PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ Versicherung. Laufzeit und so...


AtTheDriveIn
2011-08-16, 21:39:12
Ich beschäftige mich gerade mit KFZ-Versicherungen, dabei sind folgende Fragen aufgetaucht, auf die ich noch keine Antworten gefunden habe. Also bräuchte mal eure Erfahrung:

1) Bei Fahrzeugwechsel (also 2.Wagen alt gegen 2.Wagen neu), verlängert sich da die Vertragslaufzeit um 1 Jahr?

2) Bei Zweitwagenanmeldung (also Fahrzeug hinzu) läuft der Vertrag dann min. 1 Jahr oder gilt nur die Vertragslaufzeit des Erstfahrzeuges?

Hintergrund: Freundin (Beamtin) will zum Jan12 die Versicherung wechseln, da ihre teuer ist. Wir wollen ab dann unsere beiden Fahrzeuge über sie laufen lassen. Aktuell ist mein KFZ noch bei meinem Vater als 3. Wagen versichert. Da ich einen Neuen brauche ist nun die Frage, wie am besten verhalten? Jetzt schon als Freundins Zweitwagen anmelden oder warten bis zum nächsten Jahr mit neuer Versicherung.

Btw: Kann ich die SF auf der mein Wagen jetzt läuft irgendwie mitnehmen? Schließlich fahre ich damit bisher unfallfrei und nicht mein Vater, oder ist das in DE wieder so genial geregelt das es nur von Versicherung's Gnaden möglich ist?

CoconutKing
2011-08-16, 21:46:42
1) glaub nicht. -> schau in die agb oder frag nach
2) glaub 1 jahr neu-vertrag wars bei mir -> schau in die agb oder frag nach

siegemaster
2011-08-17, 07:59:27
Ein Fahrzeugwechsel bietet sich bestens für einen Versicherungswechsel an. Denn wenn man ein Auto abmeldet, wird auch der Versicherungsvertrag Aufgehoben und man bekommt eventuell gezahlte Beiträge zurück.

Generell gilt IMO auch dass Verträge nicht für ein Jahr sondern immer bis zum 30.11 des laufenden Jahres abgeschlossen werden.

Plutos
2011-08-17, 09:32:18
1) Bei Fahrzeugwechsel (also 2.Wagen alt gegen 2.Wagen neu), verlängert sich da die Vertragslaufzeit um 1 Jahr?


Nein, Fahrzeugwechsel ist im Grunde wie ein komplett neuer Versicherungsvertrag, nur mit ein bisschen weniger Aufwand (da man ja schon Kunde bei der Versicherung ist/war) ;). Läuft also dann grundsätzlich bis Jahresende (31.12.).



2) Bei Zweitwagenanmeldung (also Fahrzeug hinzu) läuft der Vertrag dann min. 1 Jahr oder gilt nur die Vertragslaufzeit des Erstfahrzeuges?


Zweites Fahrzeug = zweiter Versicherungsvertrag. Die beiden Versicherungen sind voneinander unabhängig.


Btw: Kann ich die SF auf der mein Wagen jetzt läuft irgendwie mitnehmen? Schließlich fahre ich damit bisher unfallfrei und nicht mein Vater, oder ist das in DE wieder so genial geregelt das es nur von Versicherung's Gnaden möglich ist?

Die SF-Klasse bezieht sich immer auf eine Person, nicht auf den Wagen. Die SF-Klasse, die du (nicht dein Vater!) dir bisher "erfahren" hast, kannst du natürlich mitnehmen. Dazu gibst du bei der neuen Versicherung deine SF-Klasse sowie Name und Vertragsnummer der alten Versicherung an, fertig.

AtTheDriveIn
2011-08-17, 17:34:46
Die SF-Klasse bezieht sich immer auf eine Person, nicht auf den Wagen. Die SF-Klasse, die du (nicht dein Vater!) dir bisher "erfahren" hast, kannst du natürlich mitnehmen. Dazu gibst du bei der neuen Versicherung deine SF-Klasse sowie Name und Vertragsnummer der alten Versicherung an, fertig.
Danke dir.

Also "erfahren" habe ich 9 Jahre unfallfrei, nur hatte ich immer Fahrzeuge die über meine Eltern liefen. Zählt das oder wie? Wäre ja zu schön :)

Bringt das Mitnehmen auch was, wenn ich nicht Versicherungsnehmer werde, sondern mein Fahrzeug als Zweitwagen meiner Freundin läuft?

Plutos
2011-08-17, 19:11:12
Danke dir.

Also "erfahren" habe ich 9 Jahre unfallfrei, nur hatte ich immer Fahrzeuge die über meine Eltern liefen. Zählt das oder wie? Wäre ja zu schön :)

Bringt das Mitnehmen auch was, wenn ich nicht Versicherungsnehmer werde, sondern mein Fahrzeug als Zweitwagen meiner Freundin läuft?

Wenn das Fahrzeug auf deine Eltern angemeldet ist, aber du bei der Versicherung auch (oder sogar ausschließlich du) als Fahrer angegeben bist (wovon im Regelfall auszugehen ist), dann hast du in der Zeit natürlich auch schon "gesammelt", ja, und kannst die SF9 dann direkt mitnehmen :smile:. Das ist ja an sich fast der Normalfall hierzulande, dass man ein paar Jahre mit dem Auto der Eltern fährt (und die zahlen lässt solang's teuer ist :devil:) und dann später mit dem ersten eigenen Auto gleich in der günstigen SF-Klasse "anfängt" (diese eben mitnimmt), die man sich in den Jahren davor "erfahren" hat.

Wenn das Auto Zweitwagen deiner Freundin wird, sollte das auch gehen, dass du deine SF9 behältst (so nen Fall hatte ich trotz diverser Auto- und Versicherungswechsel noch nie ;)); aber da bringt's euch dann relativ wenig, weil deine Freundin dann als Versicherungsnehmer normalerweise mit SF2 einsteigt beim Zweitwagen. Dass du als weiterer Fahrer SF9 hast, ist dann erstmal irrelevant.