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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Illegal ein Lied geladen...Schreiben vom Anwalt..


Kira
2011-11-17, 19:05:24
Hallo Zusammen,

ich habe eben ein Schreiben erhalten, dass ich 450€ zahlen soll, da ich ein Lied geladen habe (stimmt auch).

Kornmeier & Partner Rechtsanwalt <-- von denen kommt das Schreiben, mit IP, Dateinamen usw usf. Alles korrekt. Nur... wenn man die online googlet, kommt sehr viel unseriöses Zeug raus. Hat einer mit denen Erfahrungen gemacht? Was tun? Anwalt einschalten? Egal ob schuldig oder nicht? Wenn ja, was bringt mir das?

So ein Dreck. Ihr werdet es mirn icht glauben aber, ich lade ansonsten jedes verkackte Lied mittlerweile über iTunes und genau die 1-2 die es da nicht gab bzw. in einer anderen Version... argh. Verdammt ärgerlich!

MartinB
2011-11-17, 19:09:18
Du hast 3 Möglichkeiten:

a) 450€ Zahlen und du hast Ruhe (aber auch 450€ weniger)
b) Nichts tun. Nur weniger als 1% aller Fälle gehen auch vor Gericht (weil es sich einfach nicht lohnt bei solchen Beträgen)
c) "Modifizierte Unterlassenserklärung"* hinschicken


*Dazu gibt es sehr viele Meinungen, gute und schlechte. Letztendlich gibt es da auch kein defintives Urteil. Manchmal gehts gut, manchmal nicht.

Watson007
2011-11-17, 19:15:39
worüber hast du denn runtergeladen?

tauschbörsen, torrent?

Everdying
2011-11-17, 19:32:33
Du hast 3 Möglichkeiten:

a) 450€ Zahlen und du hast Ruhe (aber auch 450€ weniger)
b) Nichts tun. Nur weniger als 1% aller Fälle gehen auch vor Gericht (weil es sich einfach nicht lohnt bei solchen Beträgen)
c) "Modifizierte Unterlassenserklärung"* hinschicken


*Dazu gibt es sehr viele Meinungen, gute und schlechte. Letztendlich gibt es da auch kein defintives Urteil. Manchmal gehts gut, manchmal nicht.

Gibt noch einen Mittelweg: Schreiben, dass der Betrag nicht verhältnismäßig ist, einen niedrigeren Betrag festsetzen und diesen Betrag bezahlen. Mindert das Risiko, dass die doch vor Gericht gehen.

Generell ist es eine Frage des Risikos. Klar ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass das Verfahren vor Gericht endet, aber möglich.

c)eine modifizierte Unterlassenserklärung musst du aber aufjedenfall!!! anfertigen. Die original Unterlassenserklärung die du unterschreiben sollst ist einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen... ich glaube man kann mit einer mod. UE auch noch Rahmenbedingungen z. B. in welchem Umfang die Unterlassung ausfällt festlegen. D. h. du bestätigst dann z. B. nur noch, dass du dieses 1 Lied nicht mehr runterlädst und nicht (wie meistens in der original UE formuliert), dass du es unterlässt alle Lieder eines bestimmten Rechtinhabers (z. B. Sony) zu saugen.

LovesuckZ
2011-11-17, 19:33:26
Wenn man bezahlt, ist das nicht sowieso ein Schuldeingeständnis?

GBWolf
2011-11-17, 19:33:53
http://abmahnwahn-dreipage.de/

Da findest du alles was du brauchst. modifizierte UE hilft.

ux-3
2011-11-17, 21:37:24
worüber hast du denn runtergeladen?

tauschbörsen, torrent?


Das würde mich auch interessieren, da ich bei meinen Kindern eine Rechnung vermeiden möchte. :cool:

Surrogat
2011-11-17, 21:39:16
yo sag mal wo man nicht laden darf, nur zur Sicherheit natürlich :freak:

Fairy
2011-11-17, 21:41:39
Mit Sicherheit nicht bei den 1-Klick-Hostern oder Youtube. ;)
Wird wohl Torrent oder so gewesen sein, irgendwas, wo man auch gleichzeitig Upload hat, denn das mahnen die Anwälte zu 90% ab, nicht das Runterladen direkt.

Philipus II
2011-11-17, 21:48:45
Bisher werden nur Uploader belangt. Betroffen sind alle Tauschbörsen, bei denen man bei jedem Download i.d.R. auch etwas hochlädt.
Man sollte Tauschbörsen daher nicht zum Austausch urheberrechtlich geschützter Werke verwenden.

Bei One Click Hostern wie rapidshare wurden bsiher einige, sehr wenige Uploader belangt. Downloader wurden nie belangt, dies ist auch extrem unwahrscheinlich für die Zukunft.

Das Usenet gilt noch als ausreichend sicher.

Fairy
2011-11-17, 21:54:21
Korrekt.

Hallo Zusammen,

ich habe eben ein Schreiben erhalten, dass ich 450€ zahlen soll, da ich ein Lied geladen habe (stimmt auch).

Kornmeier & Partner Rechtsanwalt <-- von denen kommt das Schreiben, mit IP, Dateinamen usw usf. Alles korrekt. Nur... wenn man die online googlet, kommt sehr viel unseriöses Zeug raus. Hat einer mit denen Erfahrungen gemacht? Was tun? Anwalt einschalten? Egal ob schuldig oder nicht? Wenn ja, was bringt mir das?

So ein Dreck. Ihr werdet es mirn icht glauben aber, ich lade ansonsten jedes verkackte Lied mittlerweile über iTunes und genau die 1-2 die es da nicht gab bzw. in einer anderen Version... argh. Verdammt ärgerlich!
Die Rechtsschutzversicherung zieht bei Urheberrechtsverletzungen zu 99% nicht und nichts tun ist das schlechteste, was du machen kannst.
Mod. UE nehmen die meisten einfach so nicht an aber Kornmeier kenne ich nicht. Probier's mit einem Vergleichsangebot. Du wirst wohl leider zahlen müssen, schätze ich. Die Frage ist nur, wie viel.

Crop Circle
2011-11-17, 21:55:42
Mit Sicherheit nicht bei den 1-Klick-Hostern oder Youtube. ;)

Ist es verboten bei youtube runterzuladen? Ich meine, wenn ich es mir angucke, lade ich es ja schon runter.

piefke
2011-11-17, 22:05:59
So sieht das zur Zeit am AG München aus. (http://www.internet-law.de/2011/11/mehr-als-1400-filesharing-klagen-beim-ag-munchen.html)

rät den Beklagten regelmäßig zum Abschluss eines Vergleichs, der inhaltlich, abhängig vom Sachverhalt zumeist auf die Bezahlung von 1/2 – 3/4 der Klagesumme hinausläuft.

Fairy
2011-11-17, 22:06:35
Ist es verboten bei youtube runterzuladen? Ich meine, wenn ich es mir angucke, lade ich es ja schon runter.

Der Download rechtswidrig bereitgestellter Werke ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. ;)
Youtube ist ja als Streaming-Plattform konzipiert und der Download auch nicht vorgesehen. Das Zwischenspeichern der Videos ist beim Stream natürlich 'legal', das aktive, gewollte Downloaden ist eine andere Sache, genauso, wenn man sich die Videos 'gewollt' aus dem Temp-Ordner zieht, oder wo auch immer sie gespeichert werden. ;)

RoNsOn Xs
2011-11-17, 22:29:19
Der Download rechtswidrig bereitgestellter Werke ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. ;)
Youtube ist ja als Streaming-Plattform konzipiert und der Download auch nicht vorgesehen. Das Zwischenspeichern der Videos ist beim Stream natürlich 'legal', das aktive, gewollte Downloaden ist eine andere Sache, genauso, wenn man sich die Videos 'gewollt' aus dem Temp-Ordner zieht, oder wo auch immer sie gespeichert werden. ;)
das kann doch kein grund sein. schließlich war kino.to auch ne streaming-plattform. bzw eigtl sogar nur eine listung der streamingangebote wenn i richtig informiert bin.

Fairy
2011-11-17, 22:32:21
das kann doch kein grund sein. schließlich war kino.to auch ne streaming-plattform. bzw eigtl sogar nur eine listung der streamingangebote wenn i richtig informiert bin.
Du kannst yt nicht mit kino.to vergleichen ;)

RoNsOn Xs
2011-11-17, 22:33:13
warum nicht wenn ich deiner streaming-argumentation folge?

Michamel2k
2011-11-17, 22:42:21
Wer einfach zahlt, ist dumm dran, da die Unterlassungserklärung der Gegenpartei pauschal einen als schuldig deklariert und alles zukünftige verbietet.

Heißt, lade ich einen Song geschützt von den Sonys runter und werde erwischt, wird man zur Unterlassung aller möglichen zukünftigen Zuwiderhandlung gezwungen.
Hört sich logisch an, ist aber hochgefährlich. Man heftet sich diese Unterlassungserklärung 30 Jahre ans Bein.
Und wer kann schon ausschließen, dass man nicht innerhalb der 30 Jahren nicht doch was macht, etwa in einer eBay-Auktion ein Bildchen verwenden, was man auf die Schnelle im Internet gefunden hat - was sich aber nachträglich als Sonys Eigenwerk darstellt. Dann wird's richtig übel, da ohne Geplänkel direkt verklagt werden kann.

Also I: Vorsicht.

Also II: Rechtsberatung einschalten.

MartinB
2011-11-17, 22:53:03
das kann doch kein grund sein. schließlich war kino.to auch ne streaming-plattform. bzw eigtl sogar nur eine listung der streamingangebote wenn i richtig informiert bin.
Du kannst yt nicht mit kino.to vergleichen ;)
warum nicht wenn ich deiner streaming-argumentation folge?

Weil kino.to gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Deswegen wurden die ja auch dicht gemacht.

Wurde denn Nutzer von Kino.to verklagt? Das würde ich für sehr ungewöhnlich halten. Damit lässt sich kaum Gewinn machen, denn die kann man ja nur für den Streitwert eines Films verklagen. Bei Torrent&Co kann man auf das Vielfache des Wertes verklagen, weil man ja potentiell 7 Milliarden Menschen die Datei angeboten hat.


Wir hatten in der Vorlesung mal das Beispiel eines Xavier Naidoo Albums mit 30 Titel und im Schreiben des Anwalts wurde von einem Streitwert von 400.000€ ausgegangen, aber durch eine Zahlung von 800€ wäre die Sache vergessen X-D

Tesseract
2011-11-17, 22:55:20
Der Download rechtswidrig bereitgestellter Werke ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. ;)
das urheberrecht regelt die veröffentlichung, vervielfältigung, verbreitung, ausstellung und öffentliche aufführung des werks. vom besitz/download und der privaten nutzung steht da nix.
solche schreiben richten sich immer nur gegen den upload, weil dieser eine verbreitung ist.

Fairy
2011-11-17, 22:56:52
del

RaumKraehe
2011-11-17, 23:11:06
Mal eine zwischenfrage:

Wie ist das eigentlich bei UMTS wenn ich z.B. als APN volume.d2gprs.de (Vodafone) verwende.
Meines wissen sind alle User hinter diesem APN mit der identischen IP unterwegs. Wie wollen die raus bekommen wer ich genau bin?

piefke
2011-11-17, 23:19:56
del

gute frage :D

Skinner
2011-11-17, 23:21:29
lade deine lieder zukünftig von Grooveshark, siehe Sig. Brauchst nur das Programm hier.


Ob das nun so legal ist, sei mal dahin gestellt. Dann doch lieber Last.fm und co ;)

Philipus II
2011-11-17, 23:27:49
Zu reinen Downloads:
-bisher wurde keiner verklagt
-es ist technisch nicht trivial, an Downloaderdaten zu kommen
-es ist rechtlich nicht trivial, die Provider bei Downloads zur Kooperation zu zwingen
-der Streitwert und damit die Kosten wären sehr gering
-ein Download ist nur bei offensichtlich rechtswidrigen Quellen illegal. Bei Plattformen wie youtube halte ich die Offensichtlichkeit für definitiv nicht gegeben.


Den eigenen Anwalt einzuschalten halte ich nicht für sinnvoll. Das lohnt nicht.

Rooter
2011-11-17, 23:28:48
Wer einfach zahlt, ist dumm dran, da die Unterlassungserklärung der Gegenpartei pauschal einen als schuldig deklariert und alles zukünftige verbietet.

Heißt, lade ich einen Song geschützt von den Sonys runter und werde erwischt, wird man zur Unterlassung aller möglichen zukünftigen Zuwiderhandlung gezwungen.
Hört sich logisch an, ist aber hochgefährlich. Man heftet sich diese Unterlassungserklärung 30 Jahre ans Bein.
Und wer kann schon ausschließen, dass man nicht innerhalb der 30 Jahren nicht doch was macht...Nicht "was macht" sondern normal geht es nur um das konkrete Corpus Delicti, nicht um irgendeinen anderen illegalen Download. Wenn man das selbe Lied natürlich nochmal runter lädt und sich dabei erwischen lässt hat man u.U. ein Problem...

MfG
Rooter

danger!
2011-11-17, 23:29:58
Hatte auch Post von Kornmeier, ~ 1300,- Euro wollte er von mir. Ist eine reine Abmahn-Kanzlei, die ziehen auch permanent um mit ihrer Kanzlei - anscheinend aus gutem Grund...

Ging um einen Film, (angeblich) runtegeladen über Torrent, relevant war der gleichzeitige Upload. Geloggt mit "gerichtsverwertbaren Beweisen" von der Firma Logistep/Schweiz - die Schweiz hat sie inzwischen rausgeworfen... ;)

UNBEDINGT auf Abmahnwahn-Dreipage einlesen - Link siehe oben, da posten auch einige Fachanwälte!!! Teilweise ist auch eine telefonische Erstberatung kostenlos...

Habe nichts bezahlt, kam auch nach den obligatorischen Erinnerungen mit höherem Betrag nichts mehr - wird auch nichts mehr kommen...

ABER: UNBEDINGT!!!! ABGEÄNDERTE!!!!! Unterlassungserklärung abgeben!!!!

Unterlassungserklärung, weil es sonst SEHR viel teuerer werden kann (Details bitte bei Abmahnwahn-Dreipage nachlesen, die genauen Feinheiten weiß ich nicht mehr...) und
abgeändert desswegen, weil die mitgeschickte Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständniss darstellt.

Auf obiger Seite ist eine entsprechend abgeänderte Erklärung zum Downloaden, diese ist korrekt und ich habe sie zur Sicherheit von zwei Anwälten nochmal gegenchecken lassen - passte alles...

Frist einhalten!, Vorab zur Not per Fax schicken mit Vermerk "Vorab per Fax, Einschreiben folgt", Original als Einschreiben mit Rückschein schicken...

Bei Fragen gerne per PN an mich...

MfG
danger!

MartinB
2011-11-17, 23:30:37
Nicht "was macht" sondern normal geht es nur um das konkrete Corpus Delicti, nicht um irgendeinen anderen illegalen Download. Wenn man das selbe Lied natürlich nochmal runter lädt und sich dabei erwischen lässt hat man u.U. ein Problem...

MfG
Rooter

Das kommt drauf an wie die vorgefertigte Unterlassenserklärung formuliert ist, und meistens sind diese sehr "vorteilhaft" ausgelegt für die Unternehmen.

Kira
2011-11-18, 00:13:54
ich danke euch allen und vor allem dir, danger!

ich bin heute sehr sehr müde... ich werde mir das morgen mal in aller ruhe durchlesen und mich bei dir melden bzw. hier, wie ich nun vorgehen werde.

bis morgen und danke erneut.

Michamel2k
2011-11-18, 00:15:48
Das kommt drauf an wie die vorgefertigte Unterlassenserklärung formuliert ist, und meistens sind diese sehr "vorteilhaft" ausgelegt für die Unternehmen.

Genauso schaut's aus! :up:

zAm87
2011-11-18, 02:43:34
Bei uns kam letztens auch so ein Abmahnschreiben. Im Anhang noch Verbindungsdaten, etc abgedruckt. Der angebliche Tatbestand stammt allerdings aus dem Jahr 2010 :rolleyes:

Da hier in der Familie allerdings niemand illegal Sachen herunter läd und auch unser WLAN verschlüsselt ist, stellt sich mir die Frage woher diese angeblichen Verbindungsdaten kommen?!
Werden da munter irgendwelche Zahlen zusammengewürfelt und dann per Telefonbuchsuche an irgendwelche Leute Abmahnung verschickt?
Weiss da jemand zufällig mehr? ;)

Stormtrooper
2011-11-18, 08:41:31
Ich frag mich sowieso wie sie an seine Daten gekommen sind.
Sofern er ein Flat halt sollte die IP eh nicht gespeichert werden.

