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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kampfsport Haftungsfrage


De[a]mon
2011-05-28, 15:58:00
Ich lese oft die Aussage das man sein können als Kampfsportler, sollte es zu Eskalation kommen, vorher ankündigen muss!

In wie fern gibt es denn für diese Behauptung Gesetze bzw Gerichtsurteile?

Als im Training stehender bin ich mir sehr wohl bewusst was ich mit meinem Körper so anstellen kann wird ja schließlich 2-3x die Woche geübt. Zudem steht man im falle des Falles ein wenig mehr über den Dingen. Aber genau das birgt wahrscheinlich die Gefahr man beobachtet den anderen ganz anders.

Stormtrooper
2011-05-28, 16:10:40
Das ist alles Schwachsinn.
Mit deinen Händen kannst du nur eine einfach Körperverletzung machen wie jeder andere auch.

(del)
2011-05-28, 16:18:07
Wozu ankündigen, wenn einer meint er muss sich prügeln, dann muss er auch damit rechnen blutig am Boden zu enden. Das nächste mal wird sich die betreffende Person zweimal überlegen bevor er sich Prügeln will.
Ansonsten schlage nur auf die Weichteile, damit nix kaputtgeht. :biggrin: Alleine eine kaputte Nase kann 2k€ Schmerzensgeld kosten.

Matrix316
2011-05-28, 16:33:03
Hehe: "Kein Kampf! Ich bin Kampfsportler!" "Ok, ich geh ja schon..." ;) Guter Trick...:uponder:

Tesseract
2011-05-28, 16:44:30
mon;8754317']Ich lese oft die Aussage das man sein können als Kampfsportler, sollte es zu Eskalation kommen, vorher ankündigen muss!

quatsch. das einzige worauf man achten muss, ist, dass die notwehr "verhältnismäßig" ist, d.h. wenn dich einer nur etwas grober anrempelt und du ihm daraufhin sämtliche knochen brichst bekommst du wahrscheinlich ein problem. aber sowas wie eine "aufklärungspflicht" gibt es afaik nicht. würde auch nicht viel sinn machen und dich vielleicht sogar unnötig gefährden. stell dir vor einer will dir "nur" ins gesicht schlagen und auf deine ankündigung hin denkt er sich er packt wohl doch lieber das messer aus bevor er am boden landet.

pr0g4m1ng
2011-05-28, 17:15:15
Verhältnismäßig muss es auch nicht sein. Verhältnismäßig hieße ja, dass du abhängig vom Wert des bedrohten Rechtsgut handeln dürftest.

Die Verteidigungshandlung muss nur erforderlich sein. Das heißt es darf kein gleich geeignetes Mittel geben das milder ist. Will heißen:
Wenn du dem Kerl einfach einmal auf die Fresse hauen könntest und du ihm stattdessen ninjamäßig das Genick brichst ist das wohl eher nicht erforderlich gewesen. ;D
Wenn du allerdings im Eifer des Gefechts deinem Faustschlag etwas zu viel Power gibst weil du trotz deiner jahrelangen Kampfsporterfahrung einfach die Hosen bei einem Straßenkampf gestrichen voll hast und ihn so ins jenseits beförderst kann das als intensiver Notwehrexzess dennoch ohne Strafe bleiben!

Zum Topic:
Eine allgemeine Pflicht zum Warnen gibt es nicht. Jedoch kann die Warnung im Einzelfall die erforderliche Notwehrhandlung sein. Meistens wird sich der Angreifer durch die Behauptung man sei Kampfsportler aber wohl nicht abschrecken lassen... :freak:

revold
2011-05-28, 17:27:26
verhältnismäßigkeit am arsch. wenn ein freund in die fresse kriegt, teile ich mit aus. da kümmert sich eh kein mensch mehr um recht und unrecht. einige gesetze sind außerdem fernab jeglicher realistischer handlungen, dass man meinen könnte, sie wären sinnlos :-x

