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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige erstatten ?


Müller-Lüdenscheidt
2011-09-27, 16:37:43
Also Folgendes, ich hab einer im Prinzip Unbekannten etwa 400 Euro gegeben, da sie angeblich dringend Hilfe brauchte. Sie gab mir Telefonummer und Adresse und bis auf die Telefonnummer (Handy-Nummer und Prepaid offensichtlich) scheint der Rest wohl nicht zu stimmen. Nun renn ich der Person schon einige Zeit mit dem Geld hinterher und wurde immer telefonisch vertröstet.
Mittlerweile wird nicht mehr abgenommen, oder so getan als wüsste Sie nicht was ich eigentlich will. Es existieren allerdings einige SMS, wo ich das Geld zurückfordere und eben auch nachfrage und dann aber kaum mehr wie "Jaja" zurück kam.

So nun ist ja offensichtlich nur über die Telefonnummer an die Person oder zumindest an den Inhaber der Karte heranzukommen. Wenn ich nun Anzeige erstatte, muss in dem Falle Vodafone die Daten rausrücken, mir selber wollte man natürlich keine Auskunft geben. Oder wird mir die Polizei auch vielleicht erzählen, wegen den paar Kröten und SMS als Beweismittel, vergessen Sie es besser und sein das nächste Mal schlauer ?

x-force
2011-09-27, 16:42:05
prinzipiell kannst du das schon so machen.... aber wenn sie die prepaid karte zu diesem zweck erworben hat, wird sie sicherlich auch keine echten daten angegeben haben.

mit ner rechtschutzversicherung würd ich das machen. wenn du da aber selbst zeit und mühe investieren musst, könnte es sich auch nicht lohnen.
vor gericht und auf hoher see ;) kennst das ja sicherlich.

Müller-Lüdenscheidt
2011-09-27, 16:45:34
Nun die Nummer existiert mindestens ein halbes Jahr, solang wart ich nun nämlich und heute war Sie auch dran, hab Sie an der Stimmer erkannt, aber wurde gleich aufgelegt. Ich hab nun auch durchblicken lassen das ich nun etwas unternehme, aber scheint natürlich nicht zu beeindrucken und befürchte auch das die Nummer demnächst weg sein könnte.
Rechtschutz hätte ich auch, nur wenns kein Sinn macht.

Philipus II
2011-09-27, 17:10:47
Hast du keine Möglichkeit, selbst an den Namen zu kommen? In der heutigen Zeit geht das ja relativ leicht...

Fatality
2011-09-27, 17:14:12
ich hab einer im Prinzip Unbekannten etwa 400 Euro gegeben, da sie angeblich dringend Hilfe brauchte.

Frage: warum machst du so ein schwachsinn? was hatte sie denn dir für einen Grund genannt ? oder war sie einfach nur zu hübsch :rolleyes:

Müller-Lüdenscheidt
2011-09-27, 17:40:46
Hast du keine Möglichkeit, selbst an den Namen zu kommen? In der heutigen Zeit geht das ja relativ leicht...

Nein wie denn, der Name ist falsch den sie mir gegeben hat. Jedenfalls hab ich sie unter der Adresse nicht finden können, aber gut möglich das die da unter einer Decke stecken. Aber einfach die Bude stürmen geht ja leider nicht.

Frage: warum machst du so ein schwachsinn? was hatte sie denn dir für einen Grund genannt ? oder war sie einfach nur zu hübsch :rolleyes:

Das frage ich mich mittlerweile auch und mit hübsch und dergleichen hatte das nichts zu tun.

xcv
2011-09-27, 18:10:51
Naja, ich würde es unter dumm gelaufen verbuchen. Glaube nicht, daß da was rumkommt.

Lehrgeld ist teuer...

flagg@3D
2011-09-27, 18:19:34
Wenn die Jemand Unbekannten 400 €aus der Hüfte leiert ist die doch bestimmt Kategorie "Trickbetrügerin", also vermutlich über die Handynummer nicht zu stellen.

Wolltest die echt nicht poppen?

Senior Sanchez
2011-09-27, 18:19:40
Natürlich würde ich an deiner Stelle Anzeige erstatten.

Große Erfolgsaussichten sehe ich da erstmal nicht, aber das einfach so auf mir sitzenlassen?

seneca
2011-09-27, 18:23:18
Wenn du Strafanzeige stellst und die Polizei daraufhin ermittelt und die Akten am Ende der Staatsanwaltschaft übergibt, hast du immer noch nicht die Adresse.

Die bekommst du nur über deinen Anwalt, der einen Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakte stellt und dir dann eine Kopie dar Akte zeigt.

Dann kannst du zivilrechtlich versuchen, dein Geld einzufordern (Mahnbescheid, anschließend Klage, etc.). Die Kosten, um an ihre Adresse zu kommen dürften auch eingefördert werden können.

Allerdings musst du in Vorkasse gehen, und ob bei der Dame was zu holen ist sei mal dahingestellt....

Morale
2011-09-27, 18:36:45
Also ich kann dir mitteilen wie du 100% dein Geld wiederbekommst, aber dafür musst du mir erstmal 400 Euro geben ;D

Müller-Lüdenscheidt
2011-09-27, 18:43:14
Die Adresse ist mir dann auch relativ egal.
Frag ist nur ob die Polizei da überhaupt was macht, oder ob man sich das sparen kann. Hinter der Nummer steckt ja irgendwer und man muss ja nun auch seit einiger Zeit die richtige Adresse angeben.

deekey777
2011-09-27, 18:45:41
Hast du keine Möglichkeit, selbst an den Namen zu kommen? In der heutigen Zeit geht das ja relativ leicht...
Was genau soll das bringen?

Anzeige erstatten.

Dicker Igel
2011-09-27, 18:46:28
[...]aber gut möglich das die da unter einer Decke stecken. Aber einfach die Bude stürmen geht ja leider nicht.

