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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jemand aus 19288 Ludwigslust oder Umgebung


/dev/NULL
2011-11-21, 10:17:39
Ich hab bei Ebay ne Fritzbox geschossen, aber das ganze scheint mir nicht Koscher.. 4 Homeserver wollte er verkaufen, die letzte Ebay - Aktivität ist 2009

Jetzt wäre die Frage ob jemand da in der Gegen wohnt und mal klopfen kann und fragen würde, auf Ebay Nachrichten antwortet da auch niemand.

tam tam
2011-11-21, 11:51:48
Ich kenne Lulu. Schönes Städtchen. Haben da sogar ein ansehnliches Schloß mit Parklandschaft.

Du kannst da nicht einfach über diesen Weg bei diesem Verkäufer wg. dieser Angelegenheit vorbeischneien(außer Du wurdest darum gebeten bzw. eingeladen). Schon gar nicht das von anderen erhoffen. Denn soweit ich weiß, macht man sich damit strafbar. Wenn, wirst Du wohl den normalen Rechtsweg einschlagen müssen.

Unioner86
2011-11-21, 12:12:31
^^^^

Du machst dich damit nicht strafbar.Natürlich kann man jemanden beauftragen,um höflich einmal nachzufragen.Dafür gibts sogar Leute bzw. Ebay Mitglieder die das explizit anbieten in verschiedenen Städten.

/dev/NULL
2011-11-21, 14:32:07
Grade eh Nachricht vom Ebay Sicherheitsteam bekommen, das die Angebote des Mitglieds beendet wurden.. da ich noch nichts überwiesen habe ist das Ding jetzt leider (hat jemand ne 7390? über) erst mal durch.

Niemand sollte da vorbeischneien und ihm auf den Tisch kacken, aber ein gucken ob der Mensch da wohnt, ggf mal klingeln /fragen wollte ich halt..

WTC
2011-11-21, 14:35:26
sich so nen stress zu machen wenn man die kohle noch nicht mal überwiesen hat... bei bedenken das der verkäufer nicht ganz koscher ist: nicht mitbieten!

tam tam
2011-11-21, 14:58:13
Du machst dich damit nicht strafbar.Natürlich kann man jemanden beauftragen,um höflich einmal nachzufragen.


Ich glaube, das kann man nicht. Das dürfte schon als Belästigung und Nötigung unter § 238 StGB zählen(Nachstellung). Somit wohl eine strafbare Handlung. Deswegen schrieb ich auch, daß man bei Ausschluß einer Ausnahme(z.B. Einladung), wohl oder übel den Rechtsweg einhalten muß.

/dev/NULL
2011-11-21, 16:45:30
In der Regle wird kaum jemand der an der Tür gefragt wird ob vielleicht sein Ebay account missbraucht wird gleich nen Platzverweis aussprechen.

Ja ich wollte im Vorfeld klären, bevor ich die Kohle auf den Tisch lege.. (in den Äther überweise)

Rooter
2011-11-22, 01:20:36
Das dürfte schon als Belästigung und Nötigung unter § 238 StGB zählen(Nachstellung). Somit wohl eine strafbare Handlung.Mal langsam, hast du dir diesen Paragraphen auch mal durchgelesen!?

§ 238
Nachstellung


(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Ein einmaliger Besuch ist weder als beharrlich auszulegen, noch dürfte er die Lebensgestaltung beeinträchtigen.

MfG
Rooter

tam tam
2011-11-22, 06:14:57
Ein einmaliger Besuch ist weder als beharrlich auszulegen, noch dürfte er die Lebensgestaltung beeinträchtigen.


Dann definiere mal Beharrlichkeit. Übrigens beginnt unser Fall im I-Net, und nicht erst bei dem zufälligen Aufsuchen dieser Person vor dessen Haustür. Demzufolge ist hier der Begriff Beharrlickeit sehr wohl anwendbar("Wenn Du nicht auf meine Mails reagierst, komme ich Dich besuchen.").

Außerdem wird zur Klärung und Verständniss die Frage der Motivation in den Raum gestellt. Es ist nämlich ein Unterschied, ob ich jemanden als Nachbar ma kurz aufsuche und ihn so nebenbei zu einem Glas Wein einlade, oder als Betrogener zur Schadensklärung wegen meines Verlustes in Erscheinung trete und ihn damit konfrontiere. Dieser Paragraph dient in erster Linie dem Schutz unseres vermeintlichen Betrügers(eine situationsbedingte Eskalation vor Ort wäre nämlich nicht auszuschließen). Deswegen wird /dev/NULL den Rechtsweg einhalten müssen.

