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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie Schmerzensgeld verlangen?


AHF
2011-06-29, 16:43:22
Zum Hintergrund: gestern nahm mir ein Autofahrer die Vorfahrt und touchierte mein Fahrrad woraufhin ich stürzte und mir schürfwunden und Prellungen zuzog. Er hat mir seine Adresse und Telefonnummer hinterlassen, außerdem war ich bei einem Durchgangsarzt. Wie verfahre ich jetzt am besten weiter, um von seiner Versicherung Schmerzensgeld zu bekommen?

FeuerHoden
2011-06-29, 16:48:32
Ich schätze eine Anzeige bei der Polizei wird genügen, ich würde aber nicht mit mehr als 100€ rechnen.

deekey777
2011-06-29, 16:58:13
Ich schätze eine Anzeige bei der Polizei wird genügen, ich würde aber nicht mit mehr als 100€ rechnen.
Was aht das eine mit dem anderen zu tun? Die Polizei bringt eh was, wenn man sie gleich hinzuzieht.

Und wie kommst du auf 100 EUR?

An TS:
Geh zum Anwalt. Da hier zumindest ein Delikt gem. § 823 I vorliegt (§§ 7 ff. StVG sowieso), ist der Schädiger zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die durch diesen Unfall verursacht worden. Die Beauftragung des Anwalts mit der Geltendmachung deiner Ansprüche bzw. die Kosten dieser sind auch Schaden.

Und Geldschinderei ist das nicht. Als Laie ist man schnell überfordert.

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann ist das noch besser, er wird dich im Wege der Beratungshilfe beraten, wenn du im richtigen Bundesland lebst.

Surrogat
2011-06-29, 17:01:03
Genau so geht das, gleich zum Anwalt gehen und beraten lassen, die Kosten muss sowieso der Gegner zahlen.
Das mit dem Arzt war auch gut, aber ich würde ebenfalls nicht mit allzuviel Geld rechnen, wir sind ja nicht in den USA.

Stormtrooper
2011-06-29, 17:05:13
Am besten rechnest du mit gar nichts.
Denn solang kein bleibender Schaden entsteht oder du nicht arbeitsunfähig bist stehen deine Chancen eher schlecht.

tam tam
2011-06-29, 17:11:28
Genau das Gleiche passierte mir vor 4 Jahren. Das Urkomische an dieser Situation war nur, daß es ihm danach viel schlechter ging als mir selber. Er bot sich an, mich ins Krankenhaus zu fahren und bei Wunsch die Polizei zu rufen. Ich hatte keine Zeit und hab deswegen abgewunken(hab mich dann auf Arbeit verarzten lassen). Ich bat ihm einzig, sich um mein Rennrad zu kümmern(auch weil er mehr um mich als um sein Auto besorgt war, was ich auch honorieren wollte). Und wenn es nach ihm gegangen wäre, stünde eine Woche später ein nagelneues und baugleiches aber auch überteures Rennrad vor meiner Tür, was ich jedoch ablehnte, auch weil mein Rahmen nicht mehr käuflich erwerbbar war, an dem ich jedoch hing(auch wenn es 2 unschöne Unfallspuren aufzeigt, die ich jedoch mit farblich passenden Klebeband überdecke). So wurde am Ende nur die Schaltung durch eine qualitativ bessere ersetzt und neue Felgen aufgesetzt. Und das wars.

Ich würde Dir empfehlen, diese Situation jetzt nicht schamlos auszunutzen und es viell. ähnlich zu handhaben wie ich, und hast dabei auch noch ein gutes Gewissen. Biete ihm alternativ an, Dein Rad zu reparieren und Dich mal zum Bier einzuladen und gut ist. Laß also diesen Quatsch mit der Versicherung.

AHF
2011-06-29, 17:21:35
Gehts notfalls auch ohne Anwalt, denn ich kenne keinen? Schmerzensgeld steht mir zu, auch wenn wenig, denn ich habe Schmerzen. Als Abzocken sehe ich das nicht, zahlt ja seine Versicherung.

