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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was erwartet mich?


IchoTolot
2011-12-28, 20:25:27
Hi!

Wenn man Pech hat, dann so richtig. Wie oft erwischt einen schon eine Verkehrskontrolle? :frown:

Ich bin von der Polizei erwischt worden, wie ich mit meinem noch nicht angemeldeten Auto mit den Nummernschildern meines alten (defekten) Autos gefahren bin. Ich frage mich nun, was mich da noch erwartet. Die Polizisten haben das so erklärt, dass ich im Grunde gegen mehrere Dinge verstoßen hab und eine Strafanzeige auf mich zukommt wegen Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung, Verstoß gegen Pflichtversicherung und noch was. Vor Gericht würde allerdings nur ein Vergehen behandelt werden und Geldstrafe käme da wohl auch mich zu. Wie hoch, das hängt dann vom Richter ab. Mich hat eigentlich schon gewundert, dass die da nicht direkt meinen Führerschein eingezogen haben. Ich hatte bisher mit der Polizei noch nichts zu tun.

Hat mich sowas jemand Erfahrung?

Michamel2k
2011-12-28, 20:29:57
Erfahrung damit nicht.
Aber, wie wäre es mit einem Anwalt?
Und warum hattest Du Dir kein rotes Nummernschild besorgt? :confused:

Skorpion
2011-12-28, 20:30:21
Du kennst das deutsche Rechtssystem? Steuerhinterziehung ist schlimmer wie Kinderschändung. Mein Beileid :(

mofhou
2011-12-28, 20:33:30
6 Punkte bekommst du auf jeden Fall, der Rest hängt von Richters Gnaden ab (Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung, Verstoß gegen die Pflichtversicherung, Fahren ohne Versicherung).

mfg
mofhou
PS: Für so etwas gibt es Kurzzeitkennzeichen. ;)

IchoTolot
2011-12-28, 20:34:51
Ich vertraue da schon auf das Augenmaß der Justiz. Der Polizist meinte auch, dass was ich schrieb am wahrscheinlichsten sei, weil die ja nicht wollen, dass ich arbeitslos werde oder so. Ich bin daher schon optimistisch.
Geld für einen Anwalt hab ich nicht. Hätte ich Geld, dann hätte ich es nicht nötig gehabt so mit der Karre zu fahren. Aber da ich im ADAC bin, bekomme ich wohl zumindest eine anwaltliche Erstberatung umsonst, die werde ich auch nutzen. Ich weiß ja auch nicht, wann da mal was vom Gericht kommt. Wer weiß wie lange sich das hinzieht. Je nach dem wie hoch die Geldstrafe ausfällt werde ich schon Sorge haben, die zu bezahlen, damit ich nicht in den Bau muss.

IchoTolot
2011-12-28, 20:36:51
Rote Nummernschilder bekommt man doch nicht so einfach und ich glaube die werden doch gar nicht mehr vergeben, oder? Ich hatte eine Zeit lang Kurzzeitkennzeichen dran (gelten auch nur 5 Tage), aber wegen Schichtbetrieb es nicht hinbekommen, da mal alles zu erledigen wie TÜV und Werkstatt und so. Ich hab mir morgen und übermorgen frei genommen, um das endlich mal unter Dach und Fach zu bekommen, weil Busfahren zur Arbeit ätzend ist. Daher war es so verlockend, mit den alten Kennzeichen zu fahren. Wie oft wird man schon kontrolliert..

mofhou
2011-12-28, 20:39:00
Hätte ich Geld, dann hätte ich es nicht nötig gehabt so mit der Karre zu fahren.
Das würde ich aber nicht dem Richter erzählen.:freak:

mfg
mofhou
PS: So optimistisch würde ich übrigens nicht an die Sache rangehen. ;)

atlantic
2011-12-28, 20:39:37
ich denke, da hast du Schwein gehabt wegen deinem Lappen, trotzdem kann es im Nachhinein auch noch Ärger geben. Siehe hier. (http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmi%C3%9Fbrauch) Alles andere, was die die da in Erwartung gestellt haben, dürfte stimmen.

mofhou
2011-12-28, 20:43:07
ich denke, da hast du Schwein gehabt wegen deinem Lappen, trotzdem kann es im Nachhinein auch noch Ärger geben. Siehe hier. (http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmi%C3%9Fbrauch) Alles andere, was die die da in Erwartung gestellt haben, dürfte stimmen.
Ich würde ihm da keine falsche Hoffnungen machen, da hier die Urkundenfälschung maßgebend ist und nicht der Kennzeichenmißbrauch. (siehe in dem Wikiartikel unten).

Odal
2011-12-28, 20:43:59
Erfahrung damit nicht.
Aber, wie wäre es mit einem Anwalt?
Und warum hattest Du Dir kein rotes Nummernschild besorgt? :confused:

rote kennzeichen gibts nur noch für händler...für privatleute gibts nur kurzzeitkennzeichen
die sind aber soweit mir bekannt ist auch nicht für den täglichen Weg zur arbeit bestimmt

IchoTolot
2011-12-28, 20:45:30
Ich weiß nicht, einen Anwalt werde ich ehrlich gesagt wohl nicht brauchen, weil ich mir den sowieso nicht leisten kann. Vor Gericht werd ich ganz ehrlich sagen, dass ich das Fehlverhalten absolut einsehe und es zum Teil Bequemlichkeit und zum anderen Druck der Arbeitsstelle war, was mich dazu verleitet hat. Außerdem bin ich sonst noch nie polizeilich aufgefallen. Es muss doch mit dem Teufel zugehen, wenn ich da einen richtig breit in die Fresse bekomme vom Gericht und die mein Leben zerstören, so dass ich meine Arbeit verliere et cetera. Ehrlich, das glaub ich nicht.

Aber krass ist es allemal, was in so einem Fall auf einen zukommt, als unbescholtener Bürger. Da kann ich ja gleich lieber wo einbrechen. Da komm ich wohl besser davon. O_o

Kurzzeitkennzeichennummer hab ich mir vorgestern noch mal geben lassen von der Versicherung. Dei fragten zwar komisch wieso schon wieder, aber damit komm ich dann morgen wenigstens zum TÜV und kann alles erledigen.

atlantic
2011-12-28, 20:46:12
Rote Nummernschilder bekommt man doch nicht so einfach und ich glaube die werden doch gar nicht mehr vergeben, oder? Ich hatte eine Zeit lang Kurzzeitkennzeichen dran (gelten auch nur 5 Tage), aber wegen Schichtbetrieb es nicht hinbekommen, da mal alles zu erledigen wie TÜV und Werkstatt und so. Ich hab mir morgen und übermorgen frei genommen, um das endlich mal unter Dach und Fach zu bekommen, weil Busfahren zur Arbeit ätzend ist. Daher war es so verlockend, mit den alten Kennzeichen zu fahren. Wie oft wird man schon kontrolliert..

rote Nummernschilder gibts immer noch. Sind aber hauptsächlich bei Autohändlern in Gebrauch für Probefahrten, und es muß auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Rote Nummernschilder genauso wie Kurzzeitschilder sind aber unverhältnismäßig teuer im Vergleich zu einer normalen Anmeldung. Du hättest auch jemanden mit der An/Ummeldung beauftragen können, wenn dir die Zeit dazu zu knapp war.

Ich drück dir die Daumen, das es nicht so arg wird.

Stormtrooper
2011-12-28, 20:50:07
Rechne durchaus mit dem 1-3 fachen Monatsgehalt an Geldstrafe.
Das was du begangen hast sind handfeste Straftaten wo bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe drauf stehen.

Skorpion
2011-12-28, 20:50:37
Rote Nummernschilder bekommt man doch nicht so einfach und ich glaube die werden doch gar nicht mehr vergeben, oder? Ich hatte eine Zeit lang Kurzzeitkennzeichen dran (gelten auch nur 5 Tage), aber wegen Schichtbetrieb es nicht hinbekommen, da mal alles zu erledigen wie TÜV und Werkstatt und so. Ich hab mir morgen und übermorgen frei genommen, um das endlich mal unter Dach und Fach zu bekommen, weil Busfahren zur Arbeit ätzend ist. Daher war es so verlockend, mit den alten Kennzeichen zu fahren. Wie oft wird man schon kontrolliert..
Dann hättest du dir nochmal die Kurzzeitkennzeichen holen müssen.
Geh wirklich net zu locker an die Sache ran... da hat sich einiges gehäuft an "Vergehen".

