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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchtes Notebook Display kaputt - Keine Gewährleistung?


ALTAY
2011-07-31, 23:57:39
Hallo Leute,

habe bei einem Händler ein gebrauchtes Notebook mit Gewährleistung gekauft, nach 5 Monaten funktioniert das Display nicht mehr, habe den Händler hierzu eine Email geschrieben und den Sachverhalt geschildert.

Jetzt behauptet der Händler das es sich um kein Gewährleistungsfall handele, weil das Display bei Übergabe ja ordentlich funktioniert hätte und die Gewährleistung nur für den Zeitpunkt der Übergabe gilt und es sich um keine Funktionsgarantie über 12 Monate handelt. :confused:

Habe von den ganzen Rechtskram keine Ahnung und hoffe ihr könnt mir evtl. weiterhelfen. ;(

LG

ALTAY
2011-08-01, 12:22:47
Keiner eine Idee? :(

GSXR-1000
2011-08-01, 12:28:54
Hallo Leute,

habe bei einem Händler ein gebrauchtes Notebook mit Gewährleistung gekauft, nach 5 Monaten funktioniert das Display nicht mehr, habe den Händler hierzu eine Email geschrieben und den Sachverhalt geschildert.

Jetzt behauptet der Händler das es sich um kein Gewährleistungsfall handele, weil das Display bei Übergabe ja ordentlich funktioniert hätte und die Gewährleistung nur für den Zeitpunkt der Übergabe gilt und es sich um keine Funktionsgarantie über 12 Monate handelt. :confused:

Habe von den ganzen Rechtskram keine Ahnung und hoffe ihr könnt mir evtl. weiterhelfen. ;(

LG

Es wäre sinnvoll die !genaue Formulierung! des Vertrages zu kennen, um differenzieren zu können ob es sich um "Gewährleistung" (gesetzlich definierte Rahmenbedingungen) oder "Garantie" (freiwillige Leistung des VK mit eigener Gestaltungsmöglichkeit) handelt.

ALTAY
2011-08-01, 12:34:57
Es wäre sinnvoll die !genaue Formulierung! des Vertrages zu kennen, um differenzieren zu können ob es sich um "Gewährleistung" (gesetzlich definierte Rahmenbedingungen) oder "Garantie" (freiwillige Leistung des VK mit eigener Gestaltungsmöglichkeit) handelt.

In den AGBs stand "12 Monate Gewährleistung" bei Gebrauchtwaren, leider ist das Notebook zum Kaufzeitpunkt auch schon außerhalb der Herstellergarantie gewesen. ;(

Cyv
2011-08-01, 12:39:03
Was meinst du mit Gewährleistung?
Die gilt ja meistens 12/24 monate.

GSXR-1000
2011-08-01, 13:02:23
In den AGBs stand "12 Monate Gewährleistung" bei Gebrauchtwaren, leider ist das Notebook zum Kaufzeitpunkt auch schon außerhalb der Herstellergarantie gewesen. ;(
1. Gewährleistungen ergeben sich aus einer gesetzlichen Verpflichtung und können weder zeitlich noch vom Umfang her beschränkt werden. Insofern ist o.g. Abschnitt nichtig. Es gilt die gesetzliche gewährleistungsfrist.
2. Bei Garantien sind alle varianten möglich.
3. entgegen landläufiger meinung gilt die gewährleistung auch für gebrauchtwaren. Gewährleistung besagt, das die ware beim Kauf frei von (dem käufer unbekannten) Mängeln ist. Tritt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ein Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, das dieser Mangel schon beim Kauf vorhanden war, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil belegen (beispielsweise durch den nachweis eines von aussen bewirkten schadens). Nach den 6 Monaten ist bis 24 Monate der rechtsanspruch prinzipiell der gleiche, allerdings muss hier vom Kunden nachgewiesen werden, das der mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Infolgedessen ist davon auszugehen, dass du einen gewährleistungsanspruch hast. Immer vorausgesetzt es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer.

