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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss Haftpflicht haften?


medi
2011-09-09, 08:42:37
Hi,

mir ist gestern was dummes passiert. Produkt bestellt, geliefert bekommen, bei nem Unfall zerstört. Jetzt ist das Produkt aber noch nicht bezahlt.
Unter der Rechnung steht: "Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum von XXX". Da ist mir doch die vll.t blöde Frage gekommen: Kann ich jetzt eigentlich meine Haftpflicht dafür einspringen lassen?

Weiss da einer was von euch?

Surrogat
2011-09-09, 09:42:46
eventuell erklärst du mal genauer wie und von wem das Produkt zerstört wurde

Fatality
2011-09-09, 09:56:25
da kommst du nicht drumrum, die haftpflicht zählt hier nicht weil du im begriff warst das eigentum zu erwerben. stell dir vor du bist bei mediamarkt und wirfst dort auf dem weg zur kassen durch einen stolperer den tv von deinem einkaufswagen runter, dieser erleidet einen riss und ist hin.

medi
2011-09-09, 10:33:52
da kommst du nicht drumrum, die haftpflicht zählt hier nicht weil du im begriff warst das eigentum zu erwerben. stell dir vor du bist bei mediamarkt und wirfst dort auf dem weg zur kassen durch einen stolperer den tv von deinem einkaufswagen runter, dieser erleidet einen riss und ist hin.

Schade ^^
Damit wäre die Frage wohl beantwortet.

cartman5214
2011-09-09, 10:46:53
da kommst du nicht drumrum, die haftpflicht zählt hier nicht weil du im begriff warst das eigentum zu erwerben. stell dir vor du bist bei mediamarkt und wirfst dort auf dem weg zur kassen durch einen stolperer den tv von deinem einkaufswagen runter, dieser erleidet einen riss und ist hin.

Falsches Argument, aber richtige Schlußfolgerung. Wenn ich im Laden den Fernseher runterwerfe, hafte ich gegenüber Mediamarkt vollständig und meine Haftpflicht zahlt. Hier wurde kein Teil eines Kaufes vollzogen, weder ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, noch ein Eigentumsübergang vollzogen worden.

In dem Fall vom TE sollte aber ein gültiger Kaufvertrag vorliegen. Und das ist der Knackpunkt hier.

ux-3
2011-09-09, 13:27:08
Und was ist, wenn du bereits FAG genutzt hast, und den KV wiederufen hast?

Fatality
2011-09-09, 13:35:20
Und was ist, wenn du bereits FAG genutzt hast, und den KV wiederufen hast?

das wäre nur eine reine anzeige das man einen FAG durchführen wollte.

Der KV ist erst widerrufen wenn die ware beim shop eingegangen und geprüft wurde. Sollte dabei festgestellt werden das die Ware nicht mehr verkaufsfähig ist oder kleinere Mängel hat, kann dies teilweise oder ganz in Rechnung (bis zum vollen Produktpreis) gestellt werden.