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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abwicklung Schadensfall


dav133
2011-09-26, 23:38:58
Heyho,

mir ist gestern jemand hinten draufgekachelt, Schuldfrage ist klar.

Jetzt bei der Vertragswerkstatt gewesen und mir einen horrenden Kostenvoranschlag machen lassen, den die Werkstatt gleich an die Versicherung des Unfallschuldigen weitergeleitet hat.

Dazu jetzt folgende Fragen:

1) Angenommen die Versicherung akzeptiert den Kostenvoranschlag, könnte ich dann nicht zur Vertragswerkstatt gehen und da dann daherkommen mit "Ich lass das doch lieber in ner freien Werkstatt viel günstiger machen"? Die meiner Meinung nach vollkommen überteuerten Preisvorstellungen der Vertragswerkstatt tun einem ja schon weh, selbst wenn mans nicht selbst bezahlen muss.

2) Ich hab eine riesen Rennerei bisher deswegen gehabt. Zur Werkstatt, wieder heim, Bus, Bahn, Telefonkosten, Wertminderung im Wiederverkaufsfall. Man hört ja immer so schön "Der Geschädigte darf durch den Unfall nicht schlechter gestellt werden". Gibts ne Möglichkeit, da ne Aufwandspauschale oder sowas in Rechnung zu stellen?

lg

x-force
2011-09-27, 00:00:42
zu 1)
das was du willst, nennt sich fiktiv abrechnen.
da hast du ein recht drauf, jedoch bekommst du keine mwst.

zu 2)
ich habe vor gericht 20eus unfallpauschale bekommen. dann gibt es noch die merkantile wertminderung. da hast du auch ein recht drauf. in meinem fall stand das gleich mit in dem gutachten(der versicherung war mein kostenvoranschlag zu teuer ;)).

für die zeit, die der wagen nachweislich in der werkstatt repariert wird, steht dir ein mietwagen zu, bzw das geld dafür. bei mir waren das 16*35 euro, weil einige teile nicht sofort lieferbar waren und lackiert werden musste usw.

dav133
2011-09-27, 00:15:02
Danke für deine Antwort!

Wenn ich jetzt in der freien Werkstatt die Reparatur durchführen lasse, muss ich ja dann aber doch wieder die MWST tragen. D.h. die MWST zahle ich dann quasi aus der eigenen Tasche von der Preisdifferenz teure <-> günstige Werkstatt.

Zu 2) hört sich das ja tricky an. Ich hab neben dem nun beschädigten Motorrad noch ein Auto, mit dem ich aber - verkehrsbedingt - nicht auf Arbeit fahre. Weißt du, wie das dann abläuft?

x-force
2011-09-27, 01:11:51
ja die differenz musst du dann selbst tragen

zu 2) war eigentlich nicht tricky, mein anwalt hat es einfach in rechnung gestellt. genau genommen handelt es sich um eine nutzungsentschädigung. wie hoch die nun aber für ein moped ausfällt, kann ich nicht sagen.

Philipus II
2011-09-27, 01:57:16
Jenseits der Bagatellgrenze (Betrag googlen) einfach nen Anwalt nehmen und gut. Die Zeche dafür zahlt eh der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung, von daher...

HAL
2011-09-27, 07:58:15
Wenn ich jetzt in der freien Werkstatt die Reparatur durchführen lasse, muss ich ja dann aber doch wieder die MWST tragen. D.h. die MWST zahle ich dann quasi aus der eigenen Tasche von der Preisdifferenz teure <-> günstige Werkstatt.

Du kannst die tatsächlich gezahlte MwSt (!) meines Wissens geltend machen und zurückholen wenn Du die entsprechenden Rechnungen bei der Versicherung einreichst.

Also wenn der Schaden 7t EUR beträgt kriegst Du nur 7t minus MwSt für 7t EUR. Lässt Du den Wagen aber für 3t EUR herrichten kriegst Du für die gezahlten 3t EUR die MwSt wieder.

Mumins
2011-09-27, 08:00:38
aufwandspauschale kannst 30€ berechnen.