Surrogat
2011-06-29, 17:24:22
Telefonbuch aufschlagen und den dritten von oben nehmen, da gibts in deinem Fall keine großartigen Auswahlkriterien....sollte halt ein Zivilrechtler sein, klar soweit.

tam tam
2011-06-29, 17:46:35
Gehts notfalls auch ohne Anwalt, denn ich kenne keinen? Schmerzensgeld steht mir zu, auch wenn wenig, denn ich habe Schmerzen. Als Abzocken sehe ich das nicht, zahlt ja seine Versicherung.


Meines Erachtens geht es Dir nur darum, dabei den großen Reibach zu machen, denn Deine Handlung ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch recht fragwürdig, zumal man nur bei nachweislich bleibenden Schäden und Schmerzen eine solche Forderung aufstellen kann/darf, was aber in Deinem Fall noch nicht zutrifft, da das Geschehen zu zeitnah ist. Und bei ihm würde als Unfallverursacher die Versicherung steigen, was in den meisten Fällen sich spürbar negativ auswirkt(Schadensfreiheit-Stufen, Rückstufung).

Tortyfumi
2011-06-29, 17:56:45
Zuerst mal, höre nicht auf die Kommentare von oben!
1. Er hat dich angefahren und daher einen(wohl vermeidbaren) Unfall verursacht!
2. Du hast Schürfwunden und Prellungen, dir steht sehr wohl Schmerzensgeld zu!
3. Anwalt nehmen, am besten einen der sich im Verkehrsrecht auskennt!

Oder du einigst dich mit ihm ohne Anwalt um eine bestimmte Summe.
Bei einem Unfall immer die Polizei rufen, wenn man alleine ist erst recht!

tam tam
2011-06-29, 18:00:53
3. Anwalt nehmen, am besten einen der sich im Verkehrsrecht auskennt!



Oder ein schriftliche Erklärung vom Unfallverursacher(inkl. Zeit und kurze Schilderung des Unfallhergangs + Unterschrift) oder besser noch Unfall-Zeugen.

abgenervt
2011-06-29, 18:40:53
Ist Euch eigentlich schon mal in den Sinn gekommen das er sehr wohl auf den Kosten sitzen bleiben kann? Nämlich wenn der Unfallverursacher auf einmal sagt er sei bei rot oder sonst was gefahren. Dann kommt es zum Streit und so lange keine Einigung herscht, darf er erstmal den Anwalt selbst zahlen. Wenn er dann ganz viel Pech hat, kommt es zum Vergleich und dann bleiben beide auf den Kosten sitzen... Der ganze Scheiß lohnt nicht!!! Dafür hätte er die Polizei gleich hinzuziehen müssen und nicht erst hinterher rumjammern...

Senfgnu
2011-06-29, 20:56:26
Da kommen relativ sicher keine 500 EUR raus. Ich würde eine gütliche Einigung mit dem Unfallgegner über was niedrig dreistelliges versuchen, mir zusätzlich das Rad reparieren oder ersetzen lassen und gut ist. Wir sind ja nicht die USA.

Und wie mein Vorredner schon sagt: Das lohnt den Aufwand nicht. Es geht um Schürfwunden!

Lost Boy
2011-06-29, 22:24:40
Interessantes Thema.

Habe vor einer Woche ein paar Schläge abbekommen, im Bereich des linken Auges. Der Täter hatte einen Autoschlüssel in der Hand... War daraufhin bei der Polizei und habe Anzeige erstattet und anschließend war ich im Krankenhaus und habe mich untersuchen lassen. Konnte einen Tag auch nicht arbeiten.
Allerdings war ich noch nicht beim Anwalt. Ich möchte auf jeden Fall Schmerzensgeld haben.

Muss ich dafür zum Anwalt gehen?

