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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsrecht Österreich


Knuddelbearli
2011-09-09, 16:03:15
Moin,
hätte ein Frage zum Arbeitsrecht. Da ich bis Montag früh wissen muss wie ich es mache versuche ich es mal auf diesen Weg, da AK und meien Firma bereits geschlossen sind.

Arbeite jetzt das erste mal auf Zeitarbeit auf Montage, ich bekomme ein Tagesgeld und ein Nächtigungsentgeld. jetzt frage ich mich erstens mal ob die zwei Sachen netto oder brutto sind, und zweitens ob auf das Nächtigungsentgeld auch Anspruch habe wenn ich auswärts kostenlos wo unter komme.

Ich erwarte mir keine 100%tig sichere Antwort es geht mir nur um eine Richtung.

Nach mein Logik ( ja ich weiß Arbeitsrecht und Logik vertragen sich oft nicht ) müsste das Tages- und Nächtigungsentgeld Netto sein bzw keine Steuer dafür abzuführen da es ähnlich der Pendlerpauschale ja ein Kostenausgleich ist. Und Nächtigungsentgeld bekomme ich keins weil mir ja keine Kosten anfallen ( anderseits werde ich meinem Kumpel sicher was zahlen aber halt nicht mit Rechnung )

xmat
2011-09-09, 16:40:04
Sobald du beruflich irgendwo übernachten musst, steht dir das Nächtigungsgeld zu. Unabhängig davon, ob du kostenlos unterkommst oder nicht. Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten: Der Arbeitgeber zahlt dir die Unterkunft, dann gibts klarerweise nix. Wenn er aber nicht macht, dann steht dir dieses Nächtigungsentgelt zu. Wo und wie du dann unterkommst, geht
a) den Arbeitgeber nichts an und
b) du hast selbst für deine Unterkunft zu sorgen.
Wenn du nun das Glück hast, gratis unterzukommen, hast du sozusagen Glück gehabt und der Arbeitgeber Pech.

Und ja, klar ist das netto. Schliesslich soll es, wie z.B. Kilometergeld, deine Unkosten decken bzw minimieren und zählt nicht als Einkommen.

Shink
2011-09-09, 16:41:35
Wenn du nun das Glück hast, gratis unterzukommen, hast du sozusagen Glück gehabt und der Arbeitgeber Pech.
Wo genau liegt sein Pech?:biggrin:

xmat
2011-09-09, 16:44:24
Das Pech des Arbeitgebers ist, dass er für die Übernachtung zahlen muss.
Entweder übernimmt der Arbeitgeber die Rechnung für die Unterkunft im Zuge einer Reisekostenabrechnung (was im diesem Falle ja Null wäre) oder er zahlt das Nächtigungsgeld.

Knuddelbearli
2011-09-09, 16:45:28
das er es mir zahlen muss. ( das er mir es zahlen muss. [was ist davon richtig ? ])


hmm alles in allem ist das ja dann ne menge Holz nicht schlecht, direkt Schade das ich die Arbeit nicht behalte.

Mal gucken wie ich das am besten mit dem Arbeitgeber kläre. Habe ihm eigentlich schon gesagt das ich anderstweitig unter komme da die Unterkunft die er mir rausgesucht hat inakzeptabel war.

xmat
2011-09-09, 16:49:10
das er es mir zahlen muss. ( das er mir es zahlen muss. [was ist davon richtig ? ])

Richtig wären wohl beide Versionen :)
Die erste klingt halt besser.