das Jobcenter gefragt und seine Einwilligung geben für den Umzug. Und sollte einer der drei Punkte nicht passen wird der eh verweigert.

thomas62
2011-05-26, 11:08:14
Wo hast du den Satz her? Afaik gibt es für Wohnungen keine festen Sätze sondern es geht nach Wohnungsgröße, KM + NK.
Die Sachen spielen ein Rolle. Und natürlich muss das Jobcenter gefragt und seine Einwilligung geben für den Umzug. Und sollte einer der drei Punkte nicht passen wird der eh verweigert.

Den satz hat mir jemand aus dem Elo-Forum gesandt.
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Berlin---10.02.2009.pdf
3.2. Angemessenheit
3.2.1 – bei bestehenden Mietverträgen
(1) Gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und § 29 Absatz 1 SGB XII werden die tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
(2) Als Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten zur Feststellung der abstrakten Angemessenheit gelten:
Haushaltsgröße
Mtl. Bruttowarmmiete in €
1-Personen-Haushalt
378,-
2-Personen-Haushalt
444,-
3-Personen-Haushalt
542,-
4-Personen-Haushalt
619,-
5-Personen-Haushalt
705,-
Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um 50,- €.

nur ein kleiner Auszug was drinnen steht.