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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mitgeschnittene musik von einem i-net sender mix auf eigener site veröfentlichen?


piker
2011-10-30, 15:21:11
hallo und schönen sonntag nachmittag allen.

würde mich mal interessieren, ob man sich da strafbar machen würde?

also sagen wir mal eine h housemusic von sender xy mitschneiden und dann auf eigenem webspace hochladen.

die betonung liegt hier auf quer durch den garten unbekannte keller djs oder what ever.

ich suche nämlich ein housestück, bei dem ich in einem vocal teil die perle beim singen einfach nicht verstehen kann. aber das hört sich so geil an....

ist das dann sozusagen noch "eigenbedarf"...mal rein hypothetisch gefragt?

thx

piker
2011-10-30, 16:23:43
ja nicht so schüchtern bitte..:wink:

es geht vermutlich um irgendeinen nobody, der wie ich einfach mal ein stück selber "zaubert" auf seinem musicmaker proggi aus der computerbild *haha*


also mal ganz salopp, woher soll ich das so genau wissen, bei welchem stück ein "offizeller" zu gange war, oder bei etwa 2:56 min eines 1h mixes der sohn meines nachbarn? ;D

sei laut
2011-10-30, 17:06:10
ja nicht so schüchtern bitte..:wink:
Wenns so brennt, ruf deinen Anwalt an.
Die Materie ist doch nicht ganz so einfach, woher sollen wir wissen, was für ein Stück du nutzen willst und welche Rechte auf diesem Musikstück haften?

Da musst du schon selbst nachfragen, entweder beim Sender oder beim Produzent.

Wenn dus nicht "so genau weißt", lass die Finger von. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch wenns nur eine Geldstrafe wäre.

piker
2011-10-30, 17:11:26
Wenns so brennt, ruf deinen Anwalt an.
Die Materie ist doch nicht ganz so einfach, woher sollen wir wissen, was für ein Stück du nutzen willst und welche Rechte auf diesem Musikstück haften?

Da musst du schon selbst nachfragen, entweder beim Sender oder beim Produzent.

Wenn dus nicht "so genau weißt", lass die Finger von. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch wenns nur eine Geldstrafe wäre.


naja, ist ja nicht so, als ob hier im 3Dcenter kein anwalt wäre o. einer der es bald sein wird u.sich genau auf urheberrechte und deren verletzungen spezialisiert :wink:

und eben...weil das garnicht so einfach ist..genau deshalb meine absolut rein hypothetische frage.

aber dank dir trotzdem!

Black-Scorpion
2011-10-30, 17:13:48
Kurz und knapp nein. Irgendwer hat Rechte an der Musik und das bist du mit Sicherheit nicht.

piker
2011-10-30, 17:35:46
Kurz und knapp nein. Irgendwer hat Rechte an der Musik und das bist du mit Sicherheit nicht.


sekunde....wenn der sohn vom meinem nachbarn irgendetwas musik, also selbst gemachte beats und etwas gesang viell. zusammenschniepselt... hat dieser dann automatisch rechte daran? also automatsch, ohne das irgendwo eintragen zu lassen?

von irgeneiner beweismöglichkeit, dass wenn ich etwas konvertiere, einige beats von mir selber druntermische und das das über einen anonymen acc bei face über einen proxy hochlade, mal ganz abgesehn.... (oder sonst i-wie aus dem i-net cafe oder what ever)


also die intention der frage dürfte klar sein, und wenn jemand meint, dass das nicht in die lounge gehört, dann soll es bitte ein mod in den bereich wirtschaft verschieben.

wenn ich jura studieren würde, ich glaube in dem bereich

online-urheberrecht würde ich promovieren :biggrin:

Black-Scorpion
2011-10-30, 17:58:35
Natürlich hat er die Rechte daran. Er ist der Urheber.
Dein anderes Beispiel ist schlicht und einfach Illegal. Da du dabei nur etwas von dir zu einem anderen Werk dazu mischen willst und das dann auch noch verbreiten willst.
Alles was nicht dir ist und wo du keine Rechte hast ist verboten. Ganz egal was du dir da noch für Beispiele ausdenken willst.

Es gibt Seiten wo es freie Musikstücke gibt. Aber selbst da ist auch nur die Nutzung frei. Denn auch diese Stücke unterstehen dem Urheberrecht.

sei laut
2011-10-30, 18:06:21
online-urheberrecht würde ich promovieren :biggrin:
Dann les dich einfach ein:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
§7 trifft auch auf den Sohnemanns des Nachbarn zu. Wenn §23 und §24 nicht greift.

piker
2011-10-30, 18:47:22
Dann les dich einfach ein:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
§7 trifft auch auf den Sohnemanns des Nachbarn zu. Wenn §23 und §24 nicht greift.


gut, soweit das deutsche gesetz. ist durchaus leicht verständlich, da ja auch herzlich wenig text :wink:

gesetzt den fall, dass ich den urheber ermitteln möchte, dieser aber zum zeitpunkt der anfertigung seines werkes so unter drogen stand, dass er sein eigenes zeug überhaupt nicht wiedererkennen würde, was dann? (eben weil eine sequenz mal so und mal so abgemixt wurde)


und was, wenn der "verfälscher" z.b. aus liechtenstein kommt, oder gar von den britischen jungfern-inseln..? und ihn das deutsche recht so viel schert, wie mich die meinung von irgendwelchen paragraphenhengsten oder schablonenschiebern, ;D

MartinB
2011-10-30, 18:51:57
Es gibt eine UN Richtlinie die das ebenfalls regelt, welche dann wohl auch in jedem Mitgliedsstaat umgesetzt. Natürlich gilt das deutsche Urheberrecht nicht im Ausland, aber die haben ja ebenfalls sehr ähnliche Gesetze.


//edit
Artikel 27, Absatz 2
http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html


Strafbar machst du dich jedoch nicht, du verletzt das Urheberrecht. Du zahlst am Ende ja auch keine Strafe, sondern Schadensersatz.

Geldmann3
2011-10-30, 20:06:22
Rechtlich gesehen: Nein
Nur wenn du die schriftliche Erlaubnis des Urhebers und gegebenenfalls die des Rechteverwerters hast bist du auf der sicheren Seite.