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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie verhalte ich mich richtig beim Widerrufsrecht (Probleme mit Onlineshop Urano)?


dargo
2011-11-11, 12:27:23
Hallo zusammen,

tja... lange lief es gut, nun hat es mich scheinbar doch erwischt.

Ich habe am 06.11.11 einen TFT bei Urano bestellt. Die Lieferung erfolgte prompt, alles bestens. Da dieser TFT nicht meinen Erwartungen entspricht wollte ich Gebrauch vom Widerrufsrecht machen. Und hier fangen die Probleme an. Urano hat folgenden Service für Rücksendungen:
http://www.urano-shop.de/Shop/DE/2165/Cms/831

Hatte diesen am 09.11.11 ordnungsgemäß ausgefühlt und abgeschickt. Zum Schluß steht dort, dass eine Kopie der Daten an meine Emailadresse versendet wird. Dies ist nicht geschehen. Einen Rücksendeaufkleber von Urano habe ich ebenfalls nicht bekommen. Zur Sicherheit habe ich mir den Bildschirmausschnitt mit den Daten als Bild abgespeichert. Dort steht auch das Datum mit Uhrzeit wann die Daten abgeschickt bzw. eingegeben wurden.
Am 10.11.11 habe ich lange versucht Urano telefonisch zu erreichen, keine Chance. Man landet ständig in der Warteschleife. Heute wieder per Telefon versucht, wieder nichts. Insgesamt versuchte ich hier um die eine Stunde Urano zu erreichen, ohne Erfolg. Zum Glück haben die eine Festnetznummer, sonst wäre das verdammt teuer gewesen (manche Shops habe ja eine 0180-er Nummer). Für Festnetz habe ich glücklicherweise eine Flatrate.

Heute habe ich wieder versucht dieses Online-Formular für die Rücksendung nochmal neu auszufüllen. Daten abgeschickt... wieder nichts auf meiner Email. Ob ich jetzt den Rücksendeaufkleber bekomme bezweifle ich stark. Dann habe ich den technischen Betreiber vom Onlineshop angerufen:
http://www.urano-shop.de/Shop/DE/Dealer/Details/2165/21288/urano-informationssysteme-gmbh/5

Den konnte ich sofort erreichen. Leider kann er mir (verständlicherweise) auch nicht wirklich helfen. Er vermutet, dass es Probleme mit der Telefonanlage bei Urano gibt. Möglich wärs ja. Aber gleichzeitig Probleme mit dem Rücksendeformular? Schon merkwürdig. Ich hatte dort auch nur bestellt weil die Bewertungen recht gut sind:
http://geizhals.at/deutschland/?sb=3404

Jetzt mache ich mir natürlich etwas Sorgen wegen der 14 tägigen Frist für die Rücksendung. Was mache ich jetzt am besten um mich rechtlich abzusichern? Die zweite Anfrage von heute zum Rücksendeformular habe ich mir ebenfalls als Bild und in Word abgespeichert. Ich könnte noch ein Fax aufsetzen. Das geht aber erst am Montag von der Arbeit aus. Von zu Hause aus kann ich nicht faxen. Sonst noch irgendwelche Vorschläge? Es geht immerhin um fast 400€ auf denen ich nicht sitze bleiben möchte.

PS: ich hatte gestern Urano auch eine entsprechende Email geschickt. Keine Reaktion von denen bis jetzt.

GBWolf
2011-11-11, 12:30:56
Überprüf mal ob dein Mailanbieter es vielleicht ins Spammailfach verschoben hat.

Ansonsten innerhalb der 14Tage versichert zurücksenden und auf die Erstattung der Kosten bestehen.

Iceman346
2011-11-11, 12:39:21
Der Widerruf erfordert erstmal nur der Schriftform, sobald du denen eine Mail innerhalb der Frist geschickt hast, dass du widerrufen willst ist das schonmal gegessen.

Außerdem bist du nicht verpflichtet ein Rücksendeschein oder Angebot des Verkäufers anzunehmen, ein normaler Versand (beim Monitor wäre ein versichertes Paket sinnig) reicht aus und die Kosten dafür muss dir der Verkäufer ebenfalls erstatten.
Wobei es hier vorkommen kann, dass du erstmal nur das Geld ohne Versandkosten bekommst weil der Shop darauf hofft, dass du dich damit zufrieden gibst und nicht auf die Versandkosten bestehst.

dargo
2011-11-11, 12:44:32
Überprüf mal ob dein Mailanbieter es vielleicht ins Spammailfach verschoben hat.

Den Spamordner habe ich gecheckt, da ist nichts drin.


