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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEMA und Beweislast


Avalox
2011-11-08, 16:20:08
Ein sehr interessanter Fall aus der Welt der GEMA.

Für eine Veranstaltung, bei welcher ausschließlich und bewusst Musik mit einer Creative Commons Lizenz gespielt wurde, verlangte die GEMA im Nachgang scheinbar ein Entgelt. Letztendlich lief es denn darauf hinaus, dass der Veranstalter der GEMA nachweisen sollte (Trackliste inkl. vollen (Real) Namen des Rechteinhabers), dass er nur GEMA freie Musik gespielt hat. Da der Aufwand für dieses riesig gewesen wäre (Auflösung des echten Künstlernamens pro Track) zahlte der Veranstalter dann doch der GEMA.

http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/?p=30917

robbitop
2011-11-08, 16:25:39
W00t? Gilt man nicht in Dt. so lange als unschuldig, eh das Gegenteil bewiesen wurde? Hätte die Beweislast nicht umgekehrt sein müssen?

GBWolf
2011-11-08, 16:25:40
Les es mir nicht durch, aber deine kurze Zusammenfassung hört sich krank an, das bedeutet ja das Veranstalter immer beweisen müssen, dass Sie keine Gema Gebühr hinterzogen haben statt das die Unschuldsvermutung gilt und die Gema den Verstoß beweisen muss wie es eigentlich korrekt wäre O_o

derpinguin
2011-11-08, 16:27:21
Die stellen sich aber auch an wie die Trottel. Wozu brauchen die denn die Realnamen, wenn sie Künstlername und Titel haben?

PacmanX100
2011-11-08, 16:34:21
Dann haben die Veranstalter leider Mist gebaut. Ist doch VÖLLIG EGAL was die GEMA möchte, so lang es nicht über Gerichte EINGEFORDERT wurde.

Heißt, sie hätten nicht zählen "dürfen", so lang die Zahlbarkeit geklärt ist und natürlich hätte DIE GEMA dies feststellen lassen müssen - nicht der Veranstalter.
Anders: So lange weigern, bis was offizielles kommt. Vorher können die ALLES erzählen.

looking glass
2011-11-08, 16:43:44
Tja, das dumme ist, das die "Gemavermutung" (also alles ist GEMA, beweis mich falsch) eben nicht einfach so entstand, sondern von Gerichten mehrfach erst in den Adelsstand erhoben wurde, deshalb haben wir ja diese Unsäglichkeit das die GEMA so das Maul aufreissen kann.

Spasstiger
2011-11-08, 17:02:36
Ich hab mal Jemanden gekannt, der in mehreren Bands spielt und bei einem seiner Konzert sollte der Veranstalter auch nachträglich GEMA-Gebühren entrichten, obwohl die Band gar nicht von der GEMA vertreten wird.

kevsti
2011-11-08, 17:09:26
Das ist denke ich sowieso das größte Problem... Man weiß nie wer von der GEMA vertreten wird und wer nicht... ich nehme mal an das so gut wie alte bekannten Künstler es sind, aber so genau weiß ich es nicht. Aber es gibt sicherlich genug indie Bands die es nicht sind.
Etwas Transparenz wäre da wünschenswert...

Black-Scorpion
2011-11-08, 18:05:34
W00t? Gilt man nicht in Dt. so lange als unschuldig, eh das Gegenteil bewiesen wurde? Hätte die Beweislast nicht umgekehrt sein müssen?
Aber nicht bei Lobbyistenverbänden und deren Vertretern. Halt, die nennen sich ganz unschuldig Politiker. Die sind dafür verantwortlich das bald jeder bei irgendeinem Obskuren Verband der Privatwirtschaft seine Unschuld beweisen muss. Wo kämen wir denn hin wenn es andersherum wäre.

xxMuahdibxx
2011-11-08, 18:50:04
Jaja mit Halbwissen wieder Leute erschlagen ...