Edit: Ist das nicht auch ein einfach gelagerter Fall wo es eine Höchstgrenze von 100€ gibt?

RoNsOn Xs
2011-11-18, 08:48:36
Sofern er ein Flat halt sollte die IP eh nicht gespeichert werden.

Klar wird die gespeichert. Das macht jeder ISP individuell lange. Aber auf jeden Fall werden sie für einen gewissen Zeitraum gespeichert, wenn gleich auch nicht benötigt.

Franconian
2011-11-18, 08:56:46
Es wäre immer noch sehr interessant, woher/über was du das Lied geladen hast!

Kira
2011-11-18, 19:05:01
Torrent.

Heute kam ein 2. Schreiben von einem anderen Büro mit der Strafe wegen einem anderen Lied. lol? Kommt nun jeden Tag ein weiteres Schreiben oder wie? Da sind es 480€und wenn ich binnen 8 Tage zahle nur 350€.

(Schalast und PArtner REchtsanwälte).

superkraut
2011-11-18, 19:05:22
Es wäre immer noch sehr interessant, woher/über was du das Lied geladen hast!


Das finde ich auch, waehre schon mal nett.

lemming71
2011-11-18, 19:11:19
Aber mal ehrlich. Jeder Dödel weiß doch heutzutge das man keine Dateien über P2P Netzwerke laden darf...! Welcher Teufel hat dich da geritten??? Es gibt doch wirklch genügen reine Download-Quellen... Torrent und andere P2Ps sind doch nur etwas für wahnsinnige. Ich kann das absolut nicht nachvollziehen. Das ist, sorry, eine richtige Dummheit.

Simon Moon
2011-11-18, 19:21:08
Hat den Link zum Thread hier schon jemand an die Anwaltsbüros gemailt?

Fairy
2011-11-18, 19:24:33
Ja, wer über Torrent lädt, ist selbst Schuld.

Es gibt insgesamt so ca. 25 Kanzleien, die in Deutschland kräftig abmahnen. Einer davon z.B. beschäftigt rund 80 Personen, die den ganzen Tag im Torrent-Netz hängen und sich die IP's der Uploader notieren, dann werden die Mahnungen rausgekloppt.

Watson007
2011-11-18, 19:41:34
Torrent.

Heute kam ein 2. Schreiben von einem anderen Büro mit der Strafe wegen einem anderen Lied. lol? Kommt nun jeden Tag ein weiteres Schreiben oder wie? Da sind es 480€und wenn ich binnen 8 Tage zahle nur 350€.

(Schalast und PArtner REchtsanwälte).

autsch. Wenns einmal kommt, dann kommts dick :(

Wodde
2011-11-18, 19:54:34
Oje...

Torrent fuer sowas zu nutzen, ist aber auch extremst fahrlaessig.

Watson007
2011-11-18, 20:12:44
aller guten Ding sind ... drei! *duck*

tja was soll man jetzt schon noch raten, das Kind ist ja schon in den Brunnen gefallen...

der Tipp mit der mod. Unterlassungserklärung fällt in solchen Fällen immer, bist ja nicht der erste Fall ^^

PacmanX100
2011-11-18, 20:40:53
Die Briefe dienen nur zu eines: Zur Einschüchterung. Daher sind die Fristen immer viel zu kurz, wenn die Leute in Panik geraten zahlen sie viel eher...

Ich würde gar nichts zahlen. Zum einen ist die Summe so oder so zu hoch, zum anderen darf man diese Abmahnpolitik nicht unterstützen.
Jeder kann irgendwelche *Forderungen* gegen *jeden* stellen. Das berechtigt sie noch lange nicht, diese Summen auch tatsächlich einzuziehen, der eigentliche Schaden müsste erstmal nachgewiesen, beziffert werden und vorallem nachvollziehbar sein.
Vor Gericht hat man gute Chancen auf verringerte Sätze, allein schon, weil sich die Abmahner meist gar selbst in die Nesseln setzen und überhöhte Beträge reinschreiben.
Vor Gericht gehen sie bei Kleckerbeträgen sowieso nicht, das rentiert den Zeitaufwand kaum. Außerdem kann man bei tatsächlicher Schuld noch um den Preis "feilschen", das lohnt eigentlich immer.

GSXR-1000
2011-11-18, 21:28:23
das urheberrecht regelt die veröffentlichung, vervielfältigung, verbreitung, ausstellung und öffentliche aufführung des werks. vom besitz/download und der privaten nutzung steht da nix.
solche schreiben richten sich immer nur gegen den upload, weil dieser eine verbreitung ist.
Richtig.
Zwar ist auch das herunterladen von inhalten ansich eine verletzung eines rechtsguts. Das fällt aber in der Regel ohnehin als Bagatelle aus, weil der dem Rechteinhaber hypothetisch entstandene Schaden sehr klein ist, wenn er überhaupt korrekt beziffert werden kann.
Das ist beim Nutzen von Tauschbörsen/Torrents anders... hier werden die sachen die man runterlädt gleichzeitig öffentlich bereitgestellt und de fakto verbreitet. Hier kann viel einfacher ein tatsächlich relevanter schaden geltend gemacht werden. Bitter ist dabei... prinzipiell beginnt die verbreitung ab dem ersten Bit, das ich selber runtergeladen habe. Sprich, selbst wenn ich den download nicht mal beendet habe oder beenden konnte, bin ich für die verbreitung haftbar.
Deshalb stehen bei mir als familienvater sämtliche sharingnetzwerke generell auf der blacklist im wlan router. Weil ich könnte meinen kindern das ständig erklären... den ernst würden sie nicht verstehen, und da ist mir das risiko zu gross.
da ich selber diese netzwerke auch nicht nutze, ist das auch weiter kein problem.
Kleiner Hinweis am rande: sehr wichtig ist auch sein wlan nachweislich entsprechend zu schützen über verschlüsselung. Ich bin immer wieder erschüttert wieviele offene wlans es immer noch gibt, wenn ich mal so mit dem handy nach wlan netzen suche.
Wird über ein unverschlüsseltes wlan eine solche tat begangen, ist man ohne wenn und aber haftbar. Habe ich mein wlan hingegen verschlüsselt und kann nachweisen das ich diesen rechtsbruch nicht selbst begangen habe, dann kann ich tatsächlich hoffen da raus zu kommen.
Wichtig ist aber der nachweis dieser sachverhalte. Daher nutze ich selbst nur noch router mit entsprechenden log möglichkeiten.

Kira
2011-11-19, 02:22:20
da ich noch nie einen anwalt gebraucht habe... wie läuft soetwas ab? ich melde mich bei irgendeinem anwalt meiner wahl und der kann mir helfen? Wie kann man die kosten in etwas einkalkulieren?

RMC
2011-11-19, 02:43:32
das urheberrecht regelt die veröffentlichung, vervielfältigung, verbreitung, ausstellung und öffentliche aufführung des werks. vom besitz/download und der privaten nutzung steht da nix.
solche schreiben richten sich immer nur gegen den upload, weil dieser eine verbreitung ist.

Der Vollständigkeit halber musst aber gesagt werden, dass der besagte Download eine Vervielfältigung eines fremden Werks ist, und die ist meistens (besonders in diesem Fall) unzulässig im Sinne des Urheberrechts.

onkel2003
2011-11-19, 05:14:35
da ich noch nie einen anwalt gebraucht habe... wie läuft soetwas ab? ich melde mich bei irgendeinem anwalt meiner wahl und der kann mir helfen? Wie kann man die kosten in etwas einkalkulieren?

also bei meinen bruder waren es nach ca 1 jahr insgesammt 4 anwälte die ihn abgemahnt haben, alle wollen in bereich 500 bis 1000 euro.
ich glaube jetzt ist sogar noch 5 und 6 dazu gekommen. :D

mein bruder hat son flatrate anwalt son internetfregel der auch ein youtube kanal hat und bei sterntv war.

solmecke, da bekommt er ein allincl alles was noch kommt ist in 500 euro abgedeckt, anwaltskosten, die kosten der abmahn anwälte darf er oben drauf zahlen.

lass es ein zufall sein, aber wie ich das sehe seit er solmecke hat, haben sich seine abmahnungen verdoppelt.

irgend wie kommt es mir vor als wenn die alle unter eine decke sind.

richte dich in der zukunft drauf ein das da noch mehr kommt.
beim schreiben müsste ein gerichtsurteil bei sein ( adressdaten weitergabe des providers) wenn das nicht der fall ist, würd ich hellhörig werden.

biste bei telekom?

Tesseract
2011-11-19, 05:41:30
Der Vollständigkeit halber musst aber gesagt werden, dass der besagte Download eine Vervielfältigung eines fremden Werks ist, und die ist meistens (besonders in diesem Fall) unzulässig im Sinne des Urheberrechts.
nein, eigentlich nicht. eine vervielfältigung ist es, wenn du von einem ding das du besitzt eine kopie machst. z.B. ein buch kopieren oder eine CD brennen.
runterladen ist eine verbreitung durch den uploader (was im prinzip das selbe ist wie eine vervielfältigung durch den uploader).
als downloader nimmst du das werk entgegen, da wird nichts vervielfältigt.
illegal ist das natürlich für den uploader.

san.salvador
2011-11-19, 05:45:23
nein, eigentlich nicht. eine vervielfältigung ist es, wenn du von einem ding das du besitzt eine kopie machst. z.B. ein buch kopieren oder eine CD brennen.
runterladen ist eine verbreitung durch den uploader (was im prinzip das selbe ist wie eine vervielfältigung durch den uploader).
als downloader nimmst du das werk entgegen, da wird nichts vervielfältigt.
illegal ist das natürlich für den uploader.
Du kennst doch das Funktionsprinzip von Torrents, nicht?

Stormtrooper
2011-11-19, 06:42:08
Ich würde maximal 100 € Zahlen.

GSXR-1000
2011-11-19, 09:19:41
nein, eigentlich nicht. eine vervielfältigung ist es, wenn du von einem ding das du besitzt eine kopie machst. z.B. ein buch kopieren oder eine CD brennen.
runterladen ist eine verbreitung durch den uploader (was im prinzip das selbe ist wie eine vervielfältigung durch den uploader).
als downloader nimmst du das werk entgegen, da wird nichts vervielfältigt.
illegal ist das natürlich für den uploader.
Zwei dinge dazu:
1. Sobald du über torrents downloadest, wirst du ab dem ersten bit nicht nur zum "vervielfältiger" sondern zugleich zu "vertreiber". Ab dem ersten Bit stellst du anderen diese Daten auch zur verfügung
2. Ich denke das mit vervielfältigung bezieht sich im gesetzestext eher auf die vervielfältigung zum zwecke der weiterverteilung. Denn, für die eigentliche vervielfältigung der geschützten werke in normalen rahmen und zu privatem gebrauch zahlst du ja auf die allermeisten elektronischen geräte (kopierer, rohlinge, dvd brenner etc) bereits eine "urheberrechtsabgabe" beim kauf, womit diese private vervielfältigung eigentlich abgegolten und legal sein müsste. sonst würde diese abgabe keinen sinn machen.

eraser-x
2011-11-19, 09:20:56
mag sich doof anhören aber hey du hast lieder geladen (ob 2 oder ich denke eher deutlich mehr is egal) und nun haben sie dich am arsch
du wusstest ja das es nicht erlaubt ist von daher blöde
wenn man eben illegales macht musst man auch bereit sein zu zahlen wenns raus kommt

traurig nur das hier leute posten das sie ihren kindern das sogar noch "besser" ermöglichen wollen

GSXR-1000
2011-11-19, 09:30:42
mag sich doof anhören aber hey du hast lieder geladen (ob 2 oder ich denke eher deutlich mehr is egal) und nun haben sie dich am arsch
du wusstest ja das es nicht erlaubt ist von daher blöde
wenn man eben illegales macht musst man auch bereit sein zu zahlen wenns raus kommt

traurig nur das hier leute posten das sie ihren kindern das sogar noch "besser" ermöglichen wollen
???
Beziehst du dich auf meine aussage? Wenn ja verstehe ich nicht wie du sie verstanden hast...
Nur nochmal zur klarstellung: der TS hat das problem nicht primär wegen dem "DOWNLOAD" sondern wegen dem zurverfügungstellen urheberrechtlich geschützten Materials. Ein kleiner, aber wesentlicher unterschied.

mapel110
2011-11-19, 09:35:01
mag sich doof anhören aber hey du hast lieder geladen (ob 2 oder ich denke eher deutlich mehr is egal) und nun haben sie dich am arsch
du wusstest ja das es nicht erlaubt ist von daher blöde
wenn man eben illegales macht musst man auch bereit sein zu zahlen wenns raus kommt

traurig nur das hier leute posten das sie ihren kindern das sogar noch "besser" ermöglichen wollen
Ich sehe das anders. Wie kommen denn die Anwälte an die IP?! Sie haben selbst geshared bzw. eine Firma für sie sharen lassen. Damit sind sie für mich auch Verbrecher. Und jetzt ist es also okay, wenn ein Verbrecher einen anderen Verbrecher abmahnt und damit Kohle machen will?!

Die Abmahngelder sollten gemeinnützigen Einrichtungen gespendet werden müssen. Dann würde dieser Blödsinn auf wundersame Weise aufhören.

sun-man
2011-11-19, 09:43:15
Ich sehe das anders. Wie kommen denn die Anwälte an die IP?! Sie haben selbst geshared bzw. eine Firma für sie sharen lassen. Damit sind sie für mich auch Verbrecher. Und jetzt ist es also okay, wenn ein Verbrecher einen anderen Verbrecher abmahnt und damit Kohle machen will?!

Die Abmahngelder sollten gemeinnützigen Einrichtungen gespendet werden müssen. Dann würde dieser Blödsinn auf wundersame Weise aufhören.
Wenn ich den Auftrag habe so etwas nachzuverfolgen habe ich auch vom Hersteller das Recht auf diese Mittel zuzugreifen. Die Polizei muß auch mal schneller fahren um einen Raser einzuholen und darf das auch weil sie die Rechte dazu hat.
Zudem kann sich Firma XY auch einfach nur ins Torrent-NW einklicken und Files nachfragen und abfragen ohne Daten zur Verfügung zu stellen. So, und selbst wenn Sie es dann runterladen und nicht zur Verfügung stellen haben Sie IPs der Anbieter.

mapel110
2011-11-19, 09:49:29
Bei Torrent ist das nicht so ohne weiteres möglich, ohne einen Upload an einen Download zu kommen. Deswegen funktioniert das ja auch besser als andere File-Sharing-Dienste.
Die Polizei ist die Exekutive des Staates. Da sehe ich schon einen Unterschied zu abkassierenden Anwälten.

sun-man
2011-11-19, 09:52:25
Ist es das? Gebe ich Dir als Detektiv den Auftrag meinen Angestellten der Schwarzarbeit zu überführen ist es mir auch total Latte ob Du ihm das angeboten hast und damit überführst oder nicht.
http://www.detektei-pool.de/news/ermittlungen-eines-detektivs-fuehrten-zur-fristlosen-kuendigung/

MartinB
2011-11-19, 09:53:06
Ich sehe das anders. Wie kommen denn die Anwälte an die IP?! Sie haben selbst geshared bzw. eine Firma für sie sharen lassen. Damit sind sie für mich auch Verbrecher. Und jetzt ist es also okay, wenn ein Verbrecher einen anderen Verbrecher abmahnt und damit Kohle machen will?!

Die Anwälte haben aber stellvertretend für ihre Auftraggeber das Recht der Verbreitung. Kurz gesagt: Rechteinhaber dürfen das Lied per Torrent verbreiten, jemand anders nicht.
Das torrent natürlich nur so funktioniert ist denen bewusst, aber so ist das eben im deutschem Recht geregelt.


Es ist auch keine "Verleitung zu einer Straftat", weil
a) sie das Recht haben das Lied zu verbreiten
b) eine Straftat im Strafgesetzbuch geregelt sein muss, dies ist ein Urheberrechts-Problem und keine Strafttat

Fairy
2011-11-19, 09:57:27
Die Anwälte machen das meist für eine einzige Plattenfirma, z. B. Universal, mit denen sie dann zusammen arbeiten.