Aber Du kannst gerne seinem Wunsch Folge leisten und da statt seiner in Erscheinung treten. Ich versichere Dir, beim Falschen hast Du definitiv eine Anzeige an der Backe(wird am Ende auch ein teurer Spaß). Und ich bin gespannt, wie Du dem Richter erklären willst, wie Du 1. zu seiner privaten Anschrift kommst und 2. Du die verbale Klärung eines ernsten Problems mit einem "Mal freundlich Hallo sagen" verwechseln und mißverstehen kannst? Und selbst wenn Euer Opfer nicht gleich überreagiert und nur Euch höflich darum bittet, ihn nicht nochmal deswegen zu behelligen(ohne überhaupt sich zu der Anschuldigung geäußert zu haben), organisiert Ihr dann einen Sitzstreik vor seiner Ausfahrt? Oder wie stellst Du Dir das vor, Dein Recht über den Weg einer direkten Konfrontation einzufordern?

BAGZZlash
2011-11-22, 08:47:11
...und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt...

Wenn dies nicht gegeben ist, findet der Paragraph keine Anwendung. Thema erledigt.

tam tam
2011-11-22, 09:11:16
...und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt...

Wenn dies nicht gegeben ist, findet der Paragraph keine Anwendung. Thema erledigt.


Folgender Tatbestand:

1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,



ist hier gegeben. Der Begriff Lebensgestaltung schließt die Privatsphäre ein. Bei einer klar erkennbaren Drohgebärde wie in unserem Fall wird demzufolge auch die Lebensgestaltung negativ beeinflußt.

Und somit trifft auf jeden Fall der und-Fall zu, nämlich:

"und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird"(inkl. das Recht auf körperliche Unversehrtheit).

BAGZZlash
2011-11-22, 10:13:48
Trollst Du?
Wenn ich da mal vorbeischaue, um zu checken, ob der Typ da auch wohnt, ist das weder eine Drohgebärde, noch ist die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.

Ich habe den Eindruck, dass Du nicht liest, was die Leute hier schreiben und statt dessen nur annimmst, was Du zu lesen glaubst. Es geht nicht darum, dort auf den Putz zu hauen.

tam tam
2011-11-22, 11:14:15
Ich habe nur versucht, sachlich was beizutragen und logisch zu argumentieren, dabei Widersprüche aufzuzeigen und um zu zeigen, daß man dabei Gefahr läuft, sich böse zu verzetteln.

Wenn ich da mal vorbeischaue, um zu checken, ob der Typ da auch wohnt, ist das weder eine Drohgebärde, noch ist die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.


Da gebe ich Dir recht, auch wenn man dazu andere Optionen wahrnehmen sollte(z.B. über Ebay, klassische Postweg, Anwalt).

Jetzt wäre die Frage ob jemand da in der Gegen wohnt und mal klopfen kann und fragen würde, auf Ebay Nachrichten antwortet da auch niemand.


Klingt jedoch bei /dev/NULL irgendwie nicht so.

Ich habe den Eindruck, dass Du nicht liest, was die Leute hier schreiben und statt dessen nur annimmst, was Du zu lesen glaubst. Es geht nicht darum, dort auf den Putz zu hauen.


Also wenn jemand wg. einem Internet-Betrug sogar persönlich da vor Ort in Erscheinung tritt(was ich schonmal krass finde), dann gewiß nicht, um dem nur seine Meinung zu geigen. Denn das kann er genauso gut auch über Foren oder E-Mail's. Deswegen erwähnte ich auch die Motivation bzw. die Intention für seine Absicht. Und es kann nat. ganz harmlos ausgehen, muß aber nicht. Sie kann genauso gut auch ganz böse enden. Und wenn jemand schon nicht auf seine EMail-Anfragen reagiert, wird er genauso nicht auf die persönliche Erscheinung vor seiner Haustür beeindruckt und schon gar nicht begeistert sein und demzufolge alle Register ziehen, um sein Opfer(/dev/NULL) noch zusätzlich zu schröpfen, was er dann in unserem Fall auch könnte(ich kann es gerne auch näher erläutern).

Was anderes ist es vielleicht, wenn er besagte Person auf einen öffentlichen Platz anspricht. Aber ich weiß jetzt nicht, ob das genauso schon als Belästigung mißverstanden werden kann(und somit auch als Nachstellung)?

Daß es sich in diesem Fall vielleicht um einen gehackten Account handeln könnte und dieser nun mißbräuchlich verwendet wird, und man denjenigen ja nur darauf aufmerksam machen möchte, darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Erscheint mir wg. meiner rechtlichen Bedenken zu gewagt.