Morale
2011-06-29, 22:37:55
Lass dir halt a gescheiten Kasten Bier geben und falls was am Radl kaputt ist ersetzen, mei die paar Schrammen stell dich halt ned an wie a Weibsbild

GSXR-1000
2011-06-29, 23:11:53
Eins vorweg: Es erscheint mir hier auch so, als wolle jemand in erster Linie aus einem Unglück Reibach machen. Ich verabscheue sowas zutiefst. Vor allem die Argumentation: Zahlt ja eh die Versicherung. Tolle einstellung. Und wer zahlt die zukünftigen Versicherungsbeiträge? Jeder einzelne von uns.

Zum Thema selbst:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Unfall weder aufgenommen worden, noch gibt es Zeugen. Da wäre ich sehr sehr vorsichtig.
Anwalt nehmen? Viel Spass wenn sich dein Anspruch am Ende nicht beweisen lässt bzw es zu einem Vergleich kommt. Dann haste statt 100 euro schmerzensgeld ne Anwaltsrechnung von 1000 Schleifen an der Backe.
Erstmal muss der Unfall als solches der Versicherung gemeldet werden.
Stimmt der Unfallgegner dann deiner Version zu und wird die Schuldfrage anerkannt, kannst du Schmerzensgeld geltend machen. In welcher Höhe du das machst ist relativ irrelevant, weil die Versicherung dir ein Angebot gemäss deren Statuten und gängigen Vergleichen machen wird. Das solltest du annehmen, ansonsten müsstest du klagen. Hier wird das Ergebnis sicherlich nicht besser ausfallen.
Du solltest übrigens, sofern du darüber nachdenkst die Versicherung in Haftung zu nehmen und Schmerzensgeld einzufordern sichergehen das du selbst privat Haftpflicht versichert zu sein.
Sollte sich nämlich im Falle herausstellen, das du auch nur eine teilhafte Mitschuld hast (kein Licht oder sonstirgendetwas was du im moment garnicht so siehst) sollte dir klar sein, das die Gegenseite auch gegen dich Ansprüche geltend machen kann. Und für dich kommt eben keine KFZ Haftpflicht auf, sondern maximal deine Privathaftpflicht sofern vorhanden.
Ein Fall aus eigener Erfahrung:
Ich habe mal eine Fussgängerin angefahren die im stockdunklen zwischen einem LKW und dessen Anhänger direkt vor mein Auto gelaufen ist. Nicht zu schnell gefahren, garnichts. 0.0 Chance. Zeuge direkt hinter mir bestätigte das. AUch die Polizei erkannte das genauso. TRotzdem: Da Auto Fußgänger verletzt- Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung, STVO Verletzung von mir, gemäss StvO meine Schuld.
Unfall der Versicherung gemeldet, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet.
In der Zwischenzeit hat die Unfallgegnerin (ähnlich schlau wie du) Schmerzensgeld geltend gemacht über den Anwalt, in Höhe von 500 EUR. Versicherung (hier zählt nämlich nicht ausschliesslich die Schuld gemäss STVO sonder es wird zivilrechtlich bewertet da es um schadensausgleich geht) sah ein mitverschulden von 50% bei der Unfallgegnerin, sprach 250 EUR Schmerzensgeld zu, Sie erkannte das über den Anwalt an.
Ich hab kurz Rücksprache mit dem ADAC Rechtsberater genommen, inzwischen kam das Ergebnis der StA: keine fahrlässige Körperverletzung, geringe Schuld 15 EUR Verwarngeld.
Daraufhin habe ich gegenüber der Frau den Schaden an meinem Fahrzeug (defekte Fruntschürze, Kühlergrill, verbeulte Motorhaube mit Lackschaden) in Höhe von knapp 2.000 EUR zur Hälfte geltend gemacht, da ich der Argumentation der Versicherung folgend ihr zivilrechtlich ein Mitverschulden von 50% unterstellte. Sie hat es abgelehnt, ich habe ohne Anwalt Mahnbescheid eingereicht, schriftliche Verhandlung über meine Forderung beim Amtsgericht... Ergebnis nach schriftlicher Verhandlung und Akteneinsicht durch das Gericht: Sie hat den Schaden zu 75% (1.500 EUR) zu tragen. Zudem die Gerichtskosten und Anwaltskosten. Ihr Pech: Sie war nicht privat haftpflichtversichert.
Jetzt hat sie 200 EUR Schmerzensgeld bekommen und muss dafür 1.500 EUR an mich zahlen, sowie Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Nun zahlt die Dame noch 12 Monate lang je 100,-- an mich, ich habe eine vollstreckbaren Titel und das ganze wird auch noch verzinst. Richtig schlau war die Sache nicht.
Ich denke, hätte die Dame kein Schmerzensgeld gefordert und wäre die Sache von der Versicherung nach Akteneinsicht nicht so bewertet worden, hätte ich meinen Schaden wohl selbst getragen und hätte die Idee garnicht erst gehabt.
Insofern: ich wäre bei sowas sehr sehr vorsichtig. Sowas kann extrem bitter nach hinten losgehen.