Majestic
2011-11-19, 10:23:38
Die Argumentation nur das Urheberrecht zu schützen ist aber auch sehr fadenscheinig. Jemand anderes erst durch ein Angebot zu einer strafbaren Tat zu veranlassen ist nicht nur moralisch sehr fragwürdig. Das ist als wenn man Geldscheine auf die Straße legt und dann denjenigen der sie aufhebt als Dieb anzeigt.

MartinB
2011-11-19, 10:30:49
Die Argumentation nur das Urheberrecht zu schützen ist aber auch sehr fadenscheinig. Jemand anderes erst durch ein Angebot zu einer strafbaren Tat zu veranlassen ist nicht nur moralisch sehr fragwürdig. Das ist als wenn man Geldscheine auf die Straße legt und dann denjenigen der sie aufhebt als Dieb anzeigt.

Nein, wie ich bereits oben geschrieben habe ist das keine Verleitung zu einer Straftat.

Der Rechteinhaber (oder sein Stellvertreter) darf sein Werk verbreiten wie er will, und dazu zählt auch das Seeden eines Torrents.

Moralisch ist das natürlich sehr bedenklich, aber sowas wird ja nicht durch Gesetze geregelt ;)

sun-man
2011-11-19, 10:33:29
Die Argumentation nur das Urheberrecht zu schützen ist aber auch sehr fadenscheinig. Jemand anderes erst durch ein Angebot zu einer strafbaren Tat zu veranlassen ist nicht nur moralisch sehr fragwürdig. Das ist als wenn man Geldscheine auf die Straße legt und dann denjenigen der sie aufhebt als Dieb anzeigt.
Naja, wenn Du so durchs Leben gehst "Willkommen in meinem Keller". Wer so auf Gerechtigkeit ohne wenn und aber aus ist darf sich heute schon gar nicht mehr ins Arbeitsleben stürzen. Das Leben besteht nicht nur aus rosaroten Wölkchen und Unschuld.

Monkey
2011-11-19, 10:35:39
da ich noch nie einen anwalt gebraucht habe... wie läuft soetwas ab? ich melde mich bei irgendeinem anwalt meiner wahl und der kann mir helfen? Wie kann man die kosten in etwas einkalkulieren?


Du solltest dir in deinen Gegend mal nen Fachanwalt für Medienrecht suchen. Solltest du zB H4 bekommen kannst du dir nen Antrag für eine Erstberatung beim Gericht holen wenn ich mich recht entsinne.

http://www.medien-recht.org/plz.htm

Evtl is das was bei.


Ich hab mal mit einem Medienrecht Anwalt "geshootet" und als wir über genau das Thema gesprochen haben meinte er man solle einfahc nicht drauf anworten. Diese Anschuldigungen landen so gut wie nie vor Gericht weil es einfach nicht haltbar ist.

MartinB
2011-11-19, 10:39:28
Ich hab mal mit einem Medienrecht Anwalt "geshootet" und als wir über genau das Thema gesprochen haben meinte er man solle einfahc nicht drauf anworten. Diese Anschuldigungen landen so gut wie nie vor Gericht weil es einfach nicht haltbar ist.

Es macht einfach zu viel Arbeit und der Ertrag ist viel zu gering. Aber das System braucht regelmäßig neue Urteile welche man zitieren kann. Wenn im Abmahnschreiben drinsteht "Nach dem urteil des Oberlandesgerichts vom 12.4.1990" schaut das eben schlechter aus (wurde dann ja seit 10 Jahren keiner mehr deswegen belangt) als wenn da ein Urteil von letzter Woche zitiert wird.

Deswegen kommen hin und wieder auch kleine Fälle vor Gericht, damit man mal wieder ein paar neue Zahlen einstreuen kann.

RMC
2011-11-19, 10:40:04
nein, eigentlich nicht. eine vervielfältigung ist es, wenn du von einem ding das du besitzt eine kopie machst. z.B. ein buch kopieren oder eine CD brennen.

Doch, eigentlich schon. Mit Vervielfältigung ist eine Kopie gemeint, egal ob man vom eigenen oder fremden "Besitz" ausgeht.

runterladen ist eine verbreitung durch den uploader (was im prinzip das selbe ist wie eine vervielfältigung durch den uploader).

Download im Sinne des Urheberrechts ist eine widerrechtliche Vervielfältigung.
Upload im Sinne des Urheberrechts ist eine widerrechtliche Verbreitung /Veröffentlichung / Zur Verfügungstellung

als downloader nimmst du das werk entgegen, da wird nichts vervielfältigt.

Doch, genau das passiert. Informiert dich bitte vorher.

Sven77
2011-11-19, 10:43:33
Hatte da auch mal was.. hatte da das Gefühl, das die Anwälte die sich auf sowas spezialisiert haben mit den Abmahnern unter einer Decke stecken.

Mod. Unterlassungserklärung schicken, alles andere ignorieren (üblicherweise werden die geforderten Beträge immer niedriger), und irgendwann kann was offizielles (son gelber Wisch, keine Ahnung mehr wie das hiess, Ewigkeit her) da muss man dann einfach Widerspruch ankreuzen.

Im Endeffekt bin ich mit 0Eur rausgekommen und nie wieder was gehört (3 Jahre jetzt). Schönen Gruß an Techland, ich hab vor einigen Jahren einiges gesaugt, CoJ habe ich aber tatsächlich nie gespielt ;)

Monkey
2011-11-19, 10:47:38
Es macht einfach zu viel Arbeit und der Ertrag ist viel zu gering. Aber das System braucht regelmäßig neue Urteile welche man zitieren kann. Wenn im Abmahnschreiben drinsteht "Nach dem urteil des Oberlandesgerichts vom 12.4.1990" schaut das eben schlechter aus (wurde dann ja seit 10 Jahren keiner mehr deswegen belangt) als wenn da ein Urteil von letzter Woche zitiert wird.

Deswegen kommen hin und wieder auch kleine Fälle vor Gericht, damit man mal wieder ein paar neue Zahlen einstreuen kann.


Ist schon etwas länger das ich mit ihm gesprochen hatte, aber er sagt mir das System mit die deine Ip rausfinden wollen, und worüber die wissen wollen was du gezogen hast, basiert auf einer Studie die mit 5 Computern gemacht wurde, das ist vor Gericht aber nicht haltbar und darum kommt quasi auch nix vor Gericht.
(Unter Vorbehalt weils echt schon was her ist)

Wenn Kira aus München/Berlin oder Mainz ist sollte/kann er ja mal hier gucken.

http://www.tcilaw.de/de/node/43

Ich würde mir definitiv mal anhören was Medienrechtler dazu sagen

Majestic
2011-11-19, 10:58:50
Nein, wie ich bereits oben geschrieben habe ist das keine Verleitung zu einer Straftat.

Der Rechteinhaber (oder sein Stellvertreter) darf sein Werk verbreiten wie er will, und dazu zählt auch das Seeden eines Torrents.

Moralisch ist das natürlich sehr bedenklich, aber sowas wird ja nicht durch Gesetze geregelt ;)

So meinte ich das auch. Hab mich wohl falsch ausgedrückt. Traurig ist nur das es den Rechtsverdrehern vom Gesetzgeber mal wieder so einfach gemacht wird sich zu bereichern. Naja so lange der Rubel rollt ist dem Gesetzgeber mal wieder scheißegal woher der Rubel stammt.

Naja, wenn Du so durchs Leben gehst "Willkommen in meinem Keller". Wer so auf Gerechtigkeit ohne wenn und aber aus ist darf sich heute schon gar nicht mehr ins Arbeitsleben stürzen. Das Leben besteht nicht nur aus rosaroten Wölkchen und Unschuld.

Ich meinte auch nicht dein Arbeitsrechtbeispiel. In diesem Bereich gab es wirkliche "Gerechtigkeit" sowieso noch nie.: Zumindestens nicht für Arbeitnehmer.:freak: Aber das ist ein anderes Thema.
Aber danke für deine gehaltvolle Einschätzung die so völlig am Thema vorbei geht. :rolleyes:

ux-3
2011-11-19, 12:49:02
Das ist beim Nutzen von Tauschbörsen/Torrents anders... hier werden die sachen die man runterlädt gleichzeitig öffentlich bereitgestellt und de fakto verbreitet. Hier kann viel einfacher ein tatsächlich relevanter schaden geltend gemacht werden. Bitter ist dabei... prinzipiell beginnt die verbreitung ab dem ersten Bit, das ich selber runtergeladen habe. Sprich, selbst wenn ich den download nicht mal beendet habe oder beenden konnte, bin ich für die verbreitung haftbar.
Deshalb stehen bei mir als familienvater sämtliche sharingnetzwerke generell auf der blacklist im wlan router. Weil ich könnte meinen kindern das ständig erklären... den ernst würden sie nicht verstehen, und da ist mir das risiko zu gross.
da ich selber diese netzwerke auch nicht nutze, ist das auch weiter kein problem.

Als ich oben nachfragte, wurde mir gleich (von anderen) wie immer unterschwellig unterstellt, ich würde auch nur sicher DL wollen. Ich habe aber genau das gleiche Problem wie du. Und da ich selber nichts aus dem Netz runterlade, fehlt mir an dieser Stelle das "know how". Diese "Sharing Netzwerke", oder Torrents etc., wie unterscheide ich die von reinen download Anbietern? Woher weiß ich, ob ich eine Datei wieder anbiete oder nur lade?

Watson007
2011-11-19, 13:03:19
was heisst "erkennen", das weiß man halt. Torrents und P2P sind heute tabu. In manchen P2P-Programmen kann man aber den Upload auch einschränken glaube ich. Trotzdem würde ich davon abraten sie zu benutzen.

also dir gehts um deine Kinder, ja?

ux-3
2011-11-19, 13:06:02
was heisst "erkennen", das weiß man halt. Torrents und P2P sind heute tabu. In manchen P2P-Programmen kann man aber den Upload auch einschränken glaube ich.


Sehr hilfreich, danke.

Ich sage das nicht nur, ich meine das auch: Ich kenne mich damit nicht aus, da ich selbst nichts davon benutz habe - zumindest nicht wissentlich oder absichtlich. Und daher würde ich gerne wissen, woran ich erkenne, dass ich einen Download auch gleichzeitig uploade? Oder wie ich erkenne, dass ein Download über "torrents" oder "P2P" abläuft? Ich verfüge an dieser Stelle über kein Vorwissen.

Ich denke da insbesondere an File Hoster, bei denen es eine Wartezeit und einen alternativen "Premium-Service" gibt. Gehört das z.B. dazu?

Watson007
2011-11-19, 13:09:07
mach für deine kinder halt eine whitelist nur mit oneclickhostern und usenet.

ansonsten, tauschbörsen sind dafür um wie der name schon sagt zu tauschen, also auch upload....

Sven77
2011-11-19, 13:19:48
Tauschbörsen sind relativ einfach daran zu erkennen, das man dafür einen Client brauch und der Browser zum einfach downloaden nicht reicht. Insofern solange man keine bestimmten Programme installiert ist man eigentlich sicher...

derpinguin
2011-11-19, 13:22:32
Sehr hilfreich, danke.

Ich sage das nicht nur, ich meine das auch: Ich kenne mich damit nicht aus, da ich selbst nichts davon benutz habe - zumindest nicht wissentlich oder absichtlich. Und daher würde ich gerne wissen, woran ich erkenne, dass ich einen Download auch gleichzeitig uploade? Oder wie ich erkenne, dass ein Download über "torrents" oder "P2P" abläuft? Ich verfüge an dieser Stelle über kein Vorwissen.

Ich denke da insbesondere an File Hoster, bei denen es eine Wartezeit und einen alternativen "Premium-Service" gibt. Gehört das z.B. dazu?
Du erkennst es daran, dass du mit einem Torrent oder P2P Client runterlädst.
http://de.wikipedia.org/wiki/BitTorrent
http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing

Stormtrooper
2011-11-19, 13:30:09
Mal ne andere Frage,
wie wollen die überhaupt nachweisen das es wirklich dieses Lied dahintersteckt, welche im Dateinamen angegeben ist.
Wäre echt mal interessant was passiert wenn ich ein von mir gemachtes Foto als Lied betitel und es in Torrent zur Verfügung stelle.

MartinB
2011-11-19, 13:37:10
Mal ne andere Frage,
wie wollen die überhaupt nachweisen das es wirklich dieses Lied dahintersteckt, welche im Dateinamen angegeben ist.
Wäre echt mal interessant was passiert wenn ich ein von mir gemachtes Foto als Lied betitel und es in Torrent zur Verfügung stelle.
Deswegen passiert dies ja meist bei Torrents. Da wird pro Torrent ja auch nur das geseedet um das es wirklich geht.

Stell quasi nun der Rechteinhaber das Lied selbst rein, dann kann er ja genau sehen zu welchen IPs er eine Verbindung aufbaut. Diese laden dann ja prinzipbedingt wieder hoch.

Watson007
2011-11-19, 13:59:07
Tauschbörsen sind relativ einfach daran zu erkennen, das man dafür einen Client brauch und der Browser zum einfach downloaden nicht reicht. Insofern solange man keine bestimmten Programme installiert ist man eigentlich sicher...

opera hat einen eingebauten torrent-client ;)

Tesseract
2011-11-19, 14:06:46
Doch, eigentlich schon. Mit Vervielfältigung ist eine Kopie gemeint, egal ob man vom eigenen oder fremden "Besitz" ausgeht.
es ist nicht egal weil das entscheidet wer die "kopie" erstellt hat.
du kannst auch nicht für geldfälschung belangt werden wenn du eine blüte entgegen nimmst, erst wenn du damit dann selbst bezahlen willst. das prinzip hier ist ähnlich.
bei download-protokollen machst du keine aktive kopie von etwas, du forderst es vom anderen ende per request an, der request wird bearbeitet und ggf. wird wir eine "kopie" geschickt. das darf die andere seite aber nur machen, wenn sie das verwertungsrecht hat.
und auch wenn es blöd klingt, aber du darfst davon ausgehen, dass er dieses recht tatsächlich hat wenn er auf deinen request eingeht, auch wenn es in vielen fällen offensichtlich ist, dass es nicht so ist.
deswegen gehen solche mahnungen auch immer an p2p-user, weil diese selbst immer auch uploader sind.

RMC
2011-11-19, 14:24:19
es ist nicht egal weil das entscheidet wer die "kopie" erstellt hat.

Das hat der User. Auf seinem Rechner.

du kannst auch nicht für geldfälschung belangt werden wenn du eine blüte entgegen nimmst, erst wenn du damit dann selbst bezahlen willst. das prinzip hier ist ähnlich.

Dein Vergleich ist Blödsinn.


bei download-protokollen machst du keine aktive kopie von etwas, du forderst es vom anderen ende per request an

Wieder Blödsinn. Natürlich wird auf deinem Rechner aus all den Daten die du anforderst eine echte Kopie erstellt.

Und zweitens wenn du schon von "Request" sprichst, geht der ja vom User aus. Der Vorsatz wäre damit geklärt.

Tesseract
2011-11-19, 15:24:04
Das hat der User. Auf seinem Rechner.
nicht im sinne der vervielfältigung.
Natürlich wird auf deinem Rechner aus all den Daten die du anforderst eine echte Kopie erstellt.
der punkt ist, dass diese kopie der rechtsauslegung nach vom uploader/server erstellt wurde.
Und zweitens wenn du schon von "Request" sprichst, geht der ja vom User aus. Der Vorsatz wäre damit geklärt.
das hat mit "vorsatz" nichts zu tun. der server bietet den content an, damit ist er für den verstoß verantwortlich. ob und wie oft das ding am weg kopiert wurde ist irrelevant. wenn es danach geht würde jeder server über den die packets gehen eine "kopie" anlegen.

MartinB
2011-11-19, 15:38:11
wenn es danach geht würde jeder server über den die packets gehen eine "kopie" anlegen.

Genau so ist es. Doch sind diese Kopien nur von kurzer Dauer und sind daher erlaubt.



§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1.eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.eine rechtmäßige Nutzung

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

RMC
2011-11-19, 16:04:36
nicht im sinne der vervielfältigung.

Bitte lies dir das Urheberrecht durch sowie den Hintergrund was eine Kopie im technischen Sinn ist. Das ist ja fürchterlich.


der punkt ist, dass diese kopie der rechtsauslegung nach vom uploader/server erstellt wurde.

