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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Laminat durch Vermieter verlegen lassen + Kostenbeteiligung


maximAL
2011-07-13, 23:07:23
Ich bin grad auf der Suche nach einer neuen Wohnung und hab mir eine angesehen, die mir auch ganz gut gefällt.
Problem ist nur, dass dort schon recht gammeliger Teppich rumliegt, der mindestens ausgetauscht werden müsste. Ich persönlich hätte lieber Laminat und der Makler meint, der Vermieter würde wohl welches legen lassen, dann müsste ich mich allerdings an den Kosten beteiligen.
Im Moment muss wohl überhaupt erst mal ein Angebot eingeholt werden, nichtsdestotrotz würde mich aber interessieren, was so grob auf mich zukommen könnte.
Die Wohnung hat 77m², wobei - je nachdem ob auch in der Küche verlegt wird - 60-70m² gelegt werden müssten. Die 3 Zimmer sind dabei meines Erachtens recht einfach geschnitten.
Wieviel würde das bei einem Handwerker im Osten so grob kosten? Reichen da noch 3000€? Und wie hoch sollte bei sowas realistischerweise mein Eigenanteil sein?

Live1982
2011-07-13, 23:10:28
selber legen ;)

maximAL
2011-07-13, 23:16:51
der Vermieter würde wohl welches legen lassen
d.h. ich kann es nicht selber machen!

Piffan
2011-07-13, 23:17:15
Ich bin grad auf der Suche nach einer neuen Wohnung und hab mir eine angesehen, die mir auch ganz gut gefällt.
Problem ist nur, dass dort schon recht gammeliger Teppich rumliegt, der mindestens ausgetauscht werden müsste. Ich persönlich hätte lieber Laminat und der Makler meint, der Vermieter würde wohl welches legen lassen, dann müsste ich mich allerdings an den Kosten beteiligen.
Im Moment muss wohl überhaupt erst mal ein Angebot eingeholt werden, nichtsdestotrotz würde mich aber interessieren, was so grob auf mich zukommen könnte.
Die Wohnung hat 77m², wobei - je nachdem ob auch in der Küche verlegt wird - 60-70m² gelegt werden müssten. Die 3 Zimmer sind dabei meines Erachtens recht einfach geschnitten.
Wieviel würde das bei einem Handwerker im Osten so grob kosten? Reichen da noch 3000€? Und wie hoch sollte bei sowas realistischerweise mein Eigenanteil sein?

Laminat ist im Prinzip eine preiswerte Sache. Rechne mal, dass du ein Luxuslaminat nimmst, dass 100 € pro Quadrat kostet. Ist extrem hoch gegriffen, dafür gibts entweder ganz edles Zeug von Parador oder gar schon Parkett mit 5mm Nutzschicht, dann sollten 1000 Teuros fürs Material langen. Verschnitt ist bei Laminat extrem gering.

Ups, da war wieder ein Mathegenie am Werk. Also schau lieber, dass das Material um die 15 Euro je Quadrat kostet. :biggrin:

Ich denke schon, dass ein Handwerker für weniger als 1000 die paar Quadrat verlegt. Bis 3000 ist viel Luft für Spitzenarbeit und Qualität.

Schwierig ist es nur, wenn man Sonderwünsche hat, beispielsweise eben durch alle Räume. Ob das ohne viel Vorabeit geht, kann nur ein Fachmann erkennen. Einzelne Räume jedoch sind easy, wenn sie denn eben sind.

Wenn man nicht doof ist und nicht nur linke Hände mit lauter Daumen dran hat, kann man es auch selbst verlegen. :wink:

Geniale Anleitung von Micha:

http://www.doit-tv.de/renovieren_waende_und_boeden/bodenbelaege/laminat_selbst_verlegen_teil_1.html

maximAL
2011-07-13, 23:22:06
100 € pro Quadrat
Quadrat was?

Ich denke schon, dass ein Handwerker für weniger als 1000 die paar Quadrat verlegt.
Naja, ich hatte im Netz halt nur ein paar Aussagen gefunden, dass es bei 25€/m² losgeht und dazu noch ein paar Euro für jeden Meter Sockelleiste (und da kommst ja auch schnell einiges zusammen).
Wenn man nicht doof ist und nicht nur linke Hände mit lauter Daumen dran hat, kann man es auch selbst verlegen. :wink:
Wenn ich nur dürfte...

pt3
2011-07-13, 23:47:07
Wieviel würde das bei einem Handwerker im Osten so grob kosten? Reichen da noch 3000€? Und wie hoch sollte bei sowas realistischerweise mein Eigenanteil sein?