Tesseract
2011-05-28, 17:32:13
Die Verteidigungshandlung muss nur erforderlich sein. Das heißt es darf kein gleich geeignetes Mittel geben das milder ist. Will heißen:
Wenn du dem Kerl einfach einmal auf die Fresse hauen könntest und du ihm stattdessen ninjamäßig das Genick brichst ist das wohl eher nicht erforderlich gewesen. ;D
genau das habe ich damit doch gemeint.

verhältnismäßigkeit am arsch. wenn ein freund in die fresse kriegt, teile ich mit aus.
das ist sowieso auch notwehr wenn du jemand anderen hilfst.

san.salvador
2011-05-28, 17:33:56
verhältnismäßigkeit am arsch. wenn ein freund in die fresse kriegt, teile ich mit aus. da kümmert sich eh kein mensch mehr um recht und unrecht. einige gesetze sind außerdem fernab jeglicher realistischer handlungen, dass man meinen könnte, sie wären sinnlos :-x
"Notwehrexzess" kennst du?

revold
2011-05-28, 17:37:35
"Notwehrexzess" kennst du?

jop. und weiter?

Masterp
2011-05-28, 17:40:47
Erst einmal gleich vorweg: Nicht kampsport oder Kunst sondern Selbstverteidigung. Ankündigen muss man gar nichts. Man betrachtet das wie jede andere Notfallsituation auch, sprich: Im Notfall hat man das Recht sich entsprechend zu verteidigen, bis der eigentliche Angriff abgewehrt ist und da gibts ganz klare gesetzliche Richtlinien. Überschreitest Du die im Ernstfall, kann ganz schnell das Opfer zum Täter werden.

Siehe dazu auch Notfallparagraphen 32 Absatz 2.

pest
2011-05-28, 17:41:12
Mit deinen Händen kannst du nur eine einfach Körperverletzung machen wie jeder andere auch.

Mit Händen kann man jmd. sofort töten wenn du weißt wie

Davor hätte ich bei einer Schlägerei Angst, also dass ich jmd. töte oder extrem schwer verletze. Aber ich renn ja immer weg :D

Masterp
2011-05-28, 17:42:22
Das ist alles Schwachsinn.
Mit deinen Händen kannst du nur eine einfach Körperverletzung machen wie jeder andere auch.

Du hast nicht wirklich Ahnung von dem Fach wie ich sehe...

Stormtrooper
2011-05-28, 18:35:31
Du hast nicht wirklich Ahnung von dem Fach wie ich sehe...

Ahja, dann zeig mal ein Urteil aus dem hervorgeht, daß ein Kampfsportler eine gefährliche Körperverletzung mit seinen Händen oder Füßen begangen hat.

Stormtrooper
2011-05-28, 18:37:19
Mit Händen kann man jmd. sofort töten wenn du weißt wie

Davor hätte ich bei einer Schlägerei Angst, also dass ich jmd. töte oder extrem schwer verletze. Aber ich renn ja immer weg :D

Dazu braucht man kein Kampfsportler sein, daß kann jeder, brauchst bloß ne Ohrfeige jemand geben, der stürzt blöd aufn Kopf und ist tot.

Masterp
2011-05-28, 18:47:14
Ahja, dann zeig mal ein Urteil aus dem hervorgeht, daß ein Kampfsportler eine gefährliche Körperverletzung mit seinen Händen oder Füßen begangen hat.

Was hat das mit Urteilen zu tun ? Du meintest, es sei nicht möglich jemandem mit blossen Händen zu töten und ich sage, Du hast keine Ahnung, denn es ist sehr wohl möglich. Schläge zum Kopf, Kehlkopf und eventuell Weichteile reichen schon.

Dazu braucht man kein Kampfsportler sein, daß kann jeder, brauchst bloß ne Ohrfeige jemand geben, der stürzt blöd aufn Kopf und ist tot.