http://www.lautstrom.de/services/gemabeikonzerten.html

Speziell die Passage ist dann wichtig :

Konzert mit gemafreier Musik
Wenn bei einer Veranstaltung aussschließlich gemafreie Musik eingesetzt wird, müssen keine GEMA-Gebühren bezahlt werden.
Die GEMA verlangt aber eine Anmeldung der Veranstaltung und als Beweis eine Auflistung der gespielten Titel mit Texter und Komponist.
Solbald auch nun ein Titel gemapflichtig war, fallen die kompletten Gebühren an!
Bands können gemafreie Musikprogramme auch im Voraus als gesammtes Program schriftlich befreien lassen.


Speziell also wer Musik macht oder andere damit unterhällt sollte sich halt vorher mit der GEMA befassen und nicht danach in dem Problem stecken doch zahlen
zu müssen .

Matrix316
2011-11-08, 18:50:39
Diese scheiß Gema gehört sowieso abgeschafft. Die Kassieren ab und die Musiker werden mit 1 Euro Beträgen bei CD Verkäufen abgespeist...

#44
2011-11-08, 18:57:29
W00t? Gilt man nicht in Dt. so lange als unschuldig, eh das Gegenteil bewiesen wurde? Hätte die Beweislast nicht umgekehrt sein müssen? Vor Gericht - ja.

Jaja mit Halbwissen wieder Leute erschlagen ...
...
Speziell also wer Musik macht oder andere damit unterhällt sollte sich halt vorher mit der GEMA befassen und nicht danach in dem Problem stecken doch zahlen zu müssen .
Das mag in der Praxis so sein, aber man muss es deshalb noch lange nicht für richtig oder gar gerecht befinden...

xxMuahdibxx
2011-11-08, 18:59:26
Diese scheiß Gema gehört sowieso abgeschafft. Die Kassieren ab und die Musiker werden mit 1 Euro Beträgen bei CD Verkäufen abgespeist...

Und was hat die Gema mit dem Musiker zu tun wenn sie das Geld fürs LABEL eintreibt ? Und das LABEL dem Musiker so nen Hungerlohn gibt ?

Black-Scorpion
2011-11-08, 19:01:04
Die GEMA verlangt aber eine Anmeldung der Veranstaltung und als Beweis eine Auflistung der gespielten Titel mit Texter und Komponist.
Seit wann hat eine Private Bude das Recht was zu fordern? Die können höflich um Erlaubnis fragen ob sie Auskunft bekommen. Fordern kann die Bude gar nichts. Und wer gibt denen das Recht das ich meine Unschuld beweisen muss. Das ist eine Beschissene Verbandsklitsche und hat wenn schon zu beweisen. das ihre Ansprüche berechtigt sind. Die wollen was von einem und ich kenne keinen der was von dem Verein will.

Spasstiger
2011-11-08, 19:02:32
Das sagt übrigens der Gesetzestext:
§ 13b Pflichten des Veranstalters
(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.
(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Dies gilt nicht für die Wiedergabe eines Werkes mittels Tonträger, für Wiedergaben von Funksendungen eines Werkes und für Veranstaltungen, auf denen in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden.
(3) Soweit für die Verteilung von Einnahmen aus der Wahrnehmung von Rechten zur Wiedergabe von Funksendungen Auskünfte der Sendeunternehmen erforderlich sind, die die Funksendungen veranstaltet haben, sind diese Sendeunternehmen verpflichtet, der Verwertungsgesellschaft die Auskünfte gegen Erstattung der Unkosten zu erteilen.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__13b.html

Sprich, wenn Jemand ein Konzert mit GEMA-freier Musik veranstaltet, ist er gesetzlich nicht dazu verpflichtet, dies bei der GEMA anzumelden oder zu belegen.
Ich verstehe gar nicht, wie auf Basis dieses Gesetzes die GEMA-Vermutung entstehen konnte.