Eigenanteil werden dann wohl Laminatkosten minus Teppichkosten sein.
Wenn ich mich recht erinnere, hatte mir mein Vermieter zum Einzug kostenlos einen Teppich für bis zu 20€/m² zugesichert.

maximAL
2011-07-13, 23:50:38
Eigenanteil werden dann wohl Laminatkosten minus Teppichkosten sein.
Wenn ich mich recht erinnere, hatte mir mein Vermieter zum Einzug kostenlos einen Teppich für bis zu 20€/m² zugesichert.
Nicht gerade fair, dann könnte ich es ja gleich selber machen und das Laminat würde sogar mir gehören :(

superkraut
2011-07-13, 23:59:17
Also ich wuerde es auch selber verlegen, wenn Du das nicht kannst dann halt mal unter Deinen freunden fragen. Dann soll der vermieter fuer das material bezahlen und Du uebernimmst die verlegungs kosten.

maximAL
2011-07-14, 00:48:09
Der Punkt ist nicht, dass ich das nich kann, sondern dass ich das nicht darf. Der Vermieter hat da wohl Angst vor Pfusch...

Rente
2011-07-14, 00:52:00
Meines Wissens nach kann er dir da garnix, solang du danach bereit bist den Urzustand wieder herzustellen, dann wirds aber sicherlich auch nix mit Kostenübernahme...

Laminat zu verlegen ist keine Raketenwissenschaft, man hat halt etwas mehr Verschnitt und es dauert etwas länger wenn man es noch nie gemacht hat. Wenn man sich an grundlegende Punkte hält und ordentliches Material/Werkzeug hat ist das nicht viel mit Pfusch, zu mindestens meiner Meinung nach.

maximAL
2011-07-14, 01:22:22
Ich möchte nochmal klarstellen, dass ich die Wohnung noch nicht gemietet habe und somit gar nichts verlangen kann. Selbst wenn ich die Wohnung ohne Laminat nehmen würde, würde ich dem Vermieter nicht auf den Tisch kacken, indem ich einfach Laminat reinlege. Ich will nämlich auch nochmal in Ruhe wohnen können...

Crazy_Bon
2011-07-14, 01:47:23
Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber ich würde mich nicht in eine Selbstbeteiligung einlassen. Kannst du das Laminat beim Auszug wieder mitnehmen oder ein Teil davon, nein?
Ich finde das ist eine Sache des Vermieters, er möchte nur Geld sparen und sucht sich einen Dummen der sich an den Kosten beteiligt aber am Ende nichts davon hat, oder will er den Anteil wieder voll erstatten?
Wenn der Vermieter das nicht selbst einsieht, daß er mit einem gammligen Teppich keinen oder kaum einen potentiellen Mieter anzieht, dann ist er selber schuld. Es ist seine Wohnung, sein Eigentum und wieso soll ein neuer Mieter für Schönheitsreparaturen und andere Makel geradestehen?

Piffan
2011-07-14, 07:21:21
Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber ich würde mich nicht in eine Selbstbeteiligung einlassen. Kannst du das Laminat beim Auszug wieder mitnehmen oder ein Teil davon, nein?
Ich finde das ist eine Sache des Vermieters, er möchte nur Geld sparen und sucht sich einen Dummen der sich an den Kosten beteiligt aber am Ende nichts davon hat, oder will er den Anteil wieder voll erstatten?
Wenn der Vermieter das nicht selbst einsieht, daß er mit einem gammligen Teppich keinen oder kaum einen potentiellen Mieter anzieht, dann ist er selber schuld. Es ist seine Wohnung, sein Eigentum und wieso soll ein neuer Mieter für Schönheitsreparaturen und andere Makel geradestehen?


Wieso hat er davon nichts? Er hätte lediglich keinen Vorteil, wenn er schon nach kurzer Zeit wieder auszieht.

Ich kenne das eigentlich nur so: Der Mieter verpflichtet sich im Mietvertrage, Schönheitsreparaturen selbst durch zu führen.
Als wir damals fast 20 Jahre Mieter waren, gab es keine Frage: Man kann lustig Boden reinlegen wie man will, aber ob er liegenbleiben kann und man einen Abstand erhält, hängt vom Nachmieter ab. Wie haben damals zwei Wohnungen nebeneinander bewohnt. Bedingung führ die Anmietung der zweiten Wohnung war, dass wir einen Durchbruch schaffen durften. Dem Vermieter war es recht, wenn wir uns verpflichteten, bei Ausszug alles wieder in Ordnung zu bringen.