Klar kann man die Bude stürmen. Aber dafür müßtest Du erstmal genau wissen, ob die Olle mit denen zu tun hat.

Naja, ich würde es unter dumm gelaufen verbuchen. Glaube nicht, daß da was rumkommt.

Lehrgeld ist teuer...

Scheint echt so ..., wenn die Karte gefaked ist, hat auch die Bollerei schlechte Karten und auf Grund von paar SMS werden die keine Ortungserlaubnis bekommen.

cartman5214
2011-09-27, 19:44:05
Mal ne ganz grundsätzliche Frage zuerst: hast du denn überhaupt irgendeine Form von Nachweis das du das Geld verliehen hast? Irgendeine? Ist eine ihrer SMS halbwegs eindeutig?

Ich stelle mir sonst das Gespräch auf der Wache recht schwierig vor:

"Ich erstatte Anzeige gegen unbekannt, Name kenn ich nicht, Belege hab ich nicht und als einziges kann ich ein paar SMS vorzeigen wo ich schreibe das ich Geld will ohne das mir der Angeschriebene irgendwas eingesteht..."

Müller-Lüdenscheidt
2011-09-27, 20:08:02
Es gibt einige SMS, nur Sie hat meist wohl vorausschauend schon, immer nur sehr komisch reagiert. Ich hab ja oben schon gesagt, ich schreibe der "Wann bekomm ich meine 400 Euro nun endlich mal von Ihnen wieder ? und dann kommt "Jaja" darauf zurück. In Gesprächen sah das am Anfang natürlich anders aus.
Also bei SMS hat Sie schon immer rumgedruckst.

MarcWessels
2011-09-27, 20:14:04
Wohnt sie denn in derselben Stadt wie Du?

Hardwarekaeufer
2011-09-27, 20:20:51
aber wenn sie die prepaid karte zu diesem zweck erworben hat, wird sie sicherlich auch keine echten daten angegeben haben.

Beim Prepaid-Kartenkauf muss man imho aber nen Ausweis vorlegen. Es reicht nicht irgendwelche Daten zu nennen.

Wenn, muss sie da schon nen falschen Ausweis vorgelegt haben oder den von einer dritten Person. Entweder bekommt man also einen Nahestehenden, oder sie bekommt sowieso Ärger wegen "Ausweisbetrug" ( weiss jetzt nicht wie das Fachwort dafür heisst ).
In dem Fall hätte man auch die Möglichkeit eines Strafbefehls und wäre in der Lage sie zu Orten.

Btw: hier ein Tipp wie du vorgehen kannst damit du einen vollstreckbaren Titel bekommst und sie letztendlich auch orten lassen kannst:
Posting #11 in folgendem Link
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=514266

Schiller
2011-09-27, 20:21:43
Anzeige erstatten kannst du ja trotzdem.

TB1333
2011-09-27, 20:23:39
Wie ist es denn dieser Deal überhaupt zustande gekommen?
Wieso gibt man einer völlig fremden Person so viel Geld?

Zum Thema:
Meiner Meinung nach hast du keine großen Chancen wieder an das Geld zu kommen.
Bei der Prepaid-Karte hat sie ja bestimmt keine echten Daten angegeben.

Andererseits dauert so eine Protokollaufnahme bei der Polizei auch nicht ewig. Und 400€ sind ja nicht gerade wenig. Also auf jeden Fall Anzeige erstatten.

Dürfte aber leider auf Lehrgeld hinauslaufen....

x-force
2011-09-27, 20:24:10
Beim Prepaid-Kartenkauf muss man imho aber nen Ausweis vorlegen. Es reicht nicht irgendwelche Daten zu nennen.


ich werde jetzt keine anleitung posten... aber das geht, wenn man will ;)

ceed
2011-09-27, 20:50:02
gut das hilft dir jetzt nicht weiter aber:
Würdest du "Unbekannte" fragen ob sie dir 400€ leihen würden? Daraus folgt: Warum fragt sie nicht jemanden den sie kennt? ----
---> Gesunder Menschenverstand
---> war gerade nicht vorhanden
---> du wolltest sie vögeln ;D

GSXR-1000
2011-09-27, 21:06:36
Die Adresse ist mir dann auch relativ egal.
Frag ist nur ob die Polizei da überhaupt was macht, oder ob man sich das sparen kann. Hinter der Nummer steckt ja irgendwer und man muss ja nun auch seit einiger Zeit die richtige Adresse angeben.
Die Frage die sich als allererstes stellt ist doch auch hier die Frage: liegt überhaupt (momentan) eine Straftat vor, die man strafrechtlich verfolgen kann, oder geht nur die zivilrechtliche Schiene (die du eh fahren musst um dein Geld wiederzuerlangen).
Ich seh in deiner schilderung jetzt momentan nicht den strafrechtlichen Ansatz, der für eine Staatsanwaltliche Ermittlung ausreicht.
Insofern wäre der zivilrechtliche weg wohl der sinnvollere.
In beiden Fällen stellt sich zudem die Frage inwiefern du deine Behauptungen (denn das sind es juristisch erstmal) untermauern respektive belegen kannst. Du wirst zugeben, das der gesamte vorgang als solches schon etwas weltfremd erscheint (400 euro sind schon eine staatliche SUmme, und wer leiht die wildfremden Menschen, von denen man nicht mal Name oder Adresse kennt, nur eine Handynummer? Und das ganze angeblich ohne irgendeine Sicherheit oder Gegenleistung) Die Frage werden sich potentielle Ermittlungsbehörden auch stellen. Und soweit ich das sehe, steht für den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte nicht viel mehr als deine Aussage. Die SMS reaktion kann man wohl sowohl in die eine als auch die andere Richtung deuten. Eindeutig ist das sicher nicht... und das sich nun niemand mehr meldet ist auch nicht verwunderlich, auch dann nicht, wenn man einfach mal unterstellt deine geschichte wäre gelogen.

Müller-Lüdenscheidt
2011-09-27, 22:26:58
Es gibt ja auch SMS wo Sie sich nochmal für das Geld bedankt hat und das Sie angeblich das damit getan hat, wofür Sie es benötigt. Nur was die Rückzahlung anbelangt wird halt per SMS gedruckst.
Und soll jeder denken was er will, klar war es im Nachhinein mehr als dumm, aber trotzdem werd ich deswegen nicht jedem der in Zukunft mich um Hilfe fragt, eine überbraten, auch wenns vielleicht besser wäre.

Werde die Woche mal bei einem Anwalt fragen, wenn die Rechtschutz das übernimmt. Mal sehen was der zu den Aussichten meint. Aber ich geh schon bald davon aus das die mehr auf dem Kerbholz hat, wenn sie bewusst gleich eine falsche Adresse angibt.

Cubitus
2011-09-27, 22:31:40
Hatte mal einen ähnlichen Fall, mit einer PSP. Gab sie dem Käufer im Voraus und sah das Geld ein paar Monate nicht. Der Anwalt hat es denn geklärt, leider.

Welche Story hat sie dir denn aufgetischt, damit du bereit warst 400 Euro zu verleihen?

ShadowXX
2011-09-27, 22:36:42
Beim Prepaid-Kartenkauf muss man imho aber nen Ausweis vorlegen. Es reicht nicht irgendwelche Daten zu nennen.

Wenn, muss sie da schon nen falschen Ausweis vorgelegt haben oder den von einer dritten Person. Entweder bekommt man also einen Nahestehenden, oder sie bekommt sowieso Ärger wegen "Ausweisbetrug" ( weiss jetzt nicht wie das Fachwort dafür heisst ).
In dem Fall hätte man auch die Möglichkeit eines Strafbefehls und wäre in der Lage sie zu Orten.

ich werde jetzt keine anleitung posten... aber das geht, wenn man will ;)
Also bei der letzten Vodafone PrePaid Karte die ich für meine Tochter gekauft habe musste ich gar nichts vorlegen, weder meinen Ausweis noch was anderes.

Ich musste mich auch nicht bei Vodafone anmelden....wir haben die Karte einfach in das Handy meiner Tochter gesteckt und Sie konnte dann lostelefonieren (und natürlich auch angerufen werden).

Watson007
2011-09-27, 22:38:37
Welche Story hat sie dir denn aufgetischt, damit du bereit warst 400 Euro zu verleihen?

würde mich auch interessieren, 400 Euro würde ich einer Fremden selbst dann nicht rausrücken wenn sie im Sterben liebt :freak:

Stormtrooper
2011-09-27, 22:41:30
Auf jedenfall Anzeige erstatten.
Das kostet dich nichts, bringt dir aber auch nicht sicher das Geld zurück.
Hat sie sowas schon öfters gemacht gibts für sie richtig Schwierigkeiten.
Und auf das Moped hörst du am besten erst gar nicht.

Philipus II
2011-09-27, 23:10:00
Ich persönlich nutze PrePaid Karten immer anonym. Ich habe zwar nicht vor, damit Schmarrn zu machen, aber warum sollte ich Daten angeben, wenn ich davon nichts habe? Von daher kann ich aus eigener Erfahrung sagen:
Es gibt immernoch genug Mittel und Wege völlig anonym an eine Simcard zu kommen.

Ich persönlich hätte jetzt erstmal die social networks und google durchwühlt. Wo hast du die Person kennen gelernt? Wer war dabei? Gibt es gemeinsame Fotos mit anderen Personen? Kennt die jemand? Erinnere dich ans Kennenlernen und die Gespräche. Woran hatte sie Interesse? Welche TV Serien mag sie? Welchen Sport übt sie aus?
Die Mischung aus google, facebook, Telefonbuch, mögliche Hobbys und Freundeskreisen bietet beachtliche Informationsmöglichkeiten. Für Hobbyprofiler gibts da einige Informationen.

Eine Anzeige würde ich aber sowieso stellen, nur bin ich mir halt bezüglich des Erfolgs nicht sicher.

Sonst: 400€ würde ich nur sehr wenigen, mir sehr gut bekannten Personen leihen. Aber mei, es sind halt nicht alle so misstrauisch wie ich.

GSXR-1000
2011-09-27, 23:29:48
Auf jedenfall Anzeige erstatten.
.
Gibt es eigentlich irgendeinen Thread oder irgendjemandem dem du das nicht rätst? Hast du eine Schallplatte verschluckt?

Ich bin echt froh dich nicht persönlich zu kennen oder gar dein Nachbar zu sein. Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde mehr.
Ich hab irgendwie langsam das Bild von dem gelangweilten Streithansel der nur drauf wartet wegen irgendwem oder irgendwas Blockwart spielen zu duerfen.

Piffan
2011-09-28, 00:13:34
Gibt es eigentlich irgendeinen Thread oder irgendjemandem dem du das nicht rätst? Hast du eine Schallplatte verschluckt?

Ich bin echt froh dich nicht persönlich zu kennen oder gar dein Nachbar zu sein. Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde mehr.
Ich hab irgendwie langsam das Bild von dem gelangweilten Streithansel der nur drauf wartet wegen irgendwem oder irgendwas Blockwart spielen zu duerfen.

Einmal das und vor allem scheint der zentrale Punkt bei einigen im Hirn immer noch nicht angekommen zu sein: Wer jemanden anzeigt, muss schon mindestens Zeugen oder Belege haben, die eine Straftat erkennen lassen. Im Zweifel steht Wort gegen Wort. Und das ist auch gut so, sonst könnte ja jeder Penner Behauptungen in die Welt setzen und Leute massiv unter Druck setzen...