KampfHamsta
2011-06-30, 11:09:03
;D

alle denken nur an kohle....

@GSXR-1000

"(defekte Fruntschürze, Kühlergrill, verbeulte Motorhaube mit Lackschaden)"

Was war das denn für eine "Dame"? xD

GSXR-1000
2011-06-30, 11:18:17
;D

alle denken nur an kohle....

@GSXR-1000

"(defekte Fruntschürze, Kühlergrill, verbeulte Motorhaube mit Lackschaden)"

Was war das denn für eine "Dame"? xD
naja... Frontschürze und Kühlergrill sind nunmal plastik... wenn du da gegen die richtige stelle haust reisst/bricht das halt bzw die befestigungen reissen aus. Leider sind die Teile aber mit lackierung recht teuer.
Und ne beule inner Motorhaube haste relativ schnell drin, die dame hatte halt auch ne tolle handtasche die dann eben massiv tiefe Kratzer gerissen hatte zudem war der lack an der Beule gesprungen. Sehr unglücklich.
Allerdings war das Auto zu dem Zeitpunkt auch gerade 1 Jahr alt. Da ists natürlich wirklich ärgerlich.

Eisenoxid
2011-06-30, 11:31:23
Ich finds sowiso etwas ungerecht, dass man hier nach StVO als Autofahrer automatisch die Schuld hat; auch wenn man offensichtlich überhaupt nichts dafür kann (Frau rennt einem aus dukler Ecke vors Auto). Wenn auch die Polizei vor Ort meint du hättest nichts machen können, warum muss da noch die Staatsanwaltschft ermitteln? :/

@TE: Einigt euch auf privater Ebene. Wenn er kein kompletter Arsch ist, wird er dir sicher wenigstens das Fahrrad reparieren lassen.
Anwalt würde ich nicht einschalten; höchstens du kennst einen persönlich gut, der dich erstmal für lau beraten würde - aber dann hättest du wohl nicht hier gefragt :)
Ansonsten sind die paar Kröten den Aufwand und das Risiko, dass es nach hinten losgeht, echt nicht wert

some1
2011-07-02, 12:31:43
Wenn auch die Polizei vor Ort meint du hättest nichts machen können, warum muss da noch die Staatsanwaltschft ermitteln? :/


Judikative ungleich Exekutive ungleich Legislative.

pest
2011-07-02, 12:42:37
hatte ein ähnliches Problem, Auto sieht mich beim Ausparken nicht und ist über mein Fahrrad drübergefahren und ich übers Auto inkl. Schürfwunden.

Er hatte mir 60,-€ geboten, aber ich stand unter Schock und wollte 200,-€, da mein Rad im Arsch war.

Ich war aber zu dumm nicht direkt nach dem Unfall die Polizei zu rufen! Böser Fehler.

Bin dann später zur Polizei und habe Anzeige erstattet, der Typ hatte wohl nen Anwalt und das Verfahren wurde wegen mangelnden Interesses der Öffentlichkeit eingestellt.