Was denn nun ? Musst Dich mal entscheiden....

pest
2011-05-28, 18:54:19
Dazu braucht man kein Kampfsportler sein, daß kann jeder, brauchst bloß ne Ohrfeige jemand geben, der stürzt blöd aufn Kopf und ist tot.

wir können uns ja mal treffen...du gibts mir eine ohrfeige und hoffst das ich blöd hinfalle und ich teste eine meiner techniken an dir :rolleyes:

w0mbat
2011-05-28, 18:55:34
das ändert aber nichts an der sache, dass er recht hat.

pest
2011-05-28, 18:57:14
nein


Mit deinen Händen kannst du nur eine einfach Körperverletzung machen wie jeder andere auch.


das ist quatsch

als normaler kampfsportler lernt man so etwas auch nicht unbedingt - da braucht es schon eine ausbildung im militärischen nahkampf oder ähnliches

Masterp
2011-05-28, 19:00:29
das ändert aber nichts an der sache, dass er recht hat.

Recht womit?

Lokadamus
2011-05-28, 19:06:17
das ändert aber nichts an der sache, dass er recht hat.mmm...

Nein, Kampfsportler sind in einem Nahkampf im Nachteil.
Während sich jemand ohne Kampferfahrung bei halbtot oder den Täter zum Krüppel schlagen auf Notwehr berufen kann, kann jemand, der einen Kampfsport ausübt, sich nicht mehr darauf berufen. Dieser muss seine Kräfte einschätzen können. Kann er das nicht, ist er eine Gefahr für alle.

kasir
2011-05-28, 19:08:54
Nein, Kampfsportler sind in einem Nahkampf im Nachteil.

Noch nie so ein Mumpitz gehört. Es gibt so viele Kampfsportarten und jede hat ihre Vor- und Nachteile. Aber sag mal zu einem Boxer, dass er im Nachkampf im Nachteil ist.

Tesseract
2011-05-28, 19:15:12
Dieser muss seine Kräfte einschätzen können. Kann er das nicht, ist er eine Gefahr für alle.
fast kein einziger kampfsportler in europa hat echte kampferfahrung. wie soll man da sinnvoll was einschätzen können?

Stormtrooper
2011-05-28, 19:17:59
Was hat das mit Urteilen zu tun ? Du meintest, es sei nicht möglich jemandem mit blossen Händen zu töten.

Wo hab ich das denn geschrieben?
Ich sagte er kann trotz Kampfsportler nur eine einfache Körperverletzung machen wie jeder andere auch.
Und beim Kampfsportler zählen die Hände auch nicht als Waffen, somit kann er auch keine gefährliche Körperverletzung begehen.
Versuch mal nicht die Worte zu verdrehen.

Masterp
2011-05-28, 19:21:46
Noch nie so ein Mumpitz gehört. Es gibt so viele Kampfsportarten und jede hat ihre Vor- und Nachteile. Aber sag mal zu einem Boxer, dass er im Nachkampf im Nachteil ist.


Lol, das hatte ich mir auch gerade gedacht.

drexsack
2011-05-28, 19:23:45
Noch nie so ein Mumpitz gehört. Es gibt so viele Kampfsportarten und jede hat ihre Vor- und Nachteile. Aber sag mal zu einem Boxer, dass er im Nachkampf im Nachteil ist.

Er ist nicht kämpferisch im Nachteil, sondern möglicherweise, wenn das Ganze vor Gericht geht. Es gibt immernoch Polizisten, Richter und Staatsanwälte, die glauben, dass man als Kampfsportler [egal welche Richtung und wie lange dabei] einen Gegner ohne ihn zu verletzen auskontern und ruhigstellen kann oder ähnlichen Schwachsinn, so Aikido-mäßig halt. Das klappt natürlich nicht, aber das interessiert evtl nicht. Als Kampfsportler wird einem mitunter unterstellt, das man das auch "gewaltloser" bewältigen können muss, man ist ja schließlich "vom Fach".

