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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay - Wer trägt Rücksendkosten bei Sachmangel?


ALTAY
2011-08-06, 21:23:51
Hallo,

ich habe bei Ebay vor einigen Tagen eine neue als "gebraucht deklarierte" Festplatte für 28,00 € inkl. Versand bei einem Händler gekauft, diese funktioniert zwar einwandfrei auch CrystalDiskInfo und HDTune zeigt nichts auffälliges an, jedoch gibt sie ab und an so seltsame Geräusche von sich, meine alte Festplatte hatte diese Geräusche ebenfalls gehabt und ist irgendwann ausgefallen, aus diesem Grund habe ich kein Vertrauen in die Festplatte und gehe von einem Defekt aus.

Dies hab ich dem Händler mitgteilt, dieser zeigte sich bereit diese zu überprüfen bzw. auf Wunsch zurück zu nehmen.

Jedoch verlangt der Händler bei einem Widerruf bzw. bei Anerkennung eines Sachmangels die Zahlung des Rückportos.

D.h. der Verkäufer verlangt ernsthaft von mir, ich soll die HDD auf meine Kosten zurücksenden, er wird sie dann überpüfen und je nach Sachlage (kaputt oder heil) die Versandkosten im Nachhinein erstatten - Wenn jedoch kein Defekt vorliegt sähe er es als Widerruf an und er würde die Rücksendekosten nicht erstatten. :mad:

Auf Anfrage nach einem Retourenschein wurde mir ebenfalls gesagt, dass bei einem nicht vorliegenden Defekt dieser mit 6,80 € berechnet würde, da er als Verkäufer im Widerrufsfall nicht für das Rücksendeporto zuständig sei.

Ich denke als Käufer bin ich doch zu dem nicht bereit und der Verkäufer muss für die Rücksendekosten aufkommen, oder?

LG

Mr.Moe
2011-08-06, 21:29:03
Muss er nicht da unter 40€, da muss er das nicht tun.

ALTAY
2011-08-06, 21:33:41
Muss er nicht da unter 40€, da muss er das nicht tun.

Wieso? Der Artikel ist in meinen Augen defekt also muss er doch die Versandkosten tragen, bzw. mir einen Retourenschein zusenden - Warum soll ich das Porto vorstrecken?

Ist er nicht gesetzlich zu einem vom Kunden => Händler kostenfreien Rücktransport verpflichtet?

Fairy
2011-08-06, 21:33:58
Was sind das für Geräusche, kannst du sie beschreiben? Poste doch mal die SMART-Werte.
Wenn die Festplatte ansonsten keine defekten Sektoren hat und die Werte auch okay sind, würde ich mir keine Sorgen machen. Als meine leise Samsung Notebook-Platte gestoben ist und anschließend eine WD 250GB Platte eingebaut wurde, habe ich auch gedacht, in den nächsten Minuten stirbt die WD ebenfalls, aber nach etwas Recherche im Internet fand ich heraus, dass das laute Klacken ganz normal ist.
Nur weil die HDD Geräusche macht, muss sie lange nicht defekt sein. Denn dann könnte man eben auch annehmen, dass SMART-Werte Fehler zeigen oder defekte Sektoren vorliegen.

Beim Widerruf ab 40 € Warenwert trägt der Händler die Kosten, darunter der Kunde.

ALTAY
2011-08-06, 21:37:09
Was sind das für Geräusche, kannst du sie beschreiben? Poste doch mal die SMART-Werte.
Wenn die Festplatte ansonsten keine defekten Sektoren hat und die Werte auch okay sind, würde ich mir keine Sorgen machen. Als meine leise Samsung Notebook-Platte gestoben ist und anschließend eine WD 250GB Platte eingebaut wurde, habe ich auch gedacht, in den nächsten Minuten stirbt die WD ebenfalls, aber nach etwas Recherche im Internet fand ich heraus, dass das laute Klacken ganz normal ist.
Nur weil die HDD Geräusche macht, muss sie lange nicht defekt sein. Denn dann könnte man eben auch annehmen, dass SMART-Werte Fehler zeigen oder defekte Sektoren vorliegen.

Beim Widerruf ab 40 € Warenwert trägt der Händler die Kosten, darunter der Kunde.

Die Geräusche tauchen beim Schreiben oder Lesen auf, beim Schreiben sind die Geräusche stärker, kann man schlecht beschreiben, so wie son schnelles Knacken? :confused:

Wg. dem Versand, ich möchte ja keinen Widerruf machen, dass ist ja in meinen Augen ein Sachmangel, also muss er doch das Porto zahlen und ich nichts vorstrecken.

MädBrain
2011-08-06, 21:37:21
Muss er nicht da unter 40€, da muss er das nicht tun.

Dies wurde von einem Gericht anders beschlossen, so dass der gesamte Versand immer vom Händler zu leisten ist, unabhängig vom Warenwert

blackbox
2011-08-06, 21:38:36
Die Rücksendekosten bei Widerruf muss der Händler nicht tragen, wenn der Warenwert weniger als 40 Euro beträgt.
Jedoch hat er die Hinsendekosten zu tragen.

ALTAY
2011-08-06, 21:44:29
Dies wurde von einem Gericht anders beschlossen, so dass der gesamte Versand immer vom Händler zu leisten ist, unabhängig vom Warenwert

Interessant, also bin ich doch im Recht - Hast du eine Quelle dafür? :D

Fairy
2011-08-06, 22:08:28
Hier haste 'ne Quelle: Absatz 2 Satz 3 --> http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
Das, was MädBrain anspricht, wird wohl ein Sonderfall gewesen sein. Normalerweise ist es jedoch so, wie o.g.

ALTAY
2011-08-06, 22:15:01
Hier haste 'ne Quelle: Absatz 2 Satz 3 --> http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
Das, was MädBrain anspricht, wird wohl ein Sonderfall gewesen sein. Normalerweise ist es jedoch so, wie o.g.

Ja gut, der Artikel ist wohl deutlich unter der 40 € Grenze, aber es liegt ja ein Sachmangel vor, den der Händler erst prüfen möchte - Hierzu muss der HÄNDLER das Rückporto zahlen bzw. mir einen Retourenschein zusenden.:confused:

Fairy
2011-08-06, 22:22:02
Wenn ein Sachmangel vorliegt, ja. Das entscheidest aber in dem Fall leider nicht du.
Mal ehrlich, der Händler wird vermutlich auch HDTune drüberlaufen lassen und feststellen, dass die Platte in Ordnung ist, ergo Widerruf.