Knuddelbearli
2011-09-09, 16:03:15
Moin,
hätte ein Frage zum Arbeitsrecht. Da ich bis Montag früh wissen muss wie ich es mache versuche ich es mal auf diesen Weg, da AK und meien Firma bereits geschlossen sind.
Arbeite jetzt das erste mal auf Zeitarbeit auf Montage, ich bekomme ein Tagesgeld und ein Nächtigungsentgeld. jetzt frage ich mich erstens mal ob die zwei Sachen netto oder brutto sind, und zweitens ob auf das Nächtigungsentgeld auch Anspruch habe wenn ich auswärts kostenlos wo unter komme.
Ich erwarte mir keine 100%tig sichere Antwort es geht mir nur um eine Richtung.
Nach mein Logik ( ja ich weiß Arbeitsrecht und Logik vertragen sich oft nicht ) müsste das Tages- und Nächtigungsentgeld Netto sein bzw keine Steuer dafür abzuführen da es ähnlich der Pendlerpauschale ja ein Kostenausgleich ist. Und Nächtigungsentgeld bekomme ich keins weil mir ja keine Kosten anfallen ( anderseits werde ich meinem Kumpel sicher was zahlen aber halt nicht mit Rechnung )
hätte ein Frage zum Arbeitsrecht. Da ich bis Montag früh wissen muss wie ich es mache versuche ich es mal auf diesen Weg, da AK und meien Firma bereits geschlossen sind.
Arbeite jetzt das erste mal auf Zeitarbeit auf Montage, ich bekomme ein Tagesgeld und ein Nächtigungsentgeld. jetzt frage ich mich erstens mal ob die zwei Sachen netto oder brutto sind, und zweitens ob auf das Nächtigungsentgeld auch Anspruch habe wenn ich auswärts kostenlos wo unter komme.
Ich erwarte mir keine 100%tig sichere Antwort es geht mir nur um eine Richtung.
Nach mein Logik ( ja ich weiß Arbeitsrecht und Logik vertragen sich oft nicht ) müsste das Tages- und Nächtigungsentgeld Netto sein bzw keine Steuer dafür abzuführen da es ähnlich der Pendlerpauschale ja ein Kostenausgleich ist. Und Nächtigungsentgeld bekomme ich keins weil mir ja keine Kosten anfallen ( anderseits werde ich meinem Kumpel sicher was zahlen aber halt nicht mit Rechnung )