#44
2011-11-08, 19:09:19
Sprich, wenn Jemand ein Konzert mit GEMA-freier Musik veranstaltet, ist er gesetzlich nicht dazu verpflichtet, dies bei der GEMA anzumelden oder zu belegen.
Ich verstehe gar nicht, wie auf Basis dieses Gesetzes die GEMA-Vermutung entstehen konnte.
Ich denke eher, dass bei den meisten Konzerten (in der Regel; siehe Gesetztestext) geschützte Werke aufgeführt werden...

Zumindest lässt sich die Formulierung beliebig auslegen.

Spasstiger
2011-11-08, 19:12:26
Stimmt, so könnten die einen dranbekommen. Aber man ist keinesfalls gesetzlich verpflichtet, die Veranstaltung vorher anzumelden. Es erspart einem nur bürokratischen Hickhack im Nachhinein.

xxMuahdibxx
2011-11-08, 19:23:18
Jup den Bürokratischen Hickhack der heist bitte machen sie eine Liste mit

Titel ... Interpret ... Songwriter u.s.w.

Spasstiger
2011-11-08, 19:29:32
Der Hickhack ist eher, dass dir eine Rechnung inkl. Strafzahlung ins Haus flattert, wenn du eine Veranstaltung mit ausschließlich GEMA-freier Musik nicht vorher angemeldet hast, weil sich die GEMA ja auf die tolle GEMA-Vermutung stützen kann. Auch wenn die rein dem Gesetzestext nach auf wackeligen Beinen steht. Und wenn man nicht zahlt, gehts bis vor Gericht, auch wenn man unschuldig ist.

Jedenfalls kann man sich entscheiden, ob man vorher anmeldet, dass man ausschließlich GEMA-freie Musik aufführt, oder ob man darauf spekuliert, dass die Veranstaltung der GEMA nicht bekannt wird bzw. diese als nicht verfolgungswürdig erachtet wird. Beide Entscheidungen sind völlig legal.
Die GEMA lügt, wenn sie behauptet, dass man bei GEMA-freier Musik zu einer Anmeldung im Voraus verpflichtet wäre.

Coda
2011-11-08, 19:38:12
Ich würd damit bis zum BVerfG ziehen.

3dzocker
2011-11-08, 20:09:37
So wie es ausschaut war die GEMA-Vermutung schon vorm BVerfG:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg132-00.html

Und das hat die Rechtmäßigkeit, wenn ich den Link richtig verstehe, bestätigt.

Also nicht die GEMA muss beweisen, dass Titel GEMA-pflichtig sind, sondern "DU" musst beweisen, dass die Titel nicht-GEMA-pflichtig sind.

Verkehrte Welt.

tschau

Spasstiger
2011-11-08, 20:22:24
So wie es ausschaut war die GEMA-Vermutung schon vorm BVerfG:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg132-00.html

Und das hat die Rechtmäßigkeit, wenn ich den Link richtig verstehe, bestätigt.

Also nicht die GEMA muss beweisen, dass Titel GEMA-pflichtig sind, sondern "DU" musst beweisen, dass die Titel nicht-GEMA-pflichtig sind.

Verkehrte Welt.

tschau
Wobei in diesem Präzedenzfall ein Teil der Werke tatsächlich von der GEMA vertreten wurden. Und in diesem Fall ist die Gesetzeslage eindeutig, es besteht eine Nachweispflicht.
Für Veranstaltungen mit ausschließlich GEMA-freien Werken, wird der Gesetzestext aber schon schwammig, siehe meinen Quote oben.

KinGGoliAth
2011-11-08, 20:44:23
ach die gema mal wieder. die netten leute, wegen denen es auf weihnachtsmärkten keine weihnachtsmusik mehr gibt, man von deutschland aus haufenweise songs auf youtube nicht mehr aufrufen kann (sogar auf dem offiziellen channel des künstlers!) und kindergartengruppen kriminalisiert werden...

den blutsauger-verein muss man mit dem glühenden eisen ausbrennen.