Ansonsten innerhalb der 14Tage versichert zurücksenden und auf die Erstattung der Kosten bestehen.
Wollte ich zuerst machen. Urano schreibt aber folgendes:
Bitte nutzen Sie unsere Rücksendeformular (siehe unten) um eine kostenlose Abholung (Ab einem Warenwert von 40,- Euro) zu beauftragen.
Anschließend senden wir Ihnen einen Rücksendeaufkleber zu, mit dem Sie das Gerät für Sie kostenfrei an uns zurücksenden können - bitte senden Sie es nicht "einfach so" zurück!

Was mache ich denn wenn die die Annahme verweigern?

Iceman346
2011-11-11, 12:48:32
Was mache ich denn wenn die die Annahme verweigern?

Siehe hier:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/wer-traegt-die-kosten-der-versendung-wenn-die-annahme-verweigert-wird.html

Im Endeffekt kannst du dann alle zusätzlichen Kosten beim Verkäufer geltend machen. Allerdings ist das wohl der Zeitpunkt wo dann langsam ein Anwalt fällig wird.

dargo
2011-11-11, 12:49:43
Der Widerruf erfordert erstmal nur der Schriftform, sobald du denen eine Mail innerhalb der Frist geschickt hast, dass du widerrufen willst ist das schonmal gegessen.

Eine Email habe ich wie gesagt denen schon geschickt. Dort steht unter anderem, dass ich Gebrauch beim besagten TFT vom Widerrufsrecht machen möchte.


Außerdem bist du nicht verpflichtet ein Rücksendeschein oder Angebot des Verkäufers anzunehmen, ein normaler Versand (beim Monitor wäre ein versichertes Paket sinnig) reicht aus und die Kosten dafür muss dir der Verkäufer ebenfalls erstatten.
Wobei es hier vorkommen kann, dass du erstmal nur das Geld ohne Versandkosten bekommst weil der Shop darauf hofft, dass du dich damit zufrieden gibst und nicht auf die Versandkosten bestehst.
Wie ist das eigentlich wenn der Händler mir den Bildschirm mit trans-o-flex zusendet? Kann ich den trotzdem mit DHL zurückschicken? Wäre in meinem Fall nämlich die beste Lösung. Ich wüßte gar nicht wie ich das mit trans-o-flex bewerkstelligen soll.

GBWolf
2011-11-11, 12:49:52
na wenn sie sich ja jetzt melden kann man es ja klären, schreib ihnen doch was los ist ;) Dass das Fomular anscheinend net funktioniert, die können dir ja bei der nächsten Antwort den Aufkleber mitschicken.

Iceman346
2011-11-11, 12:55:44
Eine Email habe ich wie gesagt denen schon geschickt. Dort steht unter anderem, dass ich Gebrauch beim besagten TFT vom Widerrufsrecht machen möchte.

Damit brauchst du dir um die Frist keine Gedanken mehr machen, wobei ich nicht weiß wieviel Zeit du dir für die Rücksendung lassen darfst, solang da nicht grade mehrere Wochen vergehen sollte das aber problemlos sein.

Wie ist das eigentlich wenn der Händler mir den Bildschirm mit trans-o-flex zusendet? Kann ich den trotzdem mit DHL zurückschicken? Wäre in meinem Fall nämlich die beste Lösung. Ich wüßte gar nicht wie ich das mit trans-o-flex bewerkstelligen soll.

Solange die Versandversicherung den Wert des Gegenstandes abdeckt (was bei einem Paket mit 500€ Versicherung ja gegeben ist) würde ich da kein Problem sehen.

Grundsätzlich möchte ich aber dazu erwähnen, dass das hier alles Laienwissen ist und ich natürlich keine rechtsverbindlichen Aussagen tätigen kann.

dargo
2011-11-11, 12:58:12
na wenn sie sich ja jetzt melden kann man es ja klären, schreib ihnen doch was los ist ;) Dass das Fomular anscheinend net funktioniert, die können dir ja bei der nächsten Antwort den Aufkleber mitschicken.
Das steht alles in der ersten Mail die ich denen geschickt habe drin. Wie ist das eigentlich genau mit den 14 Tagen? Die beginnen doch erst wenn die Ware bei mir eingetroffen ist oder? Weil... Rechnungsdatum ist ja immer paar Tage versetzt zum Lieferdatum. In der Rechnung steht auch, dass das Lieferdatum dem Rechnungsdatum entspricht.

Ich werde es natürlich erstmal auf dem guten Wege versuchen. Versuche noch paar Mal anzurufen, auch wenns nervig ist. Kostet ja nichts. Dann versuche ich es wohl Montag noch mit dem Fax. Erst am Dienstag sind 7 Tage rum.

Iceman346
2011-11-11, 13:03:42
Die 14tägige Frist beginnt mit dem Eintreffen der Ware bei dir.

Da du ja noch etwas Zeit hast würde ich versuchen nächste Woche die Firma zu erreichen und wenn das nicht klappt so am Donnerstag den Monitor zurück schicken. Spätestens wenn die Ware bei Ihnen wieder eintrifft kann der Händler nicht mehr sagen er hätte von nichts gewusst.

Natürlich einen entsprechenden Schrieb dem Paket beilegen, dass du einen Widerruf geltend machst.

Edit: Grundsätzlich aber nicht unfrei zurückschicken. Zwar bist du dazu berechtigt und der Händler muss auch solche Pakete annehmen, aber kann dann die Differenz zwischen den Kosten für die unfreie Lieferung und einem normalen Versand von dir zurück verlangen.

Stormtrooper
2011-11-11, 13:13:40
Die 14tägige Frist beginnt mit dem Eintreffen der Ware bei dir.


Nicht ganz, die Frist beginnt frühestens dann wenn die Ware bei dir eingetroffen bist UND du über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest, eine Vorabbelehrung zählt nicht.

dargo
2011-11-11, 13:16:19
Ja... so werde ich es machen. Ich habe mir mal die Preise von trans-o-flex angesehen.
http://www.minibike-club.de/kaufland/biete/29555-versandkosten-%C3%BCbersicht-dhl-hermes-dpd-trans-o-flex-ups-gls/

Wären 11,50€ bei 10-20kg. DHL will dafür 11,90€ haben.

41159

Das passt also, versichern tun beide mit 500€.

Iceman346
2011-11-11, 13:21:27
Nicht ganz, die Frist beginnt frühestens dann wenn die Ware bei dir eingetroffen bist UND du über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest, eine Vorabbelehrung zählt nicht.

Jupp, wobei das ein Anfängerfehler ist den die wenigsten Händler begehen dürften. Könnte aber mal bei Ebay Anbietern oder so vorkommen.

LovesuckZ
2011-11-11, 13:44:21
Nicht ganz, die Frist beginnt frühestens dann wenn die Ware bei dir eingetroffen bist UND du über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest, eine Vorabbelehrung zählt nicht.

Die Vorabbelehrung ist für die 14-tägige Frist aber Voraussetzung - 355 II 1 BGB.

Konami
2011-11-11, 14:59:59
Überprüf mal ob dein Mailanbieter es vielleicht ins Spammailfach verschoben hat.

Ansonsten innerhalb der 14Tage versichert zurücksenden und auf die Erstattung der Kosten bestehen.
Die Kosten der Hinsendung muss der Verkäufer erstatten, nicht die der Rücksendung. Das ist afaik nur Kulanz.

LovesuckZ
2011-11-11, 15:03:49
Die Kosten der Hinsendung muss der Verkäufer erstatten, nicht die der Rücksendung. Das ist afaik nur Kulanz.

Wenn es ein Paketversand zum Käufer war, dann trägt der Verkäufer im allgemeinen das Risiko und die Kosten der Rücksendung - 357 II 2 BGB.

Iceman346
2011-11-11, 15:19:59
Die Kosten der Hinsendung muss der Verkäufer erstatten, nicht die der Rücksendung. Das ist afaik nur Kulanz.

Nein, ab 40€ Warenwert (oder grundsätzlich, wenn die 40€ Regel nicht in den AGB steht) muss der Verkäufer die Rücksendekosten erstatten.

Die Hinsendung wurde bisher meist auf den Käufer abgewälzt, mittlerweile gibt es aber diverse Gerichtsurteile welche auch diese dem Verkäufer auflegt, da der Käufer bei einem Widerruf wieder genauso gestellt werden muss als hätte er den Kauf niemals getätigt.

pr0g4m1ng
2011-11-11, 15:23:24
Wenn Du eine E-Mail geschickt hast in der Du klar deutlich machst, dass du widerrust - wo ist das Problem?

Warte einfach erstmal ab was passiert. Könnte ja wirklich sein, dass die nur technische Probleme haben.

LovesuckZ
2011-11-11, 16:35:08
Nein, ab 40€ Warenwert (oder grundsätzlich, wenn die 40€ Regel nicht in den AGB steht) muss der Verkäufer die Rücksendekosten erstatten.


Nein, das BGB regelt, dass bis zu 40€ eine Regelung über die Kosten getroffen werden kann. Das muss vor dem Kauf zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt werden und ist mehr Teil der Widerrufserläuterung.

dargo
2011-11-14, 09:38:25
Der Fall hat sich glücklicherweise erledigt. Die hatten bzw. haben immernoch Umbaumaßnahmen bei Urano und Probleme mit der Telefonanlage sowie den EDV-Geräten. Die haben mich heute angerufen und sich entschuldigt. :)