Philipus II
2011-08-01, 13:29:58
Kurze Leitlinie:
Der Händler ist wohl ein gewerblicher Verkäufer. Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 BGB. Damit ergibt sich eine Umkehr der Beweislast nach §476.
Fazit: Der Händler muss die Mangelfreiheit des Displays bei Übergabe belegen. Das ist in der Praxis extrem schwierig bis unmöglich. Mängel können bereits damals nämlich im Keim vorhanden gewesen sien und erst jetzt zum Ausfall geführt haben.

Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung auf 12 Monate kann bei Gebrauchtware zulässig sein. Das ist hier aber nebensächlich.

ALTAY
2011-08-01, 13:45:42
D.h. ich bin im Recht und die Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten bis zur Beweislastumkehr "fast" einer Garantie gleichzusetzen? :)

GSXR-1000
2011-08-01, 14:25:29
D.h. ich bin im Recht und die Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten bis zur Beweislastumkehr "fast" einer Garantie gleichzusetzen? :)
ähem.
ein gewährleistungsanspruch ist immer einer "Garantie" vorzuziehen.
1. die Regelungen gibt der Gesetzgeber vor, nicht wie bei der Garantie der Verkäufer. Es ist ein gesetzlicher Anspruch der auch nicht durch vertragliche Regelungen abgeändert werden kann.
2. Ansprechpartner bei der Gewährleistung ist immer der direkte Vertragspartner, sprich der verkaufende Händler. Eine Abwälzung auf den Hersteller zu Lasten des Kunden ist nicht möglich.

Philipus II
2011-08-01, 15:37:03
@TS
Du bist im Recht.

offTopic: Manchmal kann es sinnvoll sein, lieber eine Garantie zu nutzen als die gesetzlichen Rechte, nämlich dann, wenn die Garantie besonders komfortabel ist. Beispiele dafür sind der Vorabtausch für manche Listan be quiet! Netzteile oder der Premiumservice einiger Computerhersteller.

Spasstiger
2011-08-01, 15:40:49
Sag dem Händler, dass ER in der Beweispflicht ist. Der Displayausfall kann ein Folgeschaden eines Mangels sein, der schon bei Kauf bestand, aber sich nicht direkt in funktionsmindernder Weise zeigte.

GSXR-1000
2011-08-01, 15:49:01
@TS
Du bist im Recht.

offTopic: Manchmal kann es sinnvoll sein, lieber eine Garantie zu nutzen als die gesetzlichen Rechte, nämlich dann, wenn die Garantie besonders komfortabel ist. Beispiele dafür sind der Vorabtausch für manche Listan be quiet! Netzteile oder der Premiumservice einiger Computerhersteller.

Mag sein. In aller Regel ist es aber andersrum. Allein schon darum, weil bei der Gewährleistung der Händler mein Ansprechpartner ist und ich mir um dessen Probleme (wie er ersatz beschafft usw) keine Gedanken machen muss.

Black-Scorpion
2011-08-01, 18:19:46
ähem.
ein gewährleistungsanspruch ist immer einer "Garantie" vorzuziehen.
1. die Regelungen gibt der Gesetzgeber vor, nicht wie bei der Garantie der Verkäufer. Es ist ein gesetzlicher Anspruch der auch nicht durch vertragliche Regelungen abgeändert werden kann.
2. Ansprechpartner bei der Gewährleistung ist immer der direkte Vertragspartner, sprich der verkaufende Händler. Eine Abwälzung auf den Hersteller zu Lasten des Kunden ist nicht möglich.
Dann viel Spaß wenn sich ein Händler an das Gesetz hält. :rolleyes:
Oder ist der Begriff Beweislastumkehr etwa gar nicht bekannt? Dann würde ich solche Pauschalaussagen unterlassen.

ALTAY
2011-08-01, 18:41:57
Der Händler hat auf die Email geantwortet.

Er behauptet dass das Gerät wie bereits von mir beschrieben 5 Monate funktioniert hat, somit kann man nicht von einem bereits bei Kaufabschluss bestandenen Defekt ausgehen.

