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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abbuchungsauftrag mehrfach fehlgeschlagen - Wer trägt die Kosten?


Khaane
2011-09-12, 17:10:51
Servus Leute,

ich habe einen Vertrag mit einer Firma, diese stellt mir für ihre Dienstleistungen wöchentlich eine Rechnung, anschließend sollte dieser Betrag von meinem Konto abgebucht werden.

Soweit kein Problem - Vertrag läuft seit März, die ersten Rechnungen erhalten und mich gewundert warum das Geld nicht von meinem Konto abgeht, daraufhin habe ich mehrfach erkundigt warum das Geld nicht abgeht, lt. System ist ein Zahlungseingang vermerkt.

Das Spiel ging bis vor einer Woche so, die schicken ne Rechnung und ich habe knapp 15-20 Mal dort angerufen und mehrfach die Bankdaten abgeglichen ohne Erfolg.

Jetzt flattert mir letzte Woche eine Mahnung über die Gesamtsumme ins Haus, daraufhin dort angerufen und ich sollte zurückgerufen werden - Nichts ist passiert.

Heute die aktuelle Rechnung erhalten, dort sind für fehlgeschlagene Abbuchungen insgesamt 100,00 € in Rechnung gestellt wurden!

Dann noch einmal bei der besagten Firma angerufen und endlich war der Geschäftsführer zu sprechen, dieser hat die Forderungen abgeglichen und sich für die Probleme entschuldigt - Ein gekündigter Mitarbeiter sei für die fehlerhafte Buchhaltung zuständig gewesen!

Jetzt der Hammer, ich hätte bei der Bank ein nie erhaltenes Formular für einen Abbuchungsauftrag einreichen müssen, diese hätte die Firma zum Abbuchen ermächtigt - Auf den Kontoauszügen ist jedoch keinerlei Vermerk zu fehlgeschlagenen Abbuchungen erfolgt!

Die Firma weist jegliche Schuld von sich, denn ich hätte dieses nie erhaltene Formular bei der Bank einreichen müssen.

Jetzt die Frage - Ist es rechtens Abbuchungsentgelt Forderungen erst nach 15 zugestellten Rechnungen und nicht erfolgten in Rechnung zu stellen?

Das kann ja nicht angehen, hätte die Firma direkt nach nicht erfolgter Abbuchung eine Mahnung rausgeschickt mit der Forderung zzgl. Abbuchungsentgelt so wäre der Abbuchungsfehler aufgrund des nicht erteilten Abbuchungsauftrag bei der Hausbank direkt aufgefallen und es hätten nicht noch 15 erfolglose Abbuchungen erfolgen müssen.

Ferner ist es eine Schweinerei das man 15-20 dort anruft ohne dort auf die Abbuchungsrückgänge angesprochen zu werden.

Ich sehe darin eine Sorgfaltsverletzung der Firma und bin nicht bereit das Abbuchugsentgelt zu zahlen.

Was meint ihr zu dem Sachverhalt?

Dykstra
2011-09-13, 07:00:38
Ich kenne das so, dass die Abbuchungsermächtigung dem Berechtigten zur Verfügung gestellt wird und dieser dann unter Vorlage dieser Ermächtigung bei der Bank eine Abbuchung vom Konto des Schuldners in Auftrag geben kann.

Von daher hätte die Firma ohne Vorliegen dieser Vollmacht überhaupt keine Abbuchung in Auftrag geben dürfen. Meiner Meinung nach liegt die alleinige Schuld auf seiten der Firma und ich würde keinen Cent für die fehlgeschlagenen Abbuchungen zahlen.

maximum
2011-09-15, 12:31:32
Ist richtig, du musst selbst mit einem Formular zur Bank gehen.

Ist wie ein umgekehrter Dauerauftrag. Im Prinzip will sich der Abbuchende damit im Gegensatz zur Lastschrift vor von dir veranlassten Rückbuchungen schützen.

Bei einigen Banken kostet das auch eine jährliche Gebühr. Ich kenne da zB 5€/Jahr.

Aber wer die Gebühren trägt, tja.

Annator
2011-09-15, 14:02:02
Hä wenn ich z.B. einen Handyvertrag mache dann buchen die auch einfach jeden Monat von meinem Konto ab ohne das ich extra zur Bank rennen muss um das zu genehmigen.

Mr_Snakefinger
2011-09-15, 14:58:12
Das ist auch was anderes.

In dem Fall unterschreibst Du mit dem Handyvertrag eine Einzugsermächtigung. Mit der rennt der Handyladen zur Bank und darf von Deinem Konto Geld einziehen.

Das Abbuchungsverfahren läuft genau anders herum. Hier muss der Zahlungspflichtige zu seiner Bank gehen und dieser die Anweisung geben, dass Lastschriften von einem bestimmten Gläubiger zu einem bestimmten Stichtag abgebucht werden dürfen.

Wird das "zur Bank gehen" in letzterem Fall versäumt, dann gibt es (zu Recht!) eine Rücklastschrift an den Gläubiger.

