ALTAY
2011-08-06, 21:23:51
Hallo,
ich habe bei Ebay vor einigen Tagen eine neue als "gebraucht deklarierte" Festplatte für 28,00 € inkl. Versand bei einem Händler gekauft, diese funktioniert zwar einwandfrei auch CrystalDiskInfo und HDTune zeigt nichts auffälliges an, jedoch gibt sie ab und an so seltsame Geräusche von sich, meine alte Festplatte hatte diese Geräusche ebenfalls gehabt und ist irgendwann ausgefallen, aus diesem Grund habe ich kein Vertrauen in die Festplatte und gehe von einem Defekt aus.
Dies hab ich dem Händler mitgteilt, dieser zeigte sich bereit diese zu überprüfen bzw. auf Wunsch zurück zu nehmen.
Jedoch verlangt der Händler bei einem Widerruf bzw. bei Anerkennung eines Sachmangels die Zahlung des Rückportos.
D.h. der Verkäufer verlangt ernsthaft von mir, ich soll die HDD auf meine Kosten zurücksenden, er wird sie dann überpüfen und je nach Sachlage (kaputt oder heil) die Versandkosten im Nachhinein erstatten - Wenn jedoch kein Defekt vorliegt sähe er es als Widerruf an und er würde die Rücksendekosten nicht erstatten. :mad:
Auf Anfrage nach einem Retourenschein wurde mir ebenfalls gesagt, dass bei einem nicht vorliegenden Defekt dieser mit 6,80 € berechnet würde, da er als Verkäufer im Widerrufsfall nicht für das Rücksendeporto zuständig sei.
Ich denke als Käufer bin ich doch zu dem nicht bereit und der Verkäufer muss für die Rücksendekosten aufkommen, oder?
LG
ich habe bei Ebay vor einigen Tagen eine neue als "gebraucht deklarierte" Festplatte für 28,00 € inkl. Versand bei einem Händler gekauft, diese funktioniert zwar einwandfrei auch CrystalDiskInfo und HDTune zeigt nichts auffälliges an, jedoch gibt sie ab und an so seltsame Geräusche von sich, meine alte Festplatte hatte diese Geräusche ebenfalls gehabt und ist irgendwann ausgefallen, aus diesem Grund habe ich kein Vertrauen in die Festplatte und gehe von einem Defekt aus.
Dies hab ich dem Händler mitgteilt, dieser zeigte sich bereit diese zu überprüfen bzw. auf Wunsch zurück zu nehmen.
Jedoch verlangt der Händler bei einem Widerruf bzw. bei Anerkennung eines Sachmangels die Zahlung des Rückportos.
D.h. der Verkäufer verlangt ernsthaft von mir, ich soll die HDD auf meine Kosten zurücksenden, er wird sie dann überpüfen und je nach Sachlage (kaputt oder heil) die Versandkosten im Nachhinein erstatten - Wenn jedoch kein Defekt vorliegt sähe er es als Widerruf an und er würde die Rücksendekosten nicht erstatten. :mad:
Auf Anfrage nach einem Retourenschein wurde mir ebenfalls gesagt, dass bei einem nicht vorliegenden Defekt dieser mit 6,80 € berechnet würde, da er als Verkäufer im Widerrufsfall nicht für das Rücksendeporto zuständig sei.
Ich denke als Käufer bin ich doch zu dem nicht bereit und der Verkäufer muss für die Rücksendekosten aufkommen, oder?
LG