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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenpfleger oder Rettungssanis hier ?


Masterp
2011-09-02, 18:58:56
Moin,

möchte mich mal über Zulassungskriterien und übliche Tätigkeiten erkundigen. Es steht wohl bald ein beruflicher Wechsel an.

Für Infos bedanke ich mich.

drexsack
2011-09-02, 19:02:51
Guck mal in den "Krankenwagen und rote grüne Ampel" Thread, da waren ein paar unterwegs.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=512804

radi
2011-09-02, 19:11:27
derpinguin afaik

Drachentöter
2011-09-02, 19:11:55
möchte mich mal über Zulassungskriterien und übliche Tätigkeiten erkundigen. Es steht wohl bald ein beruflicher Wechsel an.


Hm, für einen Überblick reichen doch erstmal die zwei Wikiartikel aus.
Spezifiziere das, Pfleger ist doch etwas anders.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungssanit%C3%A4ter
http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsassistent

Morale
2011-09-02, 19:21:29
Hast du schon was in Aussicht, denn soweit ich weiß ist der "Markt" voll von RA und RS, meistens stellen nur diese "ominösen" Zeitarbeitsfirmen ein.
Hast du denn schon eine Ausbildung in dem Bereich?

Ansonsten wie oben, frag derpinguin.

Masterp
2011-09-02, 19:24:35
Hast du schon was in Aussicht, denn soweit ich weiß ist der "Markt" voll von RA und RS, meistens stellen nur diese "ominösen" Zeitarbeitsfirmen ein.
Hast du denn schon eine Ausbildung in dem Bereich?

Ansonsten wie oben, frag derpinguin.


Ne noch nicht. Der Markt ist recht offen dafür, da gerade im Krankenpflegebereich, durch den Wegfall des Zivildienstes, massig Stellen frei sind. In Norden gibts sogar einige Institutionen die Leute über den Quereinstieg fördern.

Drachentöter
2011-09-02, 19:26:42
Hast du schon was in Aussicht, denn soweit ich weiß ist der "Markt" voll von RA und RS, meistens stellen nur diese "ominösen" Zeitarbeitsfirmen ein.

Durch den Wegfall der Zivis ist wieder mehr Platz vorhanden.

Filp
2011-09-02, 19:27:42
Ne noch nicht. Der Markt ist recht offen dafür, da gerade im Krankenpflegebereich, durch den Wegfall des Zivildienstes, massig Stellen frei sind. In Norden gibts sogar einige Institutionen die Leute über den Quereinstieg fördern.
Also als Rettungssanni wird es meist schwer was festes zu finden, da gibt es, zumindest hier in der Region, genug Rettungsassistenten die als Sanni eingestellt werden und natürlich bevorzugt genommen werden.
Nen Rettungsassistent machen kostet aber auch erstmal einiges.
z.B. hier:
www.rettungsschule.de

Morale
2011-09-02, 19:31:06
Durch den Wegfall der Zivis ist wieder mehr Platz vorhanden.
Joa im Pflege bestimmt die ist ja eh mies bezahlt, da gabs auch vorher genug.
Rettungsdienst meinte ich, da werden nicht viele Zivis hauptamtlich gefahren sein, wenn sogar gar keiner. :)

Filp
2011-09-02, 19:36:39
Joa im Pflege bestimmt die ist ja eh mies bezahlt, da gabs auch vorher genug.
Rettungsidnest meinte ich, da werden nicht viele Zivis hauptamtlich gefahren sein, wenn sogar gar keiner. :)
Rettungsdienst ist ja von Kreis zu Kreis anders geregelt, in vielen Kreisen gab/gibt es Rettungshelfer die aufm RTW bzw KTW fahren und da sind dann auch oft Zivis unterwegs.
Bei uns hier im Kreis muss mindestens RA/RS auf dem Wagen sitzen, meistens sind es sogar RA/RA, da war ich hier der letzte Zivi der noch den RS machen konnte und eingestellt wurde, weil dann die verkürzte Zivizeit kam und es sich nicht mehr gelohnt hatte. Bei mir in der Rettungsschule waren neben mir aber schon nurnoch 2 weitere Zivis die den RS gemacht hatten, alle anderen Zivis hatten nur den RH gemacht.