Rooter
2011-11-22, 12:39:52
Dann definiere mal Beharrlichkeit.Jedenfalls nicht einmalig kurz dort zu klingeln. Und um mehr ging es dem TS ja wohl nicht.

Übrigens beginnt unser Fall im I-Net, und nicht erst bei dem zufälligen Aufsuchen dieser Person vor dessen Haustür. Demzufolge ist hier der Begriff Beharrlickeit sehr wohl anwendbar("Wenn Du nicht auf meine Mails reagierst, komme ich Dich besuchen.").Okay, wenn er natürlich wirklich so einen Satz geschrieben hätte wäre es schon etwas anderes, als Drohung auszulegen. Hat er aber doch nicht, oder habe ich das überlesen? :|

Aber Du kannst gerne seinem Wunsch Folge leisten und da statt seiner in Erscheinung treten. Ich versichere Dir, beim Falschen hast Du definitiv eine Anzeige an der Backe(wird am Ende auch ein teurer Spaß). Und ich bin gespannt, wie Du dem Richter erklären willst, wie Du 1. zu seiner privaten Anschrift kommst und 2. Du die verbale Klärung eines ernsten Problems mit einem "Mal freundlich Hallo sagen" verwechseln und mißverstehen kannst? Und selbst wenn Euer Opfer nicht gleich überreagiert und nur Euch höflich darum bittet, ihn nicht nochmal deswegen zu behelligen(ohne überhaupt sich zu der Anschuldigung geäußert zu haben), organisiert Ihr dann einen Sitzstreik vor seiner Ausfahrt? Oder wie stellst Du Dir das vor, Dein Recht über den Weg einer direkten Konfrontation einzufordern?Wieso ich, auch wenn ich in der Nähe wohnen würde täte ich mich aus so einer Angelegenheit raushalten. :tongue:

Abgesehen davon dass die Auktion ja eh geplatzt ist womit dieser Thread an sich auch zu gemacht werden könnte...

MfG
Rooter

tam tam
2011-11-22, 13:35:41
Jedenfalls nicht einmalig kurz dort zu klingeln. Und um mehr ging es dem TS ja wohl nicht.


Sein Anwalt wird das anders auslegen. Deswegen alles vermeiden, was er ansonsten mißbräuchlich vor Gericht verwenden kann. Es sind genug absurde Fälle bekannt, wo die Kläger wissentlich auf unschöne Weise auf Kosten ihrer Opfer sich bereicherten. Und wer zu Internet-Betrug fähig ist, hat auch keine Skruppel für eine solche Anzeige.

Okay, wenn er natürlich wirklich so einen Satz geschrieben hätte wäre es schon etwas anderes, als Drohung auszulegen. Hat er aber doch nicht, oder habe ich das überlesen? :|


Sollte jetzt des besseren Verständiss wegen nur als Bsp. dienen. Ich meine auch nur, daß der Fall schon bei der Auktion begann, woher auch seine Entscheidung, diesen Menschen nun aufzusuchen, herrührt. Und das kann der Anwalt nach meinen Verständniss schon als Nachstellung bewerten. Und "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" ist genauso schön dehnbar und bietet viel Interpretationsspielraum. In diesem Fall kann auch dann eine dadurch bedingte negative seelische Verfassung diesen Punkt erfüllen(man fühlte sich irgendwie bedroht{beweise da mal bei der Faktenlage das Gegenteil}, erschien nicht mehr am Arbeitsplatz, Krankschreibung ect.). Ein kurz darauf aufgesuchter Psychologe wird dies nat. bestätigen.

Wieso ich, auch wenn ich in der Nähe wohnen würde täte ich mich aus so einer Angelegenheit raushalten. :tongue:


Ich weiß. Du sollst ja jetzt nur in eigener Person denken, als wärst Du selber vor Ort und dadurch direkt betroffen.

Wie gesagt, mir ist es letztendlich egal, denn Jeder ist ja für sich selber verantwortlich. Mir war nur dieser Punkt und der entscheidende Paragraph dann ins Auge gefallen, und deswegen sprach ich das dann auch an(präventiv), und auch aus der Sicht des Typen, weswegen /dev/NULL hier angefragt hat.

/dev/NULL
2011-11-22, 16:02:02
Also zu hier..

Warum kann ich das nicht zumachen?

Es ging mir (auch wenn TamTam da anderes rausgelesen hat) rein um eine Verifikation, dass
a) eine Person mit diesem Namen da wohnt
und
b) diese Person auch eine Fritzbox dort verkauft hat.

Das kann man nett fragen, sei es an der Gegensprechanlage oder an der haustür..

Das ist (in meinen Augen) weder eine Drohung noch eine Belästigung, es sollen ganz sicher keine 10 Leute anrücken und da die Bude zerstören.