Fusion_Power
2011-11-10, 23:41:48
Ja, mein Vater ist musiker aber auch seine Band muss GEMA Gebüren zahlen...irgend wie müssen ALLE zahlen, aber wer profitiert denn nun? Irgend wer muss ja das Geld bekommen. Gibts irgendwo detaillierte Aufschlüsselungen dazu?
Ich kenn jedenfalls niemanden der Geld von der GEMA bekommen würde aber viele die zahlen müssen. ^^

KinGGoliAth
2011-11-10, 23:44:42
Ja, mein Vater ist musiker aber auch seine Band muss GEMA Gebüren zahlen...irgend wie müssen ALLE zahlen, aber wer profitiert denn nun? Irgend wer muss ja das Geld bekommen. Gibts irgendwo detaillierte Aufschlüsselungen dazu?
Ich kenn jedenfalls niemanden der Geld von der GEMA bekommen würde aber viele die zahlen müssen. ^^

das ist alles selbstzweck, ein großer teil wird natürlich für den verwaltungsapparat gebraucht, kleine künstler sehen davon selbstverständlich prinzipiell gar nix und soweit ich weiß ist die genaue verteilung der gelder (nur an die major labels denke ich mal) ohnehin geheim.

evil_overlord
2011-11-11, 07:56:51
Diese scheiß Gema gehört sowieso abgeschafft. Die Kassieren ab und die Musiker werden mit Beträgen im Cent-Bereich bei CD Verkäufen abgespeist...
There, fixed it. Die meisten Musiker könnten froh sein, wenn sie pro verkaufter CD einen Euro bekommen würden, AFAIK sind Beträge im zweistelligen Cent-Bereich pro verkauftem Album die Regel.
Das liegt aber, wie schon erwähnt, an den Labels, nicht an der GEMA.

ein großer teil wird natürlich für den verwaltungsapparat gebraucht, kleine künstler sehen davon selbstverständlich prinzipiell gar nix und soweit ich weiß ist die genaue verteilung der gelder (nur an die major labels denke ich mal) ohnehin geheim.
AFAIK ist zumindest bekannt, daß Komponisten von sogenannter E-Musik (das E steht für "ernsthaft") dabei signifikant besser gestellt sind als jemand, der "Unterhaltungsmusik" macht.
Die Idee dahinter ist wohl, daß jemand, der U-Musik macht, damit ja gut genug verdienen kann, wenn er was taugt, wohingegen E-Musik von vornerein "eh keiner hören will", was natürlich besondere finanzielle Unterstützung (siehe staatlich subventionierte Opernkarten etc.) nötig macht... :freak:

Matrix316
2011-11-11, 09:20:46
Und was hat die Gema mit dem Musiker zu tun wenn sie das Geld fürs LABEL eintreibt ? Und das LABEL dem Musiker so nen Hungerlohn gibt ?
Wieso nur LABEL?


http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind.

GEMA ist für ALLE da - die Mitglieder sind.

Also soll sie auch gefälligst ALLEN das Geld geben.

Das ist ja lustig:

-Auch Urheber, die Interpreten ihrer eigenen Werke sind, müssen – sofern sie selbst als Veranstalter auftreten – die Veranstaltungsgebühren an die GEMA abführen. Bei mehr als 80 % eigenem Repertoire können sie mit der so genannten Nettoeinzelverrechnung (auch: Direktverrechnung) diese Beträge zurückerwarten – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Dies allerdings nur, wenn sämtliche Urheber einer Veranstaltung erfasst sind, was zum Beispiel bei Festivals und für Vorgruppen nicht vorgesehen ist.

-Ein Urheber muss, wenn er seine eigene Musik auf seiner Website zum Herunterladen anbieten möchte, GEMA-Vergütungen bezahlen und hierfür einen Meldebogen ausfüllen, obwohl die Tantiemen später ohnehin zu ihm zurückgeführt werden. Dies ist etwa bei den US-amerikanischen Urheberrechtsgesellschaften ASCAP und BMI anders.