Also: Abhaken.
Und wo man jemandem eine Überbrät, indem man sich weigert, aufgrund irgendeiner Räuberpistole sein Geld für sich zu behalten, ist mir auch ein Rätsel.
Ehrlich gesagt fände ich das so peinlich, dass ich es nicht an die große Glocke hängen würde.

Um ne Tusse zu knattern, reicht weit weniger Geld. Und man muss sich keinen Stuss anhören. :freak:

Philipus II
2011-09-28, 00:33:31
Man braucht für eine Anzeige keinerlei Beweise. Von daher kann man durchaus mal Anzeige erstatten.
Erfahrungsgemäß kommt halt nichts raus, wenn die Beweislage schwach ist. Allerdings gehts dem TS ja nicht um eine Verurteilung, sondern nur um ein Ermittlungsergebnis. Das läuft dann ähnlich wie bei den frühen Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch.

Emperator
2011-09-28, 01:02:40
Beim Prepaid-Kartenkauf muss man imho aber nen Ausweis vorlegen. Es reicht nicht irgendwelche Daten zu nennen.

Das stimmt so nicht, es gibt viele Anbieter wie zb. Congstar, Vodafone, otelo uvm. die man in Geschäften unregistriert zum online selber registrieren kaufen kann. Und dort werden weder Persodaten abgefragt, noch andersweitig die Existenz der Person, Richtigkeit der Angaben überprüft.
Daher sehe ich über die Handynummer keine große Chance was hilfreiches rauszubekommen.

Wie wurde das Geld an die Person denn übergeben?

GSXR-1000
2011-09-28, 09:17:29
Man braucht für eine Anzeige keinerlei Beweise. Von daher kann man durchaus mal Anzeige erstatten.
Erfahrungsgemäß kommt halt nichts raus, wenn die Beweislage schwach ist. Allerdings gehts dem TS ja nicht um eine Verurteilung, sondern nur um ein Ermittlungsergebnis. Das läuft dann ähnlich wie bei den frühen Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch.
Um eine "ermittlung" in gang zu setzen, wie du sie unterstellst, braucht es erstmal: notwendige Anhaltspunkte für das vorliegen einer straftat, einmal sachlich (das dieser Sachverhalt überhaupt stimmt) und rechtlich (das es sich um einen Straftatbestand handelt). Beides ist hier erstmal in Frage zu stellen.
Ergebnis in einem solchen Falle wird sein: die Ermittlung wird eingestellt bevor sie überhaupt begonnen hat. Du kannst keine staatsanwaltschaftliche Ermittlung erzwingen, wenn die staatsanwaltschaft das nicht für geboten hält. Auch ist hier der zu erwartende Aufwand im Gesamtbild in Relation zu setzen. Auch diese Abwägung findet statt. Insofern wird dabei 100% nichts herauskommen. Nichtmal irgendwelche weiterführenden Informationen.
Es steht ihm die Möglichkeit der zivilrechtlichen Ermittlung offen. Die Kosten dafür kann er im Erfolgsfall auch geltend machen. Nur kann er die Polizei oder die Staatsanwaltschaft dabei nicht als kostenlosen Erfüllungsgehilfen nutzen. Was auch gut so ist.
Nochmals: hier liegt nach der bisherigen Schilderung eher keine Straftat vor.

Stormtrooper
2011-09-28, 09:20:58
Einmal das und vor allem scheint der zentrale Punkt bei einigen im Hirn immer noch nicht angekommen zu sein: Wer jemanden anzeigt, muss schon mindestens Zeugen oder Belege haben, die eine Straftat erkennen lassen. Im Zweifel steht Wort gegen Wort. Und das ist auch gut so, sonst könnte ja jeder Penner Behauptungen in die Welt setzen und Leute massiv unter Druck setzen...

Da sieht man auch das du keine Ahnung hast.
1. Für eine Strafanzeige braucht man gar kein Beweis.
2. Er hat doch einen Beweis und zwar ein Zeugenbeweis. (sich selbst)
3. Aussage gegen Aussage gibt es nur im Zivilprozeß, was das Moped immer gerne hätte.

GSXR-1000
2011-09-28, 09:37:14
Da sieht man auch das du keine Ahnung hast.
1. Für eine Strafanzeige braucht man gar kein Beweis.
2. Er hat doch einen Beweis und zwar ein Zeugenbeweis. (sich selbst)
3. Aussage gegen Aussage gibt es nur im Zivilprozeß, was das Moped immer gerne hätte.
Die aussage des geschädigten antragstellers selbst ist zwar offiziell eine "zeugenaussage", de fakto aber von der gewichtung her erstmal eine schlichte behauptung. Die wertigkeit dieser aussage als einziger beweis liegt nahe null. Das ist keine theorie, das ist praxis.
Klar braucht man für eine anzeige als solches keinen beweis. Man sollte dann aber auch nicht erwarten, das überhaupt irgendwelche ermittlungen aufgenommen werden.
Was du mit punkt 3 meinst, ist mir nicht ganz klar.
In diesem Fall über den wir hier reden, handelt es sich um eine gewünschte Strafverfolgung auf antrag. Sprich: hier ermittelt nicht die staatsanwaltschaft auf eigenes Betreiben hin, sondern sie ermittelt auf antrag. Liegen in diesem Falle keine Beweise vor, sondern lediglich die aussagen des Antragstellers und des Beschuldigten, was ist es dann sonst als eine Situation "Aussage gegen Aussage"? (Wobei es diesen von dir genannten Ausdruck in der juristischen Praxis überhaupt nicht gibt, bei Frau Salesch auf RTL vielleicht, in der praxis defifinitv nicht).

Stormtrooper
2011-09-28, 09:45:27
Piffan sagte hier steht Aussage gegen Aussage.
Dies gibt es nur bei einem Zivilprozess.
Da hier beide Verfahrensbeteiligten auf der gleichen Ebene stehen.
Im Strafprozeß hingegen gibt es keine Aussage gegen Aussage, da die Verfahrensbeteiligten einmal der Beschuldigte und der Staatsanwalt ist.
Der Betroffene ist hier einzig und alleine Zeuge.
Und wenn es so wäre wie du behauptest, daß der Geschädigte im Strafprozeß kaum Gewicht hätte bei seiner Aussage würden wahrscheinlich 99,99999% der Vergewaltigungen nie belangt werden.

