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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist bei Mietverträgen immer 3 Monate?


Rolsch
2011-06-28, 08:40:49
Kurze Frage: Bei einem Mietvertrag von 1997 ist eine Kündigungsfrist von 12 Monaten bei > 10 jähriger Nutzung vereinbart. Wenn ich das richtig im Netz nachschlage ist das aber als Mieter nicht mehr bindend, sondern man hat immer 3 Monate Kündigungsfrist?

Xilavius
2011-06-28, 08:44:13
Kurze Frage: Bei einem Mietvertrag von 1997 ist eine Kündigungsfrist von 12 Monaten bei > 10 jähriger Nutzung vereinbart. Wenn ich das richtig im Netz nachschlage ist das aber als Mieter nicht mehr bindend, sondern man hat immer 3 Monate Kündigungsfrist?

Wenn es kein Zeitmietvertrag ist, also nicht im Vertrag eine bestimmte Nutzungszeit erwähnt wurde mit Grund, dann gilt die normale gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten wie du schon geschrieben hast.

Annator
2011-06-28, 08:46:08
Ja das wurde geändert. Du hast 3 Monate auch wenn was anderes in deinem alten Mietvertrag steht.

Tomi
2011-06-28, 08:55:10
Kleine Einschränkung...wenn individuelle Kündigungsfristen abseits des BGB vereinbart wurden, gelten die auch weiterhin. Ab 10 Jahre = 12 Monate sind aber die alten BGB Fristen die ausgehebelt wurden und damit gelten hier 3 Monate.

Rolsch
2011-06-28, 09:19:57
Danke Euch.