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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blitzer-Foto mit angeblichem Handy am Ohr - was tun?


Franconian
2011-06-08, 23:16:09
Gerade ein Schreiben von der Polizei aus dem Briefkasten geholt, wurde mit 11 zu schnell geblitzt. Jetzt nicht das Problem, sondern dass mir unterstellt wird ich habe ein Handy am Ohr.

- Auf dem Foto ist nichts zu erkennen was meinem iPhone ähnelt, sieht eher sogar groß aus, mehr wie ein Schatten der mit meiner Hand verschmilzt. Ggf habe ich mich auch nur auf der Armlehne aufgestützt
- Ich telefoniere generell nicht während der Fahrt
- Laut Verbindungsübersicht im Handy wurde ich zum Zeitpunkt des Blitzers weder angerufen, noch habe ich herausgerufen

Was mache ich denn da jetzt, hab ich da überhaupt Chancen?

Soll jetzt 55 € Bußgeld kosten (laut Katalog 25 € für die 11 km, blieben noch 40 € fürs angebliche telefonieren) sowie 23,50 € Kosten, und ein Punkt.

Der Punkt und die 25 Flocken kratzen mich jetzt gar nicht, aber ich hab echt nicht telefoniert....

Flyinglosi
2011-06-08, 23:19:50
Der Verbindungsnachweis deines Handys dürfte ein eher sinnloser Beweis sein, da du ja ein anderes Handy verwendet haben könntest.

mfg Stephan

einervonvielen
2011-06-08, 23:26:37
Widerspruch einlegen und abwarten wie die Herrschaften reagieren, ggf. ein hochauflösendes Bild fordern. Ich würde mit Hilfe eines Anwaltes dagegen vorgehen, sollte deine Story echt sein, man muss/sollte sich nicht alles bieten lassen! Behauptungen sind nunmal keine Beweise und nur diese sind gültig, die Herrschaften der Rennleitung sind es die dir dein Fehlverhalten nachweisen müssen. Im Zweifel für Kachelmann undzo...

Franconian
2011-06-08, 23:26:51
Hm...also würde eine nachträgliche Verbindungsübersicht meines Anbieters acuh nichts nützen? Bleibt mir wohl nur dass ich es möglichst glaubhaft schildere.

Sieht eher so aus als hätte ich ein Sonnenbrillenetuit mit Lederhandschuhen ans Ohr gehalten...verdammt was soll das sein, was sind das auch für mikrige Fotos.

Eine Rechtschutzversicherung habe ich übrigens keine...die 25 € für die 11 km/h zahl ich gerne, aber den rest sehe ich irgendwie nicht ein, weil ich weiß dass ich nicht telefoniert habe, zudem ich auch keinen wüsste der mich früh um 7 anruft...

KakYo
2011-06-08, 23:31:36
- im Anhörungsbogen angeben das du nicht telefoniert hast, besseres Bild anfordern
- informieren ob dieser Spass überhaupt so zulässig ist, das zwei OWIs belangt werden und nicht nur die höhere von beiden. Afaik gibts da Unterschiede zwischen tateinheitlich und tatmehrheitlich und die Länder handhaben das auch unterschiedlich.
Beispielsweise: zu schnell und nicht angeschnallt wäre tatmehrheitlich (Begehungs und Unterlassungsdelikt) und kostet dann 2x
Wäre man durchs telefonieren abgelenkt und ist deshalb zu schnell tateinheitlich -> 1x zahlen

The_Strip
2011-06-08, 23:34:49
Erstmal Einspruch einlegen. Hast du einen EVN von deinem Anbieter?
Das Originalbild ist deutlich besser, als der Ausdruck auf dem Schreiben.
Steht auf dem Bussgeldbescheid eine Telefonnummer des Bearbeiters? Vllt. lässt sichs so ja schneller klären.

Franconian
2011-06-08, 23:47:51
Was ist denn besser? Anrufen und nach besserem Foto fragen oder ein paar Zeilen ausführlich schreiben dass ich nicht telefoniert habe, auch nichts eindeutig zu erkennen ist, aber die Geschwindigkeitsüberschreitung zugebe und auch nur die bezahlen möchte?

xcv
2011-06-09, 00:43:08
Auf jeden Fall schriftl. Einspruch einlegen. Sollte dem nicht stattgegeben werden, hilft wohl nurnoch ein Anwalt.