Und die Polizei sagt meistens, dass das vllt. garnicht weiter verfolgt wird und so, das machen die immer, damit man beruhigt wird. Schon so oft von Freunden erlebt und einma auch selbst...

IchoTolot
2011-12-28, 20:52:48
Wenns wirklich mehr als 1-1,5 Monatsgehälter würde, dann sag ich nur Gute Nacht. ^^ Dann kann ich ja mal Lebenserfahrung in einem Gefängnis sammeln. Ich halt euch auf´m Laufenden.

Soweit ich weiß, bietet das Gericht aber auch an, dass man Summen in Teilbeträgen abstottern kann.

Muss man wohl mal abwarten, was vor Gericht herauskommt.

IchoTolot
2011-12-28, 20:53:45
Und die Polizei sagt meistens, dass das vllt. garnicht weiter verfolgt wird und so, das machen die immer, damit man beruhigt wird. Schon so oft von Freunden erlebt und einma auch selbst...

Echt? Erzähl mal.

Skorpion
2011-12-28, 20:54:53
Solche Strafen kannst du immer als Rate ableisten. Die sind froh, wenn sie das Geld überhaupt bekommen in der heutigen Gesellschaft :)

mapel110
2011-12-28, 20:55:42
Der Führerschein muss auch nicht sofort eingezogen werden. Solange das Verfahren läuft, kanns durchaus sein, dass man weiterfahren darf. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist oder im Verlauf des Falles klar wird, dass der Führerschein auf jeden Fall eingezogen wird, wird das auch umgesetzt. Je nach Dauer des Verfahrens kann das auch mal ein halbes Jahr dauern, bis die eigentliche Strafe erfolgt.
Solche Strafen kannst du immer als Rate ableisten. Die sind froh, wenn sie das Geld überhaupt bekommen in der heutigen Gesellschaft :)
Wenn sie es nicht bekommen, wollen sie Sozialstunden oder Freiheitsentzug. Da kennen die keinen Spaß.

IchoTolot
2011-12-28, 21:05:34
Also wenn ich zum Gericht gehe, dann werde ich das möglicht clean tun, also natürlich mit der Hoffnung mit einem blauen Auge davonzukommen (Gefängnis wäre dann der Kick in die Fresse). Ich bin noch nie vor Gericht gewesen, ein unbeschriebenes Blatt, das zählt ja auch denke ich. Auch sonst bin ich ein harmloser, netter Typ, all diese Punkte hoffe ich vor Gericht zum Erwirken eines milden Urteils einbringen zu können.
Wenn´s aber knallt, dann ist es eben so. Da werd ich dann auch durchkommen. Aber bis es soweit ist, mache ich mir keinen Kopf. Das ist einfach meine Philosophie. Ich muss ehrlich sagen, dass ich mein "Vergehen" einfach nicht als so dramatisch empfinde. Ich bin ein normaler, gemäßigter 30jähriger Autofahrer und kein testosterontriefender Jugendlicher mehr. Es gibt Leute die fahren 20 Jahre ohne Führerschein und werden dann irgendwann mal erwischt.
Das ganze Theater in diesem Falle des Vergehens finde ich ehrlich gesagt übertrieben. Passieren kann immer was, ob mit oder ohne Versicherung, und die Folgen sind auch die Gleichen. Im diesem Falle (wenn auch noch passieren würde), stünde ICH gearscht da, wegen Schadenersatz et cetera. Ich finde es daher schon unverhältnismäßig wie solche Dinge bestraft werden im Vergleich zu anderen Dingen wie eben Gewaltverbrechen oder so.

IchoTolot
2011-12-28, 21:06:17
wollen sie Sozialstunden oder Freiheitsentzug. Da kennen die keinen Spaß.
So hat mir der Polizist das auch gesagt.

"Wenn Sie die Strafe nicht zahlen können, fahren Sie ein." Ich bin daher auf alles vorbereitet.. Ob nervlich, das ist eine andere Sache.

3dzocker
2011-12-28, 21:12:23
N Freund von mir war vor langer Zeit aus dem Kreise meiner Freunde als erster vor Gericht. Ohne Anwalt. Erster Anmerkung des Richters war "Sie sind ja mutig hier ohne Rechtsbeistand aufzutauchen...".
Aber halt uns auf dem Laufenden ;)
Liest sich interessant.

tschau

IchoTolot
2011-12-28, 21:16:08
Das Spannende ist ja dann:

Wie ist es für ihn ausgegangen? ^^

Skorpion
2011-12-28, 21:29:10
Echt? Erzähl mal.
Fall 1: Ich zu 26 km/h zu schnell auf Stadtautobahn in Berlin in der Probezeit.
Ich Panik geschoben wegen Nachschulung.

Polizist: Ach in vielen Fällen kommt da garnicht, wenn sie bis jetzt noch nicht großartig aufgefallen sind.

3 Monate später saß ich in der Nachschulung.

Fall 2: Fahrschüler übt privat an einem Sonntag Nachmittag auf komplett leerem Kauflandparkplatz das einparken.
Polizei kommt an.
Sie heult rum wegen keinen Führerschein machen dürfen für halbes Jahr usw.
Polizei: Wir denken, dass das sowieso eingestellt wird. Es ist Sonntag und keiner hier, da passiert nix.
2 Monate später lag der Brief vom Staatsanwalt im Briefkasten.

Die_Allianz
2011-12-28, 21:29:22
N Freund von mir war vor langer Zeit aus dem Kreise meiner Freunde als erster vor Gericht. Ohne Anwalt. Erster Anmerkung des Richters war "Sie sind ja mutig hier ohne Rechtsbeistand aufzutauchen...".

kommt immer drauf an, wenn ich 10 Mafiosi unter die Erde gebracht hätte würde ich auch nicht ohne auftauchen.
Aber bei so einer Hausfrauenstraftat kann man schon alleine aufkreuzen. Halb so wild so eine Verhandlung

GSXR-1000
2011-12-28, 21:48:25
Das Spannende ist ja dann:

Wie ist es für ihn ausgegangen? ^^
Also ich wuerde an deiner stelle mal von massiven Folgen ausgehen.
Das ist absolut keine bagatelle und in höchstem masse strafbar und das zu recht.
Was wäre denn gewesen, wenn du auf dem weg irgendeinen unfall gebaut hättest? irgendwen zum krüppel oder gar tot gefahren? Wer wäre dafür aufgekommen? Du? Bei dem nicht mal das geld für eine ordnungsgemässe anmeldung reicht? bei DER Familie wärs dann RICHTIG um die existenz gegangen... dank DIR.
Geh davon aus das es minimum 6 Punkte gibt, mindestens ein halbes jahr fahrverbot und eine satte geldstrafe von 60-90 tagessätzen oder satte sozialstunden.
Versuch ja nicht da irgendwie mit geld zu argumentieren, das du ja so arm bist und so ein druck hattest, und nicht wusstest wie sonst... das kommt zurück wie ein bumerang und wird die strafe sicher nicht mildern. eher im gegenteil... den es betont den absoluten vorsatz. Komm auch nicht mit der leier du brauchst das auto wegen arbeit etc... das ist bei allen so. Damit bewirkst du nicht. Das einzige was dir jetzt noch etwas helfen kann, ist echte reue, einsicht die überzeugt... und zwar ohne wenn und aber... und ohne einen spruch: ja aber ich musste doch..., ja aber ich konnte doch nicht. Steh dazu das du scheisse gebaut hast und versuch keine ausreden warum und wieso. Sag lieber, du kannst dir heute nicht erklären warum, du hättest einfach nicht wirklich nachgedacht. Das ist tausendmal besser als ausführlich zu begründen, warum du so handeln MUSSTEST... das werden die dir nämlich lang und schmutzig zurueckklatschen, das du genau dies eben NICHT musstest.

3dzocker
2011-12-28, 21:53:13
@TS
Er war damals in der Ausbildung, ging um ~200DM (?) Strafe und er wollte durch Ehrlichkeit und Geständigkeit die Strafe etwas nach unten korrigiert haben, da er in der Ausbildung und Geld knapp war. Probezeit hatte er zum Glück mit Moped schon hinter sich.
Hat den Richter aber alles nicht interessiert, Strafe nach Bußgeldkatalog.