Morale
2011-09-02, 19:41:34
Also RDH/RS reicht meines Wissens nicht RS/RA ist Minimum. Ok im Gesetz steht nur min. 1 RA.
Und es ging ja auch um Vollzeitstellen, da müssen schon viele Zivis wegfallen damit erstmal eine neue Stelle zustande kommt :)

Filp
2011-09-02, 19:49:25
Also RDH/RS reicht meines Wissens nicht RS/RA ist Minimum. Ok im Gesetz steht nur min. 1 RA.
Und es ging ja auch um Vollzeitstellen, da müssen schon viele Zivis wegfallen damit erstmal eine neue Stelle zustande kommt :)
Ist halt Kreissache und überall anders geregelt. Vor 10 Jahren hab ich von einigen gehört die als RH mit nem RS gefahren sind, während bei uns hier nichtmal aufm KTW nen RH sitzen durfte.

Drachentöter
2011-09-02, 20:10:59
Ist halt Kreissache und überall anders geregelt.

Eben und in unserem sind durch den Wegfall schon mal 2-3 Assi Stellen frei geworden, da die Wachen auch mit RDH/FSJ + RA besetzt werden. Einzig das NEF muss mindestens von einem RS gefahren werden. Jedes Land hat ja auch sein eigenes Rettungsdienstgesetz. Ich kenne aber nur das von Hessen.

derpinguin
2011-09-02, 20:23:52
Was willst du denn wissen. Ich bin beides :)

Masterp
2011-09-02, 20:30:44
Was willst du denn wissen. Ich bin beides :)


Hehe mein Lieblingsmoderator :D

Interessieren würde mich beim Krankenpfleger die Zulassungskriterien, eventuell als Quereinsteiger. Ist das eigentlich mit der Krankenschwester gleichgestellt ?

Filp
2011-09-02, 21:16:44
Hehe mein Lieblingsmoderator :D

Interessieren würde mich beim Krankenpfleger die Zulassungskriterien, eventuell als Quereinsteiger. Ist das eigentlich mit der Krankenschwester gleichgestellt ?
Die eigentliche Bezeichnung ist Gesundheits- und Krankenpfleger und die Zugangsvorraussetzungen kannst du doch bei jeder Schule einsehen, die weichen eigentlich kaum voneinander ab z.B.:
Bewerbungskriterien für den Beruf
der Gesundheits- und Krankenpflegerin / des Gesundheits- und Krankenpflegers und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / des Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers

Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16.07.2003

§ 5
Voraussetzungen
für den Zugang zur Ausbildung
für den Zugang zu einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1
ist

dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ungeeignet ist und

der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit

a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder

b) einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung, von mindestens einjähriger Dauer, in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

basti333
2011-09-02, 21:29:48
Durch den Wegfall der Zivis ist wieder mehr Platz vorhanden.

Klar als ungelernter im Altenheim sicher kein Problem, das ist aber alles andere als ein Traumjob. Im Krankenhaus (wo die Arbetsbedingungen i.d.R. noch etwas besser sind) wird es als ungelernter aber schwer. Viele Krankenhäuser haben ein Fachkräftequote von 99%+. Zukunftssicher wäre also nur die 3 jährige ausbildung, ist aber nicht mit normalen Ausbildungsberufen gleichzusetzen, du musst einiges mehr leisten.

