PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsunfall als selbständige Gastwirtin: Zahlt die KV?


Wolfram
2011-08-13, 12:24:05
Hallo allerseits,

eine Freundin, die eine Kneipe betreibt, hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall. Kam per Rettungswagen ins Krankenhaus und wurde dort ambulant behandelt. Sie ist nicht in der Berufsgenossenschaft, aber in der gesetzlichen Krankenversicherung. Muß die Krankenversicherung die Rettungs- und Behandlungskosten übernehmen?

TIA,

Wolfram

Philipus II
2011-08-13, 12:35:08
Die Krankenversicherung zahlt doch immer, wenn keine andere Versicherung fällig ist.

BennY-
2011-08-13, 12:37:13
Ich denke schon das sie das muss, schließlich sollte sie dort als Selbsständige versichert sein.

basti333
2011-08-13, 12:37:26
Die Krankenversicherung zahlt doch immer, wenn keine andere Versicherung fällig ist.

Würde ich auch denken, auch wenn du deiner Freundin ans Herz legen solltest sich frewillig bei der BG zu versichern. Da ist man 10x besser dran als mit der GKV. Kostet als selbständiger zwar deutlich mehr, dafür kann man aber alles irgendwie als Arbeitsunfall deixeln ;)

vad4r
2011-08-14, 00:25:45
Da sie Krankenkassenbeiträge zahlt, sollten diese Leistungen natürlich abgedeckt sein....

Wolfram
2011-08-14, 15:41:24
Danke für die Antworten. Sie hatte sich gefragt, warum sie ihr im Krankenhaus sagten, sie würden ihr die Rechnung für den Rettungswagen schicken. Offensichtlich unbegründet konnte es eigentlich nicht gewesen sein, den zu rufen (was sie im übrigen auch nicht selbst getan hat), denn sie wurde von einem PKW von ihrem Fahrrad geholt und einmal quer über eine zweispurige Straße geschleudert. Zum Glück nur eine dicke Beule und alles blau.

Freiwillig in die Berufsgenossenschaft wollte sie nicht, weil sie wenig verdient und es eben teurer ist. Schätze, sie wird jetzt aber nochmal darüber nachdenken wollen.

Philipus II
2011-08-14, 16:03:12
Danke für die Antworten. Sie hatte sich gefragt, warum sie ihr im Krankenhaus sagten, sie würden ihr die Rechnung für den Rettungswagen schicken. Offensichtlich unbegründet konnte es eigentlich nicht gewesen sein, den zu rufen (was sie im übrigen auch nicht selbst getan hat), denn sie wurde von einem PKW von ihrem Fahrrad geholt und einmal quer über eine zweispurige Straße geschleudert. Zum Glück nur eine dicke Beule und alles blau.

Das klingt spontan danach, als hätte die GKV hier gute Chancen, die Rechnung mittelfristig weiterzugeben.
Die GKV versucht durchaus engagiert, Schäden an den Haftenden weiterzureichen.

Wolfram
2011-08-14, 16:28:21
Ja... frage mich nur, warum sie dann erst mal die Rechnung bekommen soll.

Sie dürfte zwar eine Teilschuld treffen, weil sie mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig gegen die Fahrtrichtung der Straße unterwegs war. Andererseits kam der Typ aus einer Einfahrt (Supermarktparkplatz), hat offensichtlich nur nach links und nicht nach rechts geschaut und kam zudem erst auf dem Mitte der zweispurigen Straße zu stehen. Da wird man wohl kaum annehmen können, daß er die gebotene Vorsicht hat walten lassen...

_DrillSarge]I[
2011-08-14, 16:36:17
die rechung an die KV schicken und fertig. kann natürlich sein, dass diese dann die rechnung an den schickt, der sie umgefahren hat (dessen haftpflicht usw. pp). ist dann aber nicht ihr problem, die kümmern sich schon drum.

lemonsoda
2011-08-16, 14:21:27
Die GKV versucht durchaus engagiert, Schäden an den Haftenden weiterzureichen.

Aber nicht an den eigenen Versicherten!

Die Freundin hat einen Anspruch darauf, Transport, Krankenhaus und weitere Behandlung von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen.

Philipus II
2011-08-16, 17:32:58
Jep, das bezog sich eher auf den Unfallgegner oder eventuell vorhandene andere Versicherungen..