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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietvertrag, wer zahlt die Gaskosten?


Cyv
2011-08-09, 18:12:14
Hallo,

habe momentan etwas Ärger mit meinem Vermieter.
Ursprünglich hieß es mündl. dass in den Nebenkosten ein Abschlag für Heizung und Warmwasser enthalten ist, so geht es eigentlich auch aus dem Mietvertrag hervor. Nun rief der Vermieter an und meinte ich müsse mich noch bei einem Gasversorger anmelden, er hätte vergessen mir dies mitzuteilen... (Ja sicher...)

Auszug aus dem Mietvertrag:
§ 4 Miete und Betriebskosten

1. Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Miete:

a) Grund-/Nettomiete für die Wohnräume: fiktiver Wert€
b) Grund-/Nettomiete für die Garage: fiktiver Wert€
c) Vorauszahlung auf die Betriebskosten fiktivier Wert€
Vorauszahlung auf die Heizkosten (direkt mit Versorger)
gemäß $27 II. Berechnungsverordnung
monatlicher Zahlungsbetrag 999€ (hier steht die Summe der Beträge)


Weiterer Auszug:

1. Neben der Grund-/Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gemäß Anlage 3 $27 II. Berechnungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung vom Mieter zu tragen. Dies sind insbesondere folgende Kostenarten:

a) die öffentlichen Lasten, z.B. Grundsteuer, Deichgebühr
b) die Kosten der Wasserversorgung, einschließlich Eichkosten von Wasserzählern
c) die Kosten der Entwässerung, insbesondere Abwasser und Oberflächenwasser
d) die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage
e) die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
f) die Kosten des Betriebs des maschinellen Personenaufzugs
g) die Kosten der Straßenreinigung
.
.
.
k) die Kosten für den Hauswart
.
.
.

Also eine Aufschlüsselung der Gesamten Neben- bzw. Betriebskosten.

Entweder habe ich Tomaten auf den Augen oder kapiers einfach nicht, aber ich bin der Meinung, dass die Heizkosten für Warmwasser und Heizung der Wohnung in den Nebenkosten inbegriffen ist. Genauso hieß es im mündl. Gespräch ebenfalls.
Zusätzlich sind die Vermieter auch eher Sparfüchse...
Ein Raum war beim Einzug ohne Fußboden und an den Kosten für Laminat wollte man sich nicht beteiligen (oft machen das Vermieter hier in der Gegend, wurde mir bei jeder Wohnungsbesichtigung auch angeboten).
Aber im Mietvertrag vereinbaren, dass ich das Laminat liegen lassen dürfe...:rolleyes:


Wer ist hier im Recht?

seneca
2011-08-09, 18:18:16
c) Vorauszahlung auf die Betriebskosten fiktivier Wert€
Vorauszahlung auf die Heizkosten (direkt mit Versorger)
gemäß $27 II. Berechnungsverordnung
monatlicher Zahlungsbetrag 999€ (hier steht die Summe der Beträge)


Da stehts.

Cyv
2011-08-09, 18:22:13
Da steht dass die Kosten direkt abgerechnet werden.... Aber wen betrifft das?

Imho zweideutig.
In den unten aufgelisteten Kosten stehn die Heizkosten als Bestandteil der Neben- bzw. Betriebskosten aufgelistet.

josefYY
2011-08-09, 18:24:31
Was ist denn installiert?
Gasetagenheizung oder Gaszentralheizung?
Im Falle von einer Gasetagenheizung muss du den Vertrag abschliessen.
Im Falle einer Gaszentralheizung muss der Vermieter den Vertrag abschliessen.

seneca
2011-08-09, 18:25:57
Dich, da es in deinem Mietvertrag steht.

Du sollst lt. dem Vertrag die Heizkosten direkt mit dem Versorger abrechnen, ganz ohne das der Vermieter was damit zu tun hätte.

Ein Betrag steht da nicht hinter, oder?

Black-Scorpion
2011-08-09, 18:26:58
Gasheizung/Warmwasser zentral? Dann sind die in den Nebenkosten angegeben. Gas in der Wohnung geht natürlich auf deine kappe und du musst dich auch extra anmelden.

Cyv
2011-08-09, 18:29:33
Gasheizung/Warmwasser zentral? Dann sind die in den Nebenkosten angegeben. Gas in der Wohnung geht natürlich auf deine kappe und du musst dich auch extra anmelden.

hrm, einen Zähler habe ich nicht in der Wohnung, aber eine Gastherme steht hier...

josefYY
2011-08-09, 18:34:00
hrm, einen Zähler habe ich nicht in der Wohnung, aber eine Gastherme steht hier...
Wenn du ne Gastherme hast, dann musst du üblicherweise auch selbst mit dem Gasnanbieter einen Vertrag abschliessen.
Du hast mit Sicherheit auch im Keller einen Gaszähler für deine Wohnung.

GBWolf
2011-08-09, 18:41:32
Die allgemeinen Kosten von Licht im Flur und anderen gemeinsam genutzten Sachen sind drin, alles andere wird überlicherweise selbst angemeldet und gezahlt.

Aber C) ist wirklich seltsam.

Alles darunter aber normal, der Betrieb der Anlage muss bezahlt werden.

josefYY
2011-08-09, 18:44:15
Die allgemeinen Kosten von Flur und anderen gemeinsam genutzten Sachen sind drin, alles andere wird überlicherweise selbst angemeldet und gezahlt.
Nicht wenn in dem Haus eine Gaszentralheizung installiert ist, dann muss (!) dass der Vermieter machen.

mischi
2011-08-09, 18:49:03
wenn in Deinem Vertrag die Nettomiete und die Betriebskosten deutlich abgegrenzt sind, würde ich mir keine Sorgen machen. Dein Vermieter muss mit der Jahresabrechnung alle ihm entstandenen Kosten, die er als Betriebkosten geltend macht, nachweisen. Einen evtl. zuviel bezahlten Betrag deinerseits muss er zurückerstatten.

Inquisitor
2011-08-09, 18:55:29
Richtig, zum Schluß zahlst Du so oder so das selbe.

Cyv
2011-08-09, 22:01:24
Kann jemand einen Gasanbieter empfehlen?

DasToem
2011-08-09, 22:51:51
Richtig, zum Schluß zahlst Du so oder so das selbe.

Mit einer Therme zahle ich nur das, was ich verbrauche (Grundgebühr beim Versorger mal außen vor). Wenn ich nicht heize, zahle ich auch nicht. Heize ich mit einer Zentralheizung nicht, bezahle ich trotzdem Heizkosten.


Aber C) ist wirklich seltsam.

Punkt C) sind halt die klassischen Nebenkosten: Müll, Hausverwaltung, Wartung für die Therme, Schornsteinfeger, etc. Der Punkt "Vorrauszahlung auf die Heizkosten" ist aus meiner Sicht separat zu sehen und sollte in der Gesamtsumme auch nicht auftauchen.

josefYY
2011-08-10, 00:15:32
Kann jemand einen Gasanbieter empfehlen?
Siehe hier http://www.verivox.de.
Lass aber bloss die Finger von FlexGas!
Überhaupt sind viele vermeintlich günstige Anbieter die einen Neukundenbonus bieten in Wirklichkeit extrem teuer!!! Merkt man aber erst ab dem 2-ten Jahr. Und das muss man mitnehmen sonst gibt es den Neukundebonus erst gar nicht.
Darauf solltest du höllisch aufpassen!