derpinguin
2011-09-02, 23:43:28
Hehe mein Lieblingsmoderator :D

Interessieren würde mich beim Krankenpfleger die Zulassungskriterien, eventuell als Quereinsteiger. Ist das eigentlich mit der Krankenschwester gleichgestellt ?
Zulassungskriterium ist mindestens Hauptschule (mit schon bestandener Ausbildung, also Pflege als zweite Ausbildung), mindestens 16 Jahre. Pflegeschulabhängig kommen da noch einstellungstests hinzu. Außerdem wird in der Regel ein Führungszeugnis verlangt.
Was verstehst du unter Quereinstieg in der Pflege? Wenn du schon eine ähnliche Ausbildung hast, kann man auf Antrag was anrechnen lassen. Die Regularien dazu sind mir aber unbekannt.
Krankenpfleger und -schwestern sind der gleiche Beruf, einfach nur die geschlechtsspezifische bezeichnung.
Seit einigen Jahren heißen wir aber wie schon angemerkt gesundheits- und Krankenpfleger(in).
Gilt natürlich alles für deutschland, was ich hier schreibe.

Drachentöter
2011-09-02, 23:59:20
Klar als ungelernter im Altenheim sicher kein Problem...

Es ging einzig und allein um den RD, aber als Pflegehelfer ist es nicht rosig dort, klar. Im RD hast du es als RH schon besser meiner Meinung nach.

Der TE hat immer noch nicht bekannt gegeben was er überhaupt will, außer Infos zu den Berufen und da reicht meist zum Einstieg, wie schon erwähnt, Hauptschule + einwandfreies Führungszeugnis.

derpinguin
2011-09-03, 00:08:24
Der TE hat immer noch nicht bekannt gegeben was er überhaupt will, außer Infos zu den Berufen und da reicht meist zum Einstieg, wie schon erwähnt, Hauptschule + einwandfreies Führungszeugnis.
Ja, konkretere Fragen würden helfen.

Wenns nur um die Zulassungskriterien geht ist die beste Anlaufstelle das Krankenpflegegesetz bzw. das Rettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Spike2
2011-09-03, 02:02:51
<<-- RettAss

Ist halt Kreissache und überall anders geregelt.
Nein, das ist Ländersache und für das jeweilige Bundesland einheitlich und verbindlich im dort gültigen Landesrettungsdienstgesetz geregelt. Dazu habe ich mal im Rahmen eines Skriptes eine Übersicht verfasst, schicke ich bei Bedarf gerne per PN.

Drachentöter
2011-09-03, 02:45:00
Nein, das ist Ländersache und für das jeweilige Bundesland einheitlich und verbindlich im dort gültigen Landesrettungsdienstgesetz geregelt.

Richtig, die Gefahrenabwehr hat nach den Landesgesetzen zu verfahren und die sind natürlich nicht Kreissache, das habe ich da versehentlich nicht beachtet.

Filp
2011-09-03, 10:08:35
<<-- RettAss


Nein, das ist Ländersache und für das jeweilige Bundesland einheitlich und verbindlich im dort gültigen Landesrettungsdienstgesetz geregelt. Dazu habe ich mal im Rahmen eines Skriptes eine Übersicht verfasst, schicke ich bei Bedarf gerne per PN.
Klar, das Landesrettungsdienstgesetz gibt den Rahmen vor, aber umsetzen tuen es die Kreise und das ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich.
Wir haben hier keine KTWs mehr (außer nen paar private) sondern nurnoch RTW und MZF und alles muss mindestens mit RA/RS besetzt sein, als Rettungshelfer wirst du hier nicht fahren können.

Stormtrooper
2011-09-03, 10:21:49
als Rettungshelfer wirst du hier nicht fahren können.

Wo ist hier?

Morale
2011-09-03, 10:49:16
Also hier in München wird man als RDH auch nicht beruflich fahren können.
Wer stellt denn RDH ein wenn der Markt viele RS und RA bietet.
Hab mal geschaut bei uns gibts 2 RS/RA Stellen direkt von RD-Unternehmen, der Rest sind alles Zeitfirmen.

derpinguin
2011-09-03, 15:35:31
Das ist ja eine reine Arbeitgeberentscheidung, wie er seine Fahrzeuge besetzt. Das HRDG gibt vor, dass ein RTW mindestens mit RettHelf und RettAss besetzt werden muss. Wenn der Betreiber nun entscheidet, dass er als Mindestquali RettSan haben möchte ist das halt so. Bei uns fährt nur RettAss/RettAss, abgesehen von Leuten wie mir, die als Springer unterwegs sind.