Nein.


das hat mit "vorsatz" nichts zu tun. der server bietet den content an, damit ist er für den verstoß verantwortlich.

Achja, die Songs sind dann also ganz zufällig auf dem Rechner gelandet ohne dass der User etwas dazu getan hat?

Dass Privat/Einzelpersonen bezüglich Downloads meistens nicht belangt werden liegt allein an den wirtschaftlichen Gründen. Aufwand und Kosten stehen in keinem Verhältnis zu Erfolg und Streitwert.

das hat mit "vorsatz" nichts zu tun. der server bietet den content an, damit ist er für den verstoß verantwortlich.

Es gehören immer zwei dazu. Dass der Uploader das Urheberrechtsgesetz stärker bricht als der Downloader macht Letzteren deswegen noch lange nicht unschuldig.

wenn es danach geht würde jeder server über den die packets gehen eine "kopie" anlegen.

Auf dem Server liegt schon eine Kopie. Allein dass die dorthin gelangt ist und somit anderen zur Verfügung gestellt wurde bricht das Urheberrechtsgesetz und der Uploader macht sich schuldig.

Der Kopiervorgang allein ist sowohl auf Server- wie auf Clientseite ein flüchtiger Vorgang (und darum ist Streaming auch "legal" bzw. in der Grauzone anzusiedeln) und daher für sich allein nicht rechtswidrig.

Wird dann aber auf dem Client aus der flüchtigen Kopie eine nicht-flüchtige erstellt (indem sie aus dem flüchtigen Speicher zusammengesetzt wird und auf die Platte gelangt) ist der Vorgang eindeutig widerrechtliche Vervielfältigung auf Seite des Downloaders, wenn man die Rechte dazu nicht besitzt.

Nebenbei: Bei Torrents ist man (meistens) gleichzeitig Up- und Downloader.

Fragman
2011-11-19, 16:05:06
Nein, wie ich bereits oben geschrieben habe ist das keine Verleitung zu einer Straftat.

Der Rechteinhaber (oder sein Stellvertreter) darf sein Werk verbreiten wie er will, und dazu zählt auch das Seeden eines Torrents.

Moralisch ist das natürlich sehr bedenklich, aber sowas wird ja nicht durch Gesetze geregelt ;)


moment mal, nur damit ich das richtig verstehe.
der rechteinhaber stellt sein werk ins netz, bietet das also frei zum download an. jemand anderes downloaded das, was ja voellig legal ist da der inhaber es selbst ins netz gestellt hat. der haken ist jetzt aber das er weahrend des downloads gleichzeitig auch wieder uploaded, was ihm dann zum verhaengnis wird.

woher soll der downloader wissen das der von zb universal zur verfuegung gestellte download nicht weiter verbreitet werden darf? stellt universal gleichzeitig mit dem download automatisch ne art eula in dem torrent bereit oder wird das sichtbar getagged fuer den downloader das er das nicht darf?

sollte sowas nicht rechtlich geklaert sein? zb universal gibt sein eigenes werk ja praktisch selbst frei im netz. ich verstehe nicht den anspruch von universal gegenueber dem downloader da sie das ja selbst ins netz gestellt haben? wo soll da der rechtliche anspruch auf schadenersatz sein wenn die das selbst verbreiten? welches gericht sollte dem recht geben?

MartinB
2011-11-19, 16:09:45
moment mal, nur damit ich das richtig verstehe.
der rechteinhaber stellt sein werk ins netz, bietet das also frei zum download an. jemand anderes downloaded das, was ja voellig legal ist da der inhaber es selbst ins netz gestellt hat. der haken ist jetzt aber das er weahrend des downloads gleichzeitig auch wieder uploaded, was ihm dann zum verhaengnis wird.

Richtig. Vielleicht anzumerken ist dass es natürlich auch eine Firma im Auftrag des Rechteinhabers sein kann, die bekommen dann das Verbreitungsrecht übertragen.


woher soll der downloader wissen das der von zb universal zur verfuegung gestellte download nicht weiter verbreitet werden darf? stellt universal gleichzeitig mit dem download automatisch ne art eula in dem torrent bereit oder wird das sichtbar getagged fuer den downloader das er das nicht darf?

Weil nur der Rechteinhaber das Recht auf Verbreitung hat. Nur weil du es downloadest bekommst du ja nicht die Rechte übertragen.


Wie gesagt, das Verfahren ist moralisch unterste Schublade, aber rechtlich einwandfrei. Der Rechteinhaber darf das machen, er hat ja die Rechte dran. Wenn du dein Torrentprogramm so einstellen könntest dass du nur runterlädst und nicht hoch, wäre das in diesem Fall absolut kein Thema.

Fragman
2011-11-19, 17:14:31
Richtig. Vielleicht anzumerken ist dass es natürlich auch eine Firma im Auftrag des Rechteinhabers sein kann, die bekommen dann das Verbreitungsrecht übertragen.




Weil nur der Rechteinhaber das Recht auf Verbreitung hat. Nur weil du es downloadest bekommst du ja nicht die Rechte übertragen.


Wie gesagt, das Verfahren ist moralisch unterste Schublade, aber rechtlich einwandfrei. Der Rechteinhaber darf das machen, er hat ja die Rechte dran. Wenn du dein Torrentprogramm so einstellen könntest dass du nur runterlädst und nicht hoch, wäre das in diesem Fall absolut kein Thema.

woher soll der downloader aber wissen das er es nicht weiter verbreiten darf. wird bei torrent beim download drauf hingewiesen? sprich, stellt zb universal auch die nutzungsbedingungen mit online?


wenn das legal ist, wieso gibts nicht einfach ne torrent version die sich auf diese legalen angebote einschiesst und nur diese nutzt? so koennte man diesen angeboten seitens der musikindustrie schnell beikommen. wenn die das kostenlos anbieten sollte man das doch auch nutzen.

Tesseract
2011-11-19, 17:27:13
Bitte lies dir das Urheberrecht durch sowie den Hintergrund was eine Kopie im technischen Sinn ist.
ich kenne das urheberrecht und um eine kopie "im technischen sinn" geht es hier überhaupt nicht. wir sind nicht auf der abstraktionsebene der daten sondern des "werks" und da ist eine vervielfältigung des werks von einer vom menschen nutzbaren form in eine andere. das passiert im falle eines downloads zwar, aber nicht durch den downloader.

Achja, die Songs sind dann also ganz zufällig auf dem Rechner gelandet ohne dass der User etwas dazu getan hat?
nein. hat auch keiner behauptet.

Der Kopiervorgang allein ist sowohl auf Server- wie auf Clientseite ein flüchtiger Vorgang (und darum ist Streaming auch "legal" bzw. in der Grauzone anzusiedeln) und daher für sich allein nicht rechtswidrig.

Wird dann aber auf dem Client aus der flüchtigen Kopie eine nicht-flüchtige erstellt (indem sie aus dem flüchtigen Speicher zusammengesetzt wird und auf die Platte gelangt) ist der Vorgang eindeutig widerrechtliche Vervielfältigung auf Seite des Downloaders, wenn man die Rechte dazu nicht besitzt.
auch wenn streaming und download technisch sehr ähnlich sind, sind sie rechtlich etwas vollkommen anderes. einen stream ansehen ist keine kopie, egal ob die daten zwischengespeichert werden oder nicht. das aufzeichnen eines streams hingegen ist eine kopie auf seiten des nutzers, ein angebotener download des steams durch den content-provider hingegen nicht - auch wenn am ende das selbe auf der platte landet.
es geht nicht darum was technisch im hintergrund passiert sondern um die interaktion mit dem content-provider und was der genau anbietet und was nicht und genau das entscheidet dann auch welche seite vervielfältigt hat.
was z.B. schon eine kopie durch den nutzer ist, ist das downloaden von youtube-videos (oder anderen streaming-inhalten) mit entsprechenden tools.

derpinguin
2011-11-19, 17:36:05
Bei P2P Clients kann man doch den Upload abstellen. Das sollte einem dann doch straffreiheit bringen oder?

RMC
2011-11-19, 17:46:36
ich kenne das urheberrecht und um eine kopie "im technischen sinn" geht es hier überhaupt nicht.

Beim Download geht es nicht um den technischen Hintergrund wenn das Urheberrecht zur Anwendung kommt, aber beim Streaming schon. Genius.

Tesseract
2011-11-19, 17:50:26
Beim Download geht es nicht um den technischen Hintergrund wenn das Urheberrecht zur Anwendung kommt, aber beim Streaming schon. Genius.
sry, ich versteh den post nicht. soll das eine frage sein? :confused:

RMC
2011-11-19, 17:58:46
sry, ich versteh den post nicht. soll das eine frage sein? :confused:

Ich wundere mich nur warum du den "technischen Sinn" beim Download ausgrenzt, aber beim Streaming gerade auf diesen zurückgreifst um Recht von Unrecht unterscheiden zu wollen.

Tesseract
2011-11-19, 18:07:29
auch beim download hat es nicht mit dem technischen hintergrund zu tun sondern was der provider offiziell anbietet.
ein streaming-dienst bietet die ausstrahlung an, wenn du diese aufzeichnest kopierst du. ein file-hoster hingegen bietet bereits die kopie an, die du nur annimmst.
wenn man bei p2p selbst zum anbieter wird ist man natürlich sowieso dran.
das ist vor allem deswegen relevant, weil das verwertungsrecht sehr flexibel regelbar ist. es kann z.B. ein anbieter das ausstrahlung, nicht jedoch das vervielfältigungsrecht haben. in dem fall ist dann entscheidend wie er was genau anbietet.

das ist wie bei den kopierschutzmaßnahmen. wenn der hersteller drauf schreibt "ist kopiergeschützt" darf man sie nicht kopieren, egal wie unwirksam der kopierschutz technisch ist.

RMC
2011-11-19, 18:15:51
ein streaming-dienst bietet die ausstrahlung an, wenn du diese aufzeichnest kopierst du. ein file-hoster hingegen bietet bereits die kopie an, die du nur annimmst.

Diese Ansicht ist eben grundlegend falsch, denn man nimmt nichts "einfach so an". Da passiert etwas, und das nennt sich Vervielfältigung. Es entsteht eine neue, physische und widerrechtliche Kopie eines Werks auf deiner Platte.

Im gesamten Urheberrecht spricht man nicht vom substanzlosen, subjektiven Verständnis einer Kopie sondern immer vom technischen Kopiervorgang.

danger!
2011-11-19, 22:58:14
Hallo Kira,

viele der Anwälte arbeiten zusammen - wenn Du öfters/regelmäßig/mehrere Dateien runtergeladen hast ist die Wahrscheinlichkeit recht groß dass Du von mehreren Anwälten Abmahnungen bekommst.

Früher (vor einigen Jahren) war die SAchlage die, dass bei FileSHARING (also gleichzeitigem Uploaden und Verteilen der Dateien parallel zum runterladen) die Gerichte (vor allen an bestimmten, bekannten Gerichtsorten) durchaus im Sinne der Abmahnanwälte und der Rechteinhaber geurteilt haben - weil sie auch keine Ahnung von den technischen Hintergründen hatten und alles geglaubt haben, was die Anwälte an "gerichtsverwertbaren Beweisen" vorgelegt haben...

Heute ist das nicht mehr so einfach, die Politik und die Justiz wissen inzwischen welche Abzocke mit den Abmahnungen teilweise getrieben wird... - das heißt, heute gehen die Fälle nicht mehr so leicht wirklich vor Gericht und die Abmahn-Industrie baut sehr starke Drohkulissen auf, um den erwischten Downloader zum "freiwilligen" Zahlen zu ermuntern - daher auch die kurzen Fristen...

Fakt ist - zahlst Du einmal versuchen sie es immer wieder - andere Dateien, andere Rechteinhaber, ältere oder neuere Screenshots, andere Abmahnanwälte...

Wieviel Du / wie oft Du über Torrent geladen hast wirst Du selber wissen... gibt es Screenshots mit hunderten Dateien die Du hochgeladen hast ist das natürlich potentiell gefährlicher als wie wenn Du nur ganz selten jeweils eine Datei runter- und somit gleichzeitig hochgeladen hast...

Wenn Du der Meinung bist dass Du kein so "schlimmer Fall" mit hunderten oder tausenden Dateien bist ist das Vorgehen bei zwei, drei oder einer Abmahnung nicht anders - Du gibst die ABGEÄNDERTE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG ab und ZAHLST NICHT!!!! UNBEDINGT ABGEÄNDERTE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG ABGEBEN - ob Du danach zahlst oder nicht ist egal, ob Dich ein Anwalt vertritt oder nicht ist auch egal - DU BRAUCHST IMMER DIE ABG. UNTERLASSUNGSERKÄRUNG!!!

Tip: Mach Dich in einschlägigen Foren schlau, wie schon mal genannt ist abmahnwahn-dreipage.de eine gute Anlaufstelle... Dort werden auch Rechtsanwälte genannt (z.B., aber nicht nur RA Stadler..), die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und die auch eine telefonische, kostenlose Erstberatung anbieten...

Hier auf die Meinung vieler engagierter, aber niemals selber betroffener User zu hören die sich selbst nie mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt haben ist meiner Meinung nach höchstens der erste Schritt - danach brauchst Du Infos von Leuten, die sich damit auskennen...

MfG
danger!

GSXR-1000
2011-11-20, 03:15:23
woher soll der downloader aber wissen das er es nicht weiter verbreiten darf. wird bei torrent beim download drauf hingewiesen? sprich, stellt zb universal auch die nutzungsbedingungen mit online?


wenn das legal ist, wieso gibts nicht einfach ne torrent version die sich auf diese legalen angebote einschiesst und nur diese nutzt? so koennte man diesen angeboten seitens der musikindustrie schnell beikommen. wenn die das kostenlos anbieten sollte man das doch auch nutzen.
Leider ist das Gesetz hier umgekehrt gestrickt.
Es bedarf keines Hinweises dir gegenüber das du dies nicht verbreiten darfst.
In einem solchen Falle wird zurecht davon ausgegangen, das du weisst, das es sich um urheberrechtlich geschützte Daten handelt. Wie eigentlich alle von anderen geschaffene geistigen eigentümer. Grundsätzlich ist dies alles geschützt und darf eben nicht ohne die ausdrückliche einwilligung des rechtehalters verbreitet werden. Dazu bedarf es keiner expliziten information in dich. Wie so oft gilt: unwissenheit schützt vor strafe nicht.

Sprich: den legal verbreiteten Torrent selbst weiterzuverbreiten, ist eben genau die illegale handlung die hier abgemahnt wird.

Tesseract
2011-11-20, 05:21:39
Diese Ansicht ist eben grundlegend falsch, denn man nimmt nichts "einfach so an".
so wurde es aber in der rechtsvorlesung vermittelt.

Im gesamten Urheberrecht spricht man nicht vom substanzlosen, subjektiven Verständnis einer Kopie sondern immer vom technischen Kopiervorgang.
da ist überhaupt nichts substanzlos oder subjektiv.

Stormtrooper
2011-11-20, 07:55:42
Nochmal ein anderer Gedanke, kann man eine Firewall nicht so einstellen das man keinen ausgehenden Datenverkehr hat?
Irgendwie find ich die Beweisführung schon recht idiotisch.
Nur weil du was runtergeladen hast, hast du es verbreitet, was ist bei einem normalen Torrent, wenn man zwar was runterlädt, aber zufällig grad keiner von dir was runterlädt?

san.salvador
2011-11-20, 08:04:09
Nochmal ein anderer Gedanke, kann man eine Firewall nicht so einstellen das man keinen ausgehenden Datenverkehr hat?
Türlich, aber dann ist nix mit Torrent.


Irgendwie find ich die Beweisführung schon recht idiotisch.
Nur weil du was runtergeladen hast, hast du es verbreitet, was ist bei einem normalen Torrent, wenn man zwar was runterlädt, aber zufällig grad keiner von dir was runterlädt?
Das Angebot, also der Vorsatz, reicht wohl aus.

RMC
2011-11-20, 09:05:28
so wurde es aber in der rechtsvorlesung vermittelt.

Wohl kaum. Vermutlich hast du es einfach nicht verstanden.

da ist überhaupt nichts substanzlos oder subjektiv.

Objektiv ist da nichts dran. Eine Kopie ist technisch gesehen immer der gleiche Vorgang und das Urheberrecht bezieht sich auf genau diesen. Dein Filehoster/Streamingdienstbeispiel ist falsch.