Masterp
2011-05-28, 19:25:43
Wo hab ich das denn geschrieben?
Ich sagte er kann trotz Kampfsportler nur eine einfache Körperverletzung machen wie jeder andere auch.
Und beim Kampfsportler zählen die Hände auch nicht als Waffen, somit kann er auch keine gefährliche Körperverletzung begehen.
Versuch mal nicht die Worte zu verdrehen.


Ogottogott. Ja, wenn Du klar nach Regeln kämpfst. Dann reden wir aber von Wettkampf. Das ist dann was völlig anderes Ding.

Dir empfehle ich eine gründliche Recherche von folgenden Themen:

Selbstverteidigung
Unterschiede von Kampfkunst zu Kampfsport


Dann können wir gern weiterreden.

Masterp
2011-05-28, 19:27:45
fast kein einziger kampfsportler in europa hat echte kampferfahrung. wie soll man da sinnvoll was einschätzen können?


Wow, wieder so ne Pauschalaussage ohne Hintergrund. Kampferfahrung worin ? Kampfeinsatz im Krieg ? Im Ring ?

drexsack
2011-05-28, 19:34:50
Achja, zum Thema:

Ich würd nie sagen, was ich trainiere. Wahrscheinlich provoziert es mein Gegenüber nur sich zu beweisen und mich zu testen, des Weiteren verliere ich ein gewisses Überaschungsmoment in der Situation. Natürlich würde ich mich deutlich in Defensiv-Pose begeben [Handflächen nach aussen, auf den gegenüber einreden, will kein Stress bla blub], dass ist auch durchaus für die Augenzeugen wichtig. Aber mehr nicht, wer angreift ist selbst schuld.

Lokadamus
2011-05-28, 19:42:37
Er ist nicht kämpferisch im Nachteil, sondern möglicherweise, wenn das Ganze vor Gericht geht. Es gibt immernoch Polizisten, Richter und Staatsanwälte, die glauben, dass man als Kampfsportler [egal welche Richtung und wie lange dabei] einen Gegner ohne ihn zu verletzen auskontern und ruhigstellen kann oder ähnlichen Schwachsinn, so Aikido-mäßig halt. Das klappt natürlich nicht, aber das interessiert evtl nicht. Als Kampfsportler wird einem mitunter unterstellt, das man das auch "gewaltloser" bewältigen können muss, man ist ja schließlich "vom Fach".mmm...

Hey, es ist Samstag. Die meisten haben ihr Hirn schon weggeschickt.
Richtig, es geht nicht darum, ob ein Kämpfer im Vor- oder Nachteil ist, sondern was das Gericht sieht.
Und das Gericht sieht so etwas eher als nachteil.
Also ist ein Boxer, Karatekämpfer im Nachteil, egal, was er für einen Kampfsport praktiziert. Und für die geistig zurückgebliebenen: Gerade weil er einen Kampfsport praktiziert, ist er im Nachteil.
Und für die letzte Flachpfeife: Minigolf ist kein Kampfsport.fast kein einziger kampfsportler in europa hat echte kampferfahrung. wie soll man da sinnvoll was einschätzen können?Richtig, genau deshalb ist es von Nachteil. Wie willst du jemanden vor Gericht folgendes glaubhaft machen: "Er kam auf mich zu und deshalb hab ich im den Arm ausgerenkt, das Bein gebrochen und die Rippen geprellt."

pest
2011-05-28, 20:16:07
Wo hab ich das denn geschrieben?
Ich sagte er kann trotz Kampfsportler nur eine einfache Körperverletzung machen wie jeder andere auch.


kannst du deine Thesen irgendwie untermauern? Hast du Ahnung von Anatomie?

Bei der Region um die Schläfe ist die Schädelwand rel. dünn. Bei einem harten Schlag dagegen kann es außer zu Ohnmächtigkeit zum Platzen von Blutgefässen kommen was tödlich enden kann oder zu bleibenden Hirnschäden führt.

