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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einzelunternehmer: Firmename?


mf_2
2011-09-20, 14:41:31
Hallo zusammen,

ich bin Einzelunternehmer und habe bisher kein Namen für mein Gewerbe. Das soll sich nun ändern. Leider ist mein Steuerberater (der in solchen Dingen recht bewandert ist) gerade im Urlaub, da dachte ich ich frage hier mal kurz nach.
Kann ich als Einzelunternehmer überhaupt einen Firmennnamen führen?
Muss dieser zwingend meinen Namen enthalten?
Sprich, wäre sowas zulässig: 123 IT Services?
Oder müsste es heißen (auch im Logo): 123 IT Services, Inhaber: Max Mustermann?

Vielen Dank schonmal für eventuelle Antworten :-)
mf_2

sei laut
2011-09-20, 14:44:22
http://de.wikipedia.org/wiki/Firma#Deutsches_Recht

Btw: Firmennamen gibts nicht, denn Firma ist schon der Name selbst.
Edit: Ich würde übrigens nicht so laut rumerzählen, dass du ein Gewerbe betreibst, das nicht eingetragen ist.

mf_2
2011-09-20, 14:51:47
Eingetragen (bzw. angemeldet) ist es ja, nur eben ohne Firmennamen Firma.
So wie ich das aus dem Artikel rauslese müsste ich dazu eine handelsregisterpflichtige Geschäftsform annehmen, korrekt?
Ich denke ich werde das mal mit meinem Steuerberater klären müssen. Klingt nach viel Aufwand für einen Namen.

Edit sagt: Es ist übrigens ein Nebengewerbe. Das hat aber meines Wissens nach keine Relevanz für die aktuelle Fragestellung.

sei laut
2011-09-20, 15:00:31
So wie ich das aus dem Artikel rauslese müsste ich dazu eine handelsregisterpflichtige Geschäftsform annehmen, korrekt?

Jep, könntest auch sowas wie e. Kfm. (eingetragener Kaufmann) nehmen. Aber deswegen habe ich den Wiki-Link gepostet, damit du erstmal einen Überblick bekommst, was zu beachten ist.

123 Services IT e. Kfm. würde dann gehen, aber mit dem Steuerberater oder einem Fachmann abklären ist keine schlechte Idee. :D

Philipus II
2011-09-20, 16:48:33
Reicht nciht auch eine Geschäftsbezeichnung?

Black-Scorpion
2011-09-20, 18:06:19
Bevor ich mich als Einzelunternehmer selbständig mache, würde ich lieber eine Limited gründen. Ansonsten ist man im Ernstfall Bettelarm. Wer will schon mit seinem gesamten Privatvermögen haften. ;)

-Duke-
2011-09-20, 20:18:51
HI...

Naja "Firma" ist ein Begriff aus dem Handelsrecht (HGB)... Das kommt für Dich als Betreiber eines Nebengewerbes eigentlich nicht unbedingt in Frage.
Du musst Gewerbe anmelden. Das läuft als Einzelunternehmen auf Deinen Namen. Ob Du als Geschäftsbezeichung auch noch "123 IT Services" auf Deinen Briefkopf schreibst macht weder für das Finanzamt noch Deine Kunden einen Unterschied ;)

GSXR-1000
2011-09-20, 20:22:27
Bevor ich mich als Einzelunternehmer selbständig mache, würde ich lieber eine Limited gründen. Ansonsten ist man im Ernstfall Bettelarm. Wer will schon mit seinem gesamten Privatvermögen haften. ;)
er sagte es handelt sich um ein nebengewerbe.
Du weisst schon welche pflichten auf dich zukommen bei wahl einer entsprechenden Gesellschaftsform? Angefangen bei dem Bilanzvorschriften bis zu den steuerlichen auswirkungen.
Desweiteren muss auch bei bei einer Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung die einlage in voller höhe vorliegen. Und die ist im falle von problemen auch weg.
Desweiteren haftest du als Geschäftsführer einer GmbH beispielsweise auch für viele schulden über die haftungsbeschränkung hinaus, beispielsweise SV-Schulden etc.

-Duke-
2011-09-20, 20:37:30
ah übrigens Limiteds mit englischen Rechnungslegungsvorschriften und der Abagepflichten in England sind auch nicht so ohne XD

Senfgnu
2011-09-20, 21:19:26
Bevor ich mich als Einzelunternehmer selbständig mache, würde ich lieber eine Limited gründen. Ansonsten ist man im Ernstfall Bettelarm. Wer will schon mit seinem gesamten Privatvermögen haften. ;)

keiner, deswegen ziehen kluge Leute auch rechtzeitig den Schlussstrich...

Das Auge
2011-09-20, 21:29:32
Soweit ich das von meiner kaufmännischen Ausbildung in Erinnerung habe, bist du als Einzelunternehmer keine Firma. Dazu müsstest du dich ins Handelsregister eintragen lassen. Du kannst dir aber trotzdem einen Namen geben, z.B. "123 IT Services Max Mustermann". Dein Name muß aber auf jeden Fall dabei sein afair.