Weiter führ er aus, dass aus meiner ersten Email hervorgeht dass das Notebook 5 Monate funktionierte und somit der Mangel erst nach dem Kauf aufgetreten ist und nicht bei Übergabe bestand. :(

Was kann man da denn jetzt bitte noch machen, Händler stellt sich quer........

Kenny1702
2011-08-01, 19:11:18
Das alte Problem zwischen Recht haben und Recht bekommen. Notfalls muß das ganze über Anwalt und Gericht. Aber das kostet und dauert. Es kann gut sein, daß der Händler genau darauf spekuliert.

GSXR-1000
2011-08-01, 19:14:32
Dann viel Spaß wenn sich ein Händler an das Gesetz hält. :rolleyes:
Oder ist der Begriff Beweislastumkehr etwa gar nicht bekannt? Dann würde ich solche Pauschalaussagen unterlassen.
von welcher Beweislastumkehr sprichst du nach 5 Monaten?
Zum anderen: Gewährleistung ist ein einklagbares Recht.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er relativ frei auslegen kann. In dem Falle wäre auch der Gerichtsstand der des Herstellers. Da wünsche ich dir viel spass, das durchzusetzen.

Philipus II
2011-08-01, 19:17:56
Tja, der übliche Umgang mit Kunden:wink:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ihre Nachricht vom xx.xx.xxxx nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis. Ich gehe weiterhin von einem Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung aus. Da sie die Nachbesserung nun endgültig verweigern, trete ich vom Kaufvertrag zurück. Sie sind daher verpflichtet, den Kaufpreis des Artikels zu erstatten. Ich bitte sie daher, den Kaufpreis in höhe von xx € bis zum 14.08.2011 auf mein Konto sowieso zu erstatten.
Hochachtungsvoll
dein Name

Sollte am 14. kein Geld da sein, und davon solltest du stark ausgehen, dackelst du zum Amtsgericht und investierst 25€ in einen Mahnbescheid. Wichtig ist es, diese Gebühr zum Kaufpreis hinzuzurechnen.
Widerspricht der Händler, übergibst du an deinen Rechtsanwalt.

Was sehr nützlich ist: Wenn man das einmal durchexerziert hat, kann man ähnlich motivierten Händlern das Urteil mit deinen Daten als Kopie schicken. Viele werden dann wohl einknicken;)

GSXR-1000
2011-08-01, 19:19:45
Der Händler hat auf die Email geantwortet.

Er behauptet dass das Gerät wie bereits von mir beschrieben 5 Monate funktioniert hat, somit kann man nicht von einem bereits bei Kaufabschluss bestandenen Defekt ausgehen.

Weiter führ er aus, dass aus meiner ersten Email hervorgeht dass das Notebook 5 Monate funktionierte und somit der Mangel erst nach dem Kauf aufgetreten ist und nicht bei Übergabe bestand. :(

Was kann man da denn jetzt bitte noch machen, Händler stellt sich quer........
Weis ihn einfach auf das bestehende Gewährleistungsrecht hin. Bewahr ausserdem den Schriftverkehr auf. Daraus geht hervor, das der Händler sich über dieses Recht hinwegsetzen möchte ohne das Gerät auch nur begutachtet zu haben. Das wäre nämlich minimalvorraussetzung für ihn zu behaupten, das sei kein Mangel der zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hätte, sondern wäre durch dich verursacht worden. Zum Mangel beim Zeitpunkt des Kaufes gehört nämlich auch, das das Gerät durch normalen Gebrauch schaden nimmt, vorzeitig altert oder defekt geht. Auch das ist ein Mangel der zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.
Frag ihn nach der Adresse wo du das Gerät hinliefern kannst und setz ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Geht er darauf nicht ein, verlange Wandlung (d.h. Gerät zurück gegen Kaufpreiserstattung). Geht er auch darauf nicht ein, stelle Mahnbescheid in Höhe des Kaufpreises und der dir bis dahin entstandenen Nebenkosten.