GSXR-1000
2011-09-28, 09:53:32
Piffan sagte hier steht Aussage gegen Aussage.
Dies gibt es nur bei einem Zivilprozess.
Da hier beide Verfahrensbeteiligten auf der gleichen Ebene stehen.
Im Strafprozeß hingegen gibt es keine Aussage gegen Aussage, da die Verfahrensbeteiligten einmal der Beschuldigte und der Staatsanwalt ist.
Der Betroffene ist hier einzig und alleine Zeuge.
Und wenn es so wäre wie du behauptest, daß der Geschädigte im Strafprozeß kaum Gewicht hätte bei seiner Aussage würden wahrscheinlich 99,99999% der Vergewaltigungen nie belangt werden.
Werden sie auch nicht, wenn es nicht andere, die aussage erhärtende Beweise da sind. Alles andere wäre jawohl auch ein witz.

Stormtrooper
2011-09-28, 10:04:51
Werden sie auch nicht, wenn es nicht andere, die aussage erhärtende Beweise da sind. Alles andere wäre jawohl auch ein witz.

Tja dann fang mal an zu lachen.
http://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht/sexualstrafrecht/
Im Sexualstrafrecht fehlen meist Sachbeweismittel

Häufig nehmen Beschuldigte oder Opfer einer Sexualstraftat an, dass es keine Beweise gebe, weil ja keiner bei der Tat dabei war und keine objektiven Beweismittel wie z.B. Verletzungsspuren vorliegen. Dies ist falsch: Das Beweismittel ist die Aussage der Anzeigenden als Zeugin, die oftmals der Einlassung des Beschuldigten entgegensteht, wenn dieser die Tat bestreitet.
Diese Konstellation führt aber keineswegs dazu, dass das Verfahren eingestellt wird und es nicht zu einer Anklage bzw. einer Verurteilung kommt. Wäre dies so, würde eine Vergewaltigung in den seltensten Fällen bestraft.

GSXR-1000
2011-09-28, 10:26:00
Tja dann fang mal an zu lachen.
http://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht/sexualstrafrecht/
Im Sexualstrafrecht fehlen meist Sachbeweismittel

Häufig nehmen Beschuldigte oder Opfer einer Sexualstraftat an, dass es keine Beweise gebe, weil ja keiner bei der Tat dabei war und keine objektiven Beweismittel wie z.B. Verletzungsspuren vorliegen. Dies ist falsch: Das Beweismittel ist die Aussage der Anzeigenden als Zeugin, die oftmals der Einlassung des Beschuldigten entgegensteht, wenn dieser die Tat bestreitet.
Diese Konstellation führt aber keineswegs dazu, dass das Verfahren eingestellt wird und es nicht zu einer Anklage bzw. einer Verurteilung kommt. Wäre dies so, würde eine Vergewaltigung in den seltensten Fällen bestraft.
nenn mir eine verurteilung, die nur aufgrund der Aussage einer geschädigten stattfindet.
Es müssen immer zumindest noch andere Anhaltspunkte vorliegen. Siehe auch Kachelmann Urteil.

Stormtrooper
2011-09-28, 10:30:04
nenn mir eine verurteilung, die nur aufgrund der Aussage einer geschädigten stattfindet.
Es müssen immer zumindest noch andere Anhaltspunkte vorliegen. Siehe auch Kachelmann Urteil.

Von einem Arbeitskollegen der Vater, der saß 3 1/2 Jahre unschuldig im Knast.
Es war einvernehmlicher Sex und zwei Tage später hat die Frau Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet.
Es gab keine Verletzungen etc.

GSXR-1000
2011-09-28, 10:56:47
Von einem Arbeitskollegen der Vater, der saß 3 1/2 Jahre unschuldig im Knast.
Es war einvernehmlicher Sex und zwei Tage später hat die Frau Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet.
Es gab keine Verletzungen etc.
.... umso nachvollziehbarer das du leute ständig zu anzeigen rätst... auch wenn keine hintergründe bekannst sind. Macht sinn.
btw:hörensagen stories kenn ich auch viele...

deekey777
2011-09-28, 11:07:43
GSXR-1000, du beweist malwieder, dass du wirklich null Ahnung hast.

Kein Verfahren scheitert daran, weil es nur einen Zeugen gibt und dann eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation gegeben ist. Wenn du denkst, dass dann das Ergebnis gleich Null ist, lebst du (wie so mancher in diesem Thread) in einer eigenen Welt.

Ganz einfaches alltägliches Beispiel:
A nimmt ein Taxi, wird zu seinem Ziel gefahren und will nicht zahlen. Da hast du auch nur einen Zeugen und zwar den Taxifahrer. Alles, was das Gericht machen muss, ist eine anspruchsvollere Prüfung der Glaubwürdigkeit des Zeugen und der Glaubhaftigkeit seiner Aussage.

Stormtrooper hat Recht: Anzeige erstatten. Es geht um 400,00 EUR.
Wer denkt, dass er Opfer einer Straftat geworden ist, soll Anzeige erstatten und nicht auf irgendwelche Besserwisser eines Forums hören.

Man braucht für eine Anzeige keinerlei Beweise. Von daher kann man durchaus mal Anzeige erstatten.
Erfahrungsgemäß kommt halt nichts raus, wenn die Beweislage schwach ist. Allerdings gehts dem TS ja nicht um eine Verurteilung, sondern nur um ein Ermittlungsergebnis. Das läuft dann ähnlich wie bei den frühen Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch.
Gerade in so einem Fall kann man sich das Zivilverfahren ersparen und auf Wiedergutmachung hinarbeiten.