Genauso können Schläge gegen den Kehlkopf zum Ersticken führen.
Handkantenschläge gegen die Halsschlagader können zur Ohnmacht führen, und bei ungünstig konditionierten Menschen zum Tode.

Ungünstig können Leberschläge, Handballenschläge gegen das Nasenbein usw. wirken. Ich weiß auch nicht ob es eine einfache Körperverletzung ist wenn man jmd. die Augen aussticht :>

Aus dem Judo kenne ich noch ein paar lustige Würfe die einen Unterdruck in der Lunge erzeugen

Aus dem Karate:
Toho Uchi
http://www.karatefrascati.it/images/tecniche/toho.JPG

Toho Nukite (Vierfingerstoß)
http://www.abload.de/img/pic-bushidotechniken03xo77.jpg

Masterp
2011-05-28, 20:18:35
@Pest: Ich glaube, das triffst Du auf taube Ohren :)

Stormtrooper
2011-05-28, 20:26:57
kannst du deine Thesen irgendwie untermauern? Hast du Ahnung von Anatomie?

Bei der Region um die Schläfe ist die Schädelwand rel. dünn. Bei einem harten Schlag dagegen kann es außer zu Ohnmächtigkeit zum Platzen von Blutgefässen kommen was tödlich enden kann oder zu bleibenden Hirnschäden führt.

Genauso können Schläge gegen den Kehlkopf zum Ersticken führen.
Handkantenschläge gegen die Halsschlagader können zur Ohnmacht führen, und bei ungünstig konditionierten Menschen zum Tode.


Also nochmal von vorne zum Mitschreiben für dich.
Normaler Schlag eines Nichtkampfsportlers auf den Oberarm ist genauso "nur" eine Körperverletzung wie bei einem Kampfsportler.
Die Hände Beine oder sonstirgendwas des Kampfsportlers zählen nicht als Waffe oder gefährliches Werkzeug.
Anders sieht es aus mit der "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung"
Hier gehts aber auch wieder nicht daraum ob der Schlag von einem Kampfsportler ausgeführt wurde oder nicht oder ob wirklich was schlimmes passiert ist, hier gehts nur darum ob der Schlag lebensbedrohlich ist.
Und somit spielt es keine Rolle wer welchen Schlag ausübt.
Er wird immer gleich bestraft.

pest
2011-05-28, 20:29:09
gib doch einfach zu das du Unrecht hast, und der Satz

Ich sagte er kann trotz Kampfsportler nur eine einfache Körperverletzung machen wie jeder andere auch.


falsch ist.

Natürlich kann jmd. der kein Kampfsportler ist (z.B. ich :)) jmd. ernsthafte Verletzungen beibringen.

Masterp
2011-05-28, 21:55:41
Also nochmal von vorne zum Mitschreiben für dich.
Normaler Schlag eines Nichtkampfsportlers auf den Oberarm ist genauso "nur" eine Körperverletzung wie bei einem Kampfsportler.
Die Hände Beine oder sonstirgendwas des Kampfsportlers zählen nicht als Waffe oder gefährliches Werkzeug.
Anders sieht es aus mit der "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung"
Hier gehts aber auch wieder nicht daraum ob der Schlag von einem Kampfsportler ausgeführt wurde oder nicht oder ob wirklich was schlimmes passiert ist, hier gehts nur darum ob der Schlag lebensbedrohlich ist.
Und somit spielt es keine Rolle wer welchen Schlag ausübt.
Er wird immer gleich bestraft.

Netter Text. Dann will ich Dich mal berichtigen, da Du anscheinend den Gesetzestext samt Notfallparagraphen nicht gelesen oder gar verstanden hast:

1. Das Gericht wird sich in erster Linie auf Beweismitteln + Zeugenaussagen stützen wenn der Kram vor Gericht landet. Das passiert dann meist dann, wenn der Täter das Opfer noch wg. Körperverletzung vor Gericht zerrt.