Annator
2011-09-15, 16:38:15
Eine "Einzugsermächtigung" ist doch genau das Gleiche. Wiederholt sich, die Höhe der Abbuchung ist unterschiedlich und irgendwer bucht das von deinem Konto ab. Sehe da jetzt nicht den Unterschied. :-)

maximum
2011-09-15, 16:42:30
Wie gesagt der springende Punkt ist, dass beim der Kontoinhaber Abbuchungsauftrag keine Rückbuchung durchführen kann. Bei der Einzugsermächtigung geht das innerhalb von 6 Wochen.

Die Transaktion beim Abbuchungsauftrag wird somit wie eine selbstgestellte Überweisung gehandhabt.

Annator
2011-09-15, 16:44:45
Wie gesagt der springende Punkt ist, dass beim der Kontoinhaber Abbuchungsauftrag keine Rückbuchung durchführen kann. Bei der Einzugsermächtigung geht das innerhalb von 6 Wochen.

Die Transaktion beim Abbuchungsauftrag wird somit wie eine selbstgestellte Überweisung gehandhabt.

Achso ok. Verstanden.

Mr_Snakefinger
2011-09-15, 16:57:48
Eine "Einzugsermächtigung" ist doch genau das Gleiche. Wiederholt sich, die Höhe der Abbuchung ist unterschiedlich und irgendwer bucht das von deinem Konto ab. Sehe da jetzt nicht den Unterschied. :-)

Dann nochmal genau lesen:

Bei der Einzugsermächtigung gibst Du nur dem Gläubiger Deine Unterschrift. Diese reicht ihm aus, um von Deinem Konto Betrag X abzubuchen.

Beim Abbuchungsverfahren geht es genau andersrum: Du erlaubst nicht dem Gläubiger zu beliebigem Zeitpunkt einen beliebig hohen Betrag abzubuchen, sondern weist Deine Bank gezielt dazu an, bei Anfrage das Gläubigers die entsprechende Überweisung auszuführen, welche dann auch wie eine ebensolche behandelt wird (sprich: Du kannst sie nicht wieder zurückbuchen lassen).

Neben der fehlenden Möglichkeit der Rückbuchung ist der Hauptunterschied, dass eben nicht nur die Unterschirft beim Gläubiger ausreicht, sondern Du auch nochmal selber tätig werden musst, indem Du deine Bank anweist.


***** EDIT *****
Damn, zu spät... Blöde Tabs... :redface:

GSXR-1000
2011-09-15, 17:03:32
Servus Leute,

ich habe einen Vertrag mit einer Firma, diese stellt mir für ihre Dienstleistungen wöchentlich eine Rechnung, anschließend sollte dieser Betrag von meinem Konto abgebucht werden.

Soweit kein Problem - Vertrag läuft seit März, die ersten Rechnungen erhalten und mich gewundert warum das Geld nicht von meinem Konto abgeht, daraufhin habe ich mehrfach erkundigt warum das Geld nicht abgeht, lt. System ist ein Zahlungseingang vermerkt.

Das Spiel ging bis vor einer Woche so, die schicken ne Rechnung und ich habe knapp 15-20 Mal dort angerufen und mehrfach die Bankdaten abgeglichen ohne Erfolg.

Jetzt flattert mir letzte Woche eine Mahnung über die Gesamtsumme ins Haus, daraufhin dort angerufen und ich sollte zurückgerufen werden - Nichts ist passiert.

Heute die aktuelle Rechnung erhalten, dort sind für fehlgeschlagene Abbuchungen insgesamt 100,00 € in Rechnung gestellt wurden!

Dann noch einmal bei der besagten Firma angerufen und endlich war der Geschäftsführer zu sprechen, dieser hat die Forderungen abgeglichen und sich für die Probleme entschuldigt - Ein gekündigter Mitarbeiter sei für die fehlerhafte Buchhaltung zuständig gewesen!

Jetzt der Hammer, ich hätte bei der Bank ein nie erhaltenes Formular für einen Abbuchungsauftrag einreichen müssen, diese hätte die Firma zum Abbuchen ermächtigt - Auf den Kontoauszügen ist jedoch keinerlei Vermerk zu fehlgeschlagenen Abbuchungen erfolgt!

Die Firma weist jegliche Schuld von sich, denn ich hätte dieses nie erhaltene Formular bei der Bank einreichen müssen.

Jetzt die Frage - Ist es rechtens Abbuchungsentgelt Forderungen erst nach 15 zugestellten Rechnungen und nicht erfolgten in Rechnung zu stellen?

Das kann ja nicht angehen, hätte die Firma direkt nach nicht erfolgter Abbuchung eine Mahnung rausgeschickt mit der Forderung zzgl. Abbuchungsentgelt so wäre der Abbuchungsfehler aufgrund des nicht erteilten Abbuchungsauftrag bei der Hausbank direkt aufgefallen und es hätten nicht noch 15 erfolglose Abbuchungen erfolgen müssen.

Ferner ist es eine Schweinerei das man 15-20 dort anruft ohne dort auf die Abbuchungsrückgänge angesprochen zu werden.