Ich würde bei langfristigen Absichten sehen, dass der Teppichboden Kurzfloor ist. Und dann kann man den als Trittschalldämmung liegen lassen und solides Laminat drauflegen (unverklebtes Klicklaminat). Falls der Nachmieter es nicht mag, Pech gehabt. Dann muss man halt alles wieder hochnehmen und schlimmstenfalls zum Recyclinghof bringen.

Schoof
2011-07-14, 07:31:26
Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber ich würde mich nicht in eine Selbstbeteiligung einlassen. Kannst du das Laminat beim Auszug wieder mitnehmen oder ein Teil davon, nein?
Ich finde das ist eine Sache des Vermieters, er möchte nur Geld sparen und sucht sich einen Dummen der sich an den Kosten beteiligt aber am Ende nichts davon hat, oder will er den Anteil wieder voll erstatten?
Wenn der Vermieter das nicht selbst einsieht, daß er mit einem gammligen Teppich keinen oder kaum einen potentiellen Mieter anzieht, dann ist er selber schuld. Es ist seine Wohnung, sein Eigentum und wieso soll ein neuer Mieter für Schönheitsreparaturen und andere Makel geradestehen?


ich seh das genauso. Ich glaube als Mieter hat man ein recht auf alle 7 Jahre neuen Teppich, ist aber nur halb Wiessen von mir.
Also wenn er die kosten für einen neuen Teppich übernimmt (was er ja machen muss), würde ich ihn Teppich rein legen lassen. Laminat ist zwar schon ne tolle Sache, aber dafür was zahlen was am Ende nicht mir gehört??

Wie alt bist Du den bzw wie lange hast Du vor dort zu Wohnen? Klar, wie lange kann man nie sagen, aber wenn Du jetzt sagst das das eine Single Wohnung ist, hast aber schon paar Jahre eine Freundin.....weißt ja selber...

Wenn Du nun aber sagst Du wohnst dort mind. 5 Jahre oder mehr, dann würd ichs mir auch noch mal überlegen mit dem Laminat. Meine Grenze währe dann aber bei 300-500€ Selbstbeteiligung.
Wenn Du mit Deiner Freundin dort einziehen willst und die eben Laminat haben will, ist das günstiges Schweigegeld. Nichts ist schlimmer als eine mekernde Freundin/Frau. "ich hab doch gesagt wir hätten damals das Laminat zahlen sollen" "mit Laminat könnte ich so gut durch wischen.." "und wieder ein Fleck auf dem Teppich, mit Laminat währe das nicht passiert" usw usw usw

Fazit:
wenn Du etwas Geld übrig hast und Du die oben genannten Punkte mit einbeziehst, musst Du am Ende selbst entscheiden. Teurer als 15€/q sollte aber der Laminat nicht sein.

KakYo
2011-07-14, 10:13:25
Wegen der Kostenfrage...Hab letztes Jahr Click-Parkett verlegen lassen. Bezahlt hab ich 15€ pro Quadratmeter (inkl. Leimen) für die Arbeit und 26€ pro Quadratmeter fürs Material.

Materialpreise waren in etwa so:
Billiglaminat: ~3€/qm
hochwertiges Laminat: ~15-20€/qm
Parkett: ~25-50€/qm

Und wenn ich mir die Mietwohnungen von Bekannten anschaue liegt da meist ganz schreckliches Billiglaminat, der Plastikmist wirkt billig, ist kalt an den Füßen und lässt sich auch unangenehm laufen. Da hätte ich ehrlich gesagt lieber Teppich :P
Das teure Laminat ist durchaus angenehm, das gibts zum Teil auch mit ner Struktur und wirkt nicht billig. Allerdings ist die Ersparnis zu Parkett nicht sehr groß.

Crazy_Bon
2011-07-14, 10:51:19
Wieso hat er davon nichts? Er hätte lediglich keinen Vorteil, wenn er schon nach kurzer Zeit wieder auszieht.

Ich kenne das eigentlich nur so: Der Mieter verpflichtet sich im Mietvertrage, Schönheitsreparaturen selbst durch zu führen.
Als wir damals fast 20 Jahre Mieter waren, gab es keine Frage: Man kann lustig Boden reinlegen wie man will, aber ob er liegenbleiben kann und man einen Abstand erhält, hängt vom Nachmieter ab. Wie haben damals zwei Wohnungen nebeneinander bewohnt. Bedingung führ die Anmietung der zweiten Wohnung war, dass wir einen Durchbruch schaffen durften. Dem Vermieter war es recht, wenn wir uns verpflichteten, bei Ausszug alles wieder in Ordnung zu bringen.