Annator
2011-09-27, 09:20:03
Für den Wertverlust gibt es eine eine anerkannte Formel die Versicherungen benutzen. Kannst mal danach googeln. "Formel Wertverlust"
Für den Ausfall bekommst du das Geld für einen Leihwagen von der Versicherung. Dabei ist es egal ob du diesen genutzt hast oder nicht. Du selber solltest aber dringend mit der Versicherung des Verursachers telefonieren um alles zu klären. Schadensersatz für Zeitaufwände gibt es nicht.

Fatality
2011-09-27, 09:31:23
mach doch eine abtretungserklärung an deinen vertragshändler

- dann kümmer sich die um alles + der anwalt des vertragshändlers
- gutachter schaut sich den schaden an
- kva, gutachterkosten, anwaltskosten, ersatzwagen, schadensersatz geht alles an die versicherung.
- der anwalt überweißt dir am ende den schadensersatz + wenn du auf ein ersatzwagen für die reparaturtzeit verzichtest, auch den kfz-ausfall.

so hast du kein stress/aufwand und wirst am schluss dafür bezahlt.

GSXR-1000
2011-09-27, 09:56:21
Heyho,

mir ist gestern jemand hinten draufgekachelt, Schuldfrage ist klar.

Jetzt bei der Vertragswerkstatt gewesen und mir einen horrenden Kostenvoranschlag machen lassen, den die Werkstatt gleich an die Versicherung des Unfallschuldigen weitergeleitet hat.

Dazu jetzt folgende Fragen:

1) Angenommen die Versicherung akzeptiert den Kostenvoranschlag, könnte ich dann nicht zur Vertragswerkstatt gehen und da dann daherkommen mit "Ich lass das doch lieber in ner freien Werkstatt viel günstiger machen"? Die meiner Meinung nach vollkommen überteuerten Preisvorstellungen der Vertragswerkstatt tun einem ja schon weh, selbst wenn mans nicht selbst bezahlen muss.

2) Ich hab eine riesen Rennerei bisher deswegen gehabt. Zur Werkstatt, wieder heim, Bus, Bahn, Telefonkosten, Wertminderung im Wiederverkaufsfall. Man hört ja immer so schön "Der Geschädigte darf durch den Unfall nicht schlechter gestellt werden". Gibts ne Möglichkeit, da ne Aufwandspauschale oder sowas in Rechnung zu stellen?

lg

Hört sich nach der berühmten Frage nach der Lizenz zur abzocke aus... aber gut mal schauen...

1. Der Wertverlust wird für durch die Versicherung durch eine pauschale Berechnung ausgeglichen.

2. Du sagst: "Die Werkstatt hätte den KV direkt an die Versicherung geschickt? Ungewöhnlich im Falle, das die Werkstatt nicht auftragnehmer wäre... hast du mal deine Unterlagen geschaut mit denen du die Werkstatt betraut hast? Bist du sicher das du keine Abtretungserklärung unterschrieben hast, mit der die Werkstatt berechtigt ist, direkt mit der Versicherung abzurechnen? Ist oft bei KVs mit in den Unterlagen... sollte dem so sein hast du Pech gehabt... denn damit hast du deine Ansprüche der Versicherung gegenüber (zumindest was die Reperatur angeht) an die Werkstatt abgetreten. Damit wird der wagen auch dort repariert.

3. Rein rechtlich wärst du auf der sicheren Seite wenn du das auto billiger reparierst (sofern die Versicherung überhaupt einen möglicherweise überteuerten KV akzeptiert).
de fakto ist es aber eine Form des legalen Versicherungsbetrug den leider in erster Linie die allgemeinheit der versicherten trägt. Aber wenn man bescheissen kann, und das sogar noch halblegal... ists doch geil, oder?
Grundsätzlich hat auch der Versicherte oder auch der geschädigte eine schadensminderungspflicht, d.h. auch er ist dazu angehalten den von der Versicherung zu begleichenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Da in diesen Fällen aber die Nachweise schwer sind, und der Ermittlungsaufwand gross, ist das eine Form von Betrug die meist geduldet wird. Einen Rechtsanspruch darauf hast du allerdings mitnichten.