Spike2
2011-09-03, 17:30:56
Mag ja mit den Arbeitgeber-/Kreisentscheidungen alles so sein, aber den Mindeststandard gibt halt das jeweilige LRDG vor (abgesehen davon finde ich auch persönlich, daß SANs und RHs auf RTWs eher nicht eingesetzt werden sollten, höchsten auf dem KTW als 2. Mann).

Hier die Schnellübersicht der Mindestanforderungen, für alle die es interessiert:

B-W:
KTW: RS + "geeignete Person"
RTW: RettAss + "geeignete Person"
Arzt: "geeignet"
--> potentiell einsatzbar: "jedermann", SAN, RH, RS, RettAss

Bayern:
KTW: RS + "geeignete Person"
RTW: RettAss + "geeignete Person"
Arzt: Fachkundenachweis "Rettungsdienst" - oder vergleichbare Qualifikation
--> potentiell einsetzbar: "jedermann", SAN, RH, RS, RettAss

Berlin:
KTW: RS (oder gemäß Übergangsregelung auch sehr erfahrene Kräfte niedrigerer Qualifikation) + SAN
RTW: RettAss (oder RS mit 2000 Std. Erfahrung) + RS
Arzt: "ausreichende Erfahrung"
--> potentiell einsetzbar: SAN, RH, RS, RettAss

Brandenburg:
für alles wird auf den Landesrettungsrettungsdienstplan verwiesen
--> potentiell einsetzbar: ??

Bremen:
KTW: RS+RH
RTW: RS+RH
Arzt: Fachkundenachweis "Rettungsdienst" - oder "ausreichende Kenntnisse"
--> potentiell einsetzbar: RH, RS, RettAss

Hamburg:
KTW: RS+RS
RTW: RettAss+RS
Arzt: Fachkundenachweis "Rettungsdienst" - oder "ermächtigt"
--> potentiell einsetzbar: RS, RettAss

Hessen:
für alles wird auf den Landesrettungsrettungsdienstplan verwiesen
--> potentiell einsetzbar: ??

M-V:
KTW: RS+RS
RTW: RettAss (oder Fachpfleger gemäß alter "DDR-Qualifikation" mit 2000Std. Erfahrung) + RS
Arzt: Fachkundenachweis "Rettungsdienst" - oder vergleichbare Qualifikation
--> potentiell einsetzbar: RS, RettAss, FachkrankenpflegerDDR

NS:
KTW: 2x geeignete Person
RTW: 2x geeignete Person
Arzt: keine Angabe
--> potentiell einsetzbar: "jedermann", SAN, RH, RS, RettAss

NRW:
KTW: RS + RH
RTW: RettAss + RS
Arzt: Fachkundenachweis "Rettungsdienst" - oder vergleichbare Qualifikation
--> potentiell einsetzbar: RH, RS, RettAss

RLP:
KTW: RS + RH
RTW: RettAss + RS
Arzt: Fachkundenachweis "Rettungsdienst" - oder vergleichbare Qualifikation
--> potentiell einsetzbar: RH, RS, RettAss

Saarland:
KTW: RS + "Fahrer"
RTW: RS + "Fahrer"
Arzt: keine Angabe
--> potentiell einsetzbar: "jedermann", SAN, RH, RS, RettAss

Sachsen:
KTW: 2x geeignete Person
RTW: 2x geeignete Person
Arzt: Fachkundenachweis "Rettungsdienst"
--> potentiell einsetzbar: "jedermann", SAN, RH, RS, RettAss

Sachsen-Anhalt:
KTW+RTW: "Regelung gemäß Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales"
Arzt: keine Angabe
--> potentiell einsetzbar: ??