An dieser Stelle kann sich das Blatt von Opfer/Täter dann schnell wenden, wenn man als Opfer keine Zeugen hat, die es bezeugen, dass man sich verteidigt hat.

2. Verteidigst Du Dich als Opfer, dann darfst Du auch nur soweit gehen um den Angriff abzuwehren. Diese Grenze ist mitunter für den deutschen Rechtsstaat ziemlich dünn und wird ganz unterschiedlich behandelt. Tritt dann noch der Punkt 1 ein und das Gericht bekommt mit dass Du zudem auch noch Kampf(kunst)sport betreibst, dann kann man sicher gehen dass das Verfahren nicht umbedingt zu deinem Gunsten ausgeht.

3. Darfst Du auch von ausgehen, dass das Gericht die Art und Schwere der Verletzung in Ihren Urteil miteinfliessen lässt.

So und nu erkläre mir mal wie Du ein deutsches Gericht davon überzeugen willst das Du als Kampfsportler(künstler) das Opfer warst und Dich nur in Notfall verteidigst hast.

Tesseract
2011-05-28, 23:51:26
Wow, wieder so ne Pauschalaussage ohne Hintergrund. Kampferfahrung worin ? Kampfeinsatz im Krieg ? Im Ring ?
wenn wir von kampfsport und selbstverteidigung reden ist natürlich krieg gemeint... :rolleyes:

kampferfahrung in diesem kontext: erfahrung in einem regellosen, unvorbereiteten kampf gehen einen kaum einzuschätzenden gegner der es ernst meint.

Masterp
2011-05-29, 00:00:09
wenn wir von kampfsport und selbstverteidigung reden ist natürlich krieg gemeint... :rolleyes:
Ja kann ich deine Gedanken lesen ?


kampferfahrung in diesem kontext: erfahrung in einem regellosen, unvorbereiteten kampf gehen einen kaum einzuschätzenden gegner der es ernst meint.


Willkommen in der Realität. Der Ernstfall ist eine unberechenbare Sache, auf die man sich auch nur halbwegs vorbereiten kann. Im Realfall entscheiden dann eh die eigenen Fahigkeiten über Sieg oder Niederlage.

Tesseract
2011-05-29, 00:08:15
Willkommen in der Realität. Der Ernstfall ist eine unberechenbare Sache, auf die man sich auch nur halbwegs vorbereiten kann. Im Realfall entscheiden dann eh die eigenen Fahigkeiten über Sieg oder Niederlage.
und was willst du mir jetzt genau damit sagen? ich hab nichts anderes gesagt, als dass viele langjährige kampfsportler in so einer situation probleme haben werden sich selbst einzuschätzen oder allgemein mit der situation nicht so gut zurecht kommen werden wie sie es vielleicht erwarten.

Stormtrooper
2011-05-29, 06:43:21
Netter Text. Dann will ich Dich mal berichtigen, da Du anscheinend den Gesetzestext samt Notfallparagraphen nicht gelesen oder gar verstanden hast:

1. Das Gericht wird sich in erster Linie auf Beweismitteln + Zeugenaussagen stützen wenn der Kram vor Gericht landet. Das passiert dann meist dann, wenn der Täter das Opfer noch wg. Körperverletzung vor Gericht zerrt.

An dieser Stelle kann sich das Blatt von Opfer/Täter dann schnell wenden, wenn man als Opfer keine Zeugen hat, die es bezeugen, dass man sich verteidigt hat.

2. Verteidigst Du Dich als Opfer, dann darfst Du auch nur soweit gehen um den Angriff abzuwehren. Diese Grenze ist mitunter für den deutschen Rechtsstaat ziemlich dünn und wird ganz unterschiedlich behandelt. Tritt dann noch der Punkt 1 ein und das Gericht bekommt mit dass Du zudem auch noch Kampf(kunst)sport betreibst, dann kann man sicher gehen dass das Verfahren nicht umbedingt zu deinem Gunsten ausgeht.

3. Darfst Du auch von ausgehen, dass das Gericht die Art und Schwere der Verletzung in Ihren Urteil miteinfliessen lässt.

So und nu erkläre mir mal wie Du ein deutsches Gericht davon überzeugen willst das Du als Kampfsportler(künstler) das Opfer warst und Dich nur in Notfall verteidigst hast.

1. Also einen Notfallparagraphen kenn ich schonmal gar nicht.
2. Wenn du von Notwehr redest ist es schon keine Körperverletzung mehr.
3. Wenn du keine Zeugen hast, hast du wenns blöd läuft immer Pech.
Ergo: Allein dadurch das du Kampfsport betreibst, ändert sich nichts am Tatbestand wenn du jemand anderes schlägst.

Masterp
2011-05-29, 09:57:36
1. Also einen Notfallparagraphen kenn ich schonmal gar nicht.
Merkt man Dir an. Kannst ja mal danach gurgeln...


2. Wenn du von Notwehr redest ist es schon keine Körperverletzung mehr.


Falsch! Wenn Du Dich in einer Notfallsituation verteidigst und der Gegner schaden davon trägt und das Ganze dann bei Gericht landet, wird man ganz genau hinsehen, ob das, was Du da gemacht hast auch noch wirklich im Rahmen der Notwehr war. Das Gericht hat leider eine andere Auffassung von Notwehr. Eine Selbstverteidigung im Ernstfall hört ja leider nicht auf wenn man den Gegner zu Boden gebracht hat.


3. Wenn du keine Zeugen hast, hast du wenns blöd läuft immer Pech.

Daraufhin arbeitet eine gute Selbstverteidigungschule mitunter hin.

Ergo: Allein dadurch das du Kampfsport betreibst, ändert sich nichts am Tatbestand wenn du jemand anderes schlägst.

Nochmal: Bekommt das Gericht mit, dass Du Kampfsport betreibst, wird sich das höchstwahrscheinlich negativ aufs Strafmass auswirken, wenn der Gegner sich vor Gericht als das Opfer hinstellt. Kannste glauben oder auch nicht!

Black-Scorpion
2011-05-29, 10:04:47
kampferfahrung in diesem kontext: erfahrung in einem regellosen, unvorbereiteten kampf gehen einen kaum einzuschätzenden gegner der es ernst meint.
Mit der Aussage begibst du dich aber ganz schön aufs Glatteis.

Stormtrooper
2011-05-29, 10:26:02
Merkt man Dir an. Kannst ja mal danach gurgeln...

Ja, dann gurgel du mal, Suche Notfallparagraph kommen 18 österreiche Seiten von 20 Treffern.
Um das Ganze abzukürzen, ich denke du meinst Notwehrparagraph.
:cool:


Falsch! Wenn Du Dich in einer Notfallsituation verteidigst und der Gegner schaden davon trägt und das Ganze dann bei Gericht landet, wird man ganz genau hinsehen, ob das, was Du da gemacht hast auch noch wirklich im Rahmen der Notwehr war. Das Gericht hat leider eine andere Auffassung von Notwehr. Eine Selbstverteidigung im Ernstfall hört ja leider nicht auf wenn man den Gegner zu Boden gebracht hat.

Mal eine andere Frage ...
Von welchem Land redest du immer?
Bei dir steht Schweiz, ich kenn mich für die Schweiz nicht aus.
Nochmal zumindest in Deutschland gibts deine Notfallsituation in dieser Form nicht.
Und es spielt hier wieder keine Rolle ob der andere in einer Notwehrsituation von einem Kampfsportler oder von einem Normalbürger verletzt wurde.


Nochmal: Bekommt das Gericht mit, dass Du Kampfsport betreibst, wird sich das höchstwahrscheinlich negativ aufs Strafmass auswirken, wenn der Gegner sich vor Gericht als das Opfer hinstellt. Kannste glauben oder auch nicht!
Das streite ich nicht ab, das Strafmaß hat aber in Deutschland nichts damit zu tun, ob es jetzt eine einfache oder gefährliche Körperverletzung begangen hast.