HAL
2011-09-27, 15:12:23
Rein rechtlich wärst du auf der sicheren Seite wenn du das auto billiger reparierst (sofern die Versicherung überhaupt einen möglicherweise überteuerten KV akzeptiert).
de fakto ist es aber eine Form des legalen Versicherungsbetrug den leider in erster Linie die allgemeinheit der versicherten trägt.
Moment, das sehe ich anders.
Denn wenn man es günstiger repariert bekommt sind i.A. auch die Leistungen anders - es wird nicht mit Originalteilen sondern Gebraucht- und Nachbauteilen repariert bzw, fleißig gespachtelt und beilackiert sowie nicht sichtbare Schäden werden gerne gelassen wie sie sind.

Es wird weniger gezahlt, aber man erhält auch weniger Gegenleistung - aber der Schaden ist ja trotzdem entstanden. Und auf diesen hat man einen Anspruch. Ich kann bei fiktiver Abrechnung also grundsätzlich nichts verwerfliches erkennen.

Urion
2011-09-27, 15:45:07
aus meiner erfahrung...

wenns geknallt hat:

sofort zum anwalt, die versicherung wird versuchen dich um jeden euro zu "bescheissen" weils sichs für die rechnet in der masse
anwalt müssen die zahlen

ansonsten gutachten erstellen lassen (wenn kein totalschaden zu erwarten ist)
fiktiv abbrechnen und dann in ner hinterbude zusammen kloppen lassen..
kommt aber auf alter und typ des kfz an ob sich das rechnet.
)wie lange will ich das auto fahren
)will ich es mal verkaufen oder fahren bis es auseinander fällt usw

GSXR-1000
2011-09-27, 15:55:02
Moment, das sehe ich anders.
Denn wenn man es günstiger repariert bekommt sind i.A. auch die Leistungen anders - es wird nicht mit Originalteilen sondern Gebraucht- und Nachbauteilen repariert bzw, fleißig gespachtelt und beilackiert sowie nicht sichtbare Schäden werden gerne gelassen wie sie sind.

Es wird weniger gezahlt, aber man erhält auch weniger Gegenleistung - aber der Schaden ist ja trotzdem entstanden. Und auf diesen hat man einen Anspruch. Ich kann bei fiktiver Abrechnung also grundsätzlich nichts verwerfliches erkennen.
Das ist Blödsinn.
In diesem Falle gehts wohl (wie so oft) darum das jemand sich bewusst den höchstmöglichen KV machen hat lassen, um darüber abzurechnen und das weitaus günstiger machen zu lassen.
Natürlich bekomme ich bei der Herstellerwerkstatt einen anderen KV als wenn ich dieselbe Reparatur, mit der gleichen Sorgfalt, den gleichen Teilen bei einer freien Werkstatt machen lasse.
Und genau darum geht es offensichtlich hier.

x-force
2011-09-27, 16:00:27
warum sollte es dein nachteil sein, wenn vertragswerkstätten ganz offiziell abwuchern dürfen?

GSXR-1000
2011-09-27, 16:17:17
warum sollte es dein nachteil sein, wenn vertragswerkstätten ganz offiziell abwuchern dürfen?
Hä?
Es ist doch nicht mein Nachteil wenn ich mein Fahrzeug da reparieren lasse, wo ich auch den Kostenvoranschlag habe machen lassen?
Und sollte ein Schadensfall zu meinem finanziellen vorteil zulasten aller anderen Versicherten gereichen? (Stichwort solidargemeinschaft). Wenn ja, wo steht das?
Die Versicherung soll möglichst der dem geschädigten entstandenen Schaden ausgleichen. Unter berücksichtigung der eigentlich allen Schadensbeteiligten auferlegten Schadensminderungspflicht. Es steht wohl kaum irgendwo geschrieben das ich als geschädigter aus jedem versicherungsfall anspruch auf finanziellen Profit über meinen eigentlichen Schaden hinaus habe.
So wird das hier aber dargestellt.
Und das scheint auch die mentalität vieler Leute zu sein.

x-force
2011-09-27, 16:28:37
doch,
wenn die versicherung prinzipiell überteuerte reperaturen zahlt(vertragswertkstatt, insbesondere mercedes und co), dann bist du im nachteil, wenn du die summe die zwischen dem wucher und einer sauber ausgeführten arbeit in einer freien werkstatt liegt nicht kassierst, sondern den differenzbetrag in die hände der wucherer gibst.