Für das was du getan hast, gibts keinen Eintrag im Buggeldkatalog. Das könnte wirklich hässlich werden. Deshalb würd ich mir das mit ohne Anwalt überlegen.
Keinen Anwalt im Bekanntenkreis den du kostenlos bissi befragen kannst?

edit: Dass du kein Bock auf Bus fahren hattest, würde ich vor Gericht auch nicht erwähnen ;)

tschau

Michamel2k
2011-12-28, 22:04:21
@GSXR-1000: Auch wenn Du Recht in Deinen Ausführungen hast, ich weiß nicht, ob man jetzt so auf den Putz hauen muss. Wer frei von jeder Sünd ist...

Ich kann auch nur raten, einen Anwalt zu nehmen. Auf die paar Kosten kommt es jetzt auch nicht mehr an.
Es kommt auch ganz stark darauf an, wenn es vor Gericht geht, welche Richterin oder Richter Du bekommst.

Wie lange hattest Du das Nummernschild einfach "benutzt"?
Wenn es über mehrere Tage ging, ist es auch keine Bagatelle. Sonst könnte man ja noch sagen, einmal genutzt, Scheiße verlaufen. Hast Du es länger benutzt, fallen auch Deine Argumente, wie unbescholten und lieber Zeitgenosse schon mal recht schnell flach.

Ich hoffe mal, es wird nur der Staatsanwalt melden, und Du kannst Dich irgendwie mit ihm einigen.
Wie gesagt, investiere in einen Anwalt, damit er Deine Strafe soweit wie möglich runterhandeln kann. Du bist Dir im klaren, dass Du hinterher als vorbestraft rausgehen kannst!?

Stormtrooper
2011-12-28, 22:07:45
Geh davon aus das es minimum 6 Punkte gibt, mindestens ein halbes jahr fahrverbot

Es gibt kein halbes Jahr Fahrverbot.
Entweder Fahrverbot von 1-3 Monate oder Entzug der Fahrerlaubnis Ab 6 Monate aufwärts.
Sofern die Fahrerlaubnis entzogen wird, ist das Punktekonto wieder auf 0.
@ TE Wie alt bist du überhaupt?
21 oder älter? Dann kommen definitiv keine Sozialstunden mehr, dann kommt das Erwachsenenstrafrecht.

Philipus II
2011-12-28, 22:09:38
Ich rate stark zum Anwalt. Ohne endet das richtig böse.

Helldog28
2011-12-28, 22:15:37
Also ich wuerde an deiner stelle mal von massiven Folgen ausgehen.
Das ist absolut keine bagatelle und in höchstem masse strafbar und das zu recht.
Was wäre denn gewesen, wenn du auf dem weg irgendeinen unfall gebaut hättest? irgendwen zum krüppel oder gar tot gefahren? Wer wäre dafür aufgekommen? Du? Bei dem nicht mal das geld für eine ordnungsgemässe anmeldung reicht? bei DER Familie wärs dann RICHTIG um die existenz gegangen... dank DIR.
Geh davon aus das es minimum 6 Punkte gibt, mindestens ein halbes jahr fahrverbot und eine satte geldstrafe von 60-90 tagessätzen oder satte sozialstunden.
Versuch ja nicht da irgendwie mit geld zu argumentieren, das du ja so arm bist und so ein druck hattest, und nicht wusstest wie sonst... das kommt zurück wie ein bumerang und wird die strafe sicher nicht mildern. eher im gegenteil... den es betont den absoluten vorsatz. Komm auch nicht mit der leier du brauchst das auto wegen arbeit etc... das ist bei allen so. Damit bewirkst du nicht. Das einzige was dir jetzt noch etwas helfen kann, ist echte reue, einsicht die überzeugt... und zwar ohne wenn und aber... und ohne einen spruch: ja aber ich musste doch..., ja aber ich konnte doch nicht. Steh dazu das du scheisse gebaut hast und versuch keine ausreden warum und wieso. Sag lieber, du kannst dir heute nicht erklären warum, du hättest einfach nicht wirklich nachgedacht. Das ist tausendmal besser als ausführlich zu begründen, warum du so handeln MUSSTEST... das werden die dir nämlich lang und schmutzig zurueckklatschen, das du genau dies eben NICHT musstest.


Also erst einmal muss ich dir absolut Recht geben. Sowas ist keine Bagatelle. Am wenigstens trifft es den, der ohne Nummernschild gefahren ist, diejenigen die er ohne Versicherung in nen Unfall verwickelt, die haben den Schaden.

Aktuell kann ich sagen, das es einem Kumpel von mir bei genauso einer Sache erwischt hat. Allerdings hat er nicht die alten Nummernschilder an das neue Auto gemacht, sondern war ohne Nummernschilder unterwegs. So konnte er sich mit Hilfe eines guten Anwalts aus der Sache rausreden (Nummernschilder hat er nach der Kontrole als gestohlen gemeldet)
Aber die Nummernschilder von dem alten Auto zu nehmen, das klingt nach Vorsatz und das wird der Richter dir auch sagen.

Such dir am Besten nen guten Anwalt, sonst kann es böse enden.

Flyinglosi
2011-12-28, 22:29:13
Aktuell kann ich sagen, das es einem Kumpel von mir bei genauso einer Sache erwischt hat. Allerdings hat er nicht die alten Nummernschilder an das neue Auto gemacht, sondern war ohne Nummernschilder unterwegs. So konnte er sich mit Hilfe eines guten Anwalts aus der Sache rausreden (Nummernschilder hat er nach der Kontrole als gestohlen gemeldet)


Wie kann er Nummernschilder als gestohlen melden, welche er nie besass? Wenn das Auto in der besagten Zeit nicht angemeldet war, fällt das doch sofort auf.

@Thema: Natürlich war das Verhalten des Threadstarters falsch, aber ich bin immer wieder schockiert, dass man als bis dato unbescholtener Bürger bei einem Vergehen ohne Opfer (er wurde ja erwischt bevor etwas passiert ist) um seine Existenz bangen muss (dies ist bei einer Geldstrafe im Bereich von 3 Monatsgehältern oder einer Gefängnisstrafe auf jeden Fall möglich). Strafe muss ein, aber warum der Staat hier nicht viel mehr auf soziale Ausgleichsleistungen setzt ist mir völlig unklar.

mfg Stephan

Geächteter
2011-12-28, 22:55:25
Ich rate stark zum Anwalt. Ohne endet das richtig böse.
Teuer wirds wohl sowieso. Da kommen wohl zwei, im worst cast dreistellige Tagessätze auf einen zu. Spätestens wenn die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wird, ist es wohl besser, in den Bau zu gehen und die Gesellschaft blechen lassen.
Ist im Endeffekt weniger schlimm als Pflichtwehrdienst. :freak:

GSXR-1000
2011-12-28, 23:14:22
@GSXR-1000: Auch wenn Du Recht in Deinen Ausführungen hast, ich weiß nicht, ob man jetzt so auf den Putz hauen muss. Wer frei von jeder Sünd ist...


Bagatellisieren ist wohl definitiv nicht das richtige. Das ist keine kleine sünde.
Und ja, ich reagiere da etwas empfindlich. denn ich bin in genauso einen unfall verwickelt gewesen. Mit einem motorradfahrer der auch meinte, ja ich hab die maschine jetzt... ich hab aber noch kein geld die anzumelden, mach ich nächsten monat, nun ist aber das wetter an diesem wochenende so schööööön.
Leider konnte dieser jemand zudem nicht fahren, ihn hats in einer kurve (bergauf wohlgemerkt in serpentinen) zuweit rausgetragen, ich bin bergab gefahren... er ist dann vor mir weggerutscht, die karre hat mich voll erwischt und ich bin mitsamt karre über den asphalt geschlittert und dann den abhang runter.
Fazit: 3 Ops, 5 wochen krankenhaus, motorrad schrott. Glück im unglück: einen tag vorher bin ich exakt die strecke mit meiner frau als sozius gefahren. Entsprechend gute kleidung (die natürlich auch nach dem sturz schrott war) hat mich vor schlimmeren bewahrt.
Allein der sachschaden an motorrad, klamotten etc: 15.000 Euro. Nix versicherung, und da mottoräder auch nicht vollkasko zu versichern sind...mein pech. Schmerzensgeld etc... nada.
Der Bengel (der im übrigen kaum eine schramme hatte) hat sich von papis teurem anwalt vertreten lassen, hat ihm aber nicht viel genutzt: 2 Jahre führerscheinsperre, 4.500 EUR Strafe und eben meine Kosten+Schmerzensgeld. Das hat Papi aber dann nicht übernommen.
Fazit: der Knabe hat lieber mal eine ev abgegeben, (ist ja student, muss man ja verständnis haben) und ich hab von dem Geld nichts gesehen, er hat aber zugesagt, ab nächstem Jahr 50 Euro im monat abzubezahlen. Hurra... da kommt freude auf.
Ich bin Vater in einer fünfköpfigen familie. Was wäre wohl passiert, wenn dieses unglück etwas schlimmer ausgegangen wäre? Sorry, für sowas habe ich kein verständnis, nicht einen milimeter, weil es für sowas nicht einen vernünftigen grund gibt. Wenn man sich den fahrbaren untersatz mit allen notwendigkeiten nicht leisten kann, dann muss man es eben sein lassen.

