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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungsabnahme ohne Vermieter


xcv
2011-07-29, 18:32:03
Da ich in vergangener Zeit nur Probleme mit meinem VM hatte und er schon bei der vorläufigen Abnahme mir allerlei in die Schuhe schieben wollte, habe ich überlegt auf eine Abnahme zu verzichten.

Würde mir dann den Zustand von 2 Zeugen bestätigen lassen und alles photographisch festhalten. Danach würde ich nurnoch die Schlüssel übergeben.
Kaution wird der VM sowieso erstmal einbehalten. Er meint ich wäre Schuld an Schimmel in der Whg.

Was meint ihr. Sollte ich das so machen?

PatkIllA
2011-07-29, 18:35:50
Gibt nur noch mehr Ärger.
Mach mit Vermieter und Zeugen die Abnahme.

Black-Scorpion
2011-07-29, 18:37:03
Die Wohnung kann nur der Vermieter eine von ihm beauftragte Person/Firma abgenommen werden. Du kannst ihm nicht einfach die Schlüssel auf den Tisch legen und fertig. So funktioniert das nicht und bringt dir nur Ärger ein. Deine Zeugen helfen da auch nicht weiter.

sun-man
2011-07-29, 18:50:25
Klar kann man - aber dazu muss offenbar extrem peinlich Dokumentiert werden. Der Vermieter wird sich damit aber eh nicht abspeisen lassen, von daher macht es keinen Sinn.

xcv
2011-07-29, 18:50:30
Wir werden aber sicher nicht auf einen Nenner kommen. Ich werde sicher nichts unterschreiben, wo drauf steht, daß ich für etwas verantwortlich bin, wo ich der Überzeugung bin es nicht zu sein.

Lawmachine79
2011-07-29, 19:47:46
Wenn es zum Rechtsstreit kommt und Du ihm einfach den Schlüssel und ein paar Fotos vor die Tür gelegt hast, wirkst Du auf den Richter wie die "arschige" Prozesspartei und der Vermieter steht als der redliche Kerl da. Das wären enorm unklug. Du machst Dich total angreifbar durch Deine Konfliktscheue.

LarsVegas
2011-07-29, 19:52:31
guck einfach in den vertrag ob da eine gemeinschaftliche abnahmebegehung vorgesehen ist. ansonsten kannst du auch einfach dem vermieter den schlüssel zusenden. die abnahme ist dafür da, dass man zusammen ein protokoll erstellt und unterschreibt, was hinterher verhindert, dass man sich ewig über den zustand der wohnung etc. streitet, denn es wird ja vor ort begutachtet und zusammen dokumentiert.

der vermieter kann ansonsten ja, sobald er den schlüssel wiederhat, dann auch eigene faust besichtigen und mängel feststellen & dokumentieren. du musst ihm aber den schlüssel fristgerecht übergeben und zugang zur wohnung geben.

wenn dir der stress egal ist, kannst du es so machen wie du schreibst. alternativ kannst du auch einer vertrauensperson eine vollmacht geben und die macht die begehung in deinem namen.

DDM_Reaper20
2011-07-29, 21:40:06
Wir werden aber sicher nicht auf einen Nenner kommen. Ich werde sicher nichts unterschreiben, wo drauf steht, daß ich für etwas verantwortlich bin, wo ich der Überzeugung bin es nicht zu sein.

warmachine79 hat völlig Recht.

Wenn Du's so machst, wie Du's vorhast, stehst Du als der Typ da, der was vertuschen will.

Notfalls jemanden mitnehmen, der bezeugen kann, was besprochen wurde. Eventuelle Streitigkeiten wirst Du nicht dadurch ausweichen können, dass Du einer Wohnungsabnahme mit dem Vermieter zusammen nicht zustimmst. Ganz im Gegenteil.

Wenn's gar nicht anders geht, musst Du halt einen Anwalt zu Rate ziehen, das könnte sich dann auch wieder lohnen, je nachdem, wie hoch die Kaution ist und welche Schäden Dir unterstellt werden.

BTW, Schimmel von Dir verschuldet? Wie sollst Du das geschafft haben? Muss der Vermieter erstmal sachlich begründen.

Philipus II
2011-07-29, 22:46:44
Den Rundgang mit dem Vermieter zu machen, kostet dich nichts ausser etwas Zeit. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, werdet ihr das nach dem Rundgang nicht vergessen haben:D

Franklin
2011-07-30, 08:44:16
In so einem Protokoll wird doch auch nur festgehalten was Istzustand ist.
Ist Schimmel da? Ja, oder nein? Das kann man notieren. Die Schuldrage wird ganz woanders gestellt.
Wenn da Schimmel ist, kannst du es ja auch unterschreiben.
Du kannst auch einvernehmlich sagen, da jeder noch einen Satz als eigene Meinung unter das Protokoll setzt und es gegenseitig ohne Anerkennung zur Kenntnis geommen wird.