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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verzugszinsen als Privater, regelmäßige Auskunft nötig?


PacmanX100
2011-06-17, 13:03:23
Zwar ein etwas komplexeres Thema, aber es geht eigentlich nur um folgendes:
Da ein vollstreckbares Gerichtsurteil vorliegt, muss derjenige, der den Vertrag (tausende €) unterschrieben hatte und nach Tod angehörigerer, behauptete, das Geld sei geschenkt es nun an die Bevollmächtigen zurückzahlen. Soweit so gut.
Da die erste Zahlung aber fast 3/4 Jahr vorher erfolgen sollte, fallen Verzungszinsen an, 5 Prozent festgelegt plus Basiszinsatz (sind wohl 5,12% insgesamt).

Nun stellt sich die Frage, wenn die Rückzahlung über mehrere Jahre erfolgt, muss man für jeden Monat den Zins neu berechnen, da die Summe jedes mal kleiner wird.
Ist es nötig, das man als Geldempfänger dem Zahler jeden Monat die genauen Restbeträge übermittelt oder muss das nur auf Anfrage hin getan werden? Gibts da irgendwelche Regelungen? Wäre natürlich auch möglich, das nach 1-2 Jahren Rückzahlung auf die restlichen Zinsen verzichtet wird, aber da die Person sich vorher schon negativ gezeigt hat, darf diese vorerst mal die volle Summe begleichen.
Rechnungen wie diese können ja eigentlich mit jeder üblichen Kalkulation durchgeführt werden, aber mir stellt sich vielmehr die Frage, wie oft ändert sich dieser festgelegte "Basiszinssatz"? (Verbrauchergeschäft: Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (seit 1. Januar 2011: 5,12 %)

Berni
2011-06-19, 11:16:47
http://basiszinssatz.info/aktuell/#1
Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Wenn sich der Zinssatz ändert dann gilt das aber natürlich nicht rückwirkend sondern nur für den noch ausstehenden Betrag. Am Einfachsten wäre es, wenn du einen Plan mit festem Betrag als Tilgung ausmachst und gegen Ende dann ausrechnest was noch übrig ist. Alles andere dürfte kaum praktikabel sein.
Bist du überhaupt verpflichtet, auf eine Stundung einzugehen?