(könnte man auch als aufwandsentschädigung dafür sehen, daß man sich die mühe macht eine faire werkstatt zu finden, die einen nicht über den tisch zieht.)

das problem ist viel eher, daß sich überhaupt real so große unterschiede in den reperaturkosten ergeben. stichwort wucher der werkstätten.
wenn du dich aufregen willst, dann würde ich diese baustelle für sinnvoller halten.

GSXR-1000
2011-09-27, 16:42:57
doch,
wenn die versicherung prinzipiell überteuerte reperaturen zahlt(vertragswertkstatt, insbesondere mercedes und co), dann bist du im nachteil, wenn du die summe die zwischen dem wucher und einer sauber ausgeführten arbeit in einer freien werkstatt liegt nicht kassierst, sondern den differenzbetrag in die hände der wucherer gibst.

(könnte man auch als aufwandsentschädigung dafür sehen, daß man sich die mühe macht eine faire werkstatt zu finden, die einen nicht über den tisch zieht.)

das problem ist viel eher, daß sich überhaupt real so große unterschiede in den reperaturkosten ergeben. stichwort wucher der werkstätten.
wenn du dich aufregen willst, dann würde ich diese baustelle für sinnvoller halten.
Häääää???
den nachteil hätte doch höchstens die versicherung wenn sie überteuerte Werkstätten bezahlt?
es ist also DEIN nachteil, wenn du als geschädigter keinen finanziellen Reibach über deinen Schaden hinaus machen kannst`?? Kranke ansicht

Urion
2011-09-27, 17:00:01
Das ist Blödsinn.
In diesem Falle gehts wohl (wie so oft) darum das jemand sich bewusst den höchstmöglichen KV machen hat lassen, um darüber abzurechnen und das weitaus günstiger machen zu lassen.
Natürlich bekomme ich bei der Herstellerwerkstatt einen anderen KV als wenn ich dieselbe Reparatur, mit der gleichen Sorgfalt, den gleichen Teilen bei einer freien Werkstatt machen lasse.
Und genau darum geht es offensichtlich hier.

is doch unrealistisch, der schaden ist da und zu ersetzen

und KVs neigen nunmal dazu auf 100% wiederherstellung zu gehen,

da heisst neuer kotflügel drann mit schweissen und heckscheibe raus und pipapo das kostet richtig geld

das der beulenfreak in der nordstadt das mit paar blechen und spachtel und hightech optisch zu 95% auch hinbekommt mag zwar sein

im grunde bleibt es fusch

dir wurde ein wert zerstört und der ist voll zu ersetzen

denn das gegenteil ist die: "ach scheisse hier hast nen fuffie bissl spachtel und mitm lappen drüber is dann wie neu, solange fährste halt mal bahn"
mentalität der versicherer

Berni
2011-09-27, 23:15:17
den nachteil hätte doch höchstens die versicherung wenn sie überteuerte Werkstätten bezahlt?
Letztlich ist natürlich jeder auf den eigenen Vorteil bedacht aber dementsprechend steigen natürlich die Versicherungsprämien immer weiter. Die Versicherungen holen es sich also letztlich doch wieder zurück ;)

GSXR-1000
2011-09-27, 23:27:14
Letztlich ist natürlich jeder auf den eigenen Vorteil bedacht aber dementsprechend steigen natürlich die Versicherungsprämien immer weiter. Die Versicherungen holen es sich also letztlich doch wieder zurück ;)
Korrekt. Das Problem hat also weder der Unfallverursacher, noch der Versicherer.
Das ist ja eben genau das miese an diesen Nummern... die Zeche zahlt die Gesamtheit der Versicherten als Folge der Solidargemeinschaft. Sprich, ich zahle letztendlich auch für den Kollegen TS mit, damit der seinen tatsächlichen Schaden nicht nur erstattet bekommt, sondern auch noch möglichst grossen Reibach macht. Und das kann es nun wirklich nicht sein.
Insofern wäre ich schon längst dafür, nur gegen Rechnung abzurechnen, oder nach pauschalierten Mittelpreisen (im Falle eben das die Reparatur nicht gemacht wird) dann hätte dieses ganze Spielchen mit den überhöhten Kostenvoranschlägen ein Ende... die Geschädigten würden schlicht ihre Schäden beheben lassen, die Versicherung bezahlt genau das- und Ende. Es passiert genau das wofür eine Versicherung eigentlich gedacht ist.

x-force
2011-09-28, 00:01:46
dir ist aber schon klar, daß die versicherung auf ein gutachten bestehen kann, wenn ihr der schaden zu hoch vorkommt ?!

