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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bankauszüge aufbewahren


Acid-Beatz
2011-08-21, 18:30:17
Hi allerseits,
die Frage steht eigentlich schon im Titel, wie lange sollte man Bankauszüge eigentlich aufbewahren ... irgendwie nur ein Haufen unnützer Müll solange die letzte Buchung alles stimmt?!


Greez

Watson007
2011-08-21, 18:31:54
also bei Bankaufzügen weiss ich es nicht, aber Bankauszüge sammle ich... allerdings nicht gerade ordentlich aufbewahrt...

dem Finanzamt musste ich noch nie welche vorzeigen.... bei Hartz4 könnte es vielleicht irgendwann soweit sein?!

Amarok
2011-08-21, 18:39:51
Ich behalte sie 7 Jahre, dann ab in den Schredder.

Watson007
2011-08-21, 18:41:35
Ich behalte sie 7 Jahre, dann ab in den Schredder.

hmm.... reicht es rechtlich eigentlich auch aus, evtl. Einträge aus Alf-Banco vorzeigen zu können?!

mir schickt meine Bank die Auszüge immer kostenpflichtig zu weil ich es immer vergesse sie online zu quittieren....

Qui
2011-08-21, 18:41:59
also bei Bankaufzügen weiss ich es nicht, aber Bankauszüge sammle ich... allerdings nicht gerade ordentlich aufbewahrt...

dem Finanzamt musste ich noch nie welche vorzeigen.... bei Hartz4 könnte es vielleicht irgendwann soweit sein?!

Könnte? :freak:

Du musst bei jeder halbjährlichen Beantragung/Fortzahlung von Hartz 4 die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorweisen. Ebenso falls du nen Rechtsanwalt brauchst oder sonstige "Hilfen" beanspruchst.

Google bildet ;)

drexsack
2011-08-21, 18:42:51
Hmm, ich hoffe, dass bei Bedarf ein Ausdruck von Star Money reicht. Die Auszüge druck ich garnicht mehr aus.

Acid-Beatz
2011-08-21, 18:52:48
Bei mir ists hald so, dass ich mir auch mindestens alle 6 Wochen den Auszug holen muss weil er mir ansonsten kostenpflichtig zugeschickt wird. Dann endet er erst mal im Geldbeutel und wird dort meistens vergessen, was wieder dazu führt, dass die Dinger meistens nimmer ganz druckfrisch aussehen ;)
Na ja, ich würd die Scheiße am liebsten alles Weghauen, is bei meinem Konto jetzt das letzte Jahr ...


Greez

medi
2011-08-21, 21:21:04
Würde mich auch mal interessieren obs dazu ne Pflicht gibt und wie viele Jahre man zurück die Dinger aufbewahren muss.

greeny
2011-08-21, 21:25:23
Hatte, glaub ich, mal was von 8 Jahren gehört/gelesen... Ist aber auch schon n paar Jährchen her...

Filp
2011-08-21, 22:28:08
Könnte? :freak:

Du musst bei jeder halbjährlichen Beantragung/Fortzahlung von Hartz 4 die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorweisen. Ebenso falls du nen Rechtsanwalt brauchst oder sonstige "Hilfen" beanspruchst.

Google bildet ;)
Musste ich nur beim Erstantrag, danach nie wieder.

Ich packe meine Auszüge immer in ne Kiste, wenn mein Heftchen voll ist. Wenn die mir dann mal im Weg steht landen sie im Schredder, sind dann aber auch mindestens 5 Jahre alt.

josefYY
2011-08-22, 00:44:46
Bei mir ists hald so, dass ich mir auch mindestens alle 6 Wochen den Auszug holen muss weil er mir ansonsten kostenpflichtig zugeschickt wird.
Greez
Das ist übrigens seit kurzem verboten. Gabs vor ein paar Monaten ein entsprechendes Gerichtsurteil!
Hatte es bei SPON gelesen, hab aber leider keinen Link zur Hand.

airbag
2011-08-22, 00:59:06
Würde mich auch mal interessieren obs dazu ne Pflicht gibt und wie viele Jahre man zurück die Dinger aufbewahren muss.