Ich würde bei langfristigen Absichten sehen, dass der Teppichboden Kurzfloor ist. Und dann kann man den als Trittschalldämmung liegen lassen und solides Laminat drauflegen (unverklebtes Klicklaminat). Falls der Nachmieter es nicht mag, Pech gehabt. Dann muss man halt alles wieder hochnehmen und schlimmstenfalls zum Recyclinghof bringen.
Es ist doch ein wesentlicher Unterschied wenn man durch dauerhaftes jahrelanges Wohnen und Nutzen den Boden, Teppich etc. abnutzt als wenn man in eine neue Wohnung einziehen möchte und zunächst erst mal selbst bzw. durch eine Kostenbeteiligung die Sache Ordnung gebracht werden muss, es sei denn die Verlegung des Laminats geschieht durch expliziten Wunsch des neuen Mieters. Aber wenn der noch vorhandene Teppich schon abgenutzt und gammelig ausschaut, dann muss der Vermieter selbst und alleinig für Besserung kümmern, dafür kann er für die günstige Variante entscheiden.
Als neuer Mieter kann nichts dafür für den desolaten Zustand der zu beziehenden Wohnung, zeugt wiederum vom mangelden Sorgfalt des Vermieters wenn er die Wohnungen nicht in Schuss hält.

Als Mieter in einer neuen Wohnung hat man in der Regel schon vor dort für einige Jahre zu leben, doch wenn vornehin Unstimmigkeiten gibt, das Haus in einem generell schlechten Zustand ist und die Nachbarn (sowie der Vermieter) nicht den besten Eindruck machen, dann ist es wohl besser die Finger weg zu lassen.

mofhou
2011-07-14, 11:51:36
Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber ich würde mich nicht in eine Selbstbeteiligung einlassen. Kannst du das Laminat beim Auszug wieder mitnehmen oder ein Teil davon, nein?
Ich finde das ist eine Sache des Vermieters, er möchte nur Geld sparen und sucht sich einen Dummen der sich an den Kosten beteiligt aber am Ende nichts davon hat, oder will er den Anteil wieder voll erstatten?
Wenn der Vermieter das nicht selbst einsieht, daß er mit einem gammligen Teppich keinen oder kaum einen potentiellen Mieter anzieht, dann ist er selber schuld. Es ist seine Wohnung, sein Eigentum und wieso soll ein neuer Mieter für Schönheitsreparaturen und andere Makel geradestehen?
Genau deswegen renovieren wir unsere Mietwohnungen, wenn sie ein Mieter zu gammelig hinterlässt, bevor wir sie neu vermieten und schlagen die Kosten dann auf den Mietpreis drauf. Hat auch gleich den Vorteile, dass die Wohnung attraktiver ist und kein Mieter etwas verpfuschen kann.

Wegen der Kostenfrage...Hab letztes Jahr Click-Parkett verlegen lassen.

Das war auch unsere Wahl und das Ergebnis ist bei den (potentiellen) Mietern sehr gut angekommen. :up:

mfg
mofhou

Piffan
2011-07-14, 13:02:11
Welche Ansprüche man als Mieter hat und was wer zahlen muss, ist das nicht eine Frage des Miertvertrages?

Angenommen der hat nur Linol liegen und gestattet den Mietern, dort etwas nach Wahl auf eigene Kosten auszulegen, natürlich auch mit der Maßgabe, dass es bei Uneinigkeit mit dem Nachmieter wieder in den Ursprungszustand zurück versetzt werden muss, dann kann man in den Vertrag eintreten oder es lassen...

Der Threadstarter hat schon recht, dass er vernünftigerweise dem VErmieter nicht "gleich auf den Tisch kacken" will. Vertrag kommt von vertragen, und wer gleich auf Rechte pocht, vor allem wenn sie eingebildet sind, ist sowíeso gleich untendurch. :wink:

maximAL
2011-07-15, 02:17:36
Ich finde das ist eine Sache des Vermieters, er möchte nur Geld sparen
Am Ende bleiben die Kosten immer am Mieter hängen. Ob ich hier einmalig was dazuzahle oder eine vergleichbare Wohnung mit Laminat nehme, die dafür 100€/Monat mehr kostet nimmt sich auch nichts.

Wohnen würd ich da schon gern ein Weilchen, aber da ich erst ein halbes Jahr im "Berufsleben" bin (und demnächst wieder ein paar Länder zusammenbrechen) ist das mit langfristigen Planungen natürlich so eine Sache.

Das nächste Problem tut sich gleich mit den gewünschten 2 Jahren Kündigungsfrist auf...

Kenny1702
2011-07-15, 07:58:54
Am Ende bleiben die Kosten immer am Mieter hängen. Ob ich hier einmalig was dazuzahle oder eine vergleichbare Wohnung mit Laminat nehme, die dafür 100€/Monat mehr kostet nimmt sich auch nichts.

Wohnen würd ich da schon gern ein Weilchen, aber da ich erst ein halbes Jahr im "Berufsleben" bin (und demnächst wieder ein paar Länder zusammenbrechen) ist das mit langfristigen Planungen natürlich so eine Sache.

Das nächste Problem tut sich gleich mit den gewünschten 2 Jahren Kündigungsfrist auf...
Ich denke ein Problem ist, dass du nicht mit dem Vermieter sondern nur mit dem Makler gesprochen hast. Idealerweise solltest du den Makler direkt auf den Punkt ansetzen, dass er das mit dem Vermieter bespricht. Schliesslich musst du in D i.d.R. den Makler bezahlen.

Bzgl. den 2 Jahre Kündigungsfrist, müssten das nicht immer 3 Monate sein, egal was im Vertrag drin steht?

maximAL
2011-07-15, 18:39:21
Ich denke ein Problem ist, dass du nicht mit dem Vermieter sondern nur mit dem Makler gesprochen hast. Idealerweise solltest du den Makler direkt auf den Punkt ansetzen, dass er das mit dem Vermieter bespricht. Schliesslich musst du in D i.d.R. den Makler bezahlen.
Den muss ich zum Glück nicht zahlen.
Bzgl. den 2 Jahre Kündigungsfrist, müssten das nicht immer 3 Monate sein, egal was im Vertrag drin steht?
Da gibts im Netz sehr unterschiedliche Aussagen, ich tendiere im Moment eher zu "nein".

x-force
2011-07-15, 19:14:01
als mieter hast du immer 3 monate... wenn du selbst aber schon einige jahre da wohnst und dir der vermieter kündigen will, so muss er teilweise 6 oder 9 monate einhalten.

überleg dir das doch mal: du verlierst deinen job, musst umziehen und sollst noch 21 monate miete zahlen?!

is klar ;)

maximAL
2011-07-15, 19:30:51
als mieter hast du immer 3 monate...
Genau das scheint eben nicht zu stimmen, wenn etwas anderes vereinbart ist. Aber das ist wie gesagt äusserst umstritten.
Sollte man wirklich umziehen müssen, steht einem natürlich noch die Option offen einen Nachmieter zu suchen. Aber mal sehen, womöglich lässt sich das noch runterhandeln...

Black-Scorpion
2011-07-15, 19:37:27
als mieter hast du immer 3 monate... wenn du selbst aber schon einige jahre da wohnst und dir der vermieter kündigen will, so muss er teilweise 6 oder 9 monate einhalten.

überleg dir das doch mal: du verlierst deinen job, musst umziehen und sollst noch 21 monate miete zahlen?!

is klar ;)
Nein hast du nicht.

Die Dreimonatsfrist gilt nicht in jedem Fall ...

Nicht von der Gesetzesänderung zum 1.6.2005 betroffen (= die 3-monatige Kündigungsfrist gilt nicht) sind folgende Vertragsgestaltungen:

Altmietverträge, in denen gestaffelte Kündigungsfristen durch Individualvereinbarung (und nicht durch Formularklauseln, sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen) vereinbart wurden, sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen; deren Fristen sind weiterhin gültig. Bei der Qualifizierung als Individualklausel helfen dem Mieter aber die Vermutungs- und Beweislastregeln für Verbraucherverträge des § 310 Abs. 3 BGB. Danach gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auch Regelungen, die nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind. Der Vermieter als Unternehmer muss im Zweifelsfall beweisen, dass eine Klausel tatsächlich ausgehandelt oder vom Mieter als Verbraucher in den Vertrag eingeführt worden war (Börstinghaus NJW 05, 1900 m.w.N.). Damit dürften in der Praxis fast alle Vertragsklauseln als AGB zu qualifizieren sein, da § 310 Abs. 3 BGB unbegrenzt rückwirkend gilt und der Beweis eines "Aushandelns" vom Vermieter in der Regel nicht geführt werden kann.

Von der Neuregelung werden nur die Altmietverträge erfasst, in denen die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 565 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB (alte Fassung) formularmäßig vereinbart worden waren. Waren wirksam Fristen vereinbart, die vom Muster des alten § 565 Abs. 2 BGB abwichen, gelten diese. Anders ausgedrückt: Bei abweichenden Regeln (Beispiel: sechs Monate Frist bei zehnjährigem Wohnen oder acht Monate bei zehnjährigem Wohnen) kommt die dreimonatige Kündigungsfrist nicht zum Tragen, sondern es sind die vertraglich vereinbarten Fristen zu beachten.

Wenn in der (auch formularvertraglichen) Vereinbarung nur bei einer Staffel eine andere Überlassungszeit oder eine andere Frist - als in § 565 BGB a.F. vorgesehen - vereinbart worden war, dann ist die Regelung insgesamt wirksam und nicht nur diese eine Staffel (Börstinghaus NJW 05, 1900).

Entsprechendes gilt, wenn eine von § 565 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB a.F. abweichende längere Kündigungsfrist für den Mieter vereinbart worden war. Solche vertraglichen Verlängerungen der damaligen gesetzlichen Kündigungsfristen waren auch durch AGB möglich. Sie werden von der Neuregelung nicht erfasst, da diese nur auf die Vereinbarung der Fristen des § 565 Abs. 2 BGB a.F. verweist.

Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt nicht für Kündigungserklärungen, die dem Vermieter vor dem 1.6.2005, dem Datum des In-Kraft-Tretens der Neuregelung, zugehen, wenn der Vertrag vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurde und wenn im Vertrag eine längere Kündigungsfrist enthalten ist.

Der Zeitmietvertrag nach altem Recht, der vor dem 1.9.2001 abgeschlossen worden ist, ist bis zum vereinbarten Ablauf einzuhalten. Er kann nicht einfach mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.

Entsprechendes gilt für den Zeitmietvertrag nach neuem Recht (§ 575 BGB), bei dem eine Befristung wirksam vereinbart werden kann unter der Voraussetzung, dass anschließend die Wohnung selbst genutzt werden oder beseitigt bzw. wesentlich verändert werden soll.

Regelungen zum Ausschluss des Kündigungsrechts, die der BGH als Alternative zum einfachen Zeitmietvertrag für zulässig und wirksam hält (vgl. WM 04, 157 und 542 und 672 und 543), sind ebenfalls von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Danach darf das Recht des Mieters zur Kündigung für maximal vier Jahr ausgeschlossen werden.

Das neue Gesetz regelt nicht den Fall der Vereinbarung einer Verlängerungsklausel im Sinne des § 565 a Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. Art. 229 § 3 Abs. 3 EGBGB (vgl. Gellwitzki WM 05, 345). Kündigungsbeschränkungen in Altverträgen, die sich daraus ergeben, dass ein früher zulässiger so genannter Kettenmietvertrag ("Verlängerungsklausel") abgeschlossen worden war, der sich immer wieder um einen bestimmten Zeitraum verlängert, wenn er nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt wurde, genießen Bestandsschutz nach Art. 229 § 3 Abs. 3 EGBGB. (Beispiel "Das Mietverhältnis beginnt am 1.11.1999 und endet am 31.10.2004. Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn es nicht gekündigt ist. Kündigungsfristen siehe Ziffer 2."). Hier ist nach noch herrschender Meinung (Börstinghaus NJW 05, 1900; BGH v. 6.4.2005 - VIII ZR 155/04 -, WM 05, 342; NZM 05, 417; NJW 05, 1572; LG Berlin GE 03, 743; AG Wedding GE 03, 327; a.A. Gellwitzki WM 04, 575; Blank NZM 05, 401) eine Kündigung nur jeweils zum Ablaufdatum möglich. Das bedeutet, dass der Mieter nur jeweils einmal im Jahr zum vereinbarten Termin kündigen kann.

Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl091.htm

Falk
2011-07-16, 21:36:36
Als neuer Mieter kann nichts dafür für den desolaten Zustand der zu beziehenden Wohnung, zeugt wiederum vom mangelden Sorgfalt des Vermieters wenn er die Wohnungen nicht in Schuss hält.

Vor allem erhält ein Vermieter die Miete auch für die Abnutzung der Wohnung. Wenn ein Teppich also mal irgendwann fertig ist hat bitteschön der Vermieter für einen neuen Bodenbelag zu sorgen, dafür bekommt er ja unter anderem die Miete.

Wenn der Vermieter nicht dem Wunsch entspricht Laminat zu verlegen würde ich die Wohnung nicht nehmen, wenn der da so unflexibel ist hat man später wahrscheinlich bloss Stress mit dem.