Paddi227
2011-12-28, 23:44:27
Ich habe sowas ähnliches erlebt, aber nicht persönlich. Es gab ne Geldstrafe von ca. 3000 D-Mark. Ich weiß jetzt aber nicht, ob es Punkte oder ähnliches gab.

Unioner86
2011-12-28, 23:56:32
Ich muss ehrlich sagen, dass ich mein "Vergehen" einfach nicht als so dramatisch empfinde. Ich bin ein normaler, gemäßigter 30jähriger Autofahrer und kein testosterontriefender Jugendlicher mehr. Es gibt Leute die fahren 20 Jahre ohne Führerschein und werden dann irgendwann mal erwischt.
Das ganze Theater in diesem Falle des Vergehens finde ich ehrlich gesagt übertrieben. Passieren kann immer was, ob mit oder ohne Versicherung, und die Folgen sind auch die Gleichen. Im diesem Falle (wenn auch noch passieren würde), stünde ICH gearscht da, wegen Schadenersatz et cetera. Ich finde es daher schon unverhältnismäßig wie solche Dinge bestraft werden im Vergleich zu anderen Dingen wie eben Gewaltverbrechen oder so.

Jeder Mensch macht Fehler und diese sind jedem Menschen auch zugestanden.Mich stört an solchen Sachen aber immer,wenn dadurch andere Menschen evt. zu Schaden kommen.Stell dir vor, du hättest einen Unfall gehabt.Wie hättest du diesen Schaden ersetzt?Von Personenschäden mal ganz abgesehen,die können in die Millionen gehen.Der Unfallgegener wäre auf dem Schaden sitzen geblieben,gerade auch deshalb wie du ja sagtest,das es bei dir momentan finanziell nicht rosig aussieht.Wie gesagt,alle Dinge die dich da betreffen,sind nachvollziehbar und können toleriert werden,aber wenn Unschuldige zu Schaden kommen find ich das nicht so gut.Teu,teu,tue ist es bei dir Gott sei Dank gut gegangen,aber bitte fahre niemals mehr ohne KFZ Haftpflichtversicherung.

ALTAY
2011-12-29, 00:12:18
Hi!

Wenn man Pech hat, dann so richtig. Wie oft erwischt einen schon eine Verkehrskontrolle? :frown:

Ich bin von der Polizei erwischt worden, wie ich mit meinem noch nicht angemeldeten Auto mit den Nummernschildern meines alten (defekten) Autos gefahren bin. Ich frage mich nun, was mich da noch erwartet. Die Polizisten haben das so erklärt, dass ich im Grunde gegen mehrere Dinge verstoßen hab und eine Strafanzeige auf mich zukommt wegen Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung, Verstoß gegen Pflichtversicherung und noch was. Vor Gericht würde allerdings nur ein Vergehen behandelt werden und Geldstrafe käme da wohl auch mich zu. Wie hoch, das hängt dann vom Richter ab. Mich hat eigentlich schon gewundert, dass die da nicht direkt meinen Führerschein eingezogen haben. Ich hatte bisher mit der Polizei noch nichts zu tun.

Hat mich sowas jemand Erfahrung?

Hoffentlich gibts ne saftige Strafe im vierstelligen Bereich und den Führerschein erstmal weg - Man Stelle sich nur vor, so jemand verursacht bei einem Unfall einen hohen Sach- oder Personenschaden - Wer soll dafür haften?

Wer ist denn bitte so dumm und fährt ohne Versicherungsschutz durch die Gegend? Kurzzeitkennzeichen hätten nur paar Euro gekostet, wenn man anschließend das KFZ bei der gleichen Versicherungsgesellschaft anmeldet. (habe bereits zweimal welche genutzt - Bei der Überführung neuer PKW - Kosten knapp 30 €)

deekey777
2011-12-29, 00:12:19
Hi!

Wenn man Pech hat, dann so richtig. Wie oft erwischt einen schon eine Verkehrskontrolle? :frown:

Ich bin von der Polizei erwischt worden, wie ich mit meinem noch nicht angemeldeten Auto mit den Nummernschildern meines alten (defekten) Autos gefahren bin. Ich frage mich nun, was mich da noch erwartet. Die Polizisten haben das so erklärt, dass ich im Grunde gegen mehrere Dinge verstoßen hab und eine Strafanzeige auf mich zukommt wegen Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung, Verstoß gegen Pflichtversicherung und noch was. Vor Gericht würde allerdings nur ein Vergehen behandelt werden und Geldstrafe käme da wohl auch mich zu. Wie hoch, das hängt dann vom Richter ab. Mich hat eigentlich schon gewundert, dass die da nicht direkt meinen Führerschein eingezogen haben. Ich hatte bisher mit der Polizei noch nichts zu tun.

Hat mich sowas jemand Erfahrung?

Ich tipp mal, es wird mit einem Strafbefehl mit Geldstrafe enden, wobei die Strafvervolgung eingeschränkt wird. Ich würde nicht unbedingt angeben, dass ich schon länger mit falschen Kennzeichen fahre, sondern dass das eine einmalige Sache ist. Wichtig ist, dass du gleich angibst, was du so verdienst und wie hoch deine Ausgaben sind. Wäre ja Kacke, einen Strafbefehl zu bekommen, wo die Tagessätze nicht deinen finanziellen Möglichkeiten entsprechen.
Wieviele Tagessätze es sein werden, weiß ich nicht. Aber schon einige (weit über dreißig), aber vielleicht ist der Staatsanwalt so nett und setzt die Geldstrafe zur Bewährung aus (Verwarnung mit Strafvorbehalt). Ich hoffe nur, dass du dein Auto schon angemeldet hast, vielleicht auf Einstellung gegen Geldauflage hinarbeiten.
War dein altes Auto noch angemeldet? Wenn nicht, dann liegt keine Urkundenfälschung vor, wenn ich mich nicht irre. Der Vorteil ist, dass ein Kennzeichenmißbrauch vorliegt und keine Urkundenfälschung, was einen deutlich niedrigeren Strafrahmen hat.
War das alte Fahrzeug noch angemeldet, so wird der Kennzeichenmißbrauch von der Urkundenfälschung verdrängt. Der Strafrahmen ist höher.

GSXR-1000
2011-12-29, 00:17:14
Ich muss ehrlich sagen, dass ich mein "Vergehen" einfach nicht als so dramatisch empfinde. Ich bin ein normaler, gemäßigter 30jähriger Autofahrer und kein testosterontriefender Jugendlicher mehr. Es gibt Leute die fahren 20 Jahre ohne Führerschein und werden dann irgendwann mal erwischt.
Das ganze Theater in diesem Falle des Vergehens finde ich ehrlich gesagt übertrieben. Passieren kann immer was, ob mit oder ohne Versicherung, und die Folgen sind auch die Gleichen. Im diesem Falle (wenn auch noch passieren würde), stünde ICH gearscht da, wegen Schadenersatz et cetera. Ich finde es daher schon unverhältnismäßig wie solche Dinge bestraft werden im Vergleich zu anderen Dingen wie eben Gewaltverbrechen oder so.
Sei so ehrlich und sage genau das vor gericht wenn du es wirklich so empfindest.
Dann wirds eine sehr lange führerscheinsperre geben, und das zu recht.
du scheinst wirklich nichts zu begreifen.
Du hast kein geld um eine anmeldung zu finanzieren, gehst aber bewusst das risiko ein, für ein leben lang einen zum krüppel gefahrenen inklusive familiären anhang finanzieren zu wollen? sorry? darf ich lachen? Würde ich machen, wenns nicht so traurig wär.
Solchen leuten müsste der führerschein auf lebenszeit entzogen werden, weil er nicht mal die grundlagen hat um ein fahrzeug verantwortungsbewusst zu führen.
Mal schauen ob du die eier hast, den richtern genau das zu erzählen.