Hardwarekaeufer
2011-09-28, 11:14:42
Zu den Prepaid-Karten:
Mag sein dass ich da nicht auf dem neuesten Stand bin/war. Meine letzte hab ich 2000 gekauft und da musste man im Laden seinen Ausweis vorlegen von dem dann die Daten übernommen wurden.

Ansonsten rate ich dir zu der Anleitung
Posting 11
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=514266

Kriegste nen vollstreckbaren Titel und dann wird bei der Dame gepfändet. Nen Aufenthaltsort ermitteln die wohl ( arbeiten direkt mit Meldeämtern, Krankenkassen, Sozialbehörden etc zusammen )

deekey777
2011-09-28, 11:29:56
Zu den Prepaid-Karten:
Mag sein dass ich da nicht auf dem neuesten Stand bin/war. Meine letzte hab ich 2000 gekauft und da musste man im Laden seinen Ausweis vorlegen von dem dann die Daten übernommen wurden.

Ansonsten rate ich dir zu der Anleitung
Posting 11
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=514266

Kriegste nen vollstreckbaren Titel und dann wird bei der Dame gepfändet. Nen Aufenthaltsort ermitteln die wohl ( arbeiten direkt mit Meldeämtern, Krankenkassen, Sozialbehörden etc zusammen )
Sie ermitteln gar nichts.
Und was ist überhaupt die Anspruchsgrundlage für den Erlass eines MB?
Ist ja eine Kleinigkeiten, den Antrag auszufüllen. Aber hey, wenn so eine Betrügerin einen MB bekommt, wird sie gleich vor Angst erzittern und dem MB niemals widersprechen.

Du kannst einen offiziellen "Nachforschungsantrag" stellen, unter der vorgabe, es wäre nicht sicher ob das Geld angekommen sei. Diesen Auftrag stellst du an deine Bank, die diesen Auftrag dann an die Empfängerbank weitergibt. Das kostet ein bisschen was und dauert auch etwas, die Kosten hängen aber primär von der Empfängerbank ab. In aller Regel sinds aber nicht mehr als 20 Euro (die dann auch der Verkäufer zahlen müsste am Ende). Das wäre aber für mich erst der 2. Schritt.
Kosten, die man durch eine Strafanzeige vermeidet.
Ich würde einfach folgendes tun (so zum jetzigen Zeitpunkt interessiert die Polizei deine Anzeige eh nichts,.. noch ist es zivilrecht).
Seltsam:
Ich hab mal eine lustige SMS bekommen. Das Verfahren wurde eingestellt, da Privatdelikt, aber im Einstellungsbescheid stand die Adresse der Beschuldigten...
1. Stell einen Mahnbescheid an die dir bekannte Adresse aus. (warte aber noch einige Tage um sicherzugehen das er sich tatsächlich im Verzug befindet). Die Höhe des MB beinhaltet die Hauptforderung und die dir bis dahin entstandenen Zusatzkosten sofern diese vorhanden sind.
Seit wann genau werden MB von Privatpersonen ausgestellt?
Das trägst in dem Formular (ist selbsterklärend) ein. Das Formular kannst du dir runterladen bzw dies wird von jeder gut sortierten Schreibwarenhandlung geführt. Die Kosten für den MB sind überschaubar und betragen ca 20-30 Eur.
Diesen Antrag schickst du dann an das zuständige Amtsgericht, das dies für dich weiterleitet.
Halbwissen.
Erfolgt innerhalb der Widerspruchsfrist keine Reaktion erfolgt automatisch ein Vollstreckungsbescheid, wird diesem nicht widersprochen, hast du nach etwa 6 Wochen einen vollstreckbaren Titel, dem du dem zuständigen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung weitergeben kannst. Sämtliche Kosten werden dann vom Schuldner getragen.
Halbwissen.
Der Erlass eines VB muss beantragt werden.
Gegen einen VB gibt es nur den Rechtsbehelf in Form eines Einspruchs und nicht eines Widerspruchs.
Nimmt der Schuldner sein Widerspruchsrecht wahr, kommt es ohne weiteren Antrag zum schriftlichen Gerichtsverfahren, erfolgt keine Einigung, folgt das streitige Verfahren.
Gefährliches Halbwissen.
Bei einem Widerspruch muss der Übergang ins streitige Verfahren beantragt werden, beim Einspruch gegen VB geschieht dies von Amts wegen und der Anstragsteller wird aufgefordert, seinen Antrag innerhalb einer Frist zu begründen (also eine richtige Anspruchsbegründung wie bei einer Klage).
Für das alles brauchst du keinen Anwalt oder sonstwas, es sei denn der Streitwert liegt über 5000 EUR... dann müsstest du bei der mündlichen Verhandlung am Landgericht einen Anwalt benennen.
Die meisten scheitern schon mit dem Ausfüllen des Antrags auf Erlass eines MB.
Die Kosten bis dahin sind marginal und müssen von der Gegenseite getragen werden.
Aber es entstehen Kosten, oder?

Der Charme bei der sache ist: Werden die Bescheide vom Gericht zugestellt, hast du gegen die entsprechende Person einen Titel. Ohne wenn und aber.
Welche Bescheide? Nur der VB ist ein vollstreckungsfähiger Titel. Und wer sonst soll den MB bzw. VB zustellen, wenn kein Gericht?
Sollten diese Bescheide nicht zugestellt werden, weil die Adresse nicht stimmt, wird das Gericht entweder die korrekte Adresse feststellen, oder dir mitteilen das die Person nicht ermittelbar ist.
Falsch.
Ist der MB nicht zustellbar, wird man gleich aufgefordert, eine zustellfähige Adresse mitzuteilen, sonst wird der Antrag abgelehnt. Und man bleibt auf den Kosten sitzen.
Mit DIESEN amtlichen Informationen, sowie mit deinen Unterlagen kannst du dann bei der entsprechenden Staatsanwaltschaft oder der Polizei Anzeige wegen Betruges erstellen. Denn dann ist es nachvollziehbar, das du bewusst getäuscht wurdest, und hier Betrugsabsicht vorliegt. Ab hier läuft der Fall dann auch von selbst. (Wobei du auch hier am Ende zivilrechtlich deine Ansprüche geltend machen müsstest, wobei sie in solchen kleinen Fällen auch oft gleich im zuge des Strafverfahrens mitentschieden werden.
Das wäre imho der schnellste, kostengünstigste und effizienteste Weg.
Hlabwissen, Unsinn, Schwachsinn.

