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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Telekomvertrag per Fax kündigen - Unterschrift notwendig?


Cyv
2011-08-25, 19:12:47
Hallo,

um noch rechtzeitig in der Frist zu kündigen, möchte ich das per Fax erledigen.
Das Dokument ist nun elektronisch erfasst und soll über die Fritz-Software versendet werden. Müssen Faxe unterschrieben werden?

Denn dann müsste ich das Fax ja ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen:freak:

piefke
2011-08-25, 19:14:07
Leider Ja.

Fairy
2011-08-25, 19:14:12
Na sicher muss da eine Unterschrift drunter.

medi
2011-08-25, 19:23:22
Denn dann müsste ich das Fax ja ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen:freak:

Du kannst es auch vorher einscannen und das Bild dann in das Wordfile einfügen. Ausdrucken, Faxen, fertig.

Rockhount
2011-08-25, 19:45:08
Könntest auch mit Paint versuchen, die Unterschrift zu "malen"...funzt ganz gut

Unioner86
2011-08-25, 23:37:25
Kündige doch wenn möglich per Email.Dann brauchst du nicht unterschreiben!;)Habe ich auch schon gemacht!:)

Cyv
2011-08-25, 23:39:44
Imho nur per Fax oder schriftl. per Brief/Einschreiben möglich....

KinGGoliAth
2011-08-25, 23:45:21
sind doch noch ein paar tage bis monatsende. morgen zur post damit und gut is. und vor allem: dann hast du auch einen beleg, dass du wirklich etwas abgeschickt hast. das kann bei den teledoofen schon sehr wichtig werden...:rolleyes:

Daredevil
2011-08-25, 23:59:51
Es gibt da nen iPhone App Namens Aboalarm, damit kann man auch Kündigungen Instant losschicken per Fax und die Unterschrift erledigt man dort dann einfach per Fingereingabe.
Das erste is kostenlos, alle weiteren kosten ein wenig.

Absolut super das Ding, wenn man kein Fax hat. ^^

medi
2011-08-26, 07:47:15
sind doch noch ein paar tage bis monatsende. morgen zur post damit und gut is. und vor allem: dann hast du auch einen beleg, dass du wirklich etwas abgeschickt hast. das kann bei den teledoofen schon sehr wichtig werden...:rolleyes:

Und? Das interessiert die nicht. Nur weil du was abgeschickt hast heisst das nämlich nicht, dass das auch angekommen ist. Nur Fax oder Versandt per Boten zählt vor Gericht.

sTerK
2011-08-26, 14:09:19
Per aboalarm kündigen mit "generierter" Unterschrift. Akzeptiert die Telekom problemlos.

KinGGoliAth
2011-08-26, 14:10:47
Und? Das interessiert die nicht. Nur weil du was abgeschickt hast heisst das nämlich nicht, dass das auch angekommen ist. Nur Fax oder Versandt per Boten zählt vor Gericht.

hm? bei versand als einschreiben + rückschein kann man selbstverständlich auch davon ausgehen, dass der brief dort angekommen ist wo er hin sollte, was wäre sonst der sinn des ganzen?

kiX
2011-08-26, 15:23:09
hm? bei versand als einschreiben + rückschein kann man selbstverständlich auch davon ausgehen, dass der brief dort angekommen ist wo er hin sollte, was wäre sonst der sinn des ganzen?
vor allem ist (afaik) entscheidend, dass man den Brief rechtzeitig abgeschickt hat, belegbar durch Einsendebeleg. Kann die TCom nun keinen Brief dazu vorzeigen, müssen sie nachträglich die Kündigung akzeptiert. (still: afaik)

Unioner86
2011-08-26, 15:25:22
hm? bei versand als einschreiben + rückschein kann man selbstverständlich auch davon ausgehen, dass der brief dort angekommen ist wo er hin sollte, was wäre sonst der sinn des ganzen?

Ganz einfach : Das Datum des Einganges, also Erhalt des Briefes beim Telekommunikationsunternehmen zählt.Sollte also die Post länger als ein Tag brauchen,könnte die Frist abgelaufen sein.

medi
2011-08-26, 15:29:25
hm? bei versand als einschreiben + rückschein kann man selbstverständlich auch davon ausgehen, dass der brief dort angekommen ist wo er hin sollte, was wäre sonst der sinn des ganzen?

Ich hab mal gelesen, dass ein Einschreiben vor Gericht (auch mit Rückschein) nicht als Zustellungsbeleg zählt. Das ist ja der Witz an der Sache. Kostet nen Haufen aber bringt nix. Und das Beste: Nicht jede Firma gibt ne Faxnr. raus .... warum wohl nicht? :rolleyes:

Unioner86
2011-08-26, 15:36:14
Ich hab mal gelesen, dass ein Einschreiben vor Gericht (auch mit Rückschein) nicht als Zustellungsbeleg zählt. Das ist ja der Witz an der Sache. Kostet nen Haufen aber bringt nix. Und das Beste: Nicht jede Firma gibt ne Faxnr. raus .... warum wohl nicht? :rolleyes:

Deswegen auch immer nur das normale Einwurfeinschreiben ohne Rückschein wählen.Das ist auf jedenfall rechtlich abgesichert.

KinGGoliAth
2011-08-26, 15:44:38
vor allem ist (afaik) entscheidend, dass man den Brief rechtzeitig abgeschickt hat, belegbar durch Einsendebeleg. Kann die TCom nun keinen Brief dazu vorzeigen, müssen sie nachträglich die Kündigung akzeptiert. (still: afaik)
ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so ist. dann könnte ja jeder kommen und irgendwas behaupten. der wisch muss vor ablauf der frist im unternehmen ankommen. wenn sie dann mehr als diesen letzten tag zur bearbeitung brauchen ist das deren problem.

Ganz einfach : Das Datum des Einganges, also Erhalt des Briefes beim Telekommunikationsunternehmen zählt.Sollte also die Post länger als ein Tag brauchen,könnte die Frist abgelaufen sein.
wenn man erst am vorletzten tag feststellt, dass man noch ne kündigung schreiben muss, ist man blöd. das ist ganz einfach.

Ich hab mal gelesen, dass ein Einschreiben vor Gericht (auch mit Rückschein) nicht als Zustellungsbeleg zählt. Das ist ja der Witz an der Sache. Kostet nen Haufen aber bringt nix. Und das Beste: Nicht jede Firma gibt ne Faxnr. raus .... warum wohl nicht? :rolleyes:

wenn das stimmt wäre das natürlich besonders lustig. :rolleyes:
hier was zum thema. (http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/) bei gelegenheit mal durchlesen...

Deswegen auch immer nur das normale Einwurfeinschreiben ohne Rückschein wählen.Das ist auf jedenfall rechtlich abgesichert.

scheinbar ja gerade nicht!

Unioner86
2011-08-26, 15:56:56
hier was zum thema. (http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/) bei gelegenheit mal durchlesen...



!

Das ist nun wirklich haarspalterei und wird in der Praxis wohl in 99 Prozent der Fälle nicht angewandt.Ich sags ja,wir verwalten uns zu tode.