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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fremde Adressdaten veröffentlichen, Straftat?


Andre2779
2011-09-16, 18:28:04
Hallo ich habe mal eine Frage,

angenommen 2 Personen kennen sich in einem Forum, und Person A teilt jedem die persönlichen Daten von Person B mit. Jedem der ihm gerade eine Anfrage deswegen stellt.

Welchen Straftatbestand erfüllt so was denn? Oder darf ich auch jedem die Daten über einem User hier aus dem Forum anderen zugänglich machen?

blackbox
2011-09-16, 18:32:53
Was soll denn da Verbotenes sein? :rolleyes:

Andre2779
2011-09-16, 18:40:36
Was soll denn da Verbotenes sein? :rolleyes:

Datenschutz oder ähnliches?

Philipus II
2011-09-16, 18:55:18
Datenschutzverstöße sind zu beachtlichem Teil eh nur OWis. Von daher...

Andre2779
2011-09-16, 19:15:47
Datenschutzverstöße sind zu beachtlichem Teil eh nur OWis. Von daher...


Also wenn ich deine real Daten hab, kann ich diese jedem mitteilen wie ich lustig bin ohne Konsequenzen zu befürchten, auch gegen deinen Willen?
Falls ja dann danke für diese Information!

Es geht in meinem Fall darum, dass sich eine Freundin von mir in einem Single Forum registriert hat, und nun von wildfremden Leuten anrufe bekommt, ob Sie denn nicht mal Lust auf eine schnelle Nummer hätte, obwohl die Private Telefonnummer und Adresse nur 1 Person bekannt war. Also muss dieser Sie jedem weitere gegeben haben.

Philipus II
2011-09-16, 19:19:55
Also wenn ich deine real Daten hab, kann ich diese jedem mitteilen wie ich lustig bin ohne Konsequenzen zu befürchten, auch gegen deinen Willen?

Der Admin wird dich hier wohl sperren. Abgesehen davon wird sich wohl oft nichts tun.

Ordnungswidrigkeitenverfahren wäre denkbar. Keine Ahnung, ob da real was passiert

Schiller
2011-09-16, 19:20:00
Es geht in meinem Fall darum, dass sich eine Freundin von mir in einem Single Forum registriert hat, und nun von wildfremden Leuten anrufe bekommt, ob Sie denn nicht mal Lust auf eine schnelle Nummer hätte, obwohl die Private Telefonnummer und Adresse nur 1 Person bekannt war. Also muss dieser Sie jedem weitere gegeben haben.Auch, wenn's so wäre. Wie willst du das beweisen?

Andre2779
2011-09-16, 19:26:48
Auch, wenn's so wäre. Wie willst du das beweisen?


Sie hat ihn per PN darauf angesprochen und dieser meinte nur "Ist doch egal, lass mir meinen Spaß"

Philipus II
2011-09-16, 23:18:44
Bei sowas kommt wenig raus. Hast du überhaupt persönliche Daten des Tatverdächtigen?
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Kooperationsbereitschaft der Dienstanbieter meist gleich Null. Zudem verfolgen die Bußgeldstellen wenn überhaupt nur ganz eindeutige Fälle mit bereits vorgekauten Beweisen.

Ich will dich jetzt nicht entmutigen, aber ich sehe da ziemlich schwarz.

alkorithmus
2011-09-16, 23:36:09
Sobald die Adressen, physisch, auf dem Server vom 3DC (als Bsp.) gelandet sind kann man damit machen was man will.

(del)
2011-09-17, 00:05:51
Was sind denn "persönliche Daten" in diesem speziellen Fall? Reine Adressdaten und Telefonnummer sind eher weniger brisant, da sie in der Regel ohnehin frei recherchierbar sind.
Interessant wird es bei personenbezogenen Daten besonderer Art. Dazu zählen viele private/intime Details, deren unautorisierte Weitergabe im Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetz nicht ohne weiteres zu machen ist.
Auf diesem Weg könntest du einen juristischen Ansetzpunkt finden. Eruier erst mal, welche Daten veröffentlicht/verteilt wurden, wie groß der Empfängerkreis ist, ob sich der Gang vor das Gericht überhaupt lohnt.

Andre2779
2011-09-17, 00:22:33
Danke für die ganzen Antworten, wenn ich mir dies aber so durchlese, denke ich wird sich da wenig raus stellen lassen können.

Wie groß der Kreis nun ist, kann leider nicht mehr festgestellt werden. Werde ihr dann nahe legen, die Sache auf sich beruhen zu lassen auch wenn da ein ungutes Gefühl bleiben wird.

Danke @ all

rotkäppchen
2011-09-17, 18:28:01
hatte ich auch mal, das tolle problem.
konnte auch nur eine person gewesen sein, die hat es auch zugegeben.

gang zur polizei, anzeige, diese person wurde ermahnt oder wie sich das denn dann nennt, wenn die polizei bei dem antanzt und mit strafe "droht" und kurzezeit später waren meine daten dann auch gelöscht worden.

habe aber zusätzlich die nummer ändern lassen.

Pinoccio
2011-09-17, 21:47:41
Es geht in meinem Fall darum, dass sich eine Freundin von mir in einem Single Forum registriert hat, und nun von wildfremden Leuten anrufe bekommt, ob Sie denn nicht mal Lust auf eine schnelle Nummer hätte, obwohl die Private Telefonnummer und Adresse nur 1 Person bekannt war. Also muss dieser Sie jedem weitere gegeben haben.Anspruch gegen den Forenbetrieber: ja.
Ob sich der Weitergebende strafbar gemacht hat? Vermutlich nicht, selbst für eine OWi dürfte es kaum reichen ohne weiteres .

mfg