:ulol:

Avalox
2011-11-11, 09:42:53
Das ist ja lustig:



Das ist ja ein hartes Regime.

Das lässt sich ja wahrscheinlich auch noch mit oberen kombinieren.

Insofern, dass ein Künstler der eigene Musik spielt und nicht GEMA organisiert ist, sich vor der Veranstaltung mit einer Selbstanzeige bei der GEMA mit Nennung seiner gespielten Tracks und seinem vollen Realnamen erstmal bei der GEMA selbst anzeigt.

deekey777
2011-11-11, 12:08:55
Das sagt übrigens der Gesetzestext:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__13b.html

Sprich, wenn Jemand ein Konzert mit GEMA-freier Musik veranstaltet, ist er gesetzlich nicht dazu verpflichtet, dies bei der GEMA anzumelden oder zu belegen.
Ich verstehe gar nicht, wie auf Basis dieses Gesetzes die GEMA-Vermutung entstehen konnte.
Aus dem Wiki-Artikel (letzte Fußnote):
§ 13c Vermutung der Sachbefugnis, Außenseiter bei Kabelweitersendung

(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.
(2) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach §§ 27, 54 Abs. 1, § 54c Abs. 1, § 77 Abs. 2, § 85 Abs. 4, § 94 Abs. 4 oder § 137l Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt. Sind mehr als eine Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt, so gilt die Vermutung nur, wenn der Anspruch von allen berechtigten Verwertungsgesellschaften gemeinsam geltend gemacht wird. Soweit die Verwertungsgesellschaft Zahlungen auch für die Berechtigten erhält, deren Rechte sie nicht wahrnimmt, hat sie den zur Zahlung Verpflichteten von den Vergütungsansprüchen dieser Berechtigten freizustellen.
...
Oder auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA#Aus_Sicht_der_Verbraucher
Bei der öffentlichen Nutzung von Unterhaltungs- und Tanzmusik geht die GEMA grundsätzlich solange von einer lizenzpflichtigen Verwendung von Stücken aus dem GEMA-Repertoire aus, bis der Nutzer der Musikstücke per ausgefülltem Musikfolgebogen die Nichtmitgliedschaft der Urheber in der GEMA oder die Gemeinfreiheit der Werke belegt. Die GEMA praktiziert damit eine viel diskutierte Umkehr der Beweislast; diese ist jedoch vom Gesetzgeber bestätigt und legitimiert

W00t? Gilt man nicht in Dt. so lange als unschuldig, eh das Gegenteil bewiesen wurde? Hätte die Beweislast nicht umgekehrt sein müssen?
Les es mir nicht durch, aber deine kurze Zusammenfassung hört sich krank an, das bedeutet ja das Veranstalter immer beweisen müssen, dass Sie keine Gema Gebühr hinterzogen haben statt das die Unschuldsvermutung gilt und die Gema den Verstoß beweisen muss wie es eigentlich korrekt wäre O_o
Beweislast(umkehr) ist das richtige Wort.

Jetzt mal ehrlich: Welchen Ruf hat die GEMA?
Und sie wird diesem Ruf gerecht.

Matrix316
2011-11-11, 12:59:47
Ich frage mich eh, wozu es sowas wie die GEMA überhaupt gibt. Das Urheberrecht heißt ja nicht umsonst so. Urheber ist erstmal der Künstler und kein anderer. Dann kommt vielleicht noch das Label. Aber sowas wie die GEMA hat eigentlich überhaupt keine Daseinsberechtigung.

Oder warum sollte ein Künstler Geld dafür bekommen, wenn jemand eine CD von ihm öffentlich abspielt?

Warum sollte der Künstler Geld dafür bezahlen, dass er seine eigene Musik öffentlich spielt?

Warum sollte die GEMA es interessieren, ob jemand Musik spielt, die garnicht über an die Gema gebunden ist quasi?