Ich sehe darin eine Sorgfaltsverletzung der Firma und bin nicht bereit das Abbuchugsentgelt zu zahlen.

Was meint ihr zu dem Sachverhalt?
Es ist letzlich ganz einfach.

Das Unternehmen hat eine berechtigte Forderung an dich, welche sie mittels Rechnung anzeigt.
Zahlst du diese innerhalb vereinbarter Frist nicht, kommst du automatisch in Verzug. Dazu bedarf es keiner weiteren Mahnung.
Es steht ausserdem in deiner Sorgfaltspflich die Zahlung zu überwachen, srpich dich davon zu überzeugen, das die Rechnung beglichen ist. Auch bei Abbuchung oder Lastschrift. Damit hätte dir auffallen müssen das du mit den Zahlungen im Verzug bist. Hättest du in diesem Falle die Rechnungen jeweils nach Fristfälligkeit zeitnah beglichen, hättest du sagen können, ich bin meinen Verpflichtungen nachgekommen.
Bist du aber nicht.
Du sagst du hättest angerufen. Das ist zwar schön aber in diesem Falle nicht von Belang. Fakt ist du bist von Anfang an im Zahlungsverzug. Und somit auch für die entstandenen Kosten (auch nebenkosten) haftbar.
Zudem war dir das Versagen des Systems ja bekannt. Du kannst dich also nicht darauf berufen von allem nichts gewusst zu haben. Zahlungsfristen waren dir auch bekannt.
Insofern: die Ansprüche der Firma sind rechtens.

KinGGoliAth
2011-09-16, 02:24:11
naja, er hat ja wieder und wieder angerufen und versucht das problem zu lösen. entweder sollte er zurückgerufen werden oder man wollte sich selbst / intern um das problem kümmern.
was soll er sonst tun? jede woche das geld bei der firma in den briefkasten legen?

er hat ja gesehen, dass das geld nicht von ihm abgebucht wurde, hat sich so gut es ging darum gekümmert aber die firma hat das offenbar nicht geregelt bekommen bzw nicht an die versäumte sache mit dem papierkram gedacht.

ich finde es aber auch komisch, dass die bank das gar nicht vermerkt bzw den kunden nicht informiert, wenn vermeintlich unberechtigte belastungen des kontos abgewiesen werden.
wenn du schon dabei bist würde ich auch mal bei deiner bank nachfragen, ob das üblich ist, dass lastschriften wiederholt abgewiesen werden ohne dich zu benachrichtigen.
von meinem konto gehen auch eine menge lastschriften ab, für die ich definitiv nie irgendeine unterschrift geleistet habe (amazon, paypal, diverse große und kleine online shops).

so wie es aussieht will man jetzt die aufgelaufenen gebühren einfach auf den kunden (die kunden? fraglich ob das ein einzelfall ist) abwälzen, nachdem der gekündigte mitarbeiter (warum wurde der wohl gekündigt?) das versäumt hat.

soweit ich weiß wird bei sowas der unstrittige teil der forderung (die rechnungssumme) umgehend (!) überwiesen und der fragliche teil (die gebühren) bis zur klärung der sache einbehalten. ich weiß aber nicht wie das rechtlich ist also ist das jetzt definitiv kein ratschlag!

wenn du schonmal den geschäftsführer am telefon hattest ruf nochmal an. vielleicht kennt er dich und dein problem noch und wenn er dich als kunden nicht wegen seiner inkompetenten (ex)mitarbeiter verlieren will sollte er wohl mit sich reden lassen.

GSXR-1000
2011-09-16, 09:46:12
naja, er hat ja wieder und wieder angerufen und versucht das problem zu lösen. entweder sollte er zurückgerufen werden oder man wollte sich selbst / intern um das problem kümmern.
was soll er sonst tun? jede woche das geld bei der firma in den briefkasten legen?

er hat ja gesehen, dass das geld nicht von ihm abgebucht wurde, hat sich so gut es ging darum gekümmert aber die firma hat das offenbar nicht geregelt bekommen bzw nicht an die versäumte sache mit dem papierkram gedacht.

.

Was er hätte tun sollen? Zahlen.
Sachlich und rechtlich gesehen befand er sich im Verzug.
Und sicherlich war ihm die Kontoverbindung der Firma bekannt (Stand ganz sicher in den Unterlagen).
Faktisch befand er sich durchgängig im Zahlungsverzug. Das ist sein Teil der Leistungsvereinbarung für die er verantwortlich ist. Das Lastschrift/Abbuchungsverfahren ist nur eine vereinfachung des Verfahrens, entbindet ihn aber nicht von seinen Zahlungspflichten, und setzt auch keine Fristen ausser kraft. Spätestens als offensichtlich war, hätte er von sich aus zahlen müssen. Auf die Gefahr hin, das die Firma irgendwann nochmal einzieht. Dann wiederum wäre diese in Haftung gewesen. Aber erst dann.
Nochmal: faktisch befand sich nur der TS in Verzug.