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3DNEWUSER
2011-10-19, 22:43:33
Hallo Leute,

mein Arbeitgeber hat mich gekündigt.
Ich habe in diesem Betrieb meine Ausbildung gemacht und wurde nach der Ausbildung übernommen.
Nun nach 5 Monaten die Kündigung.

Ich bekomme jetzt ALG1.
Was passiert im worst case ? sprich falls ich keinen Job finde und ALG1 erlischt.

Bilde ich trotz allem eine Wohngemeinschaft mit meinen Eltern, bei denen ich momentan Lebe ?

Oder bin ich durch die abgeschlossene Lehre da raus ?

mfg

G A S T
2011-10-20, 01:35:16
Hallo Leute,

mein Arbeitgeber hat mich gekündigt.
Ich habe in diesem Betrieb meine Ausbildung gemacht und wurde nach der Ausbildung übernommen.
Nun nach 5 Monaten die Kündigung.

Ich bekomme jetzt ALG1.
Was passiert im worst case ? sprich falls ich keinen Job finde und ALG1 erlischt.

Bilde ich trotz allem eine Wohngemeinschaft mit meinen Eltern, bei denen ich momentan Lebe ?

Oder bin ich durch die abgeschlossene Lehre da raus ?

mfg

ALG I - maximal 12 Monate, dann
ALG II - inklusive regelmäßige "Besuche" bei den fröhlichen Helfern vom Job-Center.

Selbstverfreilich bildest du mit deinen Eltern eine BG (Bedarfsgemeinschaft), d.h. wenn Eltern Kohle, dann hasse Pech...
Die beendete Ausbildung hat nichts mit deinen realen Wohn- und Lebensverhältnissen zu tun und ist damit irrelevant.

Bleibt also nur noch 'ne neue Ausbildung, irgend eine sonstige Arbeit oder die nächste Brücke (zum darunter campieren natürlich! Nicht zum runter springen...)!

Die Lektürehilfe hierzu; SGB II und III

Viel Spaß damit!

Dicker Igel
2011-10-20, 12:09:10
ALG I - maximal 12 Monate, dann
ALG II - inklusive regelmäßige "Besuche" bei den fröhlichen Helfern vom Job-Center.

Er muss auch als ALG1 Empfänger den "Pflichten" der Eingliederungsvereinbarung nachkommen. Dabei sollte man aber darauf achten, dass man zu keiner Arbeit im Niedriglohnsektor "gezwungen" wird.

Selbstverfreilich bildest du mit deinen Eltern eine BG (Bedarfsgemeinschaft), d.h. wenn Eltern Kohle, dann hasse Pech...
Die beendete Ausbildung hat nichts mit deinen realen Wohn- und Lebensverhältnissen zu tun und ist damit irrelevant.


Falls es zu ALGII kommt, sollte man ganz sicher gehen, ob eine BG oder eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Man sollte sich da auch vom Amt unabhängig Hilfestellung holen, weil das Amt diesbezüglich viel Mist verzapft. Die Bemessung wird anhand der letzten 12 Monate (in Arbeit) vorgenommen. Ich denke dass selbst sein ALG1 zZ je nach Bedarfsgemeinschaft durch Wohngeld odA aufgestockt wird.

Wurschtler
2011-10-20, 12:30:50
Vielleicht solltest du sicherheitshalber ausziehen.
Wenn du eine eigene Wohnung hast, dann gibts mit Sicherheit ALG2.
Die Miete zahlt dann der Staat und braucht dich nicht mehr zu interessieren.

mapel110
2011-10-20, 12:33:32
Vielleicht solltest du sicherheitshalber ausziehen.
Wenn du eine eigene Wohnung hast, dann gibts mit Sicherheit ALG2.
Die Miete zahlt dann der Staat und braucht dich nicht mehr zu interessieren.
und wenn er wieder Arbeit hat, hat er die Kosten der Miete. Auch kein guter Plan. Jedenfalls nicht zukunftsorientiert und auf den Job ausgerichtet.

Lyka
2011-10-20, 12:38:01
edenfalls nicht zukunftsorientiert und auf den Job ausgerichtet.

soll er jetzt für die nächsten Jahre arbeitlos bleiben? Das klingt irgendwie mit -_

Wurschtler
2011-10-20, 12:41:45
und wenn er wieder Arbeit hat, hat er die Kosten der Miete. Auch kein guter Plan. Jedenfalls nicht zukunftsorientiert und auf den Job ausgerichtet.

Das kommt drauf an, wie es am Arbeitsmarkt für den TS aussieht - das kann ich nicht beurteilen.
Wenn es scheiße aussieht, wäre ein Auszug vielleicht nicht schlecht, bevor es dann garkein ALG2 gibt.

Dicker Igel
2011-10-20, 13:55:12
[...] bevor es dann garkein ALG2 gibt.

Kommt dann auch drauf an wie alt er ist.

Franconian
2011-10-20, 13:58:13
Um ALG2 zu bekommen darfst du erstmal nicht bedürftig sein. Da gibts eine Grenze: Altersjahre x 150 € + 750 €. Angenommen du bist 20 Jahre bedeutet das 3750 €. Sollte dein Vermögen höher sein, hast du erstmal gar keinen Anspruch, und das wird warscheinlich neben der Wohnsituation das größte Problem sein, ein paar Tausend wird wohl jeder auf der Bank haben, vor allem nach Ausbildung und Arbeit, außer man hat was falsch gemacht....

G A S T
2011-10-20, 14:23:34
Er muss auch als ALG1 Empfänger den "Pflichten" der Eingliederungsvereinbarung nachkommen.

Schon. Aber das ist in der Realität noch harmlos.
Die richtig schöne Penetration gibt's erst mit ALG II.
Deswegen -> rechzeitig Arsch hochkriegen!

@ Wurschtler:
Saudumme Idee. Mag das Amt (zu Recht) gar nicht.
Ohne triftigen Grund, d. h. auf Arbeitsaufnahme gerichtet, wird es nichts mit dem Auszug.

Dicker Igel
2011-10-20, 15:00:59
Die richtig schöne Penetration gibt's erst mit ALG II.


Im Grunde ist es dasselbe. Nur wird er unter ALG 1 zu keiner sinnbefreiten Pflicht-Maßnahme verdonnert.

Geächteter
2011-10-20, 18:19:06
Im Grunde ist es dasselbe. Nur wird er unter ALG 1 zu keiner sinnbefreiten Pflicht-Maßnahme verdonnert.
Sinnbefreite Bewerbungstrainings gibt es auch im ALG 1.
Aber wenn 3DNEWUSER unter 25 Jahre ist, gibt es eh kein ALG 2. Es sei denn, seine Eltern verdienen sehr wenig oder sind auch bedürftig.
Wenn man das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann man abseits der Vermögenssituation der Eltern zuhause wohnen und reines ALG 2 ohne Miete beziehen. Kam selbst damals 18 Monate in den "Genuss" davon.
Manche Jobcenter könnten eine Haushaltsgemeinschaft unterstellen, aber dagegen kann man klagen oder auch ausziehen und eine eigene Wohnung beziehen.

Black-Scorpion
2011-10-20, 19:01:22
Er ist bei seinen Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft und keiner BG.
Eine BG besteht nur bei Minderjährigen mit Eltern und bei Volljährigen die verheiratet oder in einer Ehe ähnlichen Gemeinschaft wohnen.

Er soll sich von den Eltern bestätigen lassen das er sich an der Miete und den Haushaltskosten beteiligt.

Ausziehen ist ein dumme Idee. Vor allem wenn erst auszieht als er schon die Kündigung hatte. Ist er unter 25 kann ihn das Amt dazu verdonnern wieder zu den Eltern zu ziehen. Ausnahmen sind da nur anderer Wohnort oder die Platzsituation bei den Eltern gibt es nicht her.

3DNEWUSER
2011-10-21, 19:54:15
Hallo,

danke für die Antworten.
Ja, ich werde ca. 400€ ALG 1 bekommen. Und muss davon halt Versicherungen usw. zahlen.
Ein neue Job ist schon in Aussicht. Mir geht es nur um den Worst Case.

Ich meine ich wurde 3h vor meinem Urlaub betriebsbedingt entlassen.
Zwei Tage davor ein Auto gekauft und sämtlich Versicherungen bezahlt.
Eine Woche davor Handyvertrag gemacht.

Tjoar, so schnell kanns gehen.