Stormtrooper
2011-09-28, 09:10:33
die Geschädigten würden schlicht ihre Schäden beheben lassen, die Versicherung bezahlt genau das- und Ende. Es passiert genau das wofür eine Versicherung eigentlich gedacht ist.

Die Versicherung ist nicht dafür da den behobenen Schaden zu begleichen, sondern mir meinen finanziellen Schaden zu begleichen.
Was ich das mit dem Geld mache ist ganz alleine meine Sache.
Im übrigen kannst du Gift drauf nehmen das Versicherungen lieber nur auf Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnen, denn dann sparen sie sich immer die MwSt.

GSXR-1000
2011-09-28, 09:30:41
Die Versicherung ist nicht dafür da den behobenen Schaden zu begleichen, sondern mir meinen finanziellen Schaden zu begleichen.
Was ich das mit dem Geld mache ist ganz alleine meine Sache.
Im übrigen kannst du Gift drauf nehmen das Versicherungen lieber nur auf Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnen, denn dann sparen sie sich immer die MwSt.
Es ist richtig, das die Versicherung den entstandenen Vermögensschaden ausgleichen soll. Aber keinen fiktiven und möglichst hoch gerechneten, sondern den tatsächlichen. Es soll ein Schadensausgleich sein, und keinen finanziellen Vorteil bieten.

Zur Steuerthematik:
In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu wissen, ob die Erstattung der USt für die Versicherung ein durchlaufender Posten ist, oder nicht, sprich ob die Versicherung in diesem Zusammenhang Vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Normale Versicherungsumsätze sind ja umsatzsteuerbefreit, entschädigungsleistungen ebenso. Da es sich aber in diesem Falle um tatsächlich erbrachte Leistungen, und auch um einen echten Leistungsaustausch handelt, wäre durchaus denkbar, das die Versicherung in diesem Falle vorsteuerabzugsberechtigt wären. In diesem Fall wäre die an den Kunden ausgezahlte Ust für die Versicherung als Vorsteuer in der monatlichen Meldung komplett absetzbar und somit ein reiner durchlaufender Posten. Desweiteren gilt dies ja eh nur privatkunden... bei gewerblichen Schäden wird die schadenssumme eh nur netto ausgezahlt.
Wobei ich anmerken darf: die KVs um die es geht sind in aller Regel um mehr als 19% überhöht... insofern würde selbst deine milchmädchenargumentation nicht passen.

Stormtrooper
2011-09-28, 09:51:12
Es ist richtig, das die Versicherung den entstandenen Vermögensschaden ausgleichen soll. Aber keinen fiktiven und möglichst hoch gerechneten, sondern den tatsächlichen. Es soll ein Schadensausgleich sein, und keinen finanziellen Vorteil bieten.


Wann tritt denn deiner Meinung nach ein finanzieller Vorteil ein?
Wenn ich bei einer Vertragswerkstatt mir einen KV hohle und das Auto bei meinem Kumpel repariere?
Und wie schon geschrieben, die Versicherungen können jederzeit ein Gutachten fordern bzw wenn es ihnen zu hoch ist ein eigenes Gutachten erstellen, ist der Geschädigte nicht ein einverstanden muß er eben Klage erheben.
Da Versicherungen eigentlich genau Wissen was Reperaturen kosten dürfen, da das meißte eh feste Sätze hat ist das ganze kein Problem.

GSXR-1000
2011-09-28, 09:59:37
Wann tritt denn deiner Meinung nach ein finanzieller Vorteil ein?
Wenn ich bei einer Vertragswerkstatt mir einen KV hohle und das Auto bei meinem Kumpel repariere?
.