GSXR-1000
2011-11-20, 09:33:00
Nochmal ein anderer Gedanke, kann man eine Firewall nicht so einstellen das man keinen ausgehenden Datenverkehr hat?
Irgendwie find ich die Beweisführung schon recht idiotisch.
Nur weil du was runtergeladen hast, hast du es verbreitet, was ist bei einem normalen Torrent, wenn man zwar was runterlädt, aber zufällig grad keiner von dir was runterlädt?
Die strafbare handlung besteht darin es zur verbreitung zur verfügung zu stellen. Ob jemand anders dies tatsächlich nutzt, ist garnicht so relevant.
Ist wie bei hehlerware: das anbieten der ware an sich reicht schon. der eigentliche transfer muss garnicht stattfinden.
Ich denke mir, wenn ein rechteinhaber das auf einen torrent einstellen würde, nur um diejenigen die das dann downloaden (und damit verbreiten abzumahnen) wäre das grundsätzlich vermutlich tatsächlich als anstiftung zu einer straftat zu deuten. Denn dann wäre das provozieren des urheberrechtsverstosses der einzige sinn des unterfangens. Vermutlich wird das aber schwer nachvollziehbar sein, bzw beweisbar, das der ursprung der datei dort liegt. Vermutlich werden sie sich in den meisten fällen damit rausreden können, das sie selbst entsprechende dateien aus dem torrent bezogen haben um diese zu überprüfen und dabei geloggt haben, wer wiederum sich diese dateien von ihnen selbst zieht. Zumindest wäre dies meine argumentation an deren stelle. Das gegenteil dürfte schwer zu beweisen sein, vor allem rückwirkend.

Tesseract
2011-11-20, 14:57:18
Wohl kaum. Vermutlich hast du es einfach nicht verstanden.
hast du eine quelle dazu? ist schon lange her und ich finde irgendwie nichts eindeutiges dazu.
das passenste was ich gefunden habe sind gerichtsurteile, nach denen derjenige, der bei einem file-hoster eine datei hochlädt als verbreiter gilt und der filehoster weder für das speichern der kopie auf seinen servern noch für den upload an andere strafbar ist.

Kira
2011-11-20, 18:12:28
folgendes:

ich habe nun durch abmahnhelfer.de ein erstgespräch gehabt. er sagte auch das, was viele hier mir empfohlen haben: unterlassungserklärung hinschicken, weil man sich dadurch viele kosten spart.

2. schritt: die pdf afu der seite ausfüllen und an ihm schicken, kostet dann 400€ und dafür schicken sie diese erklärungen usw an alle ~60 kanzlein, damit von dort nichts mehr kommen kann.

3. schritt: an die 2, die ich bislang erhalten habe kann ich freiwillig etwa 100€ zahlen, muss ich aber laut ihm nicht, weil tausende betroffen sind in der regel das untergeht bzw die chance, dass genau ich gepickt werde, sehr gering ist und sie damit eh nicht vor gericht können etc weil der betrag zu niedrig ist.

RMC
2011-11-20, 18:18:12
hast du eine quelle dazu? ist schon lange her und ich finde irgendwie nichts eindeutiges dazu.
das passenste was ich gefunden habe sind gerichtsurteile, nach denen derjenige, der bei einem file-hoster eine datei hochlädt als verbreiter gilt und der filehoster weder für das speichern der kopie auf seinen servern noch für den upload an andere strafbar ist.

Nein ich ich hab jetzt ad hoc auch nichts dazu was dies wirklich zweifelsfrei belegen könnte. Sorry. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers bei einer widerrechtlich dauerhaften Vervielfältigung des Werks durch den Downloader nicht verletzt wird. Das wäre schwer absurd. Technisch gesehen ist eine solche Kopie eben eine dauerhafte Vervielfältigung auf Seite des Downloaders und der Vorgang liegt auch außerhalb des Privatkopiebereichs und der flüchtigen/begleitenden Vervielfältigung.


Das Urteil mit dem Filehoster kenn ich. Ich glaub gelesen zu haben, dass es darauf zurückzuführen ist, dass diesem eine ständige Kontrolle der Inhalte seiner Uploader nicht zugemutet werden kann. Aber der Filehoster muss umgehend handeln sollte ein Urheberrechtsverstoß gemeldet werden. Das hat aber in Summe wenig mit dem Upload/Download Problem zu tun.

Kira
2011-11-20, 18:30:22
folgendes:

ich habe nun durch abmahnhelfer.de ein erstgespräch gehabt. er sagte auch das, was viele hier mir empfohlen haben: unterlassungserklärung hinschicken, weil man sich dadurch viele kosten spart.

2. schritt: die pdf afu der seite ausfüllen und an ihm schicken, kostet dann 400€ und dafür schicken sie diese erklärungen usw an alle ~60 kanzlein, damit von dort nichts mehr kommen kann.

3. schritt: an die 2, die ich bislang erhalten habe kann ich freiwillig etwa 100€ zahlen, muss ich aber laut ihm nicht, weil tausende betroffen sind in der regel das untergeht bzw die chance, dass genau ich gepickt werde, sehr gering ist und sie damit eh nicht vor gericht können etc weil der betrag zu niedrig ist.

was mir noch einfällt: reicht es denn nun nicht, die unterlassungserklärung von der seite zu nehmen und dahin zu schicken? und wenn zukünftig was kommt, genau so? sprich so würde ich mir die 400€ sparen? wie seht ihr das?

onkel2003
2011-11-20, 18:42:02
folgendes:

ich habe nun durch abmahnhelfer.de ein erstgespräch gehabt. er sagte auch das, was viele hier mir empfohlen haben: unterlassungserklärung hinschicken, weil man sich dadurch viele kosten spart.

2. schritt: die pdf afu der seite ausfüllen und an ihm schicken, kostet dann 400€ und dafür schicken sie diese erklärungen usw an alle ~60 kanzlein, damit von dort nichts mehr kommen kann.

3. schritt: an die 2, die ich bislang erhalten habe kann ich freiwillig etwa 100€ zahlen, muss ich aber laut ihm nicht, weil tausende betroffen sind in der regel das untergeht bzw die chance, dass genau ich gepickt werde, sehr gering ist und sie damit eh nicht vor gericht können etc weil der betrag zu niedrig ist.


ich schicke pauschal an 60 kanzlein eine unterlassungserklärung, damit die mir nichts mehr können?
hört sich garnicht gut an.

2 wollen was von mir wieso muss soll ich jetzt 58 wach machen.

soweit ich das verstehe

mod unterlassungserklärung machen den abmahn rechtsanwälten schicken.
kostenübername von 100 euro vorschlagen, und abwarten.
400 euro für den anwalt gespart.

GSXR-1000
2011-11-20, 19:40:29
ich schicke pauschal an 60 kanzlein eine unterlassungserklärung, damit die mir nichts mehr können?
hört sich garnicht gut an.

2 wollen was von mir wieso muss soll ich jetzt 58 wach machen.

soweit ich das verstehe

mod unterlassungserklärung machen den abmahn rechtsanwälten schicken.
kostenübername von 100 euro vorschlagen, und abwarten.
400 euro für den anwalt gespart.
Mir kommt das auch etwas komisch vor.
Ich meine da könnte ich ja generell mal eine unterlassungserklärung vorab an alle abmahnanwälte schicken, bevor irgendwas passiert ist.
Ich versteh da die logik dahinter nicht so ganz.

Weiss eigentlich jemand wie seriös eigentlich die kanzelei hinter abmahnhelfer.de ist?
ich mein für mich sieht das auch ein bissel nach geldschneiderei aus. advocat diaboli quasi...

Kira
2011-11-20, 23:17:40
laut ihm können so von den anderen keine Forderungen mehr kommen... natürlich könnte ich auch immer wenn etfwas kommt, die unterlassungserklärung hinschicken und gut ist? was meint ihr? danger!? :$

PacmanX100
2011-11-21, 00:24:04
... am besten einen zweiten Rat einholen. Möglich, das die Taktik funktioniert um gegen Massenabmahnungen gefeilt zu sein, aber ist das bei kleiner Anzahl überhaupt notwendig? (...)
Außerdem kanns natürlich sein, das was falsch verstanden wurde, dafür sind die Gespräche meist zu kurz.

Immer auf die Kosten achten, wenn der Preis ähnlich hoch ist, rentiert sich das ganze Prozedere nicht. Muss natürlich klar sein, das auch Anwälte der [eigenen Seite] am Geldverdienen Interesse haben :/ Wenn er nur paar Euro günstiger wäre, würd ich den Fall eher nicht breittreten. ;)
Direkter Termin vor Ort ist fast immer besser... oder es gibt da auch Seiten, wo man seine Frage reinstellen kann und gegen Bezahlung eine vernünftige Antwort erhält. Im Endeffekt, versuchen sich mit der Gegenseitige zu einigen? Wenn klar ist, das man eh nicht raus kommt.

danger!
2011-11-21, 00:42:09
Hallo Kira,

wie gesagt bin ich schon eine Weile nicht mehr mit der Abmahngeschichte auf dem Laufenden, weil sich meine Abmahnung erledigt hat - ich habe nicht gezahlt, die abgeänderte Unterlassungserklärung abgeschickt (bezogen auf genau den abgemahnten Titel und unter Beinhaltung der Phrase "ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich" - Link zur Mod-UE bei abmahnwahn-dreipage.de: http://abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html) und nach den üblichen zwei Mahnungen mit jeweils noch höherer Geldforderung nie wieder etwas von der Kanzlei gehört...

Nochmals: Wenn Du es nicht schon gemacht hast - lies Dich bei abmahnwahn-dreipage ein (http://abmahnwahn-dreipage.de/)! Ist ein Haufen zu lesen, aber danach weißt Du was Sache ist!

ICH PERSÖNLICH (!) würde keinen Anwalt beauftragen, ICH PERSÖNLICH würde die zwei Unterlassungserklärungen abgeben und das Gleiche machen sollte sich noch eine weitere Kanzlei melden...

WENN Du allerdings sehr viele Dateien geshared hast und die Screenshots mit sehr vielen Dateien habe würde ich auch nochmal den RA Stadler telefonisch kontaktieren und diesen im Rahmen der telefonischen, kostenlosen Erstberatung danach fragen (ebenso auch RA Wachs und einige andere Fachanwälte, die alle bei abmahnwahn-dreipage erwähnt werden... viel Köche verderben zwar die Köchin, aber in diesem Fall würde ich mir die Meinung mehrerer Fachleute anhören... )

... nicht vergessen, auch die wollen Geld verdienen, aber Du MUSST Dich ja nicht von ihnen vertreten lassen... ;):rolleyes::D

ABER: Haben die wirklich screenshots mit sehr vielen Dateien von Dir oder besteht die Gefahr dass sie sowas haben (daran denken: Die könnten über Woche und Monate jeden Tag einen screenshot von Dir angefertigt haben, wenn Du viel Pech und sie viel Glück hatten!!!) dann würde ich die paar Hundert Euro nicht scheuen - es könnte leicht sehr viel teuerer werden...

Ne Freundin hatte das Pech mit nen screenshot von 400 mp3´s konfrontiert zu werden - die hat dann in nem vom Anwalt ausgehandelten Kompromiss 4,5k statt 12k bezahlt - viel Geld, aber ihr war das zu heiß dass das vielleicht doch vor Gericht gehen könnte....

Entscheiden, Kira - musst Du.... aber überlege rationell und lass Dich nicht ins Bockshorn jagen... wie lange geht eigentlich die gestellte Frist bei Dir? Wie lange hast Du noch Zeit?

MfG
danger!

Kira
2011-11-21, 01:02:17
nun ja, nur die eine top 100 charts geladen, sprich 100 lieder auf einmal. mehr nicht...

können sich nun so rein theoretisch gesehen nicht noch 98 weitere melden bzw. sogar doppelt? und ist das nun viel geshared wie du gefragt hast?

ja durchgelesen habe ich mir noch nicht alles, ich habe einfach keinen freien kopf gehabt ;( frist ist bis ende des monats...

danger!
2011-11-21, 01:13:38
Hm,

Top 100 ist nicht gut, die sind sicherlich alle anwaltlich vertreten - allerdings nicht unbedingt in Deutschland, und ich glaube nicht dass Du für alles abgemahnt werden wirst - und wenn, dann nicht für jede Datei einzeln, sondern jeweils von einem Anwalt für alle Lieder, deren Rechte er vertritt...

Telefonier mal mit den besagten Anwälten, vor allem Stadler und Wachs - aber Du hast mehr Zeit als ich gedacht hätte, also übereile nichts und nutze die Zeit - und nie wieder Torrent!!! ;-)

MfG
& gute Nacht
danger!

Fairy
2011-11-21, 01:14:22
Top 100 Charts geladen, also nicht nur ein Lied, wie im Start-Posting? Dann müsstest du ja eigentlich alle großen Plattenfirmen mitgenommen haben, was auch erklärt, wieso sich bis jetzt zwei Anwälte bei dir gemeldet haben. Unter den Umständen: Wenn du Pech hast könnte da noch mehr kommen, muss aber nicht sein.

GSXR-1000
2011-11-21, 01:19:41
laut ihm können so von den anderen keine Forderungen mehr kommen... natürlich könnte ich auch immer wenn etfwas kommt, die unterlassungserklärung hinschicken und gut ist? was meint ihr? danger!? :$
Wenn das helfen würde, dann würde ich mal generell jedes jahr einmal die ganze batterie anschreiben. Wäre bei kindern im haus die immer auf doofe gedanken kommen sicherlich elegant.
Ich meine, was genau soll das sein? Du kannst unterlassungserklärungen nur bezogen auf ein bestimmtest definiertes delikt rechtswirksam eingehen. Willst du jetzt also alle anschreiben und vor allen entsprechende delikte einräumen? Und wenn ja welche genau?? Ich versteh wirklich nicht was da der tiefere sinn sein sollte.
Und nochmal... kennt jemand die kanzelei von der page? Mir kommt das langsam auch etwas dubios vor...

onkel2003
2011-11-21, 05:00:40
Wenn das helfen würde, dann würde ich mal generell jedes jahr einmal die ganze batterie anschreiben. Wäre bei kindern im haus die immer auf doofe gedanken kommen sicherlich elegant.
Ich meine, was genau soll das sein? Du kannst unterlassungserklärungen nur bezogen auf ein bestimmtest definiertes delikt rechtswirksam eingehen. Willst du jetzt also alle anschreiben und vor allen entsprechende delikte einräumen? Und wenn ja welche genau?? Ich versteh wirklich nicht was da der tiefere sinn sein sollte.
Und nochmal... kennt jemand die kanzelei von der page? Mir kommt das langsam auch etwas dubios vor...

was mich beispiel wundert bei mein bruder sind die mehrfach abmahnungen.
es ist ja bekannt wie bei beispiel top100 das es zu mehrfach abmahnungen kommen kann.

mein bruder hat über 4 wochen filme gezogen und das nicht mal aktuelle.
er bekamm innerhalb 2 wochen 2 abmahnungen, dann beauftragte er diesen medienanwalt solmecke, von da an ging es erst richtig los alle 2 wochen neue abmahnung, bis heute 6 stück.

dieser solmecke anwalt da finde ich etwas kommisch.
mir ist es so bekannt ein anwalt wird nach streitwert bezahlt.
mein bruder hatte die wahl, er zahlt 400 euro für die eine sache bzw damals die 2 abmahnungen, oder er nimmt die flatrate version für 500 euro und ist damit abgesichert wenn noch mehr kommt das dies alles damit abgegolten ist.
also so gesehen könnten jetzt 100 stück kommen und er muss nichts mehr an solmecke zahlen.

also ich habe bis dahin noch nie was von ein flatrate anwalt gehört. ;D

GSXR-1000
2011-11-21, 09:19:00
was mich beispiel wundert bei mein bruder sind die mehrfach abmahnungen.
es ist ja bekannt wie bei beispiel top100 das es zu mehrfach abmahnungen kommen kann.

mein bruder hat über 4 wochen filme gezogen und das nicht mal aktuelle.
er bekamm innerhalb 2 wochen 2 abmahnungen, dann beauftragte er diesen medienanwalt solmecke, von da an ging es erst richtig los alle 2 wochen neue abmahnung, bis heute 6 stück.

dieser solmecke anwalt da finde ich etwas kommisch.
mir ist es so bekannt ein anwalt wird nach streitwert bezahlt.
mein bruder hatte die wahl, er zahlt 400 euro für die eine sache bzw damals die 2 abmahnungen, oder er nimmt die flatrate version für 500 euro und ist damit abgesichert wenn noch mehr kommt das dies alles damit abgegolten ist.
also so gesehen könnten jetzt 100 stück kommen und er muss nichts mehr an solmecke zahlen.

also ich habe bis dahin noch nie was von ein flatrate anwalt gehört. ;D
?? ich verstehe das system einer "flatrate unterlassungserklärung" an dieser stelle nicht.
Ich kann doch nur lediglich eine unterlassung für ein spezifiziertes vergehen abgeben (in der mod. UE steht doch noch extra drin, das man den jeweils explitiziten Titel angeben soll). Wie soll ich das vorauseilend machen, wenn ich beispielsweise die Top 100 geladen hätte? 100*60 UE rausschicken?
Irgendwas stimmt da garantiert nicht.