Und schließ ne RS Versicherung ab. Ich wünschte ich hätte vor 3 Monaten eine abgeschlossen ;(

GSXR-1000
2011-06-09, 01:11:42
Erstmal Einspruch einlegen. Hast du einen EVN von deinem Anbieter?
Das Originalbild ist deutlich besser, als der Ausdruck auf dem Schreiben.
Steht auf dem Bussgeldbescheid eine Telefonnummer des Bearbeiters? Vllt. lässt sichs so ja schneller klären.
nein. sowas klärt man nicht mündlich.
Schreib einfach, das du auf dem Foto nichts von einem Handy erkennen kannst, und das du ein klareres Foto anforderst, damit du zu dem Vorwurf stellung nehmen kannst.
An dieser Stelle musst (und kannst) du auch noch keinen Widerspruch einreichen, da es sich ja, wenn ich richtig verstehe noch um keinen Bussgeldbescheid handelt, sondern um einen Zeugenanhörungsbogen.
Fordere also einfach ein besseres Foto an, damit du zu dem Vorwurf stellung nehmen kannst.
Das kostet dich an dieser stelle auch noch kein geld (was ein abgelehnter widerspruch tun wuerde) und du bekommst etwas, womit du was anfangen kannst.

Auf jeden Fall schriftl. Einspruch einlegen. Sollte dem nicht stattgegeben werden, hilft wohl nurnoch ein Anwalt.

Und schließ ne RS Versicherung ab. Ich wünschte ich hätte vor 3 Monaten eine abgeschlossen ;(

Nochmal: er kann an dieser stelle des verfahrens keinen widerspruch einlegen. Er hat noch keinen Bussgeldbescheid, sondern ein Zeugenanhörungsbogen. somit sollte er einfach das foto anfordern, damit er sich zu dem vorfall überhaupt aeussern kann:
1. ob er das überhaupt am steuer ist
2. ob man ein handy erkennen kann.
Darauf hat er anspruch, und wenn er das bild hat, kann er weitersehen.

The_Strip
2011-06-09, 01:53:29
Du hast Recht, schriftlich ist der bessere, da belegbare Weg. Mündlich kann man viel erzählen...

Aufgrund der Schilderung gehe ich allerdings bereits von einem Bussgeldbescheid aus. Auf dem Zeugenanhörungsbogen steht IMHO noch nichts von der Strafhöhe.

Sollte sich ein abgelehnter Einspruch tatsächlich monetär auswirken (keine Ahnung), dann ist der informelle Weg vllt. doch, erstmal, der günstigere.

Franconian
2011-06-09, 07:37:28
Doch Strafhöhe steht auf der Rückseite. 55 € + 23,50 Gebühr.

Nun denn, ich schreibe mal ein ausführliches Fax.

StarGoose
2011-06-09, 07:49:49
keine ahnung ob ein provider auf anfrage auch eingehende verbindungen mit auflisten kann

normalerweise werden an und abgehende verbindungen aber im handy mit gespeichert
manchmal nicht allzulange und der speicher wird gerne nach einem neustart gelöscht

also mal schauen ob die betreffende zeit noch im speicher vorhanden ist
wenn ja dann sofort ab zum nächsten polizeirevier und diese liste dort jemandem zeigen der ein zeugen oder aufnahmeprotokoll (oder wie auch immer die es nennen) unterschreibt und damit die betreffende zeit als nicht aufgelistet bezeugt

dann vielleicht nen screenshoot machen oder mit ner guten digicam die liste nochmal knipsen

wenn sie dir weiterhin unterstellen das es das handy war dann kannste diese fotos und die aussage des polizisten der die liste gesehen hat beilegen und halt deine vermutung das es das brillenetui war das du beim aufsetzen noch in der hand hattest
dazu noch den einzelverbindungsnachweis

und du hast alles getan um genügend nachweise zu bringen das du nicht telefoniert hast und dann werden sie wohl auch einsehen das es ein richter genauso sehen würde und den handy vorwurf fallen lassen
(der punkt dafür würde mich ja echt mehr ärgern als alles andere)

GSXR-1000
2011-06-09, 09:08:09
Doch Strafhöhe steht auf der Rückseite. 55 € + 23,50 Gebühr.

Nun denn, ich schreibe mal ein ausführliches Fax.
Also, normalerweise bekommst du bei einer OWi erstmal einen Zeugenanhörungsbogen. Es muss ja erstmal geklärt werden, ob du überhaupt der Verursacher der OWi bist. Du wirst als Halter angeschrieben, weil du als Halter dazu in der Lage sein solltest, Auskunft zu geben, wer das Fahrzeug dort führt.
Also entweder hast du vorher schonmal was bekommen, oder da stimmt irgendwas nicht.

