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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Postfiliale & deren Fehlberatung zumutbar?


Peterxy
2011-09-08, 00:27:51
hallo,
war in einer Postfiliale und fragte wie lange läuft ein Großbrief mit Priority Sticker nach IT (darin befanden sich Pflanzen).
Antwort: "Maximal 2-4Tage, aber kaufen sie unbedingt den Service Einschreiben hinzu, denn so können sie die Sendung komplett online verfolgen und bei Verlust haftet die Post blablaaa."

Ende vom Lied:
Laufzeit 9Tage und Pflanzen natürlich tot.
Das von den Filialmitarbeitern zugesicherte "tolle" Onlinetracking funktionierte zudem auch nicht, denn das endete an der dt. Grenze und sobald eine Sendung DE verläßt, scheint es bei der Post so als ob sie die dunkle Seite des Mondes betreten würde und es wird dann auch nicht weiter geupdated. :freak:

Eigentlich ganz klar eine Fehlberatung wodurch mir ein Schaden entstanden ist. (die Laufzeit hat ja schon wesentlich von der zugesicherten Laufzeit abgewichen und den Service Einschreiben hätte ich ja auch nicht gekauft, wenn ich vorher gewußt hätte das dieses "Online-tracking" überhaupt nicht richtig -bis zum Empfänger- funktioniert)
Eine Reklamation bei der Post gestaltet sich nun allerdings als schwierig, kann man nur per Email machen und man bekommt als Antwort nur ein lapidares Textbauschreiben zurück, was auf kaum etwas wesentlich bezugnimmt. (Beschwerden tangiert die Post offensichtlich nicht)

Ich denke aber das es nicht sein kann, wenn die Post ihre Filialmitarbeiter nicht ordnungsgemäß schult und Kunden falsch berät, das dies zu Lasten des Kunden gehen darf.
Habe ich da einen Rechtsanspruch auf Minderung und Schadensausgleich bei Fehlberatung?

airbag
2011-09-08, 00:49:21
Wirst wohl eher keinen gutbegründeten Anspruch haben. Immerhin haftet die Post nicht für alle Wertgegengestände(schreiben ja klar, was zulässig ist per Post verschickt werden kann. Pflanzen gehören nicht dazu), die per Brief verschickt werden.

Peterxy
2011-09-08, 01:04:18
Also es gab div. Urteile wie z.b. das des OLG Nürnberg - 19.05.2008 - 13 U 758/08:
Ohne besonderen Anlaß darf der Einlieferer eines Briefes auch bei einem Warnstreik der Post davon ausgehen, daß die üblichen Postlaufzeiten eingehalten werden.
(hab nur diesen Kurzauszug adhoc finden können)
Es scheint zumindest schon so, das man auf die Regellaufzeiten vertrauen darf und das selbst bei erschwerenden Umständen wie Streiks, Feiertage (gabs auch ein Urteil zu) etc. pp.

Bei 9Tagen kann man ja schließlich auch nicht mehr von einer "geringfügigen" Abweichung sprechen, sondern eher davon das die Post die Dienstleistung nicht so erfüllt hat wie sie es eigentlich hätte tuen müssen. Der Kaufvertrag (ist ja nix anderes wenn man am Postschalter was aufgibt), ist ja schließlich auch deswegen zustande gekommen weil der Mitarbeiter 2-4Tage Laufzeit zugesagt hatte.
Wenn er das nicht getan hätte, dann hätte ich doch DHL Express, UPS oder ähnliches eher gewählt. Das Verschulden liegt ja in der Fehlberatung.

KinGGoliAth
2011-09-08, 01:31:49
reklamation? kannst du vergessen.

die standardantwort in diesen fällen dürfte sein: hätten sie das ganze halt als paket verschicken müssen. :uup:

Haarmann
2011-09-08, 07:20:21
Peterxy

Das ist nicht neu... die DT Post ist zuständig bis zur ersten Grenze... und kaum ists dort weg, wissens von nix mehr. Und Italien und Service bei einem Staatsbetrieb wie der Post?? Das erstaunt doch kein Schwein...
Wenn ein Bekannter Stahlschrott nach Ancona liefern lässt per Bahn aus CH... dann dauert die Fahrt durch Italien auch gerne mal 30 Tage...

The_Strip
2011-09-08, 19:03:20
Hier (http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/b/briefe_international/unex_leaflet_2010_de.pdf) kannst du dir die gemessenen Postlaufzeiten detailliert anschauen. Laut europäischer Richtlinie müssen 97% der Sendungen spätestens nach 5 (Arbeits-)Tagen ankommen. Je nach Einlieferungstag passt das schon fast mit dem Wochenende und zudem sind eben noch 3%, die länger brauchen.
Hier (https://www.deutschepost.de/dpag/multiapps?xmlFile=1015739) gibt es eine Möglichkeit, sich die Regellaufzeiten anzeigen zu lassen. Das war auch der Fehler, der Mitarbeiter hätte nicht von "maximal" reden sollen, sondern "normalerweise" o.Ä.