Flyinglosi
2011-12-29, 00:28:18
Du hast kein geld um eine anmeldung zu finanzieren, gehst aber bewusst das risiko ein, für ein leben lang einen zum krüppel gefahrenen inklusive familiären anhang finanzieren zu wollen? sorry? darf ich lachen? Würde ich machen, wenns nicht so traurig wär.

Ich kann ja verstehen, dass du mit deiner Vergangenheit das ganze besonders emotionall siehst. Aber den Threadstarter hier automatisch den Worst-Case anzuhängen und ihn quasi als Familienzerstörer hinzustellen ist einfach übertrieben. Dann müsste man auch jedem der im Ortsgebiet geblitzt wird sofort für mehrere Jahre einbuchten, schließlich sind das potentielle Kindermörder...

Ich hab in meinem Bekanntenkreis schon zwei Opfer von körperlicher Gewalt mit Langzeitfolgen und da die Täter keine Kohle haben zahlt auch niemand was. Trotzdem fordert niemand ne verpflichtende Versicherung für solche Fälle.

Als lass mal die Kirche im Dorf. Das Vergehen war sicher kein kleines und er wird dafür auch bestraft. Aber es ist nichts passiert!

3dzocker
2011-12-29, 00:35:16
Fazit: der Knabe hat lieber mal eine ev abgegeben, (ist ja student, muss man ja verständnis haben) und ich hab von dem Geld nichts gesehen, er hat aber zugesagt, ab nächstem Jahr 50 Euro im monat abzubezahlen. Hurra... da kommt freude auf.

Was ist eine "ev"???

tschau

Unioner86
2011-12-29, 00:37:48
Was ist eine "ev"???

tschau

Eidesstattliche Versicherung!

3dzocker
2011-12-29, 00:45:10
Und deshalb muss er jetzt den Schaden den er angerichtet hat nicht bezahlen, oder wie?
Ein Gericht kann ja wohl kaum einer Abzahlung von 15000€ zu 50€ Raten zustimmen...

tschau

Flyinglosi
2011-12-29, 00:46:14
Und deshalb muss er jetzt den Schaden den er angerichtet hat nicht bezahlen, oder wie?
Ein Gericht kann ja wohl kaum einer Abzahlung von 15000€ zu 50€ Raten zustimmen...

tschau

Was willst du machen, wenn kein Geld da ist? Eine Gefängnisstrafe nützt dem Geschädigten wenig...

GSXR-1000
2011-12-29, 01:42:27
Ich kann ja verstehen, dass du mit deiner Vergangenheit das ganze besonders emotionall siehst. Aber den Threadstarter hier automatisch den Worst-Case anzuhängen und ihn quasi als Familienzerstörer hinzustellen ist einfach übertrieben. Dann müsste man auch jedem der im Ortsgebiet geblitzt wird sofort für mehrere Jahre einbuchten, schließlich sind das potentielle Kindermörder...

Ich hab in meinem Bekanntenkreis schon zwei Opfer von körperlicher Gewalt mit Langzeitfolgen und da die Täter keine Kohle haben zahlt auch niemand was. Trotzdem fordert niemand ne verpflichtende Versicherung für solche Fälle.

Als lass mal die Kirche im Dorf. Das Vergehen war sicher kein kleines und er wird dafür auch bestraft. Aber es ist nichts passiert!

Jups. solange "nix passiert" ist ja alles okay.
Hast scho recht. Alles in Butter soweit. Wenn ich besoffen nach hause fahre und dabei niemanden umniete ist ja auch alles dobrze. Ist doch nix passiert.
Du verstehst glaube ich nicht warum ich das so daneben finde. Der TS hat scheisse gebaut. Passiert uns allen, keiner ist perfekt. Aber dann soll man halt verdammt nochmal auch dazu stehen, den fehler bei sich suchen und nicht tausend ausreden suchen, warum und wieso, und das es doch eigentlich halb so wild sei. Und rumheulen was nicht alles passieren kann und wie gemein die welt doch ist. Das das gesetz sowas in aller regel sehr hart bestraft, hat seinen grund und das ist richtig so. Punkt.
Es kann jeder fehler machen. Aber dann steht verdammt nochmal auch dazu.

PS: EV meint Eidesstattliche Versicherung... sprich Offenbarungseid.

GSXR-1000
2011-12-29, 01:46:11
Was willst du machen, wenn kein Geld da ist? Eine Gefängnisstrafe nützt dem Geschädigten wenig...
Eben. ausserdem sind das zivilrechtliche ansprüche.
Er sagt, bei ihm ist nix zu holen, damit hab ich die arschkarte erstmal. Ich kann natürlich immer wieder mal weitere massnahmen anstrengen (GV hinschicken, EV abnehmen lassen, Pfändungsmassnahmen einleiten) aber das kostet jedesmal immer wieder was (wenn auch nicht sooo viel), und es kostet zeit und nerven. Ich hab mich geistig schon damit abgefunden.
Das einzig gute ist: da die schulden aus strafbarer Handlung stammen kommt er auch nicht über eine privatinsolvenz oder so einen schmu da raus. Das bleibt.
Es besteht also noch hoffnung...

3dzocker
2011-12-29, 03:25:37
Warum darf man den Pappi nicht zahlen lassen? Immerhin hat er ja für Sohnemann das Spielzeug gekauft und trägt für mich so indirekt auch Schuld an deinem Unglück.

tschau

Skorpion
2011-12-29, 08:24:06
Warum darf man den Pappi nicht zahlen lassen? Immerhin hat er ja für Sohnemann das Spielzeug gekauft und trägt für mich so indirekt auch Schuld an deinem Unglück.

tschau
Weil er damit eben nicht gefahren ist.
Leider ist das in Deutschland so. Habe momentan ebenfalls einen Typen der lieber ne EV abgibt, als mir das Geld zu bezahlen.
Leider können weder Anwalt noch Gerichtsvollzieher was dagegen tun und er liegt unter der Lohnpfändungsgrenze.
Traurig aber wahr.
Mit bescheißen kommst du heute weiter, wie mit ehrlicher Arbeit.

Flyinglosi
2011-12-29, 09:42:47
Warum darf man den Pappi nicht zahlen lassen? Immerhin hat er ja für Sohnemann das Spielzeug gekauft und trägt für mich so indirekt auch Schuld an deinem Unglück.

tschau

Weil das unseren Rechtsstaat ziemlich auf den Kopf stellen würde. Ab 18 bist du für dich selbst verantwortlich. Natürlich würde so manchem Politiker einer abgehen, wenn man in Zukunft Verwandte abcashen könnte (was würde man hier Staatsbudget bei den Arbeitslosen einsparen können) aber zum Glück blieb uns das bis jetzt erspart.

mfg Stephan

WTC
2011-12-29, 09:56:28
hmm? Natürlich DARF Papi zahlen, aber Papi MUSS es nicht, so ist es doch richtig, oder?

ALTAY
2011-12-29, 10:47:43
Warum darf man den Pappi nicht zahlen lassen? Immerhin hat er ja für Sohnemann das Spielzeug gekauft und trägt für mich so indirekt auch Schuld an deinem Unglück.

tschau

Ist doch völlig richtig, dass der Vater nicht in Haftung genommen wird - Sonst kannst du ja auch für Insolvenzen deiner Verwandtschaft aufkommen. (Stichwort: Sippenhaft)

Das gute ist jedoch, das der feine Herr "Student" ist und somit in absehbarer Zukunft (3-5 Jahre) doch etwas Pfändungsmasse zusammenkommt, schlimmer wäre es, wenn es ein Hartz IV Empfänger oder ein Rentner gewesen wäre.

@ Zürück zum Thema

Eine saftige Strafe ist sicher angemessen, irgendwas im unteren vierstelligen Bereich. (soll ja auch eine "Strafe" sein und wehtun)
Führerscheinentzug sollte je nach Lage (notwendig für Arbeitswege) nicht angesetzt werden, da es in dem Fall zu keinem Schaden gekommen ist.

Flyinglosi
2011-12-29, 10:59:08
Jups. solange "nix passiert" ist ja alles okay.
Hast scho recht. Alles in Butter soweit. Wenn ich besoffen nach hause fahre und dabei niemanden umniete ist ja auch alles dobrze. Ist doch nix passiert.

Das hab ich so nicht gesagt. Der Threadstarter wird bestraft, genauso wie jeder der betrunken beim Autofahren erwischt wird. Aber niemand braucht dann jemanden, der noch den Finger ausstreckt und sich daran erfreut. Wenn jeder sofort Reue zeigen würde, bräuchten wir keine Strafen. Aber spätestens wenns finanziell mal richtig wehtut, lernen die meisten dazu. Ob sie den Fehler nun bei sich suchen, oder die Straftat kein weiteres mal begehen, weil es zu teuer wäre, ist für die Allgemeinheit egal.