Ich glaube auch nicht das dir ausserordentliche Kosten entstehen solltest, wenn du lediglich darauf abzielst, erstmal ein Foto zu bekommen, auf welchem man was erkennen kann.
Es könnte ja sein, das auch jemand anders bisweilen mit dem Auto fährt, und wenn das so ein schlechtes Foto ist, wird man wohl auch kaum wirklich klar jemanden darauf erkennen können.

GSXR-1000
2011-06-09, 09:11:09
keine ahnung ob ein provider auf anfrage auch eingehende verbindungen mit auflisten kann

normalerweise werden an und abgehende verbindungen aber im handy mit gespeichert
manchmal nicht allzulange und der speicher wird gerne nach einem neustart gelöscht

also mal schauen ob die betreffende zeit noch im speicher vorhanden ist
wenn ja dann sofort ab zum nächsten polizeirevier und diese liste dort jemandem zeigen der ein zeugen oder aufnahmeprotokoll (oder wie auch immer die es nennen) unterschreibt und damit die betreffende zeit als nicht aufgelistet bezeugt

dann vielleicht nen screenshoot machen oder mit ner guten digicam die liste nochmal knipsen

wenn sie dir weiterhin unterstellen das es das handy war dann kannste diese fotos und die aussage des polizisten der die liste gesehen hat beilegen und halt deine vermutung das es das brillenetui war das du beim aufsetzen noch in der hand hattest
dazu noch den einzelverbindungsnachweis

und du hast alles getan um genügend nachweise zu bringen das du nicht telefoniert hast und dann werden sie wohl auch einsehen das es ein richter genauso sehen würde und den handy vorwurf fallen lassen
(der punkt dafür würde mich ja echt mehr ärgern als alles andere)
Naja. das wird so nicht funktionieren.
Du könntest ja mit jedem Handy telefoniert haben.
Der Vorwurf besteht ja nicht daraus, das man dir vorwirft genau von einem bestimmten Handy oder Anschluss telefoniert zu haben, sondern von irgendeinem. Insofern ist eine Aufstellung der Verbindungen für einen bestimmten Anschluss vollkommen belanglos.

GBWolf
2011-06-09, 09:19:48
Soweit ich weiß ist doch auf dem Schreiben der Hinweis, dass man Widerspruch einlegen kann, das machst du in dem Fall des Handyverstoßes und fertig.

HAL
2011-06-09, 09:20:57
Im Übrigen ist nicht nur das telefonieren mit dem Handy verboten sondern generell die Benutzung während man es in der Hand hält.
Der Verbindungsnachweis bringt Dir also leider rein gar nichts.

StarGoose
2011-06-09, 09:31:32
naja er bringt schonmal nen gewissen nachweis
zu welchem zweck sollte man sich denn ein handy sonst ans ohr halten als zum telefonieren?

das sind in einem verfahren alles pro und contra punkte für oder gegen eine verurteilung
wenn auf dem foto nicht zweifelsfrei ein handy zu sehen ist
und anhand aller nachweise die man als normalsterblicher so beibringen kann nachgewiesen ist das zu der zeit nicht telefoniert wurde
dann im zweifel für den angeklagten

die gegenseite hat in dem fall keinerlei beweise außer der vermutung aufgrund einer bestimmten handbewegung

bei einem rotverstoß mit 2 bildern sähe die sache vielleicht anders aus
aber selbst da kann man sich halt mit dem brillenetui in der hand gerade die sonnenbrille aufgesetzt haben und das kann zuweilen schon länger als eine sekunde dauern

Commander Keen
2011-06-09, 09:45:33
THIS THREAD IS WORTHLESS WITHOUT PICS!!!

GSXR-1000
2011-06-09, 10:23:12
naja er bringt schonmal nen gewissen nachweis
zu welchem zweck sollte man sich denn ein handy sonst ans ohr halten als zum telefonieren?



Nochmal. ein Verbindungsnachweis bringt rein garnichts.
Du kannst mit einem anderen Handy telefoniert haben. Die Aussage- bzw Beweiskraft liegt nahe 0.

Black-Scorpion
2011-06-09, 11:07:46
naja er bringt schonmal nen gewissen nachweis
zu welchem zweck sollte man sich denn ein handy sonst ans ohr halten als zum telefonieren?
Auf deinem EVN stehen nur abgehende Gespräche. Wenn du angerufen wurdest steht der nicht drauf. Warum auch? kostet dich ja nichts. Das einzige was dir eingehende Verbindungen zeigt ist eine Übersicht deines Providers. Die zu bekommen dürfte nicht so einfach sein und du hättest immer noch das Problem mit einem zweiten Handy.

PHuV
2011-06-09, 11:29:56
Auf jeden Fall schriftl. Einspruch einlegen. Sollte dem nicht stattgegeben werden, hilft wohl nurnoch ein Anwalt.