Sven77
2011-11-21, 09:23:18
Natürlich nicht.. Ist imho ebenfalls Abzocke. Mod. Unterlassungserklärung abgeben und aussitzen, fertig.

GSXR-1000
2011-11-21, 10:29:02
Natürlich nicht.. Ist imho ebenfalls Abzocke. Mod. Unterlassungserklärung abgeben und aussitzen, fertig.


Das gefühl habe ich allerdings auch, wenn ich mir die seite dort anschaue. Ein Rechtsanwaltsbüro, das für jedes mögliche Abmahnschreiben von anderen Rechtsanwälten in seinen Blog ein neues (inhaltsgleiches, teilweise wortgleiches) video reinstellt, damit es bei der suche auch ja gefunden wird, teilweise mit sichtlich übermüdeten und gelangweilten Rechtsanwälten als sprecher (sofern es dieser überhaupt ist), das richt schon sehr nach abzocke. Letztlich genauso geldschneiderei wie die abmahnabzocke selbst.
Würde mich nicht wundern, wenn die kanzeleien teilweise hand in hand arbeiten. Zweimal kassieren ist doch noch lukrativer. Hat was von Guter Bulle, Schlechter Bulle... nur das an dieser stelle beide die hand aufhalten.
Schickes geschäftsmodell.

onkel2003
2011-11-21, 16:50:23
?? ich verstehe das system einer "flatrate unterlassungserklärung" an dieser stelle nicht.
Ich kann doch nur lediglich eine unterlassung für ein spezifiziertes vergehen abgeben (in der mod. UE steht doch noch extra drin, das man den jeweils explitiziten Titel angeben soll). Wie soll ich das vorauseilend machen, wenn ich beispielsweise die Top 100 geladen hätte? 100*60 UE rausschicken?
Irgendwas stimmt da garantiert nicht.
ich meinte es so
sagen wir mal ich bekomme jetzt eine Abmahnung, dann beauftrage ich solmecke den fall zu übernehmen.
Kostenpunkt 400 Euro.
jetzt habe ich aber gleich die Möglichkeit ein Angebot zu bekommen für 100 euro mehr also 500 euro übernimmt er auch nachfolgende Abmahnungen , heist also kommt es zu mehrfach Abmahnungen und ich habe die 500 er Version genommen brauche ich für mein Rechtsanwalt in den fall solmecke nichts noch mal zahlen da mit den 500 euro alles abgedeckt ist, soweit ich weis die nächsten 2 bis 3 Jahre.

somit habe ich also was Abmahnungen angeht die nächsten 2 bis 3 jahre eine anwaltsflatrate



so hier ist der punkt soweit mir bekannt ist muss ein Rechtsanwalt doch nach streitwert gehen, und darf mir gar keine Angebote machen. was unter den satz x ist den er nehmen muss?
bin mir da aber nicht sicher.
oder kann ein Anwalt wie er möchte sagen für den betrag x übernehme ich dein Streitfall?

in fall solmecke habe ich vor kurzen gelesen das er nun 11000 Mandanten haben soll.
jetzt rechne man sich es mal aus 11000 * 400 euro macht 4,4 Mio Euro.
ob die zahl jetzt wirklich stimmt kann ich nicht sagen.
aber für ein Anwaltsbüro dürfte das keine schlechte summe sein.

was mir grade so einfällt, war es nicht damals so bevor die ganzen Abmahnanwälte geboren wurden, das wenn man erwischt wurde, man eine Unterlassungserklärung an alle Plattenfirmen senden konnte und diese einen dann nichts mehr können für vergangene sachen.
irgend wie war da doch damals was?

Spasstiger
2011-11-21, 17:38:54
wenn man eben illegales macht musst man auch bereit sein zu zahlen wenns raus kommt
Die Abmahnereien, mit denen sich Anwälte privat an den Vergehen anderer bereichern, pervertieren aber den Rechtsstaat. Und die Unterlassungserklärungen, die die Abmahnanwälte verschicken, gehen eben weit über den rechtlich relevanten Rahmen hinaus, so dass man es durchaus als moralische Verpflichtung verstehen kann, Tipps zu geben, wie man aus der Sache besser rauskommen kann.
Erschreckend ist, dass hinter der Abmahnerei offenbar ein System steckt, wie man hier am Thread sieht. Wenn schon Begriffe wie "Flatrate" in Zusammenhang mit Unterlassungserklärungen fallen ...

Fusion_Power
2011-11-21, 17:39:09
Eigentlich solltem an die Gesetze mal dahingehend änder, dass die erste Abmahnung für Private generell kostenlos ist, quasi als Warnung. Sowas soll es in anderen Ländern ja auch geben. Wäre ein tolles Bundestags-Wahlthema, damit könnte sich ne Partei sogar mal beliebt machen. :)

onkel2003
2011-11-21, 18:33:11
Eigentlich solltem an die Gesetze mal dahingehend änder, dass die erste Abmahnung für Private generell kostenlos ist, quasi als Warnung. Sowas soll es in anderen Ländern ja auch geben. Wäre ein tolles Bundestags-Wahlthema, damit könnte sich ne Partei sogar mal beliebt machen. :)

also ich hätte jetzt gedacht das die piraten sowas in der art sowieso in ihr Programm haben.
quasi Freiheit für emule und co.


in grossen und ganzen ist es aber so selber schuld, wenn man dann noch bedenkt von jemanden der schon recht lange hier ist eine menge posts hat, und ständig auch hier wieder zu lesen ist Abmahnung wegen blabla bla, den ist doch eigentlich nicht zu helfen.

also kommt papa und hat neuen pc, weis grade mal wie er angeht, er schafft es Torrent und co auf den Rechner zu machen und der ladet sich die top100 da runter dann kann ich noch verstehen ok er wusste es nicht besser.

aber kira sorry den musste das klar sein.

und heute wird es auch nicht mehr so sein, das da wirklich eine Person vor den Rechner wartet bis jemand kommt, die hauen doch mit Sicherheit hunderte von mp3 auf ihre Kiste melden sich bei emule an und warten warten warten und jede ip wird da mal ebbend automatisch geloggt.

dann werden die Anwälte alle unter sich vergleichen und bei mehrfach usern wird halt der Gerichtsweg gemacht, nach und nach gehen dann alle Anwälte zum gericht und machen das gleiche spiel bei immer den gleichen.

ich glaube kaum wenn ich heute 1 lied ziehe und ich werde von ein anwalt gelogt das der gleich alles zum Gericht gibt wegen Adresse von Provider. die werden sich alle zusammen tun warten und dann dick kasse machen.

Stormtrooper
2011-11-21, 19:20:09
Eigentlich solltem an die Gesetze mal dahingehend änder, dass die erste Abmahnung für Private generell kostenlos ist, quasi als Warnung.

Gibts doch fast.
Erste Abmahnung kostet 100€.

Kira
2011-11-23, 01:21:36
Natürlich nicht.. Ist imho ebenfalls Abzocke. Mod. Unterlassungserklärung abgeben und aussitzen, fertig.

was meinst du mit aussitzen?

derpinguin
2011-11-23, 01:38:25
Warten und nichts tun

FireFrog
2012-05-26, 14:27:13
Hallo,
bekam kam heute Post von Bindhardt Fiedler Zerbe,
es geht um den Betrag von 400€

nun wollte ich die mod. UE abgeben (per email und einschreiben) und falls noch einmal ein Brief kommt einen Mustervergleich Brief mit dem Angebot von 100€ schicken (da ich bereit wäre den Betrag zu zahlen), oder sollte ich diesen besser gleich mit versenden?
Nun die Frage viele Schreiben, dass sie noch von der zweiten Kanzelei zusätzlich abgemahnt werden, falls ich bei Bindhard den Betrag bezahlen sollte,
könnten dann andere Kanzleien noch Forderungen geben mich?

Grummel da läd man 12MB hoch, naja das waren wohl teure 12MB ;) waren noch nicht mal 20% der Datei, aber das Spielt wohl keine Rolle.

Fairy
2012-05-26, 14:34:15
Nun die Frage viele Schreiben, dass sie noch von der zweiten Kanzelei zusätzlich abgemahnt werden, falls ich bei Bindhard den Betrag bezahlen sollte,
könnten dann andere Kanzleien noch Forderungen geben mich?

Grummel da läd man 12MB hoch, naja das waren wohl teure 12MB ;) waren noch nicht mal 20% der Datei, aber das Spielt wohl keine Rolle.
Theoretisch ja, ist aber eher unwahrscheinlich, würde ich sagen.
Rein aus Interesse, hast du Torrent benutzt?

FireFrog
2012-05-26, 14:44:06
Naja es war meine Frau welche das über bitreactor.to geladen hat...
Bzw. ist es sinnvoll einen Anwalt enzuschalten wie z.B.:ANWALTSKANZLEI HECHLER welchen ich im Bezug auf BFR bei google gefunden habe,
er bietet seine Dienste für einen Pauschalbeitrag von 150€ an bzw. sagt er, das er es vermutlich schafft einen Vergleich über 200€ auszuhandeln.
Wäre es also evtl. sinnvoller ihm den Betrag von 150€ zu zahlen und er kümmert sich um alles oder es selbst mit den 100€ als Vergleich zu versuchen?

Philipus II
2012-05-26, 15:03:49
Ich sehe keinen Sinn darin, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die angepasste Unterlassungserklärung bekommt man mit Hilfe der abmahnwahn Seite selber hin.

Entweder zahlt man dann einfach gar nix und lässts drauf ankommen oder man zahlt den vollen Betrag, um Ruhe zu haben. Zwischenlösungen sind bei den Standardfällen nicht sinnvoll.

Übrigens: Du würdest wohl sogar vor Gericht gute Chancen haben. Der Anschlussinhaber haftet nicht für Ehepartner, solange er nicht Kenntnis vom illegalen Tun hatte. Du solltest jetzt daher mal deine Frau belehren, wo man keine Schwarzkopien beziehen sollte.

FireFrog
2012-05-26, 15:40:56
Ich sehe keinen Sinn darin, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die angepasste Unterlassungserklärung bekommt man mit Hilfe der abmahnwahn Seite selber hin.

Entweder zahlt man dann einfach gar nix und lässts drauf ankommen oder man zahlt den vollen Betrag, um Ruhe zu haben. Zwischenlösungen sind bei den Standardfällen nicht sinnvoll.

Übrigens: Du würdest wohl sogar vor Gericht gute Chancen haben. Der Anschlussinhaber haftet nicht für Ehepartner, solange er nicht Kenntnis vom illegalen Tun hatte. Du solltest jetzt daher mal deine Frau belehren, wo man keine Schwarzkopien beziehen sollte.
Steht nicht, dass man auch für dritte Haftet wenn es sein Internetanschluss ist?
Weswegen man ja auch sein Wlan gut verschlüsseln sollte, da man ja haftbar gemacht werden kann?

Philipus II
2012-05-26, 15:47:21
Man haftet teilweise für Dritte, teilweise aber auch nicht. Falls man keine Anhaltspunkte für das Fehlverhalten des Ehepartners hatte, schauts gut aus.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/05/21/tauschbrsen-ehegatten-mssen-sich-nicht-bespitzeln/

Immerhin ein OLG Urteil. Ein Urteil des BGH fehlt aber noch.

FireFrog
2012-05-26, 15:50:29
Ok dank dir, ich hab mal eine mod. UE dank http://www.abmahnwahn-dreipage.de aufgesetzt, frage mich nun nur noch ob es Sinn man die Unterlassungserklärung auf alle Lieder dieses Rechteinhabers zu erweitern, hab bei einem änhlichen Fall gelesen.
Da es ja ein Album ist, aber hab die Frage mal im abwahn-dreipage Forum gestellt.

Philipus II
2012-05-26, 15:59:51
Ob man die UE erweitert, kommt drauf an. Nützlich ist es oft, wenn man damit rechnet, dass die in der Vergangenheit hochgeladen wurden, zukünftig aber keinesfalls mehr hochgeladen werden.

FireFrog
2012-05-26, 16:04:20
Naja komplett hochgeladen ich ja eh nichts, war eine .rar datei von etwa 98MB und hochgeladen wurden etwa 12MB aber im Album waren halt wohl auch noch andere Titel welche in der "abmahnwelle" mit abgemahnt werden.

CyberCSX
2012-05-26, 16:06:37
Hallo Zusammen,

ich habe eben ein Schreiben erhalten, dass ich 450€ zahlen soll, da ich ein Lied geladen habe (stimmt auch).

Kornmeier & Partner Rechtsanwalt <-- von denen kommt das Schreiben, mit IP, Dateinamen usw usf. Alles korrekt. Nur... wenn man die online googlet, kommt sehr viel unseriöses Zeug raus. Hat einer mit denen Erfahrungen gemacht? Was tun? Anwalt einschalten? Egal ob schuldig oder nicht? Wenn ja, was bringt mir das?

So ein Dreck. Ihr werdet es mirn icht glauben aber, ich lade ansonsten jedes verkackte Lied mittlerweile über iTunes und genau die 1-2 die es da nicht gab bzw. in einer anderen Version... argh. Verdammt ärgerlich!Selbst schuld !

Haste schon mal was von PROXIFREE Gehört?
Damit wird deine IP Adresse Verscheiert und du hast deine Ruhe.

Das man in deutschland sogar für ein pups abgemahnt wird, ist eigentlich nichts neues und bevor man im internet etwas herunter lädt, sollte man sich darüber gedanken machen. Such dir ein anwalt was das für dich regelt sonst werden von 450 euro ganz schnell 4500 euro.

Rooter
2012-05-26, 19:14:53
Bzw. ist es sinnvoll einen Anwalt enzuschalten wie z.B.:ANWALTSKANZLEI HECHLER welchen ich im Bezug auf BFR bei google gefunden habe,
er bietet seine Dienste für einen Pauschalbeitrag von 150€ an bzw. sagt er, das er es vermutlich schafft einen Vergleich über 200€ auszuhandeln.
Wäre es also evtl. sinnvoller ihm den Betrag von 150€ zu zahlen und er kümmert sich um alles oder es selbst mit den 100€ als Vergleich zu versuchen?Dann zahlst du also statt 400 nur noch 200+150 Euro!? :uconf2:

Ich sehe keinen Sinn darin, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die angepasste Unterlassungserklärung bekommt man mit Hilfe der abmahnwahn Seite selber hin.

Entweder zahlt man dann einfach gar nix und lässts drauf ankommen oder man zahlt den vollen Betrag, um Ruhe zu haben. Zwischenlösungen sind bei den Standardfällen nicht sinnvoll.Stimmt, an der modUE rumzubasteln ohne dass man wirklich Ahnung hat ist keine gute Idee. Nachher gibt man dabei versehentlich etwas zu für das es sich für die Abmahner lohnt vor Gericht zu ziehen...

MfG
Rooter

ux-3
2012-05-26, 19:26:06
Dann zahlst du also statt 400 nur noch 200+150 Euro!? :uconf2:


Hey, dafür behältst du aber ein gewisses Restrisiko - auch was wert!

FireFrog
2012-05-26, 19:32:35
Hey, dafür behältst du aber ein gewisses Restrisiko - auch was wert!
Na da hab ich mich missverständlich ausgedrückt, ich würde dann nur den Anwalt bezahlen also 150€, ABER der schickt ja dann wohl auch nur eine mod.UE, von daher mach ich das lieber alleine.

Der Sandmann
2012-05-26, 20:21:12
Ich habe 2007 ein Schreiben der Kanzlei Schutt&Waetke bekommen.