Ich bezweifle, dass eine Pflicht für Privatpersonen gibt. Für die Buchführung eines Unternehmens sieht es dageggen anders aus. Sind afaik zwei Fristen(je nach dem was man aufbewahrt ), die im HGB geregelt sind.

Heimatsuchender
2011-08-22, 01:34:41
Das ist übrigens seit kurzem verboten. Gabs vor ein paar Monaten ein entsprechendes Gerichtsurteil!
Hatte es bei SPON gelesen, hab aber leider keinen Link zur Hand.


Das betrifft allerdings nur die Deutsche Bank. Andere Banken sind vom dem Urteil nicht betroffen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,759513,00.html


tobife

mapel110
2011-08-22, 01:41:04
Soweit ich weiß, muss man geschäftlich die letzten 10 Jahre nachweisen können. Privat sind es 3 Jahre.

kasir
2011-08-22, 15:26:51
Online Kontoauszüge sind schon was feines, PDF monatlich runterladen und archivieren.

Mark3Dfx
2011-08-22, 15:41:39
Nach 3 Jahren ab in den Shredder und blaue Tonne.

Wolfram
2011-08-22, 17:10:16
Soweit ich weiß, muss man geschäftlich die letzten 10 Jahre nachweisen können.
Spätestens nach zehn Jahren, bestimmte Sachen kannst Du auch schon nach sechs Jahren entsorgen: http://dejure.org/gesetze/AO/147.html

airbag
2011-08-22, 19:21:57
Spätestens nach zehn Jahren, bestimmte Sachen kannst Du auch schon nach sechs Jahren entsorgen: http://dejure.org/gesetze/AO/147.html

Das scheint mir keine Privatpersonen zu betreffen, wenn man sich den Text so durchliest, wird oft genug von Handel und GEschäft gesprochen. Also alles was unter die Definition Kaufmann fällt.


edit:
Scheint doch alle Steuerpflichtigen zu betreffen.

Rooter
2011-08-25, 00:37:41
Online Kontoauszüge sind schon was feines, PDF monatlich runterladen und archivieren.
Als PDF ist natürlich sehr praktisch, welche Bank ist das?

MfG
Rooter

kasir
2011-08-25, 17:21:03
Als PDF ist natürlich sehr praktisch, welche Bank ist das?

MfG
Rooter

Berliner Volksbank

Annator
2011-08-25, 17:23:37
Bin auch bei der Volksbank und nutze die PDFs. Ist nur doof wenn man das mal vergisst und die normalen Zettel wieder ins Haus flattern. Das zerstört mein System. :-)

skicu
2011-09-04, 18:43:37
Ich krieg alles generell nur online und wird seitens der Bank auch alles online vorgehalten, jederzeit abrufbar. Ich lade das Zeug gar nicht mehr runter, sondern schaue nur monatlich, ob alles passt.

Bank: DKB

Morale
2011-09-04, 19:24:25
Habe bei der Sparkasse auch PDF (Münchner)

mf_2
2011-09-04, 19:35:39
Meine Sparkasse (Südbayern) bietet mittlerweile auch das PDF-Zeug an. Ich hatte da eines Tages einen Hinweis in meinem Onlinebanking-Portal. Ob das auch großflächiger beworben wird weiss ich nicht. Ich finde es besser da sich dieses DIN A4 PDFs besser archivieren lassen in Standardordnern und die Tinte nicht so schnell unleserlich wird wie bei diesen Thermodrucken.

Black-Scorpion
2011-09-04, 19:36:20
Privat reichen drei Jahre aus, da die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Mann sollte aber auch wissen das die drei Jahre erst mit Ablauf des Jahres beginnen.
Heißt für die aktuellen Auszüge beginnt die Verjährungsfrist am ersten Januar 2012 und ist dann drei Jahre. Am ersten Januar 2015 können sie dann in den Schredder. Das gilt wie gesagt nur für private Auszüge. Geschäftliche müssen entweder 6 oder zehn Jahre aufbewahrt oder so archiviert werden das sie auf verlangen vom FA wie ein Original eingesehen und verwendet werden können.