Genau deswegen renovieren wir unsere Mietwohnungen, wenn sie ein Mieter zu gammelig hinterlässt, bevor wir sie neu vermieten und schlagen die Kosten dann auf den Mietpreis drauf. Hat auch gleich den Vorteile, dass die Wohnung attraktiver ist und kein Mieter etwas verpfuschen kann.

Wie asozial ist das denn?

Wenn ein Mieter die Wohnung vergammeln lässt soll er selbst für den Schaden aufkommen. Dabei muss es sich aber auch um eine Beschädigung sein die nichts mit einer "Normalnutzung" zu tun hat, also wenn z.B. einem Kippen auf den Boden gefallen sind und Brandlöcher im Teppich sind oder in der Küche mit Fliesen eine Fliese gebrochen ist weil eine Pfanne runtergefallen ist. Diese Mietsachschäden sind heute in jeder Privat-Haftpflichtversicherung dabei, d.h. der Mieter meldet dies bei seinem Versicherer und der setzt sich dann mit dem Vermieter auseinander ob es eine Normalnutzung (gibt es kein Geld) oder um eine übermässige Beanspruchung handelt (gibt es Geld).

Ich arbeite bei einem Versicherungsunternehmen und in vielen Fällen die gemeldet werden sind die Beschädigungen auf eine ganz normale Nutzung zurückzuführen (Klassiker: Kratzspuren von einem Schreibtischstuhl auf dem Laminat, zählt zur normalen Abnutzung), da wird nix gezahlt denn dafür zahlt man ja Miete. Mann kann sich gar nicht vorstellen wie unverschämt da viele Vermieter sind.

maximAL
2011-07-16, 21:59:06
Vor allem erhält ein Vermieter die Miete auch für die Abnutzung der Wohnung. Wenn ein Teppich also mal irgendwann fertig ist hat bitteschön der Vermieter für einen neuen Bodenbelag zu sorgen, dafür bekommt er ja unter anderem die Miete.
Also ich kann mich nur wieder über das Weltbild von einigen Leuten hier wundern. Die Wohnung hat Teppich, darauf ist auch die Miete ausgelegt. Laminat ist teurer und hält auch nicht ewig. Irgendwo muss das bezahlt werden, wenn nicht über einen Fixbetrag, dann halt über eine höhere Miete. Und wie gesagt, vergleichbare Wohnungen mit Laminat kosten mal eben 100€/Monat mehr.

Wenn der Vermieter nicht dem Wunsch entspricht Laminat zu verlegen würde ich die Wohnung nicht nehmen, wenn der da so unflexibel ist hat man später wahrscheinlich bloss Stress mit dem.
Ärger, weil der Vermieter nichts zu verschenken hat?
Ausserdem beobachte ich den Immobilienmarkt hier jetzt über ein halbes Jahr und wirklich interessante Wohnungen gibts nicht an jeder Ecke (schon gar nicht, da ich nur in einer ganz bestimmten Ecke suche).

Falk
2011-07-16, 23:14:21
Ärger, weil der Vermieter nichts zu verschenken hat?

Ja, es gibt mehr als genügend Vermieter die möglichst nur die Miete kassieren wollen und bloss nicht was davon investieren.

Aus meiner Sicht sieht es so aus wenn ich der Vermieter wäre: komme ich einem Mieter entgegen stehen die Chancen auf Grund des Entgegenkommens gut dass ich ein langes Mietverhältnis bekomme. Ein langes Mietverhältnis spart mir gewisse Fixkosten die ich bei einem Mieterwechsel habe.

Desweiteren kann ein gutes Laminat auch lange halten. Sicher geht oft Laminat kaputt weil es falsch gepflegt wird (zu nass gereinigt). Aber in diesen Fällen liegt wie oben schonmal geschrieben ein Mietsachschaden vor der von der Privat-Haftpflichtversicherung reguliert wird. Also habe ich kein Risiko wenn es jemand mit dem reinigen verrafft o.ä.

vergleichbare Wohnungen mit Laminat kosten mal eben 100€/Monat mehr.

Verwechselt Du da zufällig Laminat mit Parkett?

maximAL
2011-07-21, 23:52:02
Verwechselt Du da zufällig Laminat mit Parkett?
Nein. Altbauwohnungen ohne Laminat gibts hier gar nicht mehr so oft und die sind meißtens vergleichsweise günstig.