Zum beispiel.
Nochmals: jeder beteiligte hat eine !SchadensminderungsPFLICHT!. Auch wenn das gerne ignoriert wird und es vielen nicht passt.
Was hindert den ehrlichen Bürger (und das sind wir ja alle) daran, einfach grundsätzlich nach Rechnung abzurechnen? Oder eine Abtretungserklärung an die Werkstatt zu geben? Warum bitte meinen hier einige, das geradezu verbriefte Recht zu haben, sich an einem Schadensfall auf Kosten der allgemeinheit (nämlich aller Versicherten) bereichern zu können?

Wie gesagt: es gäbe einfache wege aus der Misere um der ganzen Diskussion und dem ganzen Beschiss ein ende zu bereiten:

`Wahlweise wird nach Rechnung/Abtretung abgerechnet oder eben pauschaliert netto, nach von der Versicherung ermittelten werten. Wird keiner benachteiligt, die leute die sich lieber das geld in die tasche stecken wollen, können das weiterhin tun anstatt es reparieren zu lassen, aber eben einen wert, der dem schaden entspricht, und nicht irgendwelche fiktive, künstlich hochgerechneten Mondsummen.

HAL
2011-09-28, 10:41:38
Nochmals: jeder beteiligte hat eine !SchadensminderungsPFLICHT!.

Ja und? Wenn das Fahrzeug ein gewisses Alter hat wird der KV Gebrauchtteile beinhalten und folglich wird auch weniger ausgezahlt werden.

Was hindert den ehrlichen Bürger (und das sind wir ja alle) daran, einfach grundsätzlich nach Rechnung abzurechnen? Oder eine Abtretungserklärung an die Werkstatt zu geben?

Weil ich mein Fahrzeug gar nicht reparieren lassen will vielleicht? Es ist mir der entstandene Schaden zu ersetzen, nicht mehr und nicht weniger.
Und wo ist der Unterschied zwischen Abtretungserklärung und Auszahlung? Außer das sich die Versicherung im zweiten Fall auch noch die MwSt spart und die Kosten damit sogar NIEDRIGER sind?

Wahlweise wird nach Rechnung/Abtretung abgerechnet oder eben pauschaliert netto, nach von der Versicherung ermittelten werten.

Letzteres ist doch genau die sogenannte fiktive Abrechnung von der hier die ganze Zeit geredet wird. Nur das nicht die Versicherung den Schaden ermittelt sondern ein neutraler Gutachter (die Versicherung den Schaden ermitteln zu lassen wäre genauso bescheuert als würde man den Versicherten den Schaden ermitteln lassen...).

Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass dieser Gutachter NICHT neutral ist steht es ihr frei einen eigenen zu beauftragen. Und das wird auch in der Praxis gemacht wenn hier Mondsummen abgerechnet werden sollen.
Eine fachgerechte Reparatur in der Vertragswerkstatt ist nun mal teurer als in der freien - und zwar nicht ohne Grund (Originalteile, Kulanz, Rostgarantie usw...).
Darauf hat man ein Anrecht und auch wenn man sich den Schaden ausbezahlen lässt bereichert man sich nicht - denn der Schaden ist doch am Fahrzeug entstanden!

GSXR-1000
2011-09-28, 11:07:16
Ja und? Wenn das Fahrzeug ein gewisses Alter hat wird der KV Gebrauchtteile beinhalten und folglich wird auch weniger ausgezahlt werden.!
äh... nein?


Weil ich mein Fahrzeug gar nicht reparieren lassen will vielleicht? Es ist mir der entstandene Schaden zu ersetzen, nicht mehr und nicht weniger.
Und wo ist der Unterschied zwischen Abtretungserklärung und Auszahlung? Außer das sich die Versicherung im zweiten Fall auch noch die MwSt spart und die Kosten damit sogar NIEDRIGER sind?!
Thema Steuer, s.o. durchlaufender Posten.
Auszahlung ja, gerne... dann aber pauschaliert nach Mittelwerten und nicht nach dem höchstmöglichen Kostenvoranschlag.