S-H:
KTW: RettAss + RS
RTW: RettAss + RS200 (= RS mit 200 Einsätzen Erfahrung)
Arzt: Fachkundenachweis "Rettungsdienst" oder vergleichbare Qualifikation
--> potentiell einsetzbar: RS, RettAss

Thüringen:
KTW: RettAss + geeignete Person
RTW: RettAss + geeignete Person
Arzt: keine Angabe
--> potentiell einsetzbar: "jedermann", SAN, RH, RS, RettAss


==> "laschestes LRDG": Niedersachsen und Sachsen
==> anspruchvollstes LRDG: Schleswig-Holstein

derpinguin
2011-09-03, 18:46:20
Hessen Mindestbesetzung

KTW: RS + geeignete Person
RTW: RA + RH
NEF: NA + RS

Spike2
2011-09-03, 19:00:03
^^^Danke für die Ergänzung!

derpinguin
2011-09-03, 20:38:37
Jetzt wäre es schön vom TE zu hören, was er genau wissen will.

Stormtrooper
2011-09-03, 20:44:08
Lerne lieber Krankenpfleger, daß ist wenigstens ein vernünftiger Beruf.
RS ist nur ein angelernter Hilfsarbeiter.

derpinguin
2011-09-03, 20:46:16
Auch wenn ich mich nicht gern als Hilfsarbeiter bezeichnen lass, hat Stormtrooper recht. Wenn du einen Job haben willst, mit dem du zumindest bisschen was verdienst und Sicherheit hast ne Stelle zu finden lern GKP/AP

Spike2
2011-09-03, 22:39:46
^^^ja, oder Rettungsassistent.
Das zählt unabhängig von der Art, wie der Abschluß erworben wurde, als richtige Berufsausbildung. Alles unterhalb - also RH/RS - sind tatsächlich nur "angelernte Tätigkeiten" (auch wenn's in der Praxis herzlich wenig Unterschiede zwischen RS/RettAss gibt).

Filp
2011-09-03, 23:28:48
NS:
KTW: 2x geeignete Person
RTW: 2x geeignete Person
Arzt: keine Angabe
--> potentiell einsetzbar: "jedermann", SAN, RH, RS, RettAss

Meine Quelle sagt was anderes:
§ 10
Personal

(2) 1Krankenkraftwagen sind im Einsatz in der Regel mit mindestens zwei Personen zu besetzen. 2Bei einer Notfallrettung ist im Rettungswagen in der Regel mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent einzusetzen. 3Beim qualifizierten Krankentransport ist im Krankentransportwagen in der Regel mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter einzusetzen.

^^^ja, oder Rettungsassistent.
Das zählt unabhängig von der Art, wie der Abschluß erworben wurde, als richtige Berufsausbildung. Alles unterhalb - also RH/RS - sind tatsächlich nur "angelernte Tätigkeiten" (auch wenn's in der Praxis herzlich wenig Unterschiede zwischen RS/RettAss gibt).
Eigentlich ist der Unterschied zwischen RS und RA schon deutlich, hier wird erwartet, dass man seine Kompetenzen als RA auch ausschöpft und das sind nunmal mehr als der RS hat, der hat wirklich im Grunde nichts "zu tun".
Mein Bruder fährt seit 4 Jahren "nebenbei" als RS, auch wenn er eigentlich RA ist, war er nie als solcher eingestellt und das ist keine Seltenheit.

derpinguin
2011-09-04, 00:11:28
Das ist der Punkt. Schwer geworden als Ra ne Stelle zu finden.
Die kompetenzfrage relativiert sich im Dienst recht schnell.

Spike2
2011-09-04, 01:55:26
Meine Quelle sagt was anderes:
Okay, dann ist meine Information veraltet.


Eigentlich ist der Unterschied zwischen RS und RA schon deutlich, hier wird erwartet, dass man seine Kompetenzen als RA auch ausschöpft und das sind nunmal mehr als der RS hat,
Abgesehen von theoretischen Gedankenspielereien: Wo ist denn der große Unterschied zwischen RS / RettAss in der Praxis?
Und zum fett markierten QUote: Welche Kompetenzen hat den der RettAss (bitte nicht "RA"), die der RS nicht hat?

derpinguin
2011-09-04, 02:47:14
Medis, Intubation, Zugänge. Zumindest bei uns.

Filp
2011-09-04, 02:48:19
Abgesehen von theoretischen Gedankenspielereien: Wo ist denn der große Unterschied zwischen RS / RettAss in der Praxis?
Und zum fett markierten QUote: Welche Kompetenzen hat den der RettAss (bitte nicht "RA"), die der RS nicht hat?
Die Verabreichung von Medikamenten etc. darf nur der RettAss (wenn du drauf bestehst ;)) im Rahmen der Notkompetenz durchführen und zu meiner Zeit wurde hier erwartet, dass man es mit dieser etwas locker sieht, alleine schon wenn du da nen Patienten ohne Zugang eingeliefert hast, waren die Ärzte in der Notaufnahme schon etwas angepisst. Der Notarzt kam zu der Zeit noch alleine im Wagen und wurde auf Station angepiept, war also eh immer später da, da wurde eben vorausgesetzt, das der RettAss eben alles was er machen konnte auch gemacht hat, egal ob er die 5-10 Minuten auf den Arzt hätte warten können.

derpinguin
2011-09-04, 02:50:13
Zugänge legt hier der RettAss prinzipiell, da ruft keiner einen Doc für. Die Notkompetenz-Medikamente werden auch appliziert. Indikation für Intubation durch RettAss ist recht eng, aber kommt auch mal vor, wenn das NEF nicht in brauchbarer Zeit vor Ort sein kann.

Spike2
2011-09-04, 03:50:45
Medis, Intubation, Zugänge. Zumindest bei uns.
^^^ Okay, ich spielte mit dem "Dürfen" auch weniger auf die Praxis, als vielmehr auf die juristischen Grundlagen an (im Übrigen sehe ich die "goldenen 7", die Intubation bei Rea und Zugänge generell für den RS nach meiner Erfahrung als üblich an).


Die Verabreichung von Medikamenten etc. darf nur der RettAss (wenn du drauf bestehst ;)) im Rahmen der Notkompetenz durchführen
Gemäß BÄK-Empfehlung sind alle ärztlichen Maßnahmen in Notkompetenz nur dem RettAss gestattet. Aber die BÄK-Empfehlung hat keinen Gesetzescharakter und ist daher auch nicht absolut verbindlich. Im Prinzip beruft sich der RettAss auch bloß auf den rechtfertigenden Notstand gemäß StGB und es gibt keinen Grund, warum der RS das nicht auch tun könnte.

wenn du da nen Patienten ohne Zugang eingeliefert hast, waren die Ärzte in der Notaufnahme schon etwas angepisst.
Zugang gelegt und keinen NA geholt = Kopf ab (so kenne ich das).

Zugänge legt hier der RettAss prinzipiell, da ruft keiner einen Doc für.
Wie gesagt, gemäß BÄK-Richtlinie müsste man aber genau das tun und zwar bevor man den Zugang legt (ja, ich find's auch schwachsinnig).


Was sieht man daran? Die ganze Situation ist absolut unklar bzw. könnte klarer und vor allem für das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal befriedigender und auch im Allgemeinen sinnvoller gelöst sein. Damit eben so etwas irgendwann mal irgendwie umgesetzt wird, kann ich nur empfehlen, Mitglied in einem der Berufsverbände zu werden, damit diese dann mit umso lauterer Stimme im Rahmen der Gesetzesnovellierung für uns sprechen können und die Rettungsdienstler an sich nicht einmal wieder übergangen werden.

Stormtrooper
2011-09-04, 06:04:19
Es ist in der Tat so, daß der Markt an RAs überschwemmt ist.
Zuviele zahlen ihren RA selber, weil sie denken sie verdienen mehr Geld.
Nun ist es oft so, daß RAs als RS eingestellt werden, aber als RA fahren.

derpinguin
2011-09-04, 09:07:53
Ist bei uns durch den ÄLRD so abgesegnet. Wir brauchen keinen Doc für Zugänge und bestimmte Medikamente, die er festgelegt hat.

