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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 5870 Kaputt?


chakomo
2011-10-22, 19:48:46
Hi,
Habe bei E..y eine 5870 Verkauft.
Jetzt behauptet der Käufer sie wäre Defekt.
Meine Frage.
Was ist wen der Käufer die Karte Übertaktet und dadurch zerstört hat.
kann ich das nachweisen.
Gibt es ein Programm mit dem ich das Herausfinden kann?
mfg
chakomo

Reneeeeeee
2011-10-22, 19:49:53
Meines Wissens nach gibt es nichts um sowas auszulesen ^^

Dein Wort steht somit gegen seines.

Wenn du sie vorher getestet hast, und ordentlich verpackt, und auch in einem ordentlichen Karton ohne Kontakt zur Außenwand verpackt hast würde ich mir da keinen Kopf machen.

War noch Garantie drauf? Rechnung hat er ja bestimmt auch bekommen. 2 Jahre ist doch da mindestens Garantie glaube.

Nasenbaer
2011-10-22, 20:01:13
Könntest natürlich verlangen, dass er sie zurückschickt und du testest sie nochmal. Vielleicht is sie ja gar nicht kaputt und er behauptet es, damit er das Geld + die Karte hat, die er dann später wieder vertickt.

Als Tipp für die Zukunft:

In Anwesenheit eines Zeugen Testen und verpacken und ggf. Fotos von beidem machen, dann ist man vor Gericht, wenn es soweit kommen sollte, ziemlich sicher. Der Aufwand steigt dadurch natürlich aber erspart einem im Zeifel natürlich Probleme. Für derart teure Artikel vielleicht die beste Idee.

PatkIllA
2011-10-22, 20:13:49
Beim Privatverkauf kann man doch sowieso jegliche Gewährleistung ausschließen.

Nasenbaer
2011-10-22, 20:21:16
Beim Privatverkauf kann man doch sowieso jegliche Gewährleistung ausschließen.
Das hat damit nichts zu tun. Wenn du eine funktionierende Karte verkaaufst laut Beschreibung und dann aber einer defekte ankommt, dann ist der Kaufvertrag ungültig, weil nicht die beschriebenen Eigenschaften der Sache erfüllt sind.
Mit anderen Worten, der Käufer hat Anrecht auf sein Geld, wenn er nachweisen kann, dass die Ware tatsächlich defekt geliefert wurde. Wenn sie beim Transport Schaden nahm, dann muss der Versender bei versichteren Paketen haften.
Wobei ich mir allerdings nicht sicher bin ist wer die Beweislast trägt - Verkäufer oder Käufer.


-------
Das sind ausschließlich meine bescheidenen Kenntnisse über das Vertragsrecht und ich bin kein Anwalt. :D

Kurgan
2011-10-22, 20:21:35
Beim Privatverkauf kann man doch sowieso jegliche Gewährleistung ausschließen.
das greift nicht wenn die karte ankommt und erst gar nicht funktioniert.

edit: zu spät und nasenbaer war auch noch ausfürhlicher (richtig ist es auch noch) .... ich werd/bin halt alt

PatkIllA
2011-10-22, 20:31:44
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verkäufer mit Abschicken aus dem Schneider ist und sämtliche Beweislasten beim Käufer liegen.
Auch wenn der Artikel Mängel hat, die der Verkäufer nicht kennt gibt es kein Recht zu Nachbesserung oder Umtausch. Er muss nur bekannte Mängel angeben.

Kurgan
2011-10-22, 20:37:09
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verkäufer mit Abschicken aus dem Schneider ist und sämtliche Beweislasten beim Käufer liegen
das ist falsch, in dem moment wo arglist etc (ich verkaufe dir eine graka im forum, von der ich weiß das sie hin ist ;) ) einsetzt kommt man als verkäufer aus der sachmängelhaftung nicht raus. anders wiederum: ist das teil einen tag gelaufen, bis du raus ...

im vorliegenden fall könnte man entweder annehmen, der verkäufer hat seinen defekten gammel bei ebay vertickt (er haftet), oder der käufer hat beim einbau scheisse gebaut (verkäufer haftet nicht)

problem ist natürlich die beweislage ....

