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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieder ALG1 nach Abbruch der Fachoberschule?


Gast
2011-11-02, 11:54:46
Hi,

habe ne kurze Frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Ich habe nach Ende meiner Berufsausbildung 2010 ein Jahr lang als Facharbeiter gearbeitet. Dann wurde im Sommer 2011 mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, ich bekam ALG1.

Nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit habe ich dann die einjährige Fachoberschule (zur Erlangung der Fachhochschulreife) begonnen. Dafür bekomme ich Bafög.

Würde ich die Schule nun abbrechen bzw. würde die mich rausschmeißen, bekomme ich dann weiter ALG1 oder ALG2 weil das eine Jahr Arbeit dann nicht mehr angerechnet wird?

Danke schonmal.

Acid-Beatz
2011-11-04, 21:12:25
Ich weiß zwar nicht, ob dir das weiterhilft aber wenn du älter als 18 bist und (noch) eine Schule besuchst, dann wird dir das auch auf die Rentenzeit angerechnet ... von daher, frag doch mal bei den Banausen im Arbeitsamt nach oder jemanden in deiner Schule ;)


Greez

Captian Sheridan
2011-11-05, 15:24:17
Hi,

habe ne kurze Frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Ich habe nach Ende meiner Berufsausbildung 2010 ein Jahr lang als Facharbeiter gearbeitet. Dann wurde im Sommer 2011 mein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, ich bekam ALG1.

Nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit habe ich dann die einjährige Fachoberschule (zur Erlangung der Fachhochschulreife) begonnen. Dafür bekomme ich Bafög.

Danke schonmal.

Interessant sind für Dich SGB III § 123/124

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__123.html

§ 123 Anwartschaftszeit
(1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__124.html

§ 124 Rahmenfrist
(1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In deinem Falle:

November 2011-November 2009 = Rahmenfrist

Sommer 2010 - Sommer 2011 =Versicherungspflichtverhältnis (eingezahlt)

Ich würde sagen ja, Arbeitslosenberatung oder Amt fragen
ist noch besser.

Da Du 2 Monate ALG I bezogen hast, sollten Dir noch 4 Monate zustehen.

Da der Armutsgewöhnungszuschlag seit Anfang des Jahres weggefallen ist,
kommt dann ALG II.

Beim Amt die Auskunft schriftlich und an besten vom Vorgesetzten des SB geben lassen. (Die beim Amt haben nicht immer Ahnung.)



Würde ich die Schule nun abbrechen bzw. würde die mich rausschmeißen, bekomme ich dann weiter ALG1 oder ALG2 weil das eine Jahr Arbeit dann nicht mehr angerechnet wird?


Vielleicht wird Dir aus dem Punkt ein Strick gedreht, Ermessensentscheidung des SB.


Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung und ich kann mich auch irren.:frown: