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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arzt will abzocken?


Gast
2011-11-19, 18:39:00
Hi, folgendes:
Meine Katze hat einen Tumor.
Deswegen war ich bei 3 Tierärzten.
Beim zweiten wurde mir gesagt das am XX den ganzen Tag ein Termin frei wäre.
Nun habe ich gesagt, das ich erstmal darüber schlafen will.
Wobei ich nur eine dritte Meinung einholen wollte.
Also getan, operiert und ich dachte damit wäre das ok.

Aber einige Wochen später, bekam ich einen Brief, das ich eine Rechnung wegen "nicht wahrgenommenen Termins".
Dazu muss ich sagen, ich habe weder einen festen Termin zugesagt, noch bestätigt das ich an diesem Termin kommen werde oder die katze operieren lassen will.
Das Beste kommt aber noch.
Ich habe natürlich sofort angerufen und mir wurde gesagt, der Arzt hätte mir mir einen festen Termin gemacht...ich solle nochmal anrufen wenn der Arzt da ist.

Nun stelle ich mir die Frage, was ist wenn der Arzt (wie von der Empfangsdame behauptet), einfach lügt und sagt ich hätte einen Termin gemacht.
Wie kann man nun beweisen das es Aussage gegen aussage ist?
Ich war mit meinem Vater dort, der könnte dies bezeugen.
Ich bin richtig sauer, das ist so ein mieser Tierarzt, ich verstehe nicht was das soll, der behauptet einfach ich hätte einen festen Termin ausgemacht.
Was würdet ihr tun?

grüße
Nicolas

derpinguin
2011-11-19, 18:42:50
Ich hab noch nie gehört, dass man für einen nicht wahrgenommenen Termin zahlen muss aber vielleicht ist das bei Tierärzten anders.
Ich bezweifle allerdings das es rechtens ist.

Gast
2011-11-19, 18:49:06
Hi derpinguin, danke für deine Antwort.
Genauso dachte ich auch, ich habe das im Leben noch nie erlebt!
Jemand in einem Tierforum sagten zu mir...leider zu spät, das dies ein Abzocker Tierarzt ist.

Ich zitiere mal die Rechnung:
Termin nicht eingehalten XX Euro


...Praxis verabredeten OP-Termin (LÜGE!)
bla bla...
bla bla...Zeitraum auch keine anderen Termine legen konnten und uns durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Operateuren und chirurgischen Assistenten nicht unerhebliche Kosten entstanden sind, ...bla bla

Das Schärfste war ja, die Untersuchung wurde auch falsch berechnet als ich da war, nach Korrektur, hatte man sich entschuldigt und ich musste weniger zahlen.
Diese Praxis scheint der reinste Abzocker Verein zu sein.
Das schlimme, als ich da war, waren unzählige Käfige in einem etwas kühlen Raum wo eine Treppe runterging...
Die armen Tiere...echt.
Ich bin so sauer, das witzige...mehr oder weniger, auf der Rechnung steht nur ein Datum, keine Uhrzeit.
Also haben sie den ganzen Tag frei genommen oder wie?

[dzp]Viper
2011-11-19, 18:58:01
Brauchst du nicht bezahlen.

So eine Regel gibt es nicht. Sicher ist es besser einen Termin abzusagen. Aber wenn der Termin nicht zusagt wurde, dann steht hier Aussage gegen Aussage. Zeugen gibt es nicht. Somit verläuft das eh im Sand.
Und da es kein Gesetz gibt, was dich dazu verpflichten würde, dass zu zahlen, brauchst du dir da garkeine großen Sorgen machen.

Filp
2011-11-19, 19:40:25
Ich hab noch nie gehört, dass man für einen nicht wahrgenommenen Termin zahlen muss aber vielleicht ist das bei Tierärzten anders.
Ich bezweifle allerdings das es rechtens ist.
Bei unseren Psychologen hier ist das üblich, ansonsten kenne ich das auch gar nicht.

Lokadamus
2011-11-19, 19:48:10
mmm...

Meine ehemalige Zahnärztin hatte das zum Schluß gemacht. Hintergrund war, dass viele Jugendliche die Termine nicht mehr wahrgenommen haben. Sie meinte zu mir, dass Problem ist, dass für diese Termine 1 - 2 Stunden eingeplant wurden und sie kann in diesem Zeitraum nichts machen. Es kommt in diesem Zeitraum grundsätzlich niemand anderes in die Praxis.

Einhard
2011-11-19, 19:58:57
Das ist weder ueblich noch rechtens. Tieraerzte sind an Gebuehrenordnung fuer Tieraerzte http://www.vetvita.de/tierrecht/got/hinweis.shtml gebunden.
Du solltest nicht einmal Telefongebuehren investieren.


MFG

Einhard

Gast
2011-11-19, 20:43:15
In der Rechnung steht ja drin, das es "angeblich" 10% der OP kosten sein, welche gemäß derer Praxisordnung sein.

Philipus II
2011-11-20, 15:43:22
Nicht bezahlen und abwarten.
Ich persönlich würde irgendsowas schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Frau Arzt,

ihr Schreiben vom ... nehme ich mit großer Verwunderung zur Kenntnis. Ein Termin am ... war nicht vereinbart. Sie verstehen daher sicher, dass ich den geforderten Betrag daher nicht begleichen werde.

Mit freundlcihen Grüßen
Ich

Die 55 Cent für einen Brief sind eine akzeptable Ausgabe.

GSXR-1000
2011-11-20, 18:12:54
Ich hab noch nie gehört, dass man für einen nicht wahrgenommenen Termin zahlen muss aber vielleicht ist das bei Tierärzten anders.
Ich bezweifle allerdings das es rechtens ist.
Doch das gibt es. auch bei den meisten Fachärzten ist das so. (beispielsweise zahnarzt).
Zumindest steht dies so auf den kärtchen die du bei der terminvergabe bekommst, das du für nicht wahrgenommene termine mit bis zu betrag x für den ausfall haftest, sofern du nicht 24 stunden vorher mitteilung gibst und das versäumnis dir anzulasten ist (ausgenommen ist dann natürlich krankheit oder so). Was ich generell auch für legitim halte.
Ob dies allerdings auch durchgeführt wird weiss ich nicht. Allerdings tut dieser Zahnarzt auch eins, was ich hervorragend finde: du bekommst explizit 3 tage vor dem termin nochmal eine erinnerung per anruf oder sms, auf die du auch direkt mit absage reagieren kannst. Finde ich vorbildlich.

DELIUS
2011-11-20, 18:33:25
...
Ich zitiere mal die Rechnung:
Termin nicht eingehalten XX Euro
...


Wie hoch war den die Rechnung für den nicht eingehaltenen Termin?
2-3€, oder um welche Preisdimensionen geht es hier?

Gast
2011-11-21, 16:31:35
Wie hoch war den die Rechnung für den nicht eingehaltenen Termin?
2-3€, oder um welche Preisdimensionen geht es hier?
Ja bei zwei XX war der Betrag nur 2 euro, um genauer zu sein 90 cent und wegen diesen 90 cent habe ich extra hier im Forum geschrieben und auch mich sonst sehr stark aufgeregt...
Sorry aber GEHTS NOCH?
Was soll das getrolle?

Es ging um unter 90 Euro aber über 40 euro, den Betrag möchte ich nicht nennen.
Ich war allerdings heute sehr früh kurz bei dem Arzt und habe ihn den Brief auf den Tisch geknallt, dass das eine Lüge war und ich weder einen Termin bekommen hatte, noch das so abgesprochen war.
Problem geklärt...hoffe ich, falls nicht, wird er von mir hören.
Also am besten immer sofort persöhnlich hingehen, falls jemand über google diesen Thread findet!

Rooter
2011-11-22, 02:14:39
Wie kann man nun beweisen das es Aussage gegen aussage ist?
Du gibst dir die Antwort doch selbst:Ich war mit meinem Vater dort, der könnte dies bezeugen.


MfG
Rooter

GTX999
2011-11-22, 20:52:00
Ich hab noch nie gehört, dass man für einen nicht wahrgenommenen Termin zahlen muss aber vielleicht ist das bei Tierärzten anders.

das gibt es schon - zahnärzte machen das auch.
wenn du den termin nicht rechtzeitig absagst dann muss man etwas zahlen.

klingt auch logisch - da die ganze bude ohne patient still steht.
kurzfristig andere termine vereinbaren mit nachfolgenden ist schwer bis gar nicht möglich.

ich rechne mit einer behandlung um 14:00 uhr bis 16:00 uhr.
alles hergerichtet ... gehilfin anwesend.
14:10 patient kommt nicht.
14:30 patient kommt nicht.
14:50 patient kommt nicht.