Ich persöhnlich würde jemanden, der fahrlässig gehandelt hat, aber zum Glück keinen Schaden verursacht hat, trotzdem lieber zu Sozialstunden verurteilt sehen. Das nimmt dem ganzen erstens den Beigeschmack, dass der Staat hier nur fleisig abcashen will (denn die Kohle geht ja nicht in den Opferschutz) und zweitens lernen die meisten davon weit mehr.

mfg Stephan

GSXR-1000
2011-12-29, 11:13:54
Führerscheinentzug sollte je nach Lage (notwendig für Arbeitswege) nicht angesetzt werden, da es in dem Fall zu keinem Schaden gekommen ist.
Und genau DAS ist irrelevant.
Es interessiert in dem Falle nicht ob man glück hatte, und es zu keinem Schaden gekommen ist. Es interessiert auch nicht, ob es "notwendig" ist um zur arbeit zu kommen. Es interessiert nichtmal ob der führerschein zwingend für die arbeit notwendig ist. Gerade dann ist es umso gravierenderes Fehlverhalten, wenn man vorsätzlich eine solche Tat begeht.
Die meisten verkehrssünder würden lieber deutlich höhere Strafen zahlen (und kämpfen vor gericht darum) als ihren Lappen abzugeben. DAS ist nämlich das was den meisten richtig weh tut.
Ein LKW fahrer oder Taxi Fahrer bekommt auch den Lappen weg, bei entsprechenden Vergehen oder weil das Punktekonto voll ist. Das ist auch richtig und gut so. Denn gerade wenn man aufs auto angewiesen ist, sollte man noch mehr erwarten können, das man sich angemessen verhält. Nochmal... hier gehts um keinen unglücksfall, sondern um eine vorsätzliche handlung.

GSXR-1000
2011-12-29, 11:17:18
Das hab ich so nicht gesagt. Der Threadstarter wird bestraft, genauso wie jeder der betrunken beim Autofahren erwischt wird. Aber niemand braucht dann jemanden, der noch den Finger ausstreckt und sich daran erfreut. Wenn jeder sofort Reue zeigen würde, bräuchten wir keine Strafen. Aber spätestens wenns finanziell mal richtig wehtut, lernen die meisten dazu. Ob sie den Fehler nun bei sich suchen, oder die Straftat kein weiteres mal begehen, weil es zu teuer wäre, ist für die Allgemeinheit egal.

Ich persöhnlich würde jemanden, der fahrlässig gehandelt hat, aber zum Glück keinen Schaden verursacht hat, trotzdem lieber zu Sozialstunden verurteilt sehen. Das nimmt dem ganzen erstens den Beigeschmack, dass der Staat hier nur fleisig abcashen will (denn die Kohle geht ja nicht in den Opferschutz) und zweitens lernen die meisten davon weit mehr.

mfg Stephan

Du vergisst leider, das dieses keine fahrlässigkeit ist, sondern vorsätzlich. Genau das ist der entscheidende Punkt. Es ist mit vorsatz und mit billigung der möglichen folgen passiert. Eben nicht fahrlässig, wie wenn ich es verpeile und eine rote ampel übersehe. In solchen fällen sehe ich das auch absolut anders.
Und so wie der TS sich hier einlässt, sehe ich weder reue, noch einsicht, sondern einfach nur: wie komme ich aus der nummer möglichst sauber wieder raus.
Tut mir leid, aber dafür habe ich kein verständnis.
Und freuen tue ich mich über solche leute ganz sicher nicht.

CyberCSX
2011-12-29, 12:09:07
Und deshalb muss er jetzt den Schaden den er angerichtet hat nicht bezahlen, oder wie?
Ein Gericht kann ja wohl kaum einer Abzahlung von 15000€ zu 50€ Raten zustimmen...
Und wer ist hier bei der sache zur schaden gekommen?
Keiner! Ausser der Vater staat das er keine Steuern bekommen hat und die Versicherung kein geld für den kurzen zeitraum so das wo ist das problem?

Das gericht wird mit sicherheit eine so kleine rate zustimmen da die froh sind das sie geld überhaupt bekommen. sollte er das Ablehnen und im knast kommen, was eher sehr unwarscheinlich ist, muss wieder der steuerzahler es finantieren und nicht er. bei den Bußgelder wrd gerechnet nach Tagesätze. Ein Tagessatz ist i.d.r. etwa 60 EURO. So fiel kostet die verpflegung pro tag eines inhaftierten.

Abgesehen davon, wen er beim Ersten Vergehen ist, wird i.d.r. so was zur Bewährung ausgesetzt, bewährung was nach 4 jahre abläuft weil der Richter bzw. Staatsanwaltschaft mit sicherheit nicht will die JVAs füllen mit derartige lapalien und steurgeldern beim fenster heraus schmeissen und ihn das leben u. zukunft versauen was wiederum zur volge hat das ehr alls vorbestrafter da steht, keine arbeit mehr bekommt und jahrelang auf Hartz 4 hausiert, sozial den bach runter geht.

Man muss nicht nur das vergehen sehen und es anschließend hochschaukeln sondern auch die kehrseite der medalie sehen, welche volgen der ausmas der straffe hat.

Veeegie
2011-12-29, 12:32:08
Du arbeitest in Schicht und hast keine Kohle? ;)

ux-3
2011-12-29, 12:38:13
Und wer ist hier bei der sache zur schaden gekommen?

Die Logik greift auch bei einer Bombe im Nahverkehrszug, wenn sie nicht explodiert.

Flyinglosi
2011-12-29, 12:47:45
Die Logik greift auch bei einer Bombe im Nahverkehrszug, wenn sie nicht explodiert.

Unfälle und Verbrechen werden aber in der Regel auch nach dem entstandenen Schaden beurteilt. Wenn du versehentlich den Renault deines Nachbarn zerkratzt heist es auch nicht: Das kostet jetzt 50 000€, schließlich hätte das auch ein Ferrari sein können :rolleyes:

Strafe ist Ok, der Threadstartet hat ein Verbrechen begangen, aber zu sagen: "Stell dir nur mal vor, was hätte sein können" um damit höhere Strafen zu rechtfertigen ist völlig sinnfrei.

Vor kurzem hat mich ein Autofahrer am Zebrastreifen übersehen und nur noch in letzter Minute gebremst. Also gabs ne leichte Berührung zwischen mir und der Motorhaube. Trotzdem fordere ich jetzt nicht die Todesstrafe für diesen Raser, sondern freu mich, dass es anders ausgegangen ist.

GSXR-1000
2011-12-29, 13:17:24
Unfälle und Verbrechen werden aber in der Regel auch nach dem entstandenen Schaden beurteilt. Wenn du versehentlich den Renault deines Nachbarn zerkratzt heist es auch nicht: Das kostet jetzt 50 000€, schließlich hätte das auch ein Ferrari sein können :rolleyes:

Strafe ist Ok, der Threadstartet hat ein Verbrechen begangen, aber zu sagen: "Stell dir nur mal vor, was hätte sein können" um damit höhere Strafen zu rechtfertigen ist völlig sinnfrei.

Vor kurzem hat mich ein Autofahrer am Zebrastreifen übersehen und nur noch in letzter Minute gebremst. Also gabs ne leichte Berührung zwischen mir und der Motorhaube. Trotzdem fordere ich jetzt nicht die Todesstrafe für diesen Raser, sondern freu mich, dass es anders ausgegangen ist.
Nochmal: der unterschied "fahrlässigkeit" (Unfall) und "vorsatz" ist dir klar?
Ich kann nicht verstehen wie sowas hier nun so runtergespielt wird. Es war kein versehen, keine fahrlässigkeit, kein Unfall, sondern reiner vorsatz zum absolut eigenen Vorteil, unter inkaufnahme sämtlicher für andere daraus folgender Konsequenzen.... nur offensichtlich unter innerem ausschluss der eigenen Konsequenzen die dieses Vorgehen haben kann.

Mr.Freemind
2011-12-29, 13:25:02
Nochmal: der unterschied "fahrlässigkeit" (Unfall) und "vorsatz" ist dir klar?
Ich kann nicht verstehen wie sowas hier nun so runtergespielt wird. Es war kein versehen, keine fahrlässigkeit, kein Unfall, sondern reiner vorsatz zum absolut eigenen Vorteil, unter inkaufnahme sämtlicher für andere daraus folgender Konsequenzen.... nur offensichtlich unter innerem ausschluss der eigenen Konsequenzen die dieses Vorgehen haben kann.

Ich denke, du hast deiner Meinung oft genug hier kundgetan, du musst nicht dauernd Leute belehren die eine andere Sichtweise haben.

(Fehler=Ja, Bestrafung= Ja, Existenz zerstören= Nein)= Nice (fertig ist die Laube)

Flyinglosi
2011-12-29, 13:27:37
Nochmal: der unterschied "fahrlässigkeit" (Unfall) und "vorsatz" ist dir klar?
Ich kann nicht verstehen wie sowas hier nun so runtergespielt wird. Es war kein versehen, keine fahrlässigkeit, kein Unfall, sondern reiner vorsatz zum absolut eigenen Vorteil, unter inkaufnahme sämtlicher für andere daraus folgender Konsequenzen.... nur offensichtlich unter innerem ausschluss der eigenen Konsequenzen die dieses Vorgehen haben kann.

Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass der Threadstarter an verkrüppelte Familienväter gedacht hat, als er die Kennzeichen ummontiert hat. Wenn jemand zu schnell fährt, tut er dies in der Regel auch mit Absicht. Trotzdem sind die Strafen hier nicht der Rede wert. Wobei schnelles Fahren sicher gefährlicher ist, als die Straftat des Threadstarters.

Mit deiner Argumentation müsste man Autofahren unter Alkoholeinfluss ja als eher kleine Straftat einstufen, schließlich war man betrunken und beeinflusst in seiner Entscheidung!

Stormtrooper
2011-12-29, 13:31:09
Das gericht wird mit sicherheit eine so kleine rate zustimmen da die froh sind das sie geld überhaupt bekommen.

Unsinn, dem Richter ist es völlig egal ob der Staat das Geld bekommt.
Genau aus diesem Grund sind Richter unabhängig.


bei den Bußgelder wrd gerechnet nach Tagesätze. Ein Tagessatz ist i.d.r. etwa 60 EURO. So fiel kostet die verpflegung pro tag eines inhaftierten.

Nächster Unsinn.
Bei Bußgeldern wird gar nicht in Tagessätze gerechnet.
Ein Bußgeld ist ein Bußgeld und ist eine feste Summe.
Geldstrafen werden in Tagessätzen berechnet und hier ist der nächste Unsinn.
Die Höhe des Tagessatzes rechnet sich nicht nachdem was die Verpflegung kostet sondern ist einfach nur dein Einkommen/30.


Abgesehen davon, wen er beim Ersten Vergehen ist, wird i.d.r. so was zur Bewährung ausgesetzt, bewährung was nach 4 jahre abläuft weil der Richter bzw. Staatsanwaltschaft mit sicherheit nicht will die JVAs füllen mit derartige lapalien und steurgeldern beim fenster heraus schmeissen und ihn das leben u. zukunft versauen was wiederum zur volge hat das ehr alls vorbestrafter da steht, keine arbeit mehr bekommt und jahrelang auf Hartz 4 hausiert, sozial den bach runter geht.

Nur weil er für 90 Tage ins Gefängnis muß, heißt das nicht das er vorbestraft wäre, genauso kannst du aber bei einer Geldstrafe vorbestraft sein.
Man muß echt sagen.
Was du hier für Zusammenhänge von dir gibst.

GSXR-1000
2011-12-29, 13:39:07
Ich denke, du hast deiner Meinung oft genug hier kundgetan, du musst nicht dauernd Leute belehren die eine andere Sichtweise haben.

(Fehler=Ja, Bestrafung= Ja, Existenz zerstören= Nein)= Nice (fertig ist die Laube)
Ich glaube nicht das die intention eines richters je ist "eine existenz zu zerstören". Selbst bei einen Mörder nicht. Aber wenn das eben die Folge der Bestrafung ist, dann ist dem eben so, darf den richter aber eigentlich nicht grundsätzlich beeinflussen (wobei natürlich dinge wie sozialprognosen etc berücksichtigt werden müssen).

GSXR-1000
2011-12-29, 13:49:02
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass der Threadstarter an verkrüppelte Familienväter gedacht hat, als er die Kennzeichen ummontiert hat. Wenn jemand zu schnell fährt, tut er dies in der Regel auch mit Absicht. Trotzdem sind die Strafen hier nicht der Rede wert. Wobei schnelles Fahren sicher gefährlicher ist, als die Straftat des Threadstarters.

Mit deiner Argumentation müsste man Autofahren unter Alkoholeinfluss ja als eher kleine Straftat einstufen, schließlich war man betrunken und beeinflusst in seiner Entscheidung!
Ja? ist zu schnelles fahren gefährlicher? inwiefern gefährlicher? Für wen? Wenigstens werden hier im schadensfalle die schäden reguliert.

Zum letzten absatz: du wirst lachen, genau das ist auch so. Gerade fälle mit Alkoholfahrten drehen sich bei der Frage der Strafzumessung genau um den Punkt, ob bewusster vorsatz gegeben war, oder ob es eine spontane fahrlässige handlung war. Die Gerichte versuchen in aller regel einen Vorsatz zu konstruieren, beispielsweise, wenn jemand zu einer party mit dem auto fährt, dort anfängt zu trinken, wird regelmässig unterstellt das in diesem moment (im nüchternen zustand) der vorsatz zur alkoholfahrt getroffen wird.
Ist jemand jedoch betrunken und "findet" einen autoschlüssel oder ein fahrbereites auto, dann wird der vorsatz nicht als gegeben angesehen, da von einer verminderten schuldfähigkeit zum besagten zeitpunkt ausgegangen wird. Genau das ist eben der springende Punkt. Hier handelt es sich aber um einen nüchternen, aus rein egoistischen und bequemlichkeitsgründen gefassten vorsatz. Das ist nunmal unzweifelhaft.

Tortyfumi
2011-12-29, 14:13:56
Als erstes mal, die Polizei hat keine Ahnung! Die müssen quasi alles Wissen aus dem gesamten Recht. Das sowas unmöglich ist sollte klar sein. Die sagen in vielen Fällen einfach das was gerade in ihrem Kopf herumschwirt. Das kann stimmen oder komplett von der Wirklichkeit abweichen. Ich habe mal beimn ADAC gearbeitet, da hab ich schon genug gehört/gesehen.


21 oder älter? Dann kommen definitiv keine Sozialstunden mehr, dann kommt das Erwachsenenstrafrecht.
Auch quatsch, Erwachsene können auch Sozialstunden ableisten wenn Sie z.B. kein Einkommen haben etc..

Ein Tagessatz ist i.d.r. etwa 60 EURO. So fiel kostet die verpflegung pro tag eines inhaftierten.

Abgesehen davon, wen er beim Ersten Vergehen ist, wird i.d.r. so was zur Bewährung...blabla
Die tagessätze werden u.a. aus dem Gehalt berechnet. Wen du keine Stunden leisten willst/kannst und nicht bezahlst gesht du in der Regel pro Tagessatz ein tag in den Knast. Bewährung gibts wenn eine Straftat nicht zur Haft führt sondern man glücklichweise nur eine Bewährungsstrafe bekommt.
Unsinn, dem Richter ist es völlig egal ob der Staat das Geld bekommt.
Genau aus diesem Grund sind Richter unabhängig.

Nächster Unsinn.
Bei Bußgeldern wird gar nicht in Tagessätze gerechnet.
Ein Bußgeld ist ein Bußgeld und ist eine feste Summe.
Geldstrafen werden in Tagessätzen berechnet und hier ist der nächste Unsinn.
Die Höhe des Tagessatzes rechnet sich nicht nachdem was die Verpflegung kostet sondern ist einfach nur dein Einkommen/30.


Nur weil er für 90 Tage ins Gefängnis muß, heißt das nicht das er vorbestraft wäre, genauso kannst du aber bei einer Geldstrafe vorbestraft sein.
Man muß echt sagen.
Was du hier für Zusammenhänge von dir gibst.

Wenn er für 90 Tage ins Gefängnis muss, dann daher das er wohl zu 90 Tagessätzen bestraft wurde, dann ist er auf jedenfall Vorbestraft, jedenfalls im polizeilichen-Führungszeugniss! Im Behördlichen ist er schon viel früher eingetragen! Deshalb kommts auch darauf an wo er mal arbeiten will.