Wie auch immer, ich hatte den ganzen Papierkram für die Wohnung ausgefüllt und als Kompromiss 1 Jahr Kündigungsausschluss vorgeschlagen. Als Antwort kam, dass es einen anderen Interessenten gäbe und sich der Vermieter deshalb wahrscheinlich weder auf Laminat noch den kürzeren Kündigungsausschluss einlassen würde.
Ich hatte die Wohnung schon abgeschrieben, da hab ich heute plötzlich den Mietvertrag im Briefkasten :freak:
Netterweise stehen da immernoch 2 Jahre drin. Laminat ist auch noch nicht geklärt, aber ein Angebot vom Handwerker wurde zumindest angefordert und ich soll nächste Woche nochmal nachfragen.

Was ich eigentlich wissen wollte, wurde hier im Thread leider immer noch nicht geklärt. OK, die 3000€ waren wohl etwas hochgegriffen, was zahlt man denn nun so beim Handwerker für 60-70m² Durchschnitts-Laminat?

medi
2011-07-22, 11:34:03
Lass dir bloß nicht 2 Jahre Kündigungsfrist aufschwatzen! Wenn du Pech hast, deinen Job verlierst, nen neuen sonst wo bekommst dann MUSST du weiterhin die alte Wohnung bezahlen und auch wenn du nen Nachmieter finden solltest: Wenn deinem Vermieter dessen Nase nicht gefällt muss er ihn nicht akzeptieren.
Wenn schon 2 Jahre Kündigungsfrist dann auch die Klausel, dass du untervermieten darfst damit du wenigstens in der Kündigungsfrist die Miete durch deinen Untermieter decken kannst.

@Frage:
70qm * 25€ Material + vllt. 10 Arbeitsstunden * 50€ = 2250 wenn du es machen lässt. Rechne mal mit 2500€ und du bist auf der sicheren Seite.
Lass das Ganze dann über myHammer.de laufen. Hat meine Schwester schon gute Erfahrungen mit gemacht. Das Laminat sollte halt nicht das billigste sein.

mofhou
2011-07-22, 12:26:08
Ich arbeite bei einem Versicherungsunternehmen und in vielen Fällen die gemeldet werden sind die Beschädigungen auf eine ganz normale Nutzung zurückzuführen (Klassiker: Kratzspuren von einem Schreibtischstuhl auf dem Laminat, zählt zur normalen Abnutzung), da wird nix gezahlt denn dafür zahlt man ja Miete. Mann kann sich gar nicht vorstellen wie unverschämt da viele Vermieter sind.
Deswegen führen wir da keine langwierigen Streitfälle (nur bei den krasseren Sachen), sondern renovieren einfach selber.
Wie asozial ist das denn?

Ich finde das eine Win-Win-Win Situation:
Der alte Mieter hat keinen großen Stress beim Auszug.
Der neue Mieter bekommt eine frisch renovierte Wohnung.
Wir als Vermieter haben ebenfalls keinen langwierigen Stress und haben durch die Renovierung auch mehr potentielle Interessenten. Die Renovierung selber ist eher ein Nullsummenspiel für uns.

mfg
mofhou

Skinner
2011-07-22, 12:46:14
Ich fasse mal das gelesene kurz zusammen: 2 Jahre Kündigungsfrist, Laminat darf nicht selber verlegt werden.

Frage meinerseits: WARUM willst Du da einziehen. Das ist abzocke und verarsche hoch zehn.

Watson007
2011-07-22, 12:48:35
wegen der Lage und weil die Miete günstiger als woanders ist?! Schon wegen der günstigeren Miete kann es doch keine Verarsche sein. Wieder bestätigt sich, das die Leute nur kurzfristig denken...

Nicht akzeptieren würde ich allerdings die 2 Jahre Kündigungsfrist - halbes Jahr Maximum! Wer kann heute schon garantieren das er seinen Job so lange behält?!

2 Jahre Kündigungsfrist wird ihm auch kein anderer garantieren, mach da mal etwas Druck.

Kenny1702
2011-07-22, 20:29:30
Soll die Kündigungsfrist immer gelten, also auch wenn du schon z.B. 2 Jahre in der Wohnung wohnen würdest? Oder soll es eine Mindestmietdauer sein?

Hier vor Ort hat man oft eine Mindestmietdauer von 1 Jahr. Falls man diese nicht erfüllen kann oder will, kann man auch zu einem früheren Termin kündigen. Es wird in diesem Falle "nur" eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsmiete fällig.

Ich halte das für eine praktische Regelung bei der beide Seiten von profitieren (können). Ich weiß aber nicht, inwiefern dies in D machbar ist.