Black-Scorpion
2011-08-01, 19:25:07
von welcher Beweislastumkehr sprichst du nach 5 Monaten?
Zum anderen: Gewährleistung ist ein einklagbares Recht.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er relativ frei auslegen kann. In dem Falle wäre auch der Gerichtsstand der des Herstellers. Da wünsche ich dir viel spass, das durchzusetzen.
Vielleicht solltest du deinen Beitrag mal lesen und mir nicht jetzt mit den 5 Monaten kommen. Deine Aussage war das die Gewährleistung immer der Garantie vorzuziehen ist. Dann viel Spaß in der Realität. Und die ist wie der Thread zeigt alles andere wie heile Welt.

GSXR-1000
2011-08-01, 20:18:31
Vielleicht solltest du deinen Beitrag mal lesen und mir nicht jetzt mit den 5 Monaten kommen. Deine Aussage war das die Gewährleistung immer der Garantie vorzuziehen ist. Dann viel Spaß in der Realität. Und die ist wie der Thread zeigt alles andere wie heile Welt.
Realität? Dann versuch mal "Garantieleistungen" in der Realität einzufordern wenn der Hersteller nicht sofort so will wie du. DA wünsche ich dir dann mal wirklich viel spass. Im gegensatz dazu haben ich bei der Gewährleistung einen Rechtsanspruch auf den ich mich in jedem Falle und ohne wenn und Aber berufen kann.
Wenn der Hersteller nicht will, ist garantie in der Praxis reines Blabla.

Black-Scorpion
2011-08-01, 21:07:52
Du erzählst Quatsch und hältst das auch noch für die Wahrheit. Natürlich ist ein Hersteller der Garantie anbietet auch verpflichtet dazu diese im Garantiefall auch zu gewähren. Da gibt es kein hihii Pech gehabt heute nicht weil ich keine Lust habe. Im übrigen wird die Garantie in den allermeisten Fällen eh über den Handel abgewickelt. Weil die Firmen keinen direkten Kundensupport haben. Die Abwicklung hat aber auch selbst nichts mit der Garantie zu tun und kann dem Kunden auch egal sein.

GSXR-1000
2011-08-01, 21:44:59
Du erzählst Quatsch und hältst das auch noch für die Wahrheit. Natürlich ist ein Hersteller der Garantie anbietet auch verpflichtet dazu diese im Garantiefall auch zu gewähren. Da gibt es kein hihii Pech gehabt heute nicht weil ich keine Lust habe. Im übrigen wird die Garantie in den allermeisten Fällen eh über den Handel abgewickelt. Weil die Firmen keinen direkten Kundensupport haben. Die Abwicklung hat aber auch selbst nichts mit der Garantie zu tun und kann dem Kunden auch egal sein.
Gut. ich erzähle Quatsch.
Welchen Wert hat denn eine Garantie beispielsweise wenn der Garant kaputtgeht, übernommen wird, fusioniert oder sich in anderer weise die geschäftsgrundlage grundlegend ändert. Ist die Garantie dann noch umsetzbar? Nö. Ist das nachfolgeunternehmen zwingend rechtsnachfolger? nein. Ist das nachfolgeunternehmen im falle der gewährleistung zwingend rechtsnachfolger? Ja.
Anderer Punkt. Gesetzt dem Fall es treten Streitigkeiten auf. Wo ist in diesem Fall der Gerichtsstand? Bei der Garantie beim Hersteller. Im Falle der Gewährleistung der Händler. Was ist wohl im zweifelsfalle einfacher umzusetzen?
Ist die Garantie an irgendwelche gesetzlichen Grundlagen gebunden? nein, sie ist eine freiwillige einseitige willenserklärung der vollkommener gestaltung unterliegt. Damit können auch freie ausschlussklauseln, beispielsweise in den AGBs formuliert werden, die eine offensichtliche Garantie quasi nichtig werden lassen. Ich kann de fakto in AGBs widerum jeden möglichen Garantiefall ausschliessen. Kann ich das für die Gewährleistung? Nö, in keiner Form. Weder in Vertragsabsprachen noch in AGBs.