Fusion_Power
2011-11-11, 15:16:28
Und schon könnten sich die Parteien für die nächste Bundestagswahl sehr beliebt machen, wenn sie versprechen ,die GEMA mal ordentlich durch zu spülen und zu entrümpeln. :) Genug Interesse für sowas dürfte ja da sein, ich zähle zwar vor allem auf die Piratenpartei aber auch die Anderen könnten da mitmachen, Politiker haben ja nix von der GEMA, sofern sie nicht selber künstlerisch tätig sind. :D

N0rG
2011-11-11, 19:03:59
Politiker haben ja nix von der GEMA, sofern sie nicht selber künstlerisch tätig sind. :D

Die werden bestimmt "Irgendwas" davon haben...

looking glass
2011-11-11, 19:15:51
Aufsichtsratposten o.ä., Beraterverträge, Vortragsbudgetierungen jenseits von uber, ach da gibt es einiges was geht.

Wodde
2011-11-13, 00:51:04
http://www.youtube.com/watch?v=jiOTKjXZaYI


:biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin:

Avalox
2012-05-31, 21:56:13
interessantes Video

DJ Meeting vom 23. Mai in Dortmund

Seht einfach mal reinsehen. Die GEMA ist dort zum Gespräch eingeladen worden.

Dr. Motte war auch dabei (ab Minute 42 mit sichtlich erhöhten Puls) inzwischen mit Kommentar (http://www.music-liveandmore.de/2012/05/27/dr-motte-zur-gema-talkrunde-beim-dj-meeting-2012-in-dortmund/) . Das ganze Video ist interessant.

http://www.youtube.com/watch?v=PCH1cA3wAek

Langenscheiss
2012-05-31, 22:15:07
Naja, die GEMA-Vermutung ist ein Skandal. Besonders absurd ist, dass die GEMA durch die erzwungene Sperrung der Videos auf Youtube (ja, ich weiß die GEMA selbst sperrt ja nicht, praktisch zwingt sie aber dazu) den Labels und Künstlern wohl auch schaden. Schließlich machen die da ja Werbung mit Musikvideos und YT ist nun mal die Plattform mit den meisten Usern. Warum bemühen die sich denn nicht auch, Videos auf Dailymotion etc. sperren zu lassen? Ist doch klar, da kann man ja an den Klicks nicht soviel verdienen.

RoNsOn Xs
2018-02-01, 14:56:53
Muss das hier mal hoch holen, weil cih nicht extra einen Beitrag eröffnen wollte.

Sagt mal, ich blicke da nicht ganz durch. Folgende Situation: Arbeitsstätte, Büroraum mit 4 Angestellten MA`s, Radio vorhanden, ab und zu sind auch ein paar Außendienstler vorhanden. Ist das Gema-pflichtig? Stehen wir alle in einer sogenannten wechselseitigen persönliche Beziehung?

blackbox
2018-02-01, 15:03:52
Was soll denn daran GEMA-pflichtig sein? Ist doch nur ein Radio. Und dafür müsst ihr Rundfunkgebühren abdrücken.

Opprobrium
2018-02-01, 15:05:12
Muss das hier mal hoch holen, weil cih nicht extra einen Beitrag eröffnen wollte.

Sagt mal, ich blicke da nicht ganz durch. Folgende Situation: Arbeitsstätte, Büroraum mit 4 Angestellten MA`s, Radio vorhanden, ab und zu sind auch ein paar Außendienstler vorhanden. Ist das Gema-pflichtig? Stehen wir alle in einer sogenannten wechselseitigen persönliche Beziehung?
Im Zweifelsfall ja. Sogar Telefonwarteschleifenmusik ist GEMA pflichtig (was die unsäglichen Titel erklärt die man sich da teilweise anhören muß).

Für's Büro wäre es dann vermutlich das hier:

Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe
von Hörfunksendungen und Ladenfunk (Tarif R)

Die Vergütungssätze R gelten für die öffentliche Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires durch Hörfunksendungen (Radio) im Rahmen der Beschallung mit Hintergrundmusik.

