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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerfrage Abschreibung Buchhaltung


Migrator
2011-06-02, 09:15:44
Kann mir jemand mal meinen Denkknoten platzen lassen?

Also:
Im Zuge der Wirtschaftskrise würde für angeschaffte Anlagegüter 2009 und 2010 die degressive Abschreibung für die Steuerbilanz wieder eingeführt. Für Anlagegüter ab 2011 geht die degressive Abschreibung in der Steuerbilanz nicht mehr. Dort kann nur noch linear abgeschrieben werden.

In der Handelsbilanz kann der Unternehmer dagegen weiterhin degressiv abschreiben.

Ich versuche jetzt gerade die Logik für den Unternehmer nachzuvollziehen. Einen Zinsvorteil durch die Steuerzahlungsverschiebung augrund der degressiven Abschreibung kann er sich nicht mehr holen. (Steuerbilanz)
Welchen Sinn macht es für den Unternehmer aber, in der Handelsbilanz weiterhin degressiv abzuschreiben? Damit würde er seinen Gewinn schmälern und für seine z.B. Anteilseigner, Banken etc. schlechter da stehen.

Gibts Steuergurus?

Black-Scorpion
2011-06-02, 10:17:56
Am Anfang ist die Degressive besser. Je länger abgeschrieben wird um so besser ist es die Lineare zu wählen. Bei der Linearen hast du immer den selben Betrag. Ändert sich also bis zum Schluss nicht. Außerdem steht die lineare am Ende auf Null und die Degressive hat immer einen Restwert von 1.

-Duke-
2011-06-02, 12:52:47
Kann mir jemand mal meinen Denkknoten platzen lassen?
.......

In der Handelsbilanz kann der Unternehmer dagegen weiterhin degressiv abschreiben.

I......


Hi.
Die Abschreibung soll ja den Wertverzehr des Wirtschaftsgutes abbilden. Der Kaufmann soll sich ja nach HGB auch immer "vorsichtig" bewerten, also eher nicht reich rechnen. (s. zb auch Rückstellungsvorschriften)
Bei Maschinen zb. dürfte der grösste Wertverlust am Anfang entstehen, im Laufe der Zeit steigt dann dafür etwa der Instandhaltungsaufwand... Will man dies in der Handelsbilanz darstellen, kann die degressive AfA das richtige Mittel dafür sein.
Die steuerliche Seite ist ja wieder eine ganz andere. Da möchte sich jeder möglichst "arm rechnen" und die Gesetzgebung greift ein um dem in gewisser Weise entgegen zu wirken. Wir bekommen in userem Job gerade ne Menge Spaß durch BilMoG und das weiter auseinander driften der Handels- und Steuerbilanz.

Gruß
-Duke-

Migrator
2011-06-02, 12:53:30
Am Anfang ist die Degressive besser. Je länger abgeschrieben wird um so besser ist es die Lineare zu wählen. Bei der Linearen hast du immer den selben Betrag. Ändert sich also bis zum Schluss nicht. Außerdem steht die lineare am Ende auf Null und die Degressive hat immer einen Restwert von 1.
Also warum ist es handelsrechtlich besser? Bei dir klingt es so raus als ob es nur am Aufwand für die Berechnung der Abschreibungssätze liegt. Das ist mit der EDV gar kein Problem.
Auch kannst du mit der degressiven auf Null abschreiben.

Mir geht es darum, welchen Sinn es für den Unternehmer macht degressiv in der Handelsbilanz abzuschreiben. Er schmälert ja seinen Gewinn, was für Anteilseigner nicht unbedingt positiv ist. Steuerlich kann er ja nur noch linear abschreiben.