Filp
2011-09-04, 09:36:07
Gemäß BÄK-Empfehlung sind alle ärztlichen Maßnahmen in Notkompetenz nur dem RettAss gestattet. Aber die BÄK-Empfehlung hat keinen Gesetzescharakter und ist daher auch nicht absolut verbindlich. Im Prinzip beruft sich der RettAss auch bloß auf den rechtfertigenden Notstand gemäß StGB und es gibt keinen Grund, warum der RS das nicht auch tun könnte.
Dem RS fehlt da mindestens schonmal die fachliche Qualifikation zu, also sollte der RS die finger von lassen. Man intubiert ja auch nicht wenn man es nie gelernt hat.

Zugang gelegt und keinen NA geholt = Kopf ab (so kenne ich das).
Seltsame praxis, hier würde man dir eher den Kopf abreissen, wenn du nur für nen Zugang den NA rufst, so viele haben wir davon nicht ;)


Wie gesagt, gemäß BÄK-Richtlinie müsste man aber genau das tun und zwar bevor man den Zugang legt (ja, ich find's auch schwachsinnig).
Theorie und Praxis.

derpinguin
2011-09-04, 09:37:43
Ich hab als RS auch intubieren gelernt. Die Krankenhäuser hier in der Gegend bringen den RS Praktikanten das auch bei.

Filp
2011-09-04, 12:33:37
Ich hab als RS auch intubieren gelernt. Die Krankenhäuser hier in der Gegend bringen den RS Praktikanten das auch bei.
Ja sicher hab ich auch gelernt und auch im Anästhesiepraktikum ein paar mal gemacht, das war aber auch nicht unbedingt auf den RS bezogen. Du machst es halt im Rahmen der Notkompetenz, weil du es gelernt hast, hättest du es nicht würdest du es auch nciht machen, so meinte ich das eigentlich.

raschomon
2011-09-04, 13:39:04
Paßt hier zwar nur bedingt rein:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/gewalt-gegen-rettungskraefte-mensch-wir-sind-doch-die-guten-1.1137026

aber da fragt man sich doch, warum machen Leute das? Nämlich die Rettungskräfte aggressiv angehen.

derpinguin
2011-09-04, 14:46:10
Gute Frage. Woran das liegt weiß keiner. Kann das aber bestätigen.
Westen hat hier aber noch keiner.

Morale
2011-09-04, 17:34:13
Larynxtubus benutzen hab ich schon als SAN gelernt, kann man ja auch nicht viel falsch machen dabei.
Da das Ding sicherer ist als Maske wird es auch häufig eingesetzt, ausser derjenige kennt es gar nicht (Was auf dem RTW wohl eher nicht der Fall ist eher San-Dienst)

Wegen den Westen, also mir ist noch nichts passiert.
Mehr hier (http://www.rettungsdienst.de/magazin/schutzwesten-und-pfefferspray-retter-rusten-auf-25056)

Filp
2011-09-04, 17:54:29
Larynxtubus benutzen hab ich schon als SAN gelernt, kann man ja auch nicht viel falsch machen dabei.
Da das Ding sicherer ist als Maske wird es auch häufig eingesetzt, ausser derjenige kennt es gar nicht (Was auf dem RTW wohl eher nicht der Fall ist eher San-Dienst)
Den gab es zu meiner Zeit noch nicht, ich hab noch schön mit Laryngoskop und Endotrachealtubus gelernt und das ist zumindest im Einsatz nicht immer so einfach. In der Klinik unter Idealbedingungen kann man da aber auch nicht so viel falsch machen.

derpinguin
2011-09-04, 18:26:01
Die LTs haben erst vor kurzem Einzug gehalten und sind auch für SanHelfer freigegeben, nach Einweisung und Prüfung (zumindest ist es in unserem KV so).