Letzteres ist doch genau die sogenannte fiktive Abrechnung von der hier die ganze Zeit geredet wird. Nur das nicht die Versicherung den Schaden ermittelt sondern ein neutraler Gutachter (die Versicherung den Schaden ermitteln zu lassen wäre genauso bescheuert als würde man den Versicherten den Schaden ermitteln lassen...)..!
Genau letzteres lässt man aber im moment zu... es wird der höchstmögliche KV eingereicht... es wird wissentlich ein KV in beispielsweise einer Werkstatt des Herstellers eingeholt, obwohl man niemals vorhat das Fahrzeug auch da zu reparieren.
Neutrale Gutachten gibts genug, die Versicherung könnte beispielsweise auch einfach nach Schwacke Listen oder vergleichbarem abrechnen... pauschaliert und gemittelt eben.


Wenn die Versicherung der Meinung ist, dass dieser Gutachter NICHT neutral ist steht es ihr frei einen eigenen zu beauftragen. Und das wird auch in der Praxis gemacht wenn hier Mondsummen abgerechnet werden sollen.
Eine fachgerechte Reparatur in der Vertragswerkstatt ist nun mal teurer als in der freien - und zwar nicht ohne Grund (Originalteile, Kulanz, Rostgarantie usw...).
Darauf hat man ein Anrecht und auch wenn man sich den Schaden ausbezahlen lässt bereichert man sich nicht - denn der Schaden ist doch am Fahrzeug entstanden!

Nochmal die Frage:
Warum sollte der geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf die Preisdifferenz zwischen höchstmöglichen, durchsetzbaren KV und der tatsächlichen Rechnungssumme haben? Vielleicht erklärst du mir das ja, womit das deiner meinung nach gerechtfertigt ist? Nochmals: der Geschädigte hat generell anspruch auf schadensersatz, nicht generell auf die teuerstmögliche Reperatur.
Btw: "Originalteile" und nicht originalteile ist ein altes Argument was schon seit Jahrzehnten kein argument mehr ist. Alle Teile für moderne Fahrzeuge kommen inzwischen von den gleichen Zulieferern... egal ob freie werkstatt oder Vertragswerkstatt. Der Unterschied ist nur der VK und die Verpackung.
Was das Argument "Kulanz" bei einer Schadensregulierung zu bedeuten hat, das weisst auch nur du, und Rostgarantie? Bei einer Reperatur? Ich kenne sowas nur von Neuwagen. Und gewährleistungsansprüche hast du bei Reperaturen gegenüber jeder Werkstatt... gesetzlich.

Urion
2011-09-28, 12:20:00
Zum beispiel.
Nochmals: jeder beteiligte hat eine !SchadensminderungsPFLICHT!. Auch wenn das gerne ignoriert wird und es vielen nicht passt.
Was hindert den ehrlichen Bürger (und das sind wir ja alle) daran, einfach grundsätzlich nach Rechnung abzurechnen? Oder eine Abtretungserklärung an die Werkstatt zu geben? Warum bitte meinen hier einige, das geradezu verbriefte Recht zu haben, sich an einem Schadensfall auf Kosten der allgemeinheit (nämlich aller Versicherten) bereichern zu können?

Wie gesagt: es gäbe einfache wege aus der Misere um der ganzen Diskussion und dem ganzen Beschiss ein ende zu bereiten:

`Wahlweise wird nach Rechnung/Abtretung abgerechnet oder eben pauschaliert netto, nach von der Versicherung ermittelten werten. Wird keiner benachteiligt, die leute die sich lieber das geld in die tasche stecken wollen, können das weiterhin tun anstatt es reparieren zu lassen, aber eben einen wert, der dem schaden entspricht, und nicht irgendwelche fiktive, künstlich hochgerechneten Mondsummen.

Schadensminderungspflicht bedeutet das man den Schaden nicht leichtfertig hochtreiben muss.

.Also S Klasse als Mietwagen wenn man selber Polo fährt
.Goldene Wasserhäne einbauen
usw.

und eben genau nich sein Auto für 3.80 € bei Ali in der Bude auf zwei Jahre gradepfuschen zu lassen.

Die ganze Disskussion is eh fürn Arsch weils Urteile gibt (ich glaub sogar BGH)
das man Anspruch hat auf eine Reperatur in einer Vertragswerkstatt...

Und wenn die Versicherung will, meine Güte mach ich nen Gutachten
kostet die nochmal 300-500 Euro, und billiger wirds auch net.

Raffs doch mal dein Auto hat den Schaden und du den finanziellen, das Auto ist dann ein Unfallwagen, für immer und ewig.