Migrator
2011-06-02, 12:57:01
Hi.
Die Abschreibung soll ja den Wertverzehr des Wirtschaftsgutes abbilden. Der Kaufmann soll sich ja nach HGB auch immer "vorsichtig" bewerten, also eher nicht reich rechnen. (s. zb auch Rückstellungsvorschriften)
Bei Maschinen zb. dürfte der grösste Wertverlust am Anfang entstehen, im Laufe der Zeit steigt dann dafür etwa der Instandhaltungsaufwand... Will man dies in der Handelsbilanz darstellen, kann die degressive AfA das richtige Mittel dafür sein.

Also liegt es an den Prinzipien der Buchführung. Aber ein Unternehmer kann doch selbständig entscheiden. Er kann also trotzdem linear abschreiben, auch wenn degressiv anzuraten wäre.

-Duke-
2011-06-02, 13:04:33
hm .. ja..... es gibt auf der steuerlichen Seite Wahlrechte und auch für die Handlesbilanz Wahlrechte. In der Handelsbilanz ist der Kaufmann gemäss den Grundsätzen ordnungsgemässer Buchführung zur Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse angehalten. Bei der Steuerbilanz versucht der Kaufmann im Rahmen der Steuergesetze einen möglichst kleinen Gewinn auszuweisen.

Die Bilanzen dienen halt unterschiedlichen Zwecken.

aus WIKI:
Für die meisten Unternehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben, sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Aus den Begriffen geht bereits hervor, dass es Unterschiede zwischen den beiden Bilanzen hinsichtlich Ansatz und Bewertung geben kann. Die Handelsbilanz soll dabei die tatsächlichen, für die Interessensgruppen relevanten Verhältnisse des Unternehmens darstellen. Zweck der Steuerbilanz ist eine zutreffende Erfolgsermittlung für die Ertragsbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, aber auch die Abbildung des Unternehmensvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer, ehemals auch der Vermögensteuer.

Migrator
2011-06-05, 10:57:24
Eine Logikfrage hätte ich noch:

Handelsrechtlich macht es für ein Unternehmen doch einen großen Unterschied bei der Wahl der Abschreibungsmethode (degressiv oder linear) ob es sich in einer Gewinn- oder Verlustsituation befindet oder?

Die Handelsbilanz ist ja wichtig für z.B. Anteilseigner, Banken etc. Wenn z.B. ein Unternehmen sich in einer Verlustsituation befindet und degressiv abschreibt, dann fällt der Verlust am Anfang der Abschreibung aufgrund des höheren Aufwands noch viel höher aus. Dadurch wäre das Unternehmen in den Augen der obigen erwähnten in einer wesentlich schlechteren Position oder?
Dann wäre es für das Unternehmen doch besser in dieser Situation linear abzuschreiben. Habe ich recht oder einen Logikfehler? ;)

G A S T
2011-06-06, 17:14:30
Nee, du hast im Grundsatz absolut Recht. Deine Logik stimmt.

Handelsrechtlich macht es für ein Unternehmen doch einen großen Unterschied bei der Wahl der Abschreibungsmethode (degressiv oder linear) ob es sich in einer Gewinn- oder Verlustsituation befindet oder?
Das ist allerdings ein Punkt, den man nicht einfach so bejahen kann.
Es kommt hier wirklich auf die Art des Unternehmens, die Bilanzstruktur bzw. die abzuschreibenden "Gegenstände" an.

Die Entscheidung für die eine oder andere Abschreibungsart kann also durchaus schwer ins Gewicht fallen, muss es aber nicht zwangsläufig.

In der Praxis ist es - vor allem bei den KMUs - sowieso meist so, dass nur eine Bilanz aufgestellt wird. Sprich die Handelsbilanz für Eigner, Banken und Gläubiger fällt mit der Steuerbilanz zusammen.

Ein weiter Punkt ist - ein Unternehmen ändert nicht mal einfach so seine Abschreibungsmethode. Auch dies will wohl überlegt und begründet sein.
Allein die Änderung der Abschreibungsmethode kann "falsche" (bzw. richtige) Signale setzen.
Insofern kann es auch sinnvoller sein, die Methodik beizubehalten.