PatkIllA
2011-10-22, 20:50:09
Ich rede nicht von Arglist.

Kurgan
2011-10-22, 20:55:54
der verkäufer haftet aber auch für ihn unbekannte mängel. denn hier müsste er nachweisen das ihm der mangel nicht bekannt war. was schwierig sein dürfte ;)

PatkIllA
2011-10-22, 20:58:24
der verkäufer haftet aber auch für ihn unbekannte mängel.Nein
denn hier müsste er nachweisen das ihm der mangel nicht bekannt war. was schwierig sein dürfte ;)Nach Übergabe an den Verkäufer, was das beim Privatverkauf das Abschicken ist, ist man aus dem Schneider.
Man muss aber wirksam die Gewährleistung ausschließen.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
Ja! Grundsätzlich können Sie als privater Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken oder völlig ausschließen.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.

Kurgan
2011-10-22, 21:14:46
ebay kann schreiben was es will ;)

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
3.1 ....

PatkIllA
2011-10-22, 21:21:28
ebay kann schreiben was es will ;)

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
3.1 ....
Verkauft ein Unternehmer...
Ich gehe ganz stark davon aus, dass er nicht gewerblich verkauft hat.

Kurgan
2011-10-22, 21:46:02
Ich gehe ganz stark davon aus, dass er nicht gewerblich verkauft hat.
ich auch ... und alles lesen hilft gelegentlich ;)

Verkauft ein Unternehmer an einen Unternehmer oder ein Verbraucher an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich!


und AGB ist de rSatz "keine gewährleistung blabla, ebaystandard halt, schon nach 3-5 verwendungen .. das ist rechtlich komplett schluss mit gewähleistungsausschlüssen.

das ganze ist ein minenfeld und bei ebay-kleinkram von bestenfalls dreistelligen beträgen noch nicht einmal sooo wichtig ....


edit: vergssen, aber unter drei steht noch folgendes:;
Bis auf den Schadensersatzanspruch sind alle gesetzlichen Mängelansprüche verschuldensunabhängig. Das heißt der Verkäufer haftet auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung auch, wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat. Er haftet somit auch, wenn er den Mangel nicht kennt oder er die Sache eines Dritten weiterverkauft.

PatkIllA
2011-10-22, 21:50:14
Mir wäre neu, dass ein Privatverkäufer was mit AGB am Hut hat.
Ich kann dir noch dutzende Links zeigen, wonach ein Privatverkäufer die Ansprüche ausschließen kann. Das hab ich auch schon mehrfach bei heise und in der ct gelesen und außerdem steht es bei ebay selbst.
Ansonsten kenne ich es noch, dass man relativ schnell zu einem gewerblichen Verkäufer wird, nur weil man mal die Garage aufgeräumt hat und etwas mehr verkauft hat.

Nasenbaer
2011-10-22, 22:00:25
Natürlich kann man das als Privatverkäufer ausschließen aber nicht als allgemeine Klausel für eigene Verkäufer, weil sie dann als AGB angesehen werden kann. So ist es in dem Link von Kurgan gemeint.

Wie man es nun formulieren muss damit das einem nicht angedichtet werden kann, wird leider nicht erzählt.

PatkIllA
2011-10-22, 22:03:42
edit: vergssen, aber unter drei steht noch folgendes:;
Bis auf den Schadensersatzanspruch sind alle gesetzlichen Mängelansprüche verschuldensunabhängig. Das heißt der Verkäufer haftet auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung auch, wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat. Er haftet somit auch, wenn er den Mangel nicht kennt oder er die Sache eines Dritten weiterverkauft.Und im gleichen Absatz steht, dass man eben diese Haftung unter Umständen ausschließen kann.