Black-Scorpion
2011-09-20, 21:50:00
er sagte es handelt sich um ein nebengewerbe.
Du weisst schon welche pflichten auf dich zukommen bei wahl einer entsprechenden Gesellschaftsform? Angefangen bei dem Bilanzvorschriften bis zu den steuerlichen auswirkungen.
Desweiteren muss auch bei bei einer Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung die einlage in voller höhe vorliegen. Und die ist im falle von problemen auch weg.
Desweiteren haftest du als Geschäftsführer einer GmbH beispielsweise auch für viele schulden über die haftungsbeschränkung hinaus, beispielsweise SV-Schulden etc.
Ich weiß es. Deswegen habe ich wegen den Einlagen auch Limited und nicht GmbH geschrieben. ;)

Das Auge
2011-09-20, 21:53:34
Ich weiß es. Deswegen habe ich wegen den Einlagen auch Limited und nicht GmbH geschrieben. ;)

Genau, weil eine "xyz ltd." mit Sitz auf den Jersey Inseln ja auch so einen wahnsinnig seriösen Eindruck hinterlässt :D

Außerdem sind haftungsbeschränkungen durch eine Kapitalgesellschaft für jemanden, der "nebenbei a bisserl IT macht" wirklich überflüssig (und auch [mit Sitz in Deutschland] nicht zu stemme, Stichwort Kapitaleinlage).

Black-Scorpion
2011-09-20, 21:56:44
Wie kommst du auf die Jersey Inseln? Eine Ltd. ist das englische Gegenstück zu einer deutschen GmbH. Allerdings mit dem Unterschied das die Einlagen bedeutend geringer sind.

FeuerHoden
2011-09-20, 22:03:53
Ltd. ist seit einigen Jahren bei deutschen Kleinunternehmern und Firmen sehr beliebt, eben auch wegn der geringeren Einlage und iirc ist die Haftung im Vergleich zur GmbH auch etwas geringer.

Btw. beim Avatar des Threadstarters kommt eh nur Compoglobalhypermeganet Ltd. in Frage. :D

Das Auge
2011-09-20, 22:14:11
Wie kommst du auf die Jersey Inseln?

Weil die recht beliebt für Limiteds sind. Lies dir mal den Wikipedia-Artikel dazu durch, dann weißt du auch warum ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Jersey

Eine Ltd. ist das englische Gegenstück zu einer deutschen GmbH. Allerdings mit dem Unterschied das die Einlagen bedeutend geringer sind.

Bei einem Unternehmen, egal ob einer Einzelunternehmung oder einer Firma, geht es auch um Glaubwürdigkeit. Die hast du mit dem Zusatz "ltd." schon von vornherein verspielt, zumindest solange sich dein Markt in Deutschland befindet.

Außerdem kann man auch durch Versicherungen die Vollhaftung kompensieren, mal abgesehen davon, dass es eh unseriös ist ohne Unternehmenskennziffern darüber zu spekulieren ob eine Kapitalgesellschaft Sinn macht. Die Standardantwort für einen Ein-Mann-Betrieb ist jedoch: Nein.

Oid
2011-09-20, 22:36:03
Muss ein Einzelunternehmen nicht zwingend Vorname Nachname das-was-du-machst lauten?

Also "Max Mustermann IT Services"?

Das Auge
2011-09-20, 22:52:40
Muss ein Einzelunternehmen nicht zwingend Vorname Nachname das-was-du-machst lauten?

Also "Max Mustermann IT Services"?

Nö, ich bin mir mittlerweile nicht mal mehr sicher, ob man überhaupt seinen Namen nennen muß. Ich meine nach kurzem überfliegen der Wikipedia-Artikel, dass man das nicht muß, solange die gesetzlichen Vorgaben (Irreführungsverbot z.B.) eingehalten sind. Demnach könnte sich der Threadstarter also auch z.B. schlichtweg "1337 IT-Service" nennen.

Allerdings kommt hier wieder die Glaubwürdigkeit bzw. Seriösität ins Spiel: Ich als Kunde wüsste schon gerne, mit wem ich es da zu tun habe. Daher ist "1337 IT-Service Max Oberruler" schon sinnvoller.

Alle Angaben ohne Gewähr :D

mf_2
2011-09-20, 23:44:18
Also ne Limited oder so was ist etwas über's Ziel hinausgeschossen ^^

Ich würde natürlich auf Visitenkarten, Rechnungen, Impressum etc. meinen Namen angeben, nur im Logo würde er nicht unbedingt drinstehen sondern nur die "123 IT Services".

Ich meine auch sowas gehört zu haben wie das Auge schildert, sprich dass es so geht. Ich habe aber mal meinen Steuerberater angeschrieben, vllt. kann er mir eine definitive Aussage geben, weil Dinge wie "ich glaube" sind in dem Zusammenhang ganz schlecht :D

Ich lasse euch dann wissen was er dazu sagt.