GSXR-1000
2011-09-28, 11:36:34
bluub- Volljurist....
Erklärst du uns dann bitte auch, welche "Straftat" du anzuzeigen gedenkst?
Du möchtest also somit behaupten, das die Staatsorgane kostenlosen ermittlungsdienst für adressen spiele, sobald ich nur berechtigt oder unberechtigt anzeige erstelle? Wenn ja, danke für die info, dann werde ich das zukünftig so nutzen.

deekey777
2011-09-28, 11:38:54
Erklärst du uns dann bitte auch, welche "Straftat" du anzuzeigen gedenkst?
Du möchtest also somit behaupten, das die Staatsorgane kostenlosen ermittlungsdienst für adressen spiele, sobald ich nur berechtigt oder unberechtigt anzeige erstelle? Wenn ja, danke für die info, dann werde ich das zukünftig so nutzen.
Seit wann muss ich mitteilen, welcher Straftatbestand erfüllt sein könnte?
Du hast wirklich null Ahnung, maßt dir aber viel Wissen an.

Schonmal von Anzeige gegen Unbekannt was gehört?

Jetzt mal ehrlich: Was ist deine Qualifikation eigentlich?

GSXR-1000
2011-09-28, 12:14:20
Seit wann muss ich mitteilen, welcher Straftatbestand erfüllt sein könnte?
Du hast wirklich null Ahnung, maßt dir aber viel Wissen an.

Schonmal von Anzeige gegen Unbekannt was gehört?

Jetzt mal ehrlich: Was ist deine Qualifikation eigentlich?
????????????
Du stellst eine Anzeige ohne Tatvorwurf? Goil... das probier ich heut nachmittag mal aus.
btw... nachdem du dich bereits beim thema gerichtliches Mahnverfahren relativ blossgestellt hast (antwort darauf spar ich mir, das ist mir ehlrich gesagt zu dämlich) nun auch noch in deinem Kernthema Herr "Volljurist" Auweh.
Egal... eod.

Urion
2011-09-28, 14:45:59
Straftat: Betrug

Geld wiederholen: Mahnbescheid per Gericht (kosten vorstrecken) mit evt. Verfahren hinterher (Ausgang seeeeeehr ungewiss) ausser der Darlehnsnehmer knickt ein und verplappert sich

also schmink dir die Kohle ab und lern was draus

wtf ;D

Stormtrooper
2011-09-28, 18:50:12
????????????
Du stellst eine Anzeige ohne Tatvorwurf? Goil... das probier ich heut nachmittag mal aus.

Ja das probier mal aus.
Nochmal für dich, eine Strafanzeige ist eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft/Polizei das irgendjemand möglichweise ein strafrechtlich relevanten Tatbestand begangen hat.

doublehead
2011-09-28, 20:17:40
Wenn die Dame schon straffällig geworden ist, wird man sicherlich dem Anzeigenden Glauben schenken. Von daher: Eine Anzeige schadet nicht, man kann es ja mal versuchen.

Dicker Igel
2011-09-29, 13:21:44
Eben, zumal er auch ned mit leeren Händen zur Bollerei geht. Er hat die Nummer, die SMS's und weiß wie die Olle aussieht. Vielleicht gibt es ähnliche Delikte und sogar Bilder von ihr ... Anzeigen sollte man sowas schon, aber man kann auch selber schauen, ob man was in Erfahrung bringt.

derpinguin
2011-09-29, 13:26:04
????????????
Du stellst eine Anzeige ohne Tatvorwurf? Goil... das probier ich heut nachmittag mal aus.
btw... nachdem du dich bereits beim thema gerichtliches Mahnverfahren relativ blossgestellt hast (antwort darauf spar ich mir, das ist mir ehlrich gesagt zu dämlich) nun auch noch in deinem Kernthema Herr "Volljurist" Auweh.
Egal... eod.
Er hat doch einen Tatvorwurf. Sie gibt geliehenes Geld nicht zurück. Seit wann muss der Anzeigende den genauen Paragraphen kennen?

Müller-Lüdenscheidt
2011-09-29, 14:20:09
Sie hat sich gemeldet und behauptet nun Sie sei im Ausland und würde wohl auf absehbare Zeit nicht wiederkommen. Und wenn würde ich das Geld irgendwann dann mal bekommen. Alles in einem Ton, als würde ich ihr Geld schulden. Nun frag ich mich ob das eine Ausrede ist mit dem Ausland, oder ob der Dame nun vielleicht etwas mulmig wird, da ich gesagt habe das ich Anzeige erstatten werde.
An der Telefonrechnung sieht man ja glaube nicht, ob derjenige im Ausland ist oder ? Beim Handy muss der doch da die Roaminggebühren zahlen und wie ist es beim Festnetz, wahrscheinlich genauso ? Sie benutzt immer noch die selbe Handy-Nummer.
Denn wenn die wirklich im Ausland ist, kann ich es doch vergessen, dann ist die ja wahrscheinlich gar nicht ausfindig zu machen.
Ich habe heute früh auch einem Anwalt telefonisch das Ganze mal so halbwegs geschildert und soll wenn ich wirklich will, nächste Woche mit allem was ich an Beweisen (was ausser den SMS und dem Zettel mit der falschen Adresse und Name, den sie zwar selber geschrieben hat, nichts weiter ist) habe vorbeikommen. Aber viel Hoffnung hat er mir auch nicht gemacht und auch gleich gesagt, wie man so leichtsinnig/blöd sein kann.
Und wenn die Prepaid-Karte nicht registriert ist, ich dachte eigentlich seit dem ganzen Terroristen-Zirkus müssten die das auch alle, wie soll man da an Namen/Anschrift oder an die selber rankommen. Das war eigentlich meine einzige Hoffnung die ausfindig zu machen. Wegen 400 Euro werden die ja keine Fangschaltung und dergleichen unternehmen und von noch mehr Leuten mir nur erzählen zu lassen wie blöde ich war, hab ich auch keine Lust.

