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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkostenerstattung


AtTheDriveIn
2011-09-10, 21:03:37
Hi,

ein Bekannter von mir hat sein erstes Jobangebot. Im Arbeitsvertrag steht
(Fantasiezahlen)

3000€ Brutto
+300€ Fahrtkostenerstattung

Bekommt man diese 300€ netto ausgezahlt oder werden sie zum Bruttolohn gezählt? Wie verhält sich das dann zur Pendlerpauschale? Fällt die dann weg weil die 300€ voll angerechnet werden, so dass am Ende nichts mehr bleibt von der geminderten Lohnsteuer. Die Text im Internet haben uns nicht wirklich weiter geholfen...

Surrogat
2011-09-10, 21:05:19
das wird dir hier keiner beantworten können, solte man den Personaler fragen
IMO ist es ein geldwerter Vorteil und daher brutto zu betrachten, muss also noch versteuert werden

AtTheDriveIn
2011-09-10, 21:07:46
das wird dir hier keiner beantworten können
unterschätz mal die Leutchen hier nicht. Vielleicht sind es ja Personaler oder haben genau die Situation. :)

-Duke-
2011-09-10, 21:10:46
Vermutung:
Das kann pauschalbesteuerte Fahrtkostenerstattung sein. Bedeutet: Arbeitnehmer erhält 300,- brutto für netto, da der Arbeitgeber darauf pauschale Lohnsteuer abführt.
Bei der Einkommensteuer wird der pauschalbesteuerte Fahrtkostenersatz voll auf die Entfernungspauschale angerechnet....

JaDz
2011-09-10, 21:14:21
Ein Fahrtkostenzuschuss wird pauschal mit 15 % versteuert und ist SV-frei. Die Pendlerpauschale kann bei dessen Bezug normalerweise nicht mehr geltend gemacht werden.

Edit: bzw. nur bei Übersteigen der Kosten gegenüber dem Zuschuss?!

EureDudeheit
2011-09-10, 22:08:13
Geldwerter Vorteil, d.h. hast 3300€ brutto, die dann versteuert werden.

Senfgnu
2011-09-10, 23:32:05
Einspruch, bei meinem alten AG lief das über Pauschalbesteuerung.

GSXR-1000
2011-09-11, 09:51:34
Kurz zusammengefasst die Regelung:
1. normalerweise ist Fahrtkostenzuschuss normaler laufender Bezug. Er wird nur deshalb also FKZ ausgewiesen, damit dieser Betrag beispielsweise bei Lohnerhöhungen von der Berechnungsgrundlage ausgenommen ist. In diesem Falle ist der FKZ-Anteil auch SV-pflichtig.
2. Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht, den FKZ mit 15% pauschal zu versteuern, allerdings nur bis zur maximalen Höhe der Werbekosten. In diesem Falle ist der FKZ SV-frei.
3. In diesem Falle sind natürlich auch die Fahrtkosten in der StE nicht mehr abzusetzen, da diese bereits erstattet sind, bzw es kann nur der die Erstattung übersteigende Betrag in Abzug gebracht werden.
4. Eine seltene Sonderlösung für vielfahrer ist die folgende:
Jemand der für seinen Arbeitgeber häufig mit dem eigenen PKW (Oder anderen nachweisfähigen Verkehrsmitteln unterwegs ist) der kann für diesen Aufwand (ausgenommen sind hierbei ausdrücklich die Fahrten von und zur Arbeit) nach betrieblicher Vereinbarung einen Antrag zur übernahme dieser "Reisekosten" stellen (Spesenabrechnung). Diese Erstattung ist eine Aufwandsentschädigung und somit Steuer- und SV-frei. Fallen diese Aufwendungen dauerhaft und regelmässig an, ist es dem AG möglich einen Spesenvorschuss beispielsweise mit dem Lohn auszuzahlen. Dieser ist dann Steuer- und SV-frei. Dies ist dann eine Art Abschlagszahlung auf eine zu erwartende Rechnung. Dies muss dann allerdings regelmässig monatlich oder quartalsweise gegen nachzuweisende Belege abgerechnet werden und die Differenz ausgeglichen. Sprich: sind die tatsächlichen Aufwendungen im Zeitraum niedriger, muss diese vom AN erstattet werden.
Dies dürfte im o.g. Fall nicht gegeben sein, sollte hier aber der Vollständigkeit halber genannt werden.

AtTheDriveIn
2011-09-11, 10:19:52
Danke sehr :)