Mir wurde eine Urheberrechtsverletzung bzgl. des Films "Teenage Mutant Ninja Turtles" zur Last gelegt.

Den Betrag den ich zahlen sollte weiß ich nicht mehr. Waren aber mehrere hundert Euro.

Das Schreiben umfaßte mehrere Seiten. Unter anderem unglaublich viele Gerichtsurteile zu dem Thema die alle Zugunsten der Kläger ausgefallen waren.

Aber ich habe nicht eine Originalunterschrift in der Zettelsammlung gefunden. Nur Kopien.

Habe das dann im Rundordner abgelegt. Wenn die mich verklagen wollen sollten die das richtig tun.

1 Jahr lang kam dann monatlich ein neues Schreiben mit Zahlbetrag +5€. Dann haben sie es wohl aufgegeben.

Inzwischen haben wir 2012. Muss mal schauen wann der Spaß verjährt.

EvilOlive
2012-05-26, 20:27:49
Aber ich habe nicht eine Originalunterschrift in der Zettelsammlung gefunden. Nur Kopien.



Bedarf es einer Originalunterschrift, wäre mir neu?

@ Firefrog: Darf man fragen um welchen Titel/Interpreten es ich handelt?

Rooter
2012-05-26, 20:29:41
Ich habe 2007 ein Schreiben der Kanzlei Schutt&Waetke bekommen.

Inzwischen haben wir 2012. Muss mal schauen wann der Spaß verjährt.Dann bist du seit 2011 aus dem Schneider.
(Quelle (http://abmahnwahn-dreipage.de/wissen1.htm#a07))

MfG
Rooter

MartinB
2012-05-26, 20:51:43
woher soll der downloader aber wissen das er es nicht weiter verbreiten darf. wird bei torrent beim download drauf hingewiesen? sprich, stellt zb universal auch die nutzungsbedingungen mit online?


wenn das legal ist, wieso gibts nicht einfach ne torrent version die sich auf diese legalen angebote einschiesst und nur diese nutzt? so koennte man diesen angeboten seitens der musikindustrie schnell beikommen. wenn die das kostenlos anbieten sollte man das doch auch nutzen.

Das Verbreitungsrecht bleibt beim Urheber außer er gibt dir explizit das Recht. Da braucht es keine Nutzungsbedingungen.

MartinB
2012-05-26, 20:56:59
Naja komplett hochgeladen ich ja eh nichts, war eine .rar datei von etwa 98MB und hochgeladen wurden etwa 12MB aber im Album waren halt wohl auch noch andere Titel welche in der "abmahnwelle" mit abgemahnt werden.

Hochladen ist egal. Allein das anbieten ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

MarcWessels
2012-05-26, 21:02:11
Wenn der Urheber als Falle aber zur gleichen Zeit selbst kostenlos ein Werk, bzw. Teile davon (versuch mal was aus den 12MB *rar großartig zu basteln), so ist ihm durch das Hochladen Firefrogs offenbar kein Schaden entstanden.

MartinB
2012-05-26, 21:04:59
Darum geht es aber nicht. Nur der Urheber darf verbreiten, niemand anders.

MarcWessels
2012-05-26, 21:11:13
Das sind Methoden wie in den USA, nur dass dort wenigstens die Polizei Menschen zu Straftaten verleitet, statt irgendwelche privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen.

Seit wann soll sowas legal sein? Ich würde vor Gericht ziehen.

FireFrog
2012-05-26, 21:20:51
Bedarf es einer Originalunterschrift, wäre mir neu?

@ Firefrog: Darf man fragen um welchen Titel/Interpreten es ich handelt?
Es handelt sich um diese Datei:
bitreactor.xx_Culcha_Candela_-_Flaetrate.rar
Original Titel: Culcha Candela: Hungry Eyes auf: Flätrate

Naja ich schick da einfach mal die mod. UE hin und dann ma schauen, denn es wird zu 99% empfohlen mind. diesen Schritt zu unternehmen

onkel2003
2012-05-26, 21:23:46
Darum geht es aber nicht. Nur der Urheber darf verbreiten, niemand anders.

ich als Urheber verbreite über Torrent ein werk mit welchen sinn

um es zu verbreiten, zweck erst mal egal.

ich als Urheber bzw den Urheber muss aber klar sein das der der ladet in Torrentnetzwerk automatisch zum uploader wird. jetzt will ich den der von mir legal was zieht verklagen weil er es ohne meine einwilligung verbreitet.

würde so eine sache gerne mal vor gericht sehen :D

Der Sandmann
2012-05-26, 22:49:29
Bedarf es einer Originalunterschrift, wäre mir neu?


Das weiß ich nicht. Aber es spricht einfach nicht für die Seriosität einer Kanzlei.

Da wusste ich einfach das das ein Schreiben ist das die 1000 mal im Monat ausdrucken und schauen was dann an Kohle rein kommt.

MartinB
2012-05-26, 23:24:46
Das sind Methoden wie in den USA, nur dass dort wenigstens die Polizei Menschen zu Straftaten verleitet, statt irgendwelche privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen.

Seit wann soll sowas legal sein? Ich würde vor Gericht ziehen.

Es ist keine Straftat*, deswegen geht sowas durch.

Natürlich ist es moralisch unterste Schublade, aber es ist vollkommen legal und wird vermutlich täglich so gemacht (denn es ist die einfachste Art an die IP Adressen zu kommen).


*Straftaten stehen im Strafgesetzbuch. Eine Urheberrechtsverletzung ist prinzipiell eher etwas in Richtung Vertragsbruch.


ich als Urheber verbreite über Torrent ein werk mit welchen sinn

um es zu verbreiten, zweck erst mal egal.

ich als Urheber bzw den Urheber muss aber klar sein das der der ladet in Torrentnetzwerk automatisch zum uploader wird. jetzt will ich den der von mir legal was zieht verklagen weil er es ohne meine einwilligung verbreitet.

würde so eine sache gerne mal vor gericht sehen :D

Es ging darum das Rechteinhaber einen Song/einen Film als "Falle" selbst als Torrent bereitstellen. Da ist der Zweck doch klar. Prinzipiell sind alle P2P-Fälle vor Gericht mit Hilfe dieses Tricks entstanden.

Spasstiger
2012-05-27, 08:34:27
Ein Rechteinhaber verbreitet sein Werk über ein System, bei dem jeder Nutzer automatisch zum Urheberrechtsverletzer wird. Hat was von einem Schildbürgerstreich.

Mars81
2012-05-27, 08:57:34
Ich kann also mein privat gedrehtes Urlaubsvideo, das ich gewerblich vertreibe (obs jemand kauft oder nicht ist ja egal) per Bittorrent verteilen und jeden verklagen der es runterlädt. Geile Sache! :uup:

CyberCSX
2012-05-27, 09:39:26
Das problem, dieese Tauschbörsen wie z.B. Kazza, Emule, Bittorent usw, sind in Deutschland Verboten und das nicht seit gestern sondern seit fast 10 Jahre und wer da sich herum treibt soll sich nicht wundern wen er früher oder später die arschkarte zihet, egal ob er was anbietet oder runter lädt.

Wen es darauf ankommt, es gibt genug datenbanken wo man sich was runter laden kann ohne gleich ins gessezliche messerschneide zu laufen.

PS:

Abgesehen von der tatsache das man sich da auch noch unmengen an mist einfangen kann und sich damit den kompletten rechner versauen.

MartinB
2012-05-27, 09:45:50
Ein Rechteinhaber verbreitet sein Werk über ein System, bei dem jeder Nutzer automatisch zum Urheberrechtsverletzer wird. Hat was von einem Schildbürgerstreich.
Ich kann also mein privat gedrehtes Urlaubsvideo, dass ich gewerblich vertreibe (obs jemand kauft oder nicht ist ja egal) per Bittorrent verteilen und jeden verklagen der es runterlädt. Geile Sache! :uup:


Genau so siehts aus ;).


Das problem, dieese Tauschbörsen wie z.B. Kazza, Emule, Bittorent usw, sind in Deutschland Verboten und das nicht seit gestern sondern seit fast 10 Jahre und wer da sich herum treibt soll sich nicht wundern wen er früher oder später die arschkarte zihet, egal ob er was anbietet oder runter lädt.

Wen es darauf ankommt, es gibt genug datenbanken wo man sich was runter laden kann ohne gleich ins gessezliche messerschneide zu laufen.

PS:

Abgesehen von der tatsache das man sich da auch noch unmengen an mist einfangen kann und sich damit den kompletten rechner versauen.

Die Tauschbörsen sind nicht verboten, nur das Austauschen von urheberrechtlich geschütztem Material. Gibt ja durchaus legale Verwendungszwecke für Bittorrent.

CyberCSX
2012-05-27, 10:02:39
Die Tauschbörsen sind nicht verboten, nur das Austauschen von urheberrechtlich geschütztem Material. Gibt ja durchaus legale Verwendungszwecke für Bittorrent.Da weis ich aber was anderes. Der Verbot kam noch in den zeiten von Kazza u. Napster so lange dieser noch kostenlos war. Es wurde zur damaligen zeiten auch in den Medien darüber Berichtet und häftig diskutiert weil damals war das nicht nur ein geben u. nehmen von uhrheber rechtlich geschüztes zeug sondern auch ein tummelplatz für pädophile was sich da den mist tauschten, deswegen sind diese tauschbörsen auch einer der haupt Arbeitsplätze der KriPo.

PS:

Sich bei den dingen an zu melden und aktiv zu werden ist wie...... selbsteinweisung in der JVA. :biggrin:

AnarchX
2012-05-27, 10:13:04
Das problem, dieese Tauschbörsen wie z.B. Kazza, Emule, Bittorent usw, sind in Deutschland Verboten und das nicht seit gestern sondern seit fast 10 Jahre und wer da sich herum treibt soll sich nicht wundern wen er früher oder später die arschkarte zihet, egal ob er was anbietet oder runter lädt.

BitTorrent ist ein etabliertes File-Sharing-Protokoll, auf dem unter anderem einige Tauschbörsen basieren. Aber daneben wird es für eine Vielzahl von legalen Anwendungen genutzt und das auch von großen Firmen wie Blizzard oder auch Facebook.

MartinB
2012-05-27, 11:14:50
@ CyberCSX
P2P Protokolle können nicht verboten werden. Was Du meinst sind bestimmte Webseiten wie z.B. Napster.
Nur weil eine Software für illegale Zwecke genutzt werden kann, kann man es noch lang nicht verbiten.

Blase
2012-05-27, 11:49:35
Hallo,
bekam kam heute Post von Bindhardt Fiedler Zerbe,
es geht um den Betrag von 400€

nun wollte ich die mod. UE abgeben (per email und einschreiben) und falls noch einmal ein Brief kommt einen Mustervergleich Brief mit dem Angebot von 100€ schicken (da ich bereit wäre den Betrag zu zahlen), oder sollte ich diesen besser gleich mit versenden?
Nun die Frage viele Schreiben, dass sie noch von der zweiten Kanzelei zusätzlich abgemahnt werden, falls ich bei Bindhard den Betrag bezahlen sollte,
könnten dann andere Kanzleien noch Forderungen geben mich?

Grummel da läd man 12MB hoch, naja das waren wohl teure 12MB ;) waren noch nicht mal 20% der Datei, aber das Spielt wohl keine Rolle.

Aus eigner Erfahrung: Mod. UE per einschreiben abgeben, nichts zahlen und hinlegen. Die Bestätigungsantwort über Eingang der mod. UE inkl. weiterer Forderungen und der (möglicherweise) weiteren darauffolgenden Schreiben einfach ignorieren. Das letzte Schreiben kam vor.... ist bestimmt schon 2 Jahre her, der Vorfall als solcher über 3 Jahre...

Je nachdem, was Deine Frau so runtergeladen hat (es haftet der Anschlussinhaber, soweit ich weiß. Spielt keine Rolle, dass Du persönlich es nicht warst. Aber hier sind die Kanzleien großzügig, Du kannst auch einfach Deine Frau belasten ;) ), liegen die "Rechte" bei bestimmten Kanzleien. Man kann im Netz schauen, welche Kanzlei welchen Mandanten (Lied/Film/Spiel) vertritt. Imho kannst Du nicht für EIN Musiktitel beispielsweise von MEHREREN Kanzleien verklagt werden. Ich könnte mir höchsten vorstellen, dass Du Dir ein Musikalbum (z.B. "Bravo Hits") heruntergeladen hast, wo halt diverse Stücke verschiedener Interpreten drauf sind. Dann wirst Du, so die einzelnen Kanzleien halt Wind davon bekommen haben, auch einzeln verklagt. Aber imho nie mehrfach für ein und das selbe Stück...

MfG Blase

Shink
2012-05-27, 12:52:10
Da weis ich aber was anderes. Der Verbot kam noch in den zeiten von Kazza u. Napster so lange dieser noch kostenlos war. Es wurde zur damaligen zeiten auch in den Medien darüber Berichtet und häftig diskutiert weil damals war das nicht nur ein geben u. nehmen von uhrheber rechtlich geschüztes zeug sondern auch ein tummelplatz für pädophile was sich da den mist tauschten, deswegen sind diese tauschbörsen auch einer der haupt Arbeitsplätze der KriPo.
Ja, so ein Mist. Dann muss ich die nächste Ubuntu-Version wieder per FTP runterladen, sonst verklagt mich Canonical noch.
Und dann stellen sie die Downloads auch noch auf ihre Homepage - wie unverschämt!
http://www.ubuntu.com/download/desktop/alternative-downloads

AnarchX
2012-05-27, 13:15:18
Bitte nicht weiter auf offensichtliches Trolling eingehen.

Rooter
2012-05-27, 14:33:59
Ich kann also mein privat gedrehtes Urlaubsvideo, das ich gewerblich vertreibe (obs jemand kauft oder nicht ist ja egal) per Bittorrent verteilen und jeden verklagen der es runterlädt. Geile Sache! :uup:Ich glaube so einfach ist das nicht, da beginnt sicher irgendwann die Schöpfungshöhe des Werkes eine Rolle zu spielen.
EDIT: Quatsch, habe nicht richtig gelesen, wenn du es gewerblich vertreibst, mit Copyright und allem offiziellen pi-pa-po, kannst du natürlich jeden verklagen der gegen dein Urheberrecht verstößt.

Die Bestätigungsantwort über Eingang der mod. UE inkl. weiterer Forderungen und der (möglicherweise) weiteren darauffolgenden Schreiben einfach ignorieren.Weitere Schreiben des Abmahnanwalts kann man ignorieren, wenn man aber Post von der Staatsanwaltschaft bekommt hat man ein Problem und sollte sich sofort einen Anwalt holen.

MfG
Rooter

AlfredENeumann
2012-05-30, 12:56:56
Ein Rechteinhaber verbreitet sein Werk über ein System, bei dem jeder Nutzer automatisch zum Urheberrechtsverletzer wird. Hat was von einem Schildbürgerstreich.

Das ist so nicht richtig.
Wenn es der Urheber verbreitet hätte, dann würde der Download aus einer legalen Quelle stammen und wäre somit legal.
Der Upload ist natürlich illegal, es sei denn man hätte es nur einem Freund upgeloadet, sprich Privatkopie.

Philipus II
2012-05-30, 13:37:34
Weitere Schreiben des Abmahnanwalts kann man ignorieren, wenn man aber Post von der Staatsanwaltschaft bekommt hat man ein Problem und sollte sich sofort einen Anwalt holen.

Ne, das Ermittlungsverfahren wird auch bei einfachem Schweigen eingestellt. Außer man ist Wiederholungstäter, dann sollte man den Rechtsanwalt einschalten.

Mumins
2012-05-31, 20:36:41
Ich glaube so einfach ist das nicht, da beginnt sicher irgendwann die Schöpfungshöhe des Werkes eine Rolle zu spielen.
EDIT: Quatsch, habe nicht richtig gelesen, wenn du es gewerblich vertreibst, mit Copyright und allem offiziellen pi-pa-po, kannst du natürlich jeden verklagen der gegen dein Urheberrecht verstößt.

Weitere Schreiben des Abmahnanwalts kann man ignorieren, wenn man aber Post von der Staatsanwaltschaft bekommt hat man ein Problem und sollte sich sofort einen Anwalt holen.