.... na super ... daumendrehen ... alles abbrechen und eventuell versuchen den 17:00 uhr patient vorzuverschieben.
telefonat ... "tut mir leid aber ich komme erst um 16:00 uhr aus der arbeit".

pi mal daumen
2 stunden für nichts gewartet - praxis + personal kostet dennoch geld.





im fall des TS war es aber ein missverständnis ... der arzt hat es falsch verstanden oder der TS hat sich unklar ausgedrückt.

derpinguin
2011-11-22, 20:56:13
Die Praxen der Human- und Zahnmediziner hier sind so voll, dass einfach den nächste aus dem Wartezimmer geholt wird, wenn einer nicht erscheint. Solche Probleme kennen die Docs hier gar nicht.

rotkäppchen
2011-11-23, 07:50:42
Ich hab noch nie gehört, dass man für einen nicht wahrgenommenen Termin zahlen muss aber vielleicht ist das bei Tierärzten anders.
Ich bezweifle allerdings das es rechtens ist.


bei privatpatienten und igel leistungen ist dies auch in der humanmedizin rechtens, aber auch nur wenn nachweislich der arzt dann "rumsitzt" und wg. dem verfallenem termin wirklich einen ausfall hat.

bei mir auf der arbeit ist dies bei einigen behandlungen so, da dann wirklich stillstand ist und leerlauf und auch verdienstausfall.
aber es muss schriftlich darauf hingewiesen werden, zB bei nicht rechtzeitiger absage.

Ihm
2011-11-23, 11:49:02
Abgesehen davon, dass man den Verdienstausfall konkret nachweisen muss, würde kein Arzt wegen einem normalen Termin vor Gericht ziehen.
Hier wird meist nur gedroht. Wenn der Patient einen Anwalt einschaltet und der ein Schreiben an die Praxis verschickt, hört man von der Praxis nur selten etwas. Die Forderung wird dann in den meisten Fällen zurückgezogen. Man sollte sich aber dann in jedem Fall einen neuen Arzt suchen.

Aktuelle Rechtslage:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=8236

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Stuttgart&Datum=17.04.2007&Aktenzeichen=1%20U%20154/06

Juristisch (und zu einer juristischen Auseinandersetzung wird es zu 99% nicht kommen, da die meisten seriösen Ärzte das nur in extremen Fällen angehen) sollte eine solche terminliche und ausschließlich mündliche Absprache nicht geltend sein.
Praxen, welche Gebühren für nicht in Anspruch genommene Termine verlangen, sollten auch einen unterschriebenen Beleg ausstellen.
In Krankenhäusern und Praxen für ambulante Eingriffe werden die Termine normalerweise im Aufnahmebeleg oder in der Anamnese mit aufgeführt, welche vom Patienten unterschrieben werden.

Das heisst:
Zumindest die Praxis sollte einen vom Patienten unterschriebenen Terminbeleg vorweisen können. Weiterhin wird im Idealfall dem Patienten ein von der Praxis unterschriebener Terminbeleg ausgestellt.

Es gilt auch zu beachten, dass die gängige Praxis der mittlerweile elektronischen Terminverwaltung keine Begründung sein kann, schriftliche Terminbelege auf Seiten der Praxis nicht zu verwalten. Das heisst: Es sollte zwingend eine schriftliche Bestätigung vom Patienten vorliegen, wenn später Gebühren verlangt werden sollen. Wer dies aus organisatorischen, verwaltungstechnischen oder finanziellen Gründen ablehnt, der sollte dann halt auch mit dem Risiko der kurzfristigen Terminabsagen oder der Nichteinhaltung von Terminen seitens der Patienten leben. Die Zahl derer sollte normalerweise in einem annehmbaren Rahmen liegen.
Eine andere Möglichkeit liegt in der elektronischen Bestätigung durch den Patienten. Dafür wäre aber eine elektronische Verifikation und Bestätigung nötig, die mit den Funktionen der aktuellen Krankenkassekarte nicht umsetzbar sind.

Zum Vorteil des Patienten sollte entschieden werden, wenn z.B.:

- der Termin auf beiden Belegen nicht übereinstimmend ist.
Die Sorgfaltspflicht obliegt der Praxis.

- der Terminbeleg des Patienten von der Praxis nicht unterschrieben wurde. ACHTUNG: Der Patient ist dafür verantwortlich sich einen Beleg ausstellen zu lassen, sofern die Praxis dies nicht tut oder vergisst.

- der Terminbeleg der Praxis vom Patienten nicht unterschrieben wurde.

- im Falle eines handschriftlichen Belegs, der organisatorische Inhalt missverständlich oder unleserlich ist.

Darüber hinaus muss die Praxis dem Patienten natürlich die Möglichkeit der fristgemässen Absage eines Termins einräumen. Die Bedeutung "fristgemäß" variiert hierbei durch den Aufwand der bevorstehenden medizinischen Diagnose bzw. dem medizinischen Eingriff.

Ansonsten gilt wie immer:
Nett miteinander reden und versuchen solche Dinge im Falle eines einfachen Missverständnisses persönlich zu klären.