Und schließ ne RS Versicherung ab. Ich wünschte ich hätte vor 3 Monaten eine abgeschlossen ;(

Eine Rechtsschutz zahlt für so was nicht.

abgenervt
2011-06-09, 11:46:44
Eine Rechtsschutz zahlt für so was nicht.

Warum nicht?

Sven77
2011-06-09, 11:56:47
Eine Rechtsschutz zahlt für so was nicht.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz [Bearbeiten]

Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangenen Taten Rechtsschutz.

Beispiele

Geschwindigkeitsübertretung
Rotlicht
Lärmbelästigung
Gurtpflicht

Ausnahme
Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind nicht versichert (Risikoausschluss).

Wohl doch

Black-Scorpion
2011-06-09, 12:00:56
Rechtsschutz ≠ Rechtsschutz

Du kannst nicht pauschal sagen das es geht. Das ist nämlich nicht bei allen dabei.

WTC
2011-06-09, 12:03:44
Rechtsschutz ≠ Rechtsschutz

Du kannst nicht pauschal sagen das es geht. Das ist nämlich nicht bei allen dabei.

Außerdem gibt es eine "Normale" rechtsschutz und einmal eine für KFZ, da muss man auch noch unterscheiden. Viele werden nur die "Normale" haben, da sind delikte im strassenverkehr nicht mit abgedeckt.

Sven77
2011-06-09, 12:06:16
Bei meiner ist es dabei, und das ist ne stinknormale (KFZ) von der DEVK

Palpatin
2011-06-09, 12:17:55
In der Regel hat man bei einer Verkehrsrechtsschutz eh eine Selbstbeteiligung die 3-5 mal so hoch ist als das Bußgeld um das es hier geht ;D.

Sven77
2011-06-09, 12:21:32
Dem TS geht es ja ums Prinzip, und wenn man seine Prinzipien verteidigen will muss man eben den Geldbeutel oeffnen ;)

HAL
2011-06-09, 12:51:23
naja er bringt schonmal nen gewissen nachweis
zu welchem zweck sollte man sich denn ein handy sonst ans ohr halten als zum telefonieren?

das sind in einem verfahren alles pro und contra punkte für oder gegen eine verurteilung
wenn auf dem foto nicht zweifelsfrei ein handy zu sehen ist
und anhand aller nachweise die man als normalsterblicher so beibringen kann nachgewiesen ist das zu der zeit nicht telefoniert wurde
dann im zweifel für den angeklagten

Also zuerst mal musst der Beschuldigte gar nichts beweisen sondern ihm muss der Verstoß nachgewiesen werden!

Wenn der Richter dann letztendlich der Meinung ist auf dem Bild wäre ein Handy zu erkennen bringen einem irgendwelche Verbindungsnachweise und sonstwas aber dann auch rein gar nichts, denn 1. kann es ein ganz anderes Handy gewesen sein 2. ist nicht das telefonieren sondern die Benutzung des Handys verboten. Es reicht also aus auf die Handy-Uhr zu schauen oder beispielsweise sich das Handy an's Ohr zu halten um einen MP3-Track zu hören.

Aber wenn auf dem Bild kein Handy zweifelsfrei erkennbar ist würde ich Widerspruch einlegen und weiterschauen. Das kann dann eigentlich eh nicht durchgehen.
Momentan sieht's mehr so nach "Könnte Handy sein, schicken wir mal nen Bescheid raus und schauen was passiert" aus.

Black-Scorpion
2011-06-09, 17:26:51
Bei meiner ist es dabei, und das ist ne stinknormale (KFZ) von der DEVK
Du hast eine Verkehrsrechtsschutz und keine normale Rechtsschutz.

xcv
2011-06-09, 17:49:54
Wenn RS, dann doch bitte gleich so viel wie möglich.
Also mit KFZ, Mieter, Beruf...

Ich glaub die 200€ im Jahr lohnen sich. SB ist dann um die 200, je nach Tarif.
Man ist wirklich schnell in so ner scheiß Situation und der kann man dann beruhigter entgegensehen. Selbst wenn Du nix gemacht hast, kann sowas schnell passieren. Recht haben und Recht bekommen sind immernoch zwei verschiedene Dinge.

Ontopic: Ich hab bis jetzt immer einen Bescheid mit Zahlungsaufforderung bekommen, wo man auch direkt Einspruch einlegen konne.

Philipus II
2011-06-09, 18:19:31
Unsere Rechtsschutz war komplett ohne Selbstbeteiligung. Da kann man bei jedem Bußgeld den Anwalt beauftragen.