Dieser Tarif gilt z. B. für:



Tombolaveranstaltungen im Freien
Verkaufsstellen des ambulanten Gewerbes
Schaustellerbetrieben
Zügen (Tanz- und Gesellschaftswagen)
Flugzeuge, Schiffe, Reisebusse
Gastronomischen Betrieben
Aufenthaltsräumen, Warteräumen
Kurgärten und Strandpromenaden
Bowlingbahnen, Eisbahnen, Rollschuhbahnen, Inlineskatingbahnen, Kletterhallen
Fitnessstudios, Sportstudios
Spielhallen
Schwimmbäder, Freizeitbäder, Saunabäder
Einzelhandelsgeschäften, Boutiquen, Friseursalons, Banken, Praxen
Passagen und Parkflächen
Werkräumen und Büros

Edit: Quelle (https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/)

Was soll denn daran GEMA-pflichtig sein? Ist doch nur ein Radio. Und dafür müsst ihr Rundfunkgebühren abdrücken.

:comfort:

maximum
2018-02-01, 15:15:04
Hier ist was ähnliches:

https://www.handwerk.com/archiv/an-der-gema-kommt-keiner-vorbei-150-3-71658.html

RoNsOn Xs
2018-02-01, 16:13:59
Also geht es konkret nur um Kundenbesuch, damit es gema-pflichtig wird, verstehe ich das richtig? Nicht um die anwesenden Personen, sprich die MA´s untereinander?

Opprobrium
2018-02-01, 18:15:16
Also geht es konkret nur um Kundenbesuch, damit es gema-pflichtig wird, verstehe ich das richtig? Nicht um die anwesenden Personen, sprich die MA´s untereinander?

Ich möchte mich da nicht festlegen. Wie kam denn die Frage überhaupt auf? Wenn ihr nämlichbei der GEMA anruft und fragt ob ihr zahlen müsst, dann kommt da vermutlich jemand vorbei, misst eure Räumlichkeiten aus und sagt euch, wofür ihr noch alles zahlen müsst.

Das da aber einfach so jemand vorbeikommt ist eigentlich ausgeschlossen. Von daher: Einfach Radio laufen lassen.

Die GEMA ist ein abgründiger Verein mit unüberschaubaren Tarifen und Regeln/Rechten. Meiner Meinung nach gehören die verboten. Die Idee mag nett sein, aber die Umsetzung ist eine Katastrophe. Profitieren tun nur die Künstler die Erfolg und damit Geld haben, und ein riesiger, aufgeblähter, undurchschaubarer und sehr fragwürdiger Verwaltungsapparat. Das ganze halt wie hier im Thread schon beschrieben mit staatlicher Legitimation, de Fakto Monopol Stellung etc.

Nicht umsonst war/ist die GEMA weltweit einzigartig (so weit ich weiß) in der Hinsicht, daß die sogar Google/Youtube in die Verzweiflung getrieben haben.

Die GEMA ist mMn auch hauptverantwortlich was die schlechte Situation von gemütlichen Live Musik Abenden in kleineren Kneipen und Clubs hier in Deutschland angeht. Was da an Kosten und Bürokratie auf die Betreiber zukommt ist lächerlich, und der Job ist hart genug. Es reicht theoretisch, wenn z.B. bei einer offenen Bühne ein Musiker mal zum Spaß eine Strophe aus einem GEMA pflichtigen Song abspielt und der ganze Abend wird richtig teuer für den Laden. Und mit richtig teuer meine ich, daß da oft mehr für die GEMA anfällt als für Miete und Nebenkosten zusammen.

RoNsOn Xs
2018-02-01, 21:03:22
Wenns nach mir geht würde ichs auch laufen lassen, aber nach meiner Meinung geht's ja nicht. Der Leiter hat die Vorgaben der Geschäftsleitung durchzusetzen. Kann ich auch iwo verstehen, nur affig ist das trotzdem.