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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versandkosten RMA


Knuddelbearli
2011-10-24, 11:46:24
Hi, wollte nur mal Fragen ob das normal ist das man bei einem Defekt nach 6 Monaten die Versandkosten selber zahlen muss? meine bisherigen Defekte waren immer bei Alternate und da hat sie immer Alternate übernommen. Sind da Ausland 12-15€ Versandkosten da ist es oft schon fraglich ob es sich überhaupt noch lohnt ...


geht in dem Fall um eine 5870 also lohnt es sich noch bei ner 5770 vermutlich schon nicht mehr ...

Philipus II
2011-10-24, 11:48:04
Ist nicht ungewöhnlich.

LovesuckZ
2011-10-24, 11:48:55
Natürlich musst die Versandkosten bezahlen. Gibt vom Gesetz keine Regelung, dass bei einer Reparatur die Versandkosten der jenige übernehmen muss, der reparariert.

Knuddelbearli
2011-10-24, 11:55:39
hmm mal wieder ein Grund für Alternate ( bei Grafikkarten habe ich die letzten Jahre kein Glück gehabt alleine dieses Jahr sind 2 kaputt gegangen ... )

Ric
2011-10-24, 17:22:37
Natürlich musst die Versandkosten bezahlen. Gibt vom Gesetz keine Regelung, dass bei einer Reparatur die Versandkosten der jenige übernehmen muss, der reparariert.


Doch, bei Gewährleistung gibt es eine eindeutige Regelung:

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Philipus II
2011-10-24, 17:25:08
Der Vk erkennt keinen Gewährleistungsfall an, sondern bietet an, auf Kulanz die Garantie abzuwickeln. Der Aufwand, den Gewährleistungsfall nachzuweisen, ist nach 6 Monaten oft beachtlich.

Walkman
2011-10-24, 21:26:31
Da es ins Auslands geht, gilt das deutsche Recht da wohl sowieso nicht.

Knuddelbearli
2011-10-24, 22:10:04
naja geht von aut nach ger, außerdem sind die Onlinehandelsgesetze meistens eh nur Umsetzungen von den EU Vorgaben