Watson007
2011-07-02, 12:45:30
aha also immer nach sowas die Polizei rufen, danke für die Erfahrungswerte hier :)

ux-3
2011-07-02, 12:47:30
Jetzt hat sie 200 EUR Schmerzensgeld bekommen und muss dafür 1.500 EUR an mich zahlen, sowie Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Nun zahlt die Dame noch 12 Monate lang je 100,-- an mich, ich habe eine vollstreckbaren Titel und das ganze wird auch noch verzinst. Richtig schlau war die Sache nicht.

Es gibt einen Gott! :biggrin:

pr0g4m1ng
2011-07-02, 12:56:51
Judikative ungleich Exekutive ungleich Legislative.
Staatsanwaltschaft und Polizei sind Exekutive. :D

Zum Kern der Frage: Bei sogenanntem Anfangsverdacht (= Anhaltspunkte für eine Straftat liegen vor) muss die StA Ermittlungen anstellen. Vielleicht gab es eine Anzeige der Unfallgegnerin oder das ganze war Folge der polizeilichen Ermittlungen.

GSXR-1000
2011-07-02, 13:00:34
Judikative ungleich Exekutive ungleich Legislative.
In diesem Falle ist es etwas anders gelagert. Hast du einen Unfall (als Führer eines KFZ) bei dem ein Fussgänger oder Radfahrer zu schaden kommt, liegt gemäss StVO (nach der du als KFZ-Führer ja besondere Sorgfalt und Vorausschau zu tragen hast) grundsätzlich und immer der Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung vor. (Ergibt sich zwangsläufig aus der StVO, nach der Logik kann ein solcher Unfall nicht geschehen wenn sich entsprechend verhalten wird).
Insofern sind die Ermittlungen der StA zwangsläufig, selbst dann wenn der Fussgänger vom Himmel vor dein Auto gefallen ist.
Das Gericht hat im übrigen in seiner zivilrechtlichen Bewertung mein Verschulden auf die Betriebs-/Gefährdungshaftung beschränkt die sich durch das Führen des KFZs selber ergibt.
Ich habe im Übrigen inzwischen erfahren, das meine Versicherung ohne mein Zutun entsprechend dem Urteil des Gerichts 125,-- der 250,-- Eur gezahlten Schmerzensgeldes von der FRau zurückgefordert hat. (Ihr Verschulden wurde ja mit 75% bewertet; 500 EUR, 25% = 125).
Man sollte also wirklich vorsichtig sein mit solchen Gieraktionen.

EDIT@Vorredner:
Dieser Anzeige des Unfallgegners bedarf es nicht. Diese geschieht automatisch durch die Polizei. Nach Abschluss des Unfallberichtes wird die Akte der StA übergeben. Dieser Vorgang ist also automatisch und Bedarf keiner entsprechenden ANtragsstellung.

x-dragon
2011-07-02, 13:03:38
hatte ein ähnliches Problem, Auto sieht mich beim Ausparken nicht und ist über mein Fahrrad drübergefahren und ich übers Auto inkl. Schürfwunden.

Er hatte mir 60,-€ geboten, aber ich stand unter Schock und wollte 200,-€, da mein Rad im Arsch war.

Ich war aber zu dumm nicht direkt nach dem Unfall die Polizei zu rufen! Böser Fehler. ...

Hatte selber Anfang des Jahres einen ähnl. Unfall, aber wenigstens hat die Fahrerin gleich eingesehen das sie Schuld ist und ihre Versicherung kontaktiert. Gab dann immerhin ein neues Rad und 100,- EUR Schmerzensgeld.

Aber so etwas hängt natürlich immer sehr davon ab an wen man da gerät. Werde selber nächstes mal auch eher die Polizei dazu holen. Sicher ist sicher ... War direkt nach meinem Unfall noch überzeugt davon das nichts passiert sei, das das Tretlager, Gangschaltung etc. von meinem Rad hinüber ist hab ich erst später gemerkt.

pr0g4m1ng
2011-07-02, 17:24:34
@GSXR-1000: Danke für die Info. Das scheint auch der häufigste Fall zu sein.