An den TE ich würde mich auch erstmal aufs schlimmste gefasst machen, wenn du besser davon kommst kannst du dich freuen! Hole dir einen Anwalt, der wird dir auch nahe legen das du vor Gericht Reue zeigst und sagst das du so etwas nie wieder machen wirst.

BTW wer hat im Straßenverkehr noch keine scheisse gebaut?

Stormtrooper
2011-12-29, 14:53:16
Auch quatsch, Erwachsene können auch Sozialstunden ableisten wenn Sie z.B. kein Einkommen haben etc..

Quelle?
Für Jugendliche gilt Jugendgerichtsgesetz.
Erziehungsmaßregeln
§ 10 Weisungen
Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen,
4. Arbeitsleistungen zu erbringen,
Zeig mir sowas bitte für Erwachsene. :)

Die tagessätze werden u.a. aus dem Gehalt berechnet. Wen du keine Stunden leisten willst/kannst und nicht bezahlst gesht du in der Regel pro Tagessatz ein tag in den Knast. Bewährung gibts wenn eine Straftat nicht zur Haft führt sondern man glücklichweise nur eine Bewährungsstrafe bekommt.


Wenn er für 90 Tage ins Gefängnis muss, dann daher das er wohl zu 90 Tagessätzen bestraft wurde, dann ist er auf jedenfall Vorbestraft, jedenfalls im polizeilichen-Führungszeugniss!

Vorbestraft ist er, egal wie wieviele Tagessätze. Ins Führungszeugnis kommt dennoch eine Gefängnisstrafe von 90 Tagen nicht, wohl aber eine Geldstrafe von 91 Tagen.
Schau einfach mal ins BZRG. :-)


BTW wer hat im Straßenverkehr noch keine scheisse gebaut?
Kommt drauf an was du unter scheisse bauen verstehst, OWI werden die meißten schon begangen haben. Straftaten hab ich aber noch keine begangen und der TE schafft es gleich 3 Straftaten auf einmal zu begehen.
(Un)Reife Leistung

Tortyfumi
2011-12-29, 15:02:24
Ich hatte mal im alter von 27 einen Antrag für Szialarbeit gestellt, da ich zu der Zeit Arbeitslos war, wurde auch genemigt, aber bei umgerechnet 1,60€ die Stunde habe ich dann doch lieber die Straffe bezahlt.
Du meinst im polizeiliche Führungszeugnis ist dann bei einer ersten! Strafe ab über 90 also 91 Tagen?

Das BTW bezog sich auf die die gleich die Höchststraffe wollen, ganz besonders GSXR-1000 der wie der Nick ja schon andeutet ein Motorrad mit weit über 100PS besitzt. Kann mir kaum vorstellen das man da nicht schonmal was verbrochen hat, was ziemlich viel Geld/Strafe nach sich ziehen würden wenn man erwischt wird.

Stormtrooper
2011-12-29, 15:07:15
Du meinst im polizeiliche Führungszeugnis ist dann bei einer ersten! Strafe ab über 90 also 91 Tagen?


Korrekt.
Hier hab ichs dir nochmal rauskopiert.
§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses
(2) Nicht aufgenommen werden
5. Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html#BJNR002430971BJNG000201306

GSXR-1000
2011-12-29, 15:40:15
Das BTW bezog sich auf die die gleich die Höchststraffe wollen, ganz besonders GSXR-1000 der wie der Nick ja schon andeutet ein Motorrad mit weit über 100PS besitzt. Kann mir kaum vorstellen das man da nicht schonmal was verbrochen hat, was ziemlich viel Geld/Strafe nach sich ziehen würden wenn man erwischt wird.
198 PS um genau zu sein.
Die ich auch bis an die grenze ausreize. Regelmässig...
Auf der Rennstrecke unter professionellen Bedingungen.
Auf der strasse richte ich mich nach den vorgaben. Stell dir vor, sonst würde meine Frau garantiert niemals mitfahren.
Ansonsten begehe ich weder vorsätzlich grobe verkehrsverstösse (bin im übrigen seit 20 jahren auf ganze 2 Punkte gekommen, einmal wegen überladenem Anhänger, einmal wegen geschwindigkeit (mit dem auto), noch begehe ich verkehrsstraftaten. Zumindest bisher nicht.
Ich unterscheide auch zwischen fahrlässigen verkehrsdelikten und vorsätzlichen handlungen wie hier.
Und selbst wenn es denn dazu käme... dann muss man eben auch die eier haben und dazu stehen. Wenn ich scheisse baue (und das habe ich auch schon oft), dann steht man halt dazu.

CyberCSX
2011-12-29, 15:56:01
@ Stormtrooper

Sicher: Alles Unsinn. Zum glück zeigt die lebenserfahrung ganz was anderes und die richtern sind nicht so unabhängig wie du denkst und was bewehrungstraffen betrifft, i.d.r. wen es zum ersten mal passiert kommt es zur bewährung ausgesetzt, besonders bei solche schwachsinnige sachen wo keine personen zur schaden kommen.

Kommt es zur wiederholung, wird die bewährung aufgehoben, die alte mit der neuen straftaat zusammen gefügt und dann kann er sitzen.

Mit den berechnungen der tagessätzenn kann es sein das ich was da durcheinander gebracht habe. Werde mich aber bei mein anwalt informieren da ich bei den so wie so ein termin habe in der ersten woche Januar 2012.

Dabei nicht zu vergessen sein alter. Ist er unter ein gewisses alter, gilt JUGENDSCHTRAFE was wiedrum wie anders berechnet wirtd und wiederum andere klauseln u. kriterien berücksichtigt werden wie im normalfahl bei uns alte hasen.

Veeegie
2011-12-29, 16:00:58
Es ist ja sehr vorbildlich, wie du dich verhälst. Nur begehen Menschen bei gewissen Umständen halt dumme Fehler. Komm von deinen Ross runter und erweiter mal ein wenig deinen sozialen Horizont.

Er hat scheiße gebaut und wird dafür bestarft. Er fragt hier im Forum, was ihm blüht, weil er sich keinen Anwalt leisten kann. Das ist doch in Ordnung aber jetzt hier über Menschen zu urteilen, die du gar nicht kennst, steht nicht in deinem Recht.

WTC
2011-12-29, 16:01:04
er ist über 30, hat er glaub ich irgendwo hier geschrieben!

Michamel2k
2011-12-29, 16:05:46
@GSXR-1000:

So sehr ich Dich für Deinen (Un-)Fall verstehen kann, hab' ich doch eher den Eindruck, dass der Threadstarter hier für die Fehler Deines Unfallkontrahenten herhalten muss.
Dies hier ist ein anderer Fall und hat mit Dir und Deinem Fall nix zu tun.

_________________________________

Die Frage ist hier doch wirklich: Fahrlässig (hat er willigend in Kauf genommen) oder schuldhaft (egal was passiert, ich mach es eben und gut ist).
Ist der TS nie straffällig geworden und zeigt sich kooperationswillig, bringt noch einen guten Anwalt mit, der den ein oder anderen (möglichen Anklage)Punkt auflösen kann, dann dürfte die Sache nicht so heftig ausfallen.

Ich denke, das höchste Strafmaß (Bußgeld, Haftandrohung) sind nun alle aufgezählt, was dabei hinten rauskommt, können nur noch Juristen mutmaßen.

Das rumgezanke und rumfeilchen von ungelegten Eiern hilft hier niemandem.

Tortyfumi
2011-12-29, 16:07:03
@CyberCSX
Das hat aber nichts damit zu tun, das er wenn er die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, aus der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe wird, die zur Bewährung aushängt.
Wer dem Staat Geld schuldet fährt ein, da gibts nichts von wegen Bewährungsstrafe.
Eine Bewährungsstrafe wird wenn vom Richter vor Gericht für die Straftat ausgesprochen.

Tortyfumi
2011-12-29, 16:09:27
@GSXR-1000:
Ist der TS nie straffällig geworden und zeigt sich kooperationswillig, bringt noch einen guten Anwalt mit, der den ein oder anderen (möglichen Anklage)Punkt auflösen kann, dann dürfte die Sache nicht so heftig ausfallen.


Das ist ja der Punkt, der TE ist uneinsichtig, darum gings hier auch weiter in der Diskusion.

Masterp
2011-12-29, 16:16:02
Meine Meinung dazu: Wenn man die Nerven hat, sowas durchzuziehen und dabei die Folgen ausser Acht lässt, dann sollte man auch den Arsch in der Hose haben und für die Konsequenzen gerade stehen.

WTC
2011-12-29, 16:35:02