Masterp
2011-05-29, 10:35:43
Ja, dann gurgel du mal, Suche Notfallparagraph kommen 18 österreiche Seiten von 20 Treffern.
Um das Ganze abzukürzen, ich denke du meinst Notwehrparagraph.
:cool:

Jepp, Notwehr und nicht Notfall, mein Fehler!


Mal eine andere Frage ...
Von welchem Land redest du immer?
Bei dir steht Schweiz, ich kenn mich für die Schweiz nicht aus.
Das ist mir bekannt. Ich beziehe mich als deutscher Staatsbürger daher auf deutsche Gesetze.


Nochmal zumindest in Deutschland gibts deine Notfallsituation in dieser Form nicht.

Wirfst Du wieder etwas durcheinander ?


Und es spielt hier wieder keine Rolle ob der andere in einer Notwehrsituation von einem Kampfsportler oder von einem Normalbürger verletzt wurde.

Ich gebs auf bei Dir. Les Dir einfach den letzten Thread von mir durch. Einfacher kann ich Dir das nun wirklich nicht mehr verklickern.


Das streite ich nicht ab, das Strafmaß hat aber in Deutschland nichts damit zu tun, ob es jetzt eine einfache oder gefährliche Körperverletzung begangen hast.

Nein ? Das wäre mir aber neu!

Stormtrooper
2011-05-29, 11:18:46
Nein ? Das wäre mir aber neu!

So wie anscheinend vieles.

Du kannst für eine einfach Körperverletzung 5 Jahre einsitzen, aber auch für eine gefährliche Körperverletzung mit 6 Monaten auf Bewährung davon kommen.

Masterp
2011-05-29, 11:24:25
So wie anscheinend vieles.

Du kannst für eine einfach Körperverletzung 5 Jahre einsitzen, aber auch für eine gefährliche Körperverletzung mit 6 Monaten auf Bewährung davon kommen.

Ich seh´s schon. Bringt nichts mit Dir zu diskutieren. Du bist absolut lernresistent!

Stormtrooper
2011-05-29, 11:30:30
Ich seh´s schon. Bringt nichts mit Dir zu diskutieren. Du bist absolut lernresistent!

Oder du.

Masterp
2011-05-29, 11:53:07
Oder du.

Genau, das wird es sein. Im Gegensatz zu Dir betreibe ich seit 8 Jahren SV und weiss daher genau wovon ich hier rede.

Crafty
2011-05-29, 11:59:23
Als Kampfsportler würde ich niemals ankündigen das ich gefährlich oder sonstwas bin.

Denn dann ist der Gegner zum einen vorbereitet,und hat zum andere eine tolle Vorlage zwecks Schadensersatzklage.

Zudem sollte man sich als Kampfsportler nicht überschätzen,auf der Straße gewinnt nicht der der am meisten austeilen kann,sondern derjenige der am meisten einstecken kann + eine Portion Wahnsinn mitbringt.

Solltest du als Kampfsportler bekannt sein wie ein Bunter Hund würde ich die Chancen 50 : 50 einschätzen.

Einerseits weiß dann jeder das du ein Kampfsportler bist und jeder Anwalt kann daraus eine tolle Vorlage basteln.

Andererseits könnte dein Ruf vorrauseilen und dafür sorgen das die Leute keine Lust auf eine Aussage haben.

Denn als guter Kampfsportler kennt man fast jeden Türsteher in Deutschland.

Da braucht man nur Bilder zu verteilen und erzählen das diese Leute Streß machen und dann haste sowas ähnliches wie "Köln-Kalk Verbot",nur dann unter Umständen Landesweit.

Sowas schreckt potentiell aussagewillige Menschen die ihr "Disco Leben" noch vor sich haben schonmal ab.(und das ohne eigene Gewalt einzusetzen).

mfg