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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietminderung wegen andauernder Wasserschäden?


Franconian
2011-08-22, 08:08:05
Ich wohne jetzt seit 13 Monaten in einer Mietswohnung. Während dieser Zeit sind bereits 2x Wasserschäden bei mir im Schlafzimmer aufgetreten (nach 5 Monaten und nach 10 Monaten). Dabei wird genau Eck die Tapete an 1,50 x 1,50 durchweicht, braune Flecken usw. Die Behebung lief immer so ab:

- Termin 1 über Hausverwaltung mit Fachfirma zur Besichtigung/Ortung, Nachbarn usw
- Termin 2 für Aufstellung von Trocknungsgerät (Laufzeit 2-3 Wochen)
- Termin 3 Abholung Trocknungsgerät
- Termin 4 Tapezierarbeiten (4 Bahnen)
- Termin 5 Malerarbeiten

Zeitraum ca. 4-5 Wochen

Jetzt sind rund 2 Monate vergangen, da habe ich schon wieder an gleicher Stelle braune Flecken und Feuchtigkeit entdeckt. Mittlerweile reicht es mir, weil ich dachte alles ist behoben (es wurden damals für die beiden Schäden zwei unterschiedliche Ursachen genannt, scheinbar war das nicht der Grund oder es ist noch etwas anderes) und wollte nun mich mit dem Thema Mietminderung auseinander setzen.

Wie gehe ich da am besten vor? Auf diversen Seiten ist da von 3-50 % Minderung die Rede wenn es um Wasserflecken/Schäden geht. Ich nehme an das wäre dann alles nur temporär (also für einen Monat)? Wie finde ich da die richtige Höhe bevor ich den Vermieter kontaktiere? Ansonsten hätte ich erstmal angerufen, Problem (mal wieder) geschildert und darauf hingewiesen dass mich das massenhaft Arbeitszeit und Nerven kostet und dass ich eben eine Senkung der Miete möchte.

Über ein paar hilfreiche Tipps wär ich dankbar.

Fatality
2011-08-22, 09:00:43
wenn du die miete minderst, riskierst du das der vermieter keine lust mehr hat die sarnierungsarbeiten zu übernehmen und einfach wartet bis du ausziehst. zudem belastest du das verhältnis zwischen dir und ihm was für die zukunft bei anderen problemen stören wird.

würde höchstens mal darauf hinweisen das dich die wochenlange bearbeitunszeit der schäden nervt und das problem mit dem wasser irgendwo am dach liegen muss etc. einfach beschweren, der wird schon mehr dann dort reininvestieren.

hatte auch mal wasserschäden im schlafzimmer (dachstudio) in der alten wonung und nach 3x besuchen vom dachdecker wurde letztendlich das halbe dach neu gedeckt von 5 leuten :D aber immerhin..

ALTAY
2011-08-22, 09:15:26
Am besten den Schaden penibel dokumentieren und den Fall der Hausverwaltung melden und bei Nichtbehebung mit Mietminderung drohen.

Franconian
2011-08-22, 11:17:33
Naja behoben wird das ja schon immer (wenn auch wohl nur kurzfristig), mir gehts hauptsächlich um den Nerv-Faktor, verderben will ich mir das Mietverhältnis auch nicht...

Falk
2011-08-23, 19:21:00
Wenn der Raum oder die komplette Wohnung auf Grund der Feuchtigkeit oder des Lärms der Trocknungsmaschinen nicht bewohnt werden kann würde ich auf jeden Fall die Miete anteilig kürzen.

Wenn der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung für Leitungswasser hat kann er unter Umständen diese Mietkürzung erstattet bekommen. In den heutigen Vertragsbedingungen ist bei fast allen Unternehmen eine Leistungsart vereinbart die Mieteinbußen ersetzt welche durch einen versicherten Schaden entsteht.

Schau mal in der Nebenkostenabrechnung nach ob dort bei den Nebenkosten die Wohngebäudeversicherung abgerechnet wird. Ist dies der Fall würde ich nachfragen ob die Gefahr Leitungswasser mitversichert ist. Wenn ja würde ich auf jeden Fall eine Mietkürzung machen, den wenn der/die Mieter die Wohngebäudeversicherung über die Nebenkosten bezahlen, das Recht hierzu hat der Vermieter, würde ich definitiv auch Leistungen hieraus in Anspruch nehmen. Zwar nicht direkt, aber indirekt in dem sich der Vermieter die Mietkürzung als Folgeschaden beim Gebäudeversicherer wieder zurückholt.

FeuerHoden
2011-08-23, 20:47:56
Was ist denn die Ursache für die Wasserflecken? Wenn das eine defekte Wasserleitung ist dann ist der Vermieter dafür verantwortlich und du kannst die Miete mindern bis die Ursache behoben ist. Wenn das eine tolpatschige Nachbarin über dir ist würd ich mal mit der reden, freundlich aber bestimmt. Kann auch sein dass bei den Nachbarn darüber ein Fenster oder eine Balkontür undicht ist, das ist ebenfalls Sache des Vermieters und du und deine Nachbarn können die Miete mindern. Aber wenn du auf eigene Faust die Miete minderst solltest du das dem Vermieter schriftlich mitteilen und ihm eine Frist setzen bis wann die Ursache behoben sein muss, und es ist sicher von Vorteil wenn du den Mietparagraphen der dich zur Mietminderung berechtigst dazu schreibst.

Der Zustand ist nicht akzeptabel, der Zeitraum für die Behebung ist nicht akzeptabel, Gefahr von Schimmelbildung im Schlafraum ist nicht akzeptabel, Trocknungsgerät in der Wohnung als wiederholender Dauerzustand ist nicht akzeptabel.