Cubitus
2011-09-29, 14:25:55
Aber viel Hoffnung hat er mir auch nicht gemacht und auch gleich gesagt, wie man so leichtsinnig/blöd sein kann..

Wenn nichts mehr klappen sollte, ist es zwar bitter, dann aber unter Lehrgeld verbuchen und kein Kopf mehr machen.
Das passiert dir bestimmt nicht wieder;)

Was hat Sie denn jetzt zu dir gesagt damit du ihr das Geld gibst? Oder hat Sie nur gemeint, he haste mal 400 Euro?

kmf
2011-09-29, 14:34:58
Also mich hat noch keine quasi fremde Frau um 400€ gebeten, nur weil sie in einer Notlage wäre.

Ich frage mich, wie deppert man sein muss, einfach so viel Geld jemandem ohne irgendeine Sicherheit zu überlassen?

Selbst wenn du sie anzeigst, kriegst du keine müde Mark zurück. Das ganze Verfahren wird außerdem noch von dir vorfinanziert werden müssen, damit du am Ende irgendeinen Titel bekommst.

Schreibt die Kohle ab und ertränk bei einem Saufgelage deinen Ärger. Hast am Ende mehr davon.

Müller-Lüdenscheidt
2011-09-29, 14:37:06
Was hat Sie denn jetzt zu dir gesagt damit du ihr das Geld gibst? Oder hat Sie nur gemeint, he haste mal 400 Euro?

Also sie hat mir schlicht und einfach eine Geschichte erzählt die ich so auch in der Familie hatte.
Sie hatte noch ein kleines Kind dabei um das es sich drehte, so die sah nicht asozial oder so aus, nur eben ziemlich fertig und der Kleine strahlte und lachte wie ein Honigkuchenpferd. Und ich kam gerade von einer guten Freundin aus dem Krankenhaus und war nur happy das es der wieder gut geht , also schon nicht ganz zurechnungsfähig würde ich jetzt auch selber sagen. :redface:
Und da war mir das Geld und Fremde in dem Moment irgendwie kurz egal, wenn den Beiden das geholfen hätte und vorallem musste ich auch an die Person aus der eigenen Familie denken, was da fürn Drama war.
Deswegen hab ich auch gesagt, sie muss es nicht gleich morgen zurückzahlen, wenn die Adresse gestimmt hätte, wäre die ja nun nicht aus der Welt gewesen. Ich wusste das die Straße in der Stadt (Nachbarstadt) existiert als sie mir die aufgeschrieben hat und ist keine 15 km weg.

Cubitus
2011-09-29, 14:48:38
Also sie hat mir schlicht und einfach eine Geschichte erzählt die ich so auch in der Familie hatte.
Sie hatte noch ein kleines Kind dabei um das es sich drehte, so die sah nicht asozial oder so aus, nur eben ziemlich fertig und der Kleine strahlte und lachte wie ein Honigkuchenpferd. Und ich kam gerade von einer guten Freundin aus dem Krankenhaus und war nur happy das es der wieder gut geht , also schon nicht ganz zurechnungsfähig würde ich jetzt auch selber sagen. :redface:
Und da war mir das Geld und Fremde in dem Moment irgendwie kurz egal, wenn den Beiden das geholfen hätte und vorallem musste ich auch an die Person aus der eigenen Familie denken, was da fürn Drama war.
Deswegen hab ich auch gesagt, sie muss es nicht gleich morgen zurückzahlen, wenn die Adresse gestimmt hätte, wäre die ja nun nicht aus der Welt gewesen. Ich wusste das die Straße in der Stadt (Nachbarstadt) existiert als sie mir die aufgeschrieben hat und ist keine 15 km weg.

Es ist dumm gelaufen, fast Fremden gebe ich höchstens 20 Euro.
Aber wie gesagt vergiss es, hast wenigstens was dazugelernt.

und ertränk bei einem Saufgelage deinen Ärger. Hast am Ende mehr davon.

Der Vorschlag von Kmf ist auch gut. :D

Chemiker
2011-09-29, 14:51:35
Wenn sie nicht megageil aussah: Warum zum Teufel?
Nächstes Mal Ausweis zeigen lassen, wenn schon.

Dicker Igel
2011-09-29, 17:36:31
Ich glaube man braucht hier nicht mehr drauf herumzureiten - er wird schon wissen, dass er was falsch gemacht hat ;)


Der Vorschlag von Kmf ist auch gut. :D

+1

flagg@3D
2011-09-29, 18:53:42
Warum gehst nicht einfach zur Polizei und schilderst das ganze mal, die lassen schon schnell durchblicken ob eine Anzeige Sinn macht. Wenn es eine Masche war ist sie evtl. bekannt, wer weiß, fragen kostet nichts.

xcv
2011-09-29, 19:56:22
Warum gehst nicht einfach zur Polizei und schilderst das ganze mal, die lassen schon schnell durchblicken ob eine Anzeige Sinn macht. Wenn es eine Masche war ist sie evtl. bekannt, wer weiß, fragen kostet nichts.

Die wollen sich doch eh nur die Arbeit sparen und sagen, daß es nix bringt...
Wobei sie wohl Recht haben.