Kurgan
2011-10-22, 22:06:17
Mir wäre neu, dass ein Privatverkäufer was mit AGB am Hut hat.
Ich kann dir noch dutzende Links zeigen, wonach ein Privatverkäufer die Ansprüche ausschließen kann. Das hab ich auch schon mehrfach bei heise und in der ct gelesen und außerdem steht es bei ebay selbst.
Ansonsten kenne ich es noch, dass man relativ schnell zu einem gewerblichen Verkäufer wird, nur weil man mal die Garage aufgeräumt hat und etwas mehr verkauft hat.


ich find auf die schnelle kein urteil zu, aber da gibts bereits einige. wenn du 20-30 positive verkäuferbewertungen bei ebay und jeweils die gewährleistung ausgeschlossen hast,wird dir die klausel vor dem kadi als agb ausgelegt und ist damit nichtig. solange nix passiert wurscht, aber wehe wenn ... :biggrin:

PatkIllA
2011-10-22, 22:08:16
ich find auf die schnelle kein urteil zu, aber da gibts bereits einige. wenn du 20-30 positive verkäuferbewertungen bei ebay und jeweils die gewährleistung ausgeschlossen hast,wird dir die klausel vor dem kadi als agb ausgelegt und ist damit nichtig. solange nix passiert wurscht, aber wehe wenn ... :biggrin:
link or it didn't happen ;)

Kurgan
2011-10-22, 22:08:39
Und im gleichen Absatz steht, dass man eben diese Haftung unter Umständen ausschließen kann.
begrenzen, nicht ausschliessen ;)

Gast³
2011-10-22, 22:20:35
Hi,
Habe bei E..y eine 5870 Verkauft.
Jetzt behauptet der Käufer sie wäre Defekt.
Meine Frage.
Was ist wen der Käufer die Karte Übertaktet und dadurch zerstört hat.
kann ich das nachweisen.
Gibt es ein Programm mit dem ich das Herausfinden kann?
mfg
chakomo
wenn du genau weißt das deine Karte in Ordnung war....
sagst du...."LMAA" zum Käufer und sagst....
...bei mir ging sie einwandfrei und du hast sie kaputtgespielt...
so einfach ist das ;)

Nasenbaer
2011-10-22, 23:04:36
@patkilla

http://www.rechtstipps.net/pub/307/ausschluss-gewaehrleistung-internetauktionen.html -> 2.b

Dort stehen Aktenzeichen vom OLG Hamm und BGH zu dieser Sache

Gastorass
2011-10-26, 13:20:28
ich mach das immer so...wenn mir was kaputt geht kauf ich das gleiche bei ebay neu und wenn ich das teil habe schicke ich mein defektes zurück und sag die ging nicht....hahahahaha!

chakomo
2011-10-26, 15:02:21
ich mach das immer so...wenn mir was kaputt geht kauf ich das gleiche bei ebay neu und wenn ich das teil habe schicke ich mein defektes zurück und sag die ging nicht....hahahahaha!

Ich Schreibe jetzt lieber nicht was ich von dir halte(S...G...A....h).
Bitte Startpost lesen .

Djudge
2011-10-26, 15:25:36
Das ist bei Egay schon Masche. Selbes Ding bei mir durchgezogen, dank Paypal hatte ich keine Chance. Übel war auch, dass ich die Auktion für einen Nachbarn anbot.
Der Einzige Trick der mir dazu einfällt, Karte unauffällig markieren und zurückfordern, danach alles fein geordnet dem Anwalt übergeben.

Sieh es als Lehrgeld und meide Ebay!

chakomo
2011-10-26, 15:41:24
@Djudge
Werde mir das für den nächsten Verkauf merken.

mfg

Nasenbaer
2011-10-26, 18:12:04
Jo das ist wirklich ne gute Idee. Oder man besorgt sich einfach mal so ne Aufkleber, die man nicht heile abgekommt und klebt die auf die Karte. Machen ja viele Händler auch so.

EDIT: Achso viel besser ist einfach die Seriennummer notieren und photographisch vor dem Versand festhalten.