Urion
2011-09-28, 12:24:08
Btw: "Originalteile" und nicht originalteile ist ein altes Argument was schon seit Jahrzehnten kein argument mehr ist. Alle Teile für moderne Fahrzeuge kommen inzwischen von den gleichen Zulieferern... egal ob freie werkstatt oder Vertragswerkstatt. Der Unterschied ist nur der VK und die Verpackung.



äähhhm ja, das merkste dann wenn du mal nen Kotflögel einbauen wolltest der net original vom Hersteller kommt, der passt gerne mal nicht ganz genau

gummiteile haben auch unterschiedliche qualität, da sind welten dazwischen

das hängt aber stark vom kfz hersteller ab

HAL
2011-09-28, 14:09:40
äh... nein?

Hm - doch! :D
Den KV kann man gerne auch mit Neuteilen einreichen, die Versicherung wird diesen aber üblicherweise nicht zahlen. Die herrschende Rechtssprechung deckt das auch (m.E. auch zurecht).

Warum sollte der geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf die Preisdifferenz zwischen höchstmöglichen, durchsetzbaren KV und der tatsächlichen Rechnungssumme haben?

Ich glaube wir reden ein bisschen aneinander vorbei... ;)
Ich sage: der Versicherte darf nachher nicht schlechter gestellt sein als vorher.
Ich rede dabei ausdrücklich NICHT von überhöhten KVs. Diese sind selbstverständlich Versicherungsbetrug. Aber NUR weil der KV in einer Herstellerwerkstatt höher ist als bei einer anderen Werkstatt heißt das doch nicht das für die selbe Leistung mehr Geld verlangt wird oder er überhöht ist.
Nur bei Reparatur beim Hersteller hat man die Garantie das das Fahrzeug hinterher bestmöglich repariert wurde. Das muss man natürlich bezahlen.

Btw: "Originalteile" und nicht originalteile ist ein altes Argument was schon seit Jahrzehnten kein argument mehr ist. Alle Teile für moderne Fahrzeuge kommen inzwischen von den gleichen Zulieferern... egal ob freie werkstatt oder Vertragswerkstatt. Der Unterschied ist nur der VK und die Verpackung.

Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Ich kenne genug Beispiele für passungenaue Nachbauten(!) aus meiner Bekanntschaft.
Es gibt sowohl echte Nachbauten minderer Qualität als auch Teile vom Originalzulieferer, die aber nach anderen Standards gefertigt werden. Natürlich gibt es auch identische Teile für günstigere Preise.
Will ich aber sicher(!) sein das meine Reparatur mit mindestens Originalqualität erfolgte, so müssen auch die Teile Original sein.

Was das Argument "Kulanz" bei einer Schadensregulierung zu bedeuten hat, das weisst auch nur du, und Rostgarantie? Bei einer Reperatur? Ich kenne sowas nur von Neuwagen. Und gewährleistungsansprüche hast du bei Reperaturen gegenüber jeder Werkstatt... gesetzlich.
Viele Hersteller gewähren viele Kulanz- und Garantieleistungen nur wenn Service- und Reparaturarbeiten in ihren Werkstätten oder mit Originalteilen durchgeführt wurden (was sie ja auch dürfen, sind ja freiwillige Leistungen)

Mercedes gibt bspw. 30 Jahre Garantie gegen Durchrostung - aber nur wenn etwaige Schäden eben nicht in der Hinterhofwerkstatt mit Polenteilen zusammengedengelt wurden. Viel Spaß beim Streit wenn Du mit Deinem bei einer freien Werkstatt reparierten Mercedes diese Garantie in Anspruch nehmen willst... Dann darfst Du nämlich erstmal nachweisen das die Reparatur mit Originalteilen fachgerecht durchgeführt wurde.
Bei anderen Herstellen sieht's ähnlich aus.

Mit gesetzlicher Gewährleistung hat das ganze überhaupt nichts zu tun.

Philipus II
2011-09-29, 00:43:09
Ich verstehe die Debatte nicht. Sowohl die Versicherung als auch der Geschädigte haben die Möglichkeit, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Wenn also gar keine Einigung drin ist, muss halt dann ein Richter entscheiden.