Letzendlich ist eine Garantie ein freiwillig gegebenes Kulanzversprechen. In der Praxis wird es auch wie Kulanz gehandhabt.
Wie gesagt, versuch mal Garantieansprüche in der realität faktisch durchzusetzen.

Rooter
2011-08-01, 21:47:12
Tja, der übliche Umgang mit Kunden:wink:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ihre Nachricht vom xx.xx.xxxx nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis. Ich gehe weiterhin von einem Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung aus. Da sie die Nachbesserung nun endgültig verweigern, trete ich vom Kaufvertrag zurück. Sie sind daher verpflichtet, den Kaufpreis des Artikels zu erstatten. Ich bitte sie daher, den Kaufpreis in höhe von xx € bis zum 14.08.2011 auf mein Konto sowieso zu erstatten.
Hochachtungsvoll
dein Name

Sollte am 14. kein Geld da sein, und davon solltest du stark ausgehen, dackelst du zum Amtsgericht und investierst 25€ in einen Mahnbescheid. Wichtig ist es, diese Gebühr zum Kaufpreis hinzuzurechnen.
Widerspricht der Händler, übergibst du an deinen Rechtsanwalt.

Was sehr nützlich ist: Wenn man das einmal durchexerziert hat, kann man ähnlich motivierten Händlern das Urteil mit deinen Daten als Kopie schicken. Viele werden dann wohl einknicken;)Gut geschrieben! Wenn der TS im Rechtsschutz ist kann er den Fall auch gleich an diesen übergeben, der Brief eines Anwalts wirkt auch oft schon Wunder. :D

Vielleicht solltest du deinen Beitrag mal lesen und mir nicht jetzt mit den 5 Monaten kommen. Deine Aussage war das die Gewährleistung immer der Garantie vorzuziehen ist. Dann viel Spaß in der Realität. Und die ist wie der Thread zeigt alles andere wie heile Welt.Wenn es um ein Gerät eines Herstellers geht, von dem man weis dass er einen guten Service hat, würde ich der Garantie (Gerät direkt zum Hersteller schicken) auch den Vortritt geben vor der Gewährleistung (Gerät zum Händler schicken, wo es u.U. erst mal eine Woche rumliegt bevor der es zum Herstellerservice weiterschickt).
Andererseits, wenn ich z.B. etwas bei Amazon gekauft hätte würde ich mich eher an die wenden, man weis ja dass die einen super Service bieten. :D
Wir wissen aber nicht um welches Gerät und welchen Händler es hier geht.

MfG
Rooter

downforze
2011-08-03, 05:38:11
Letzendlich ist eine Garantie ein freiwillig gegebenes Kulanzversprechen. In der Praxis wird es auch wie Kulanz gehandhabt.
Wie gesagt, versuch mal Garantieansprüche in der realität faktisch durchzusetzen.
Das ist Unsinn. Eine Garantie hat die selbe Wirkung wie ein Vertrag. Mal eben eine Garantie anbieten und sich dann querstellen, gibt es nicht (verbindlich).
Bei einer Übernahme oder Fusion erbt das Nachfolgeunternehmen die Garantieverpflichtungen.

Stormtrooper
2011-08-03, 06:31:41
Der Hersteller wird aber immer nur schreiben X Jahre Garantie.
Logitech gibt zB 3 Jahre Garantie, die verlangen aber, daß du dich in der Zeit der Gewährleistung erstmal an deinen Händler wendest.
Garantie heißt nicht das du einfach zum Hersteller kannst und was neues verlangen kannst.
Im übrigen ist in der Tat erstmal immer die Gewährleistung vorzuziehen, denn ansonsten hast du kaum noch Möglichkeiten vom Kaufvertrag nach X Reperaturversuchen zurückzutreten.