MfG
Rooter

wieso sollte man wegen dem kokolores post von der sta bekommen? den kinderkram stellen die immer ein.
ein wichtiger tipp ist folgender, sollte doch mal ernst gemacht werden seitens der abmahnbande und eine einstweilige verfügung bzw. eine klage eingereicht werden sofort ab zum seriösen anwalt. es gibt nämlich zahlreiche anwälte die euch da dann auch noch abzocken und ihr honorar von dem abartigen streitwert berechnen, den die abmahner festlegen.

Rooter
2012-05-31, 22:35:44
wieso sollte man wegen dem kokolores post von der sta bekommen? den kinderkram stellen die immer ein."Immer" ist so ein mächtiges Wort... Dein Wort in Gottes Ohr! ;)

MfG
Rooter

Mumins
2012-06-01, 09:05:58
"Immer" ist so ein mächtiges Wort... Dein Wort in Gottes Ohr! ;)

MfG
Rooter

solange man nicht gewerbsmäßig agiert passiert da gar nichts. die haben mit wichtigeren dingen genug zu tun als so einen mist zu verfolgen. sollte es verfolgt werden, gibts da auch keine verhandlung, sondern es wird gegen geldauflage eingestellt. da braucht keiner einen anwalt, wird nur noch teurer dadurch.

MartinB
2012-06-01, 11:13:24
Immer mal wieder kommt es vor das auch kleinste Fälle vor Gericht durchgepresst werden. Das System braucht immer ein paar aktuelle Fälle, sonst machen die ganzen Mahnschreiben ja nichts mehr her.
Klar, die Chance wegen ein paar Liedern tatsächlich vor Gericht zu landen ist klein, aber sie ist da.

StefanV
2012-06-01, 11:32:30
Immer mal wieder kommt es vor das auch kleinste Fälle vor Gericht durchgepresst werden. Das System braucht immer ein paar aktuelle Fälle, sonst machen die ganzen Mahnschreiben ja nichts mehr her.
Klar, die Chance wegen ein paar Liedern tatsächlich vor Gericht zu landen ist klein, aber sie ist da.
Richtig, nur hört man von den von der MI gewonnenen Fällen, nicht von den verlorenen.
Die gibt es nämlich auch und die haben es teilweise in sich. So hat letztens ein Richter geurteilt, dass die Provider nur dann IP Adressen rausrücken müssen, wenn der Vorgang von Anfang an von einem unabhängigen Sachverständiger begleitet wurde.

Lawblog berichtete (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/05/15/gutachter-muss-berwacher-berwachen/)...

Problematisch wirds da eher, wenn ihr vor dem LG Hamburg landet...

scf2008
2013-01-22, 23:46:08
Edit // hat sich erstmal erledigt

Griesgramm
2013-10-26, 22:42:56
Du hast 3 Möglichkeiten:

a) 450€ Zahlen und du hast Ruhe (aber auch 450€ weniger)
b) Nichts tun. Nur weniger als 1% aller Fälle gehen auch vor Gericht (weil es sich einfach nicht lohnt bei solchen Beträgen)
c) "Modifizierte Unterlassenserklärung"* hinschicken


*Dazu gibt es sehr viele Meinungen, gute und schlechte. Letztendlich gibt es da auch kein defintives Urteil. Manchmal gehts gut, manchmal nicht.

Gibt's dazu seriöse Zahlen? Also Anzahl der Abmahnungen und darauf prozentual bezogen die Anzahl der Klagen, am besten sortiert nach Kanzleien... !?

Im Internet findet man nicht viel verwertbares und im AW3P-Forum heißt's eigentlich immer nur: "die klagen jetzt viel und häufig, also zahl besser oder lass dich auf einen Vergleich ein!"

Man weiß nicht, was man da noch glauben soll....

Richtig, nur hört man von den von der MI gewonnenen Fällen, nicht von den verlorenen.
Die gibt es nämlich auch und die haben es teilweise in sich. So hat letztens ein Richter geurteilt, dass die Provider nur dann IP Adressen rausrücken müssen, wenn der Vorgang von Anfang an von einem unabhängigen Sachverständiger begleitet wurde.

Lawblog berichtete (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/05/15/gutachter-muss-berwacher-berwachen/)...

Problematisch wirds da eher, wenn ihr vor dem LG Hamburg landet...

Warum? :conf2:


Bei One Click Hostern wie rapidshare wurden bsiher einige, sehr wenige Uploader belangt. Downloader wurden nie belangt, dies ist auch extrem unwahrscheinlich für die Zukunft.

Das Usenet gilt noch als ausreichend sicher.
Das würde ich so nicht sagen. Sobald die breite Bevölkerungs-Masse gemerkt hat, dass p2p nicht mehr sicher ist, werden die alle zu DirectDownload überlaufen und ich bin mir sicher, dass die Lobby dann Druck auf die Politik machen wird, um auch DirectDownload-Leecher abzumahnen ;)

Nur eine Frage der Verteilung.

btw: im AW3P-Forum wird grundsätzlich empfohlen sich anwaltlich vertreten zu lassen, weil das wohl mehr "Gewicht" habe.
Was sagt ihr dazu?

Ich kann also mein privat gedrehtes Urlaubsvideo, das ich gewerblich vertreibe (obs jemand kauft oder nicht ist ja egal) per Bittorrent verteilen und jeden verklagen der es runterlädt. Geile Sache! :uup:
Das hört sich nach einer unkomplizierten Einnahmequelle an... :uponder:

deadkey
2013-10-27, 11:41:41
Ich kenne jemanden;), der vor gut 3 Jahren wegen der Verbreitung eines billigen Horrorfilms abgemahnt wurde. Das übliche Prozedere aus Nichtzahlung, modifizierter UE und Abwarten wurde durchlaufen. Der Fall wurde sogar zwischendurch an eine andere Kanzlei abgetreten (verkauft) und nun eine Inkassobude eingeschalten. Nach Widerspruch und Rückfrage, worum es denn überhaupt ginge, wurde offenbar, dass hier Geld für ein völlig anderes "Werk" verlangt wird.

Die Glaubwürdigkeit und Seriösität dieser Abmahnbranche ist nun natürlich irgendwo in Richtung Erdmittelpunkt gesunken. Nur würde mich interessieren, was Gerichte zu sowas sagen. Es riecht ja nun nach Mahnbescheid und völlig ausschließen kann man heutzutage nicht mehr, dass der Fall doch vor Gericht landet:|

Der Thread ist zwar schon recht alt, aber zum Jahreswechsel rutschen wohl so viele Fälle wie noch nie in die Verjährung.

Rooter
2013-10-27, 13:06:27
Nur würde mich interessieren, was Gerichte zu sowas sagen.Das hängt wohl hauptsächlich von der Tageslaune und generellen Einstellung des Richters ab. :-/

MfG
Rooter

deadkey
2013-10-27, 13:23:13
Das befürchte ich auch. Wie man an diesem Beispiel sieht, kommt es bei dieser massenhaften Abfertigung zu Fehlern.
Wenn nun die Inkassobude ein gerichtliches Verfahren anstrebt, dieses aber nachweislich auf einer völlig falschen Beschuldigung beruht, darf die Entscheidung doch nicht von einer Laune abhängen!? Da ist der Fall doch eigentlich klar.

Geplant ist, das weitere Verfahren so fehlerbehaftet weiterlaufen zu lassen. Hier wäre evtl. sogar strittig, ob ein Mahnbescheid in diesem speziellen Fall die Verjährung (31.12.13) unterbricht bzw. um 6 Monate verlängert.
Überlegenswert wäre auch eine Abmahnung an die Inkassobude, aber wer tut sich sowas freiwillig an;D

Rooter
2013-10-27, 13:32:05
Wenn nun die Inkassobude ein gerichtliches Verfahren anstrebt, dieses aber nachweislich auf einer völlig falschen Beschuldigung beruht, darf die Entscheidung doch nicht von einer Laune abhängen!? Da ist der Fall doch eigentlich klar.Das sollte auf einen Formfehler hinauslaufen, ja.

MfG
Rooter

GSXR-1000
2013-10-27, 13:49:50
Das sollte auf einen Formfehler hinauslaufen, ja.

MfG
Rooter
Das ist mit Vorsicht zu geniessen. Völlig Falsch ist die Beschuldigung ja nicht. Man kann dies ja mit einem Schreibfehler der tippse abtun. Grundsätzlich ist die Beschuldigung im Kern ja nicht falsch, wie der TS selbst einräumt.
Ich wäre grundsätzlich sehr sehr vorsichtig mit einer aussage wie "das verfahren wird immer eingestellt" etc. Man selbst kann das leicht sagen, weil man als nicht betroffener auch kein Risiko trägt. Aber letztlich ist jeder Fall ein Einzelfall und es haengt, wie schon gesagt, von der jeweiligen kanzelei, dem jeweiligen bearbeiter, dem gericht und allen moeglichen Faktoren ab. Faktoren die kaum zu ueberschauen sind.
Und die kosten die im falle einer Fehleinschätzung entstehen, sind schon ziemlich massiv.

deadkey
2013-10-27, 14:03:35
Und die kosten die im falle einer Fehleinschätzung entstehen, sind schon ziemlich massiv.

Sind sie das? Der angesetzte Streitwert ist in jedem Altfall zumindest verhandelbar. Die Nebenkosten sind überschaubar. Im letzten Schreiben wurde mit erheblichen Mehrkosten in Höhe von ~23€ gedroht und es wurden Verzugszinsen festgelegt (0,x%/Tag bis zur Frist...unseriös ohne Ende)
Das sind im Vergleich zur Hauptforderung, die übrigens beständig kleiner wird, Peanuts;) 1300€->1200€->1130€...more to come

So lustlos, wie dort mit Zahlen gewürfelt wird, wird dieser Fall wohl im Sande verlaufen. Ohne Anwalt und irregulärem Schriftverkehr glaubt man sich zumindest auf der sicheren Seite.
Verlieren kann man wenig, was bisherige Verfahren imho gezeigt haben.

Griesgramm
2013-10-28, 23:51:20
"Selten werden Abmahnungen vergessen, die Regel ist eher, dass es zur Klage kommt."

Quelle: http://www.recht-freundlich.de/tag/fareds-abmahnung-forum


"Ich glaube das Risiko auf eine Klage ist nicht zu unterschätzen und in letzter zeit stetig geistigen. Daher glaube ich es ist für mich am vernünftigsten einen Vergleich anzustreben. Damit wäre die Sache dann immerhin vom Tisch und ich habe mir weiteren Ärger und auch Geld gespart."

Quelle: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=78&start=2620#p27924


"Ich habe auch das Gefühl, da die Abmahnwelle zu ende geht, wird es viel öfter zu Klagen nach Mahnbescheiden kommen.
Ist nur mein Eindruck."

Quelle: http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=78&start=2620#p27966


Ist dem so? Oder ist das Angstmacherei?

kunibätt
2013-10-29, 19:46:52
An dem Punkt, wo man sich über sowas nur Gedanken macht, hat deren Einschüchterung doch schon gefunzt. Und, nein, du sollst nicht bezahlen. Du kriegst da idR ein paar Jahre lang in sporadischen Abständen wilde Drohbriefevon verschiednen Abzockern - passieren tut nichts.

Griesgramm
2013-10-29, 20:07:15
An dem Punkt, wo man sich über sowas nur Gedanken macht, hat deren Einschüchterung doch schon gefunzt.
Damit hast Du natürlich Recht. Es ist psychologische Kriegsführung und eigentlich müsste man dem entgegenstehen, aber als Privatmann hat man natürlich trotzdem Schiss vor einer potentiellen teuren Klage, auch wenn vielleicht unwahrscheinlich. Das Geld(>1000€) hat nicht jeder mal eben so parat.

Ist halt blöd, wenn man gerade DIE Person ist, an der ein Exempel statuiert wird.
Lotto ftw! ;D


Und, nein, du sollst nicht bezahlen. Du kriegst da idR ein paar Jahre lang in sporadischen Abständen wilde Drohbriefe von verschiednen Abzockern - passieren tut nichts.
Das ist ja das, was mich vor allem interessiert. Wieviele werden in Summe und in % verklagt? Gibt es dazu seriöse Zahlen? Hier wird ja oft betont, dass die "sogut wie nie klagen", aber das basiert doch auch nur auf Mutmaßungen und nicht auf fundierten Zahlen, oder?

Und übernimmst Du die Hälfte meiner Gerichts- und Anwaltskosten, falls es zur Klage kommt? ;D
Oder gibt es bei AW3P ein Spendenkonto für Verklagte?

Annator
2013-10-29, 20:34:49
Wenn du gewinnst kostet dich das nichts als Angeklagter.

Griesgramm
2013-10-29, 22:34:25
Wenn du gewinnst kostet dich das nichts als Angeklagter.

Ich gehe aber nicht davon aus, dass ich gewinnen würde.

Hätte ich !!rein hypothetisch!! etwas urheberrechtlich geschütztes bei utorrent geshared und es käme zur Abmahnung und dann auch noch zur Klage: Wahrscheinlichkeit zu gewinnen ist da doch recht gering, oder? Rein hypothetisch versteht sich!

Kira
2013-10-29, 22:42:47
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Richtig?

Das heißt laut meinem Post #1 wäre ich im November 2014 befreit?

Ric
2013-10-29, 22:47:30
Nein. Beginn ist immer der Erste Januar des Folgejahres, in dem der Anspruch enstanden ist. Von da an 3 Jahre.
Wenn der Vorfall im Jahr 2011 war, egal wann, dann ist der Beginn der 1.1.2012. Ende wäre dann 31.12.2014 24 Uhr.

Griesgramm
2013-10-29, 23:06:09
Nein. Beginn ist immer der Erste Januar des Folgejahres, in dem der Anspruch enstanden ist. Von da an 3 Jahre.
Wenn der Vorfall im Jahr 2011 war, egal wann, dann ist der Beginn der 1.1.2012. Ende wäre dann 31.12.2014 24 Uhr.

Korrekt!

@Kira
Das heißt für dich: weiterzittern :freak:;D

Senfgnu
2013-10-30, 12:23:34
Nein. Beginn ist immer der Erste Januar des Folgejahres, in dem der Anspruch enstanden ist. Von da an 3 Jahre.
Wenn der Vorfall im Jahr 2011 war, egal wann, dann ist der Beginn der 1.1.2012. Ende wäre dann 31.12.2014 24 Uhr.

Zu beachten wäre natürlich, dass die Verjährung auch gehemmt oder unterbrochen werden kann.

Stormtrooper
2013-10-30, 12:48:51
Nein. Beginn ist immer der Erste Januar des Folgejahres, in dem der Anspruch enstanden ist. Von da an 3 Jahre.
Wenn der Vorfall im Jahr 2011 war, egal wann, dann ist der Beginn der 1.1.2012. Ende wäre dann 31.12.2014 24 Uhr.

Mit solchen pauschalen Aussagen wäre ich vorsichtig.
Wenn es zB Schadensersatzansprüche sind, beträgt die Verjährung schon 10 Jahre.

Ric
2013-10-30, 13:21:15
Mit solchen pauschalen Aussagen wäre ich vorsichtig.
Wenn es zB Schadensersatzansprüche sind, beträgt die Verjährung schon 10 Jahre.

Da will ich die Norm hören. § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist hier klar nicht anwendbar. § 195 BGB, gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt hier ohne Außnahme.

Zu beachten wäre natürlich, dass die Verjährung auch gehemmt oder unterbrochen werden kann.
Es kann auch auf die Einrede der verjährung verzichtet werden und noch viel mehr.
Punkt ist einfach, das ein verweigern keine verjährungshemmender oder unterbrechender Tatbestand ist.

Griesgramm
2013-10-30, 19:42:51
Mal 'ne blöde Frage: im Internet und vor allem in Foren wie diesem werden ja oft Fotos verlinkt, hochgeladen, von anderen Seiten heruntergeladen usw.
Dafür kann man ja afaik auch abgemahnt werden... wie damals mit Marions Kochbuch. Bezieht sich das auf den Download, den Upload, die Verlinkung oder kann man für jede dieser Aktionen abgemahnt werden?

btw: gibt es eigentlich ein Spenden-Topf für Abmahn-Verklagte? Wäre doch auf keine verkehrte Idee, oder? Sozusagen immer ein paar tausend € parat zu haben, um damit finanziell nicht so gut stehenden Verklagten (arme Studenten, Niedriglöhner usw.) auszuhelfen? Da würde ich direkt ein paar € spenden.