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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verjährung Stromrechnung


boxleitnerb
2011-12-26, 19:00:10
Ich habe soeben eine Stromrechnung in meinem Briefkasten gefunden, ausgestellt am 23.12.2011.
Rechnungszeitraum: 1.11.2006 bis 31.10.2007

Ich gehe mal stark davon aus, dass das verjährt ist und die Ansprüche null und nichtig sind? Sind immerhin jetzt fast 4 Jahre seit Ende 2007, also dem Jahr, in dem die Leistung erbracht wurde. Meines Wissens nach gilt eine Frist von 3 Jahren, also wäre ab dem 1.1.2011 verjährt?

Annator
2011-12-26, 19:05:03
3 Jahre wurde mir gesagt. Hatte gerade das Thema.

Stormtrooper
2011-12-26, 19:30:23
Drei Jahre, wobei die Frist erst mit Ablauf des Jahres beginnt.
Ist der Fälligkeitstag der 31.12. sinds eigentlich genau 3 Jahre.
Ist der Fälligkeitstag der 01.01. wären es also fast 4 Jahre.

boxleitnerb
2011-12-26, 20:00:21
Wie genau finde ich den Fälligkeitstag raus in meinem Fall jetzt?

Rockhount
2011-12-26, 20:20:24
Ich würde mal in den AGB des Versorgers schauen

Philipus II
2011-12-27, 00:46:36
Selbst wenns erst am 1.1.12 verjährt ist- dieses Jahr machen die wohl keinen Mahnbescheid mehr.

boxleitnerb
2011-12-27, 06:47:37
In den AGBs von Flexstrom (hust, Saubande) hab ich nix gefunden bzgl. Verjährung von Rechnungen.

7.5. Der Abrechnungszeitraum wird von FlexStrom festgelegt und sollte einen Zeitraum von 12 Monaten nicht wesentlich überschreiten. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich, sofern FlexStrom der Zählerstand vorliegt. Ansonsten behält sich FlexStrom das Recht der Schätzung gemäß Ziffer 6 vor. Bei Pakettarifen, also dem Preismodell, bei dem Sie ein bestimmtes Stromkontingent zu einem Festpreis per Vorauszahlung erwerben, wird Ihnen ein eventueller Mehrverbrauch gesondert in Ihrer Jahresabrechnung berechnet, ein eventueller Minderverbrauch wird nicht erstattet.
7.6. Die Zahlung ist je nach Tarif monatlich, vierteljährlich oder jährlich (bei Jahreszahlung ab dem 2. Belieferungsjahr 4 Wochen vor Beginn des folgenden Vertragsjahres, ansonsten mit Beginn der jeweiligen Lieferperiode) per Bankeinzug oder Überweisung zu entrichten. Die Höhe des zur Zahlung fälligen Betrages entnehmen Sie der Tarifübersicht. Die monatliche Grundgebühr des jeweiligen Tarifes ist Ihrem Vorauszahlungsbetrag bereits hinzugerechnet.

Annator
2011-12-27, 07:10:29
31.12.2010 würde ich sagen bei 3 Jahren. Würde da mal anrufen. :-)

ux-3
2011-12-27, 08:23:05
Vor dem ersten Januar würde ich da nicht anrufen - wofür auch?

teufler
2011-12-27, 08:32:01
Devise: Nix machen.

Habe zum Beispiel mal mit Arcor stress gehabt wegen ner strittigen Rechnung. Briefe hin und her und irgendwie wollte es da wohl keiner anpacken, bis die sich alle Jubeljahre mal gemeldet haben.

Nach fast 3 Jahren hatten sie es dann an ein Inkasso abgegeben, weil ich zu dem Zeitpunkt aber schon längst kein Arcor Kunde mehr war und ein paarmal Umgezogen bin, hat das Inkasso Unternehmen erst noch 2 Briefe ins Nirvana geschickt. Bis mich dann der Brief von denen erreichte brauchte mein Anwalt nur schreiben das die Geschichte mittlerweile verjährt ist (nach 3 Jahren).

In deinem Fall dürfte die Geschichte ebenfalls schon verjährt sein.

onkel2003
2011-12-27, 13:20:50
also wäre ab dem 1.1.2011 verjährt?

ja, würde aber denoch bis 2012 warten.

da haste gleich musterbrief (http://www.meine-schulden.de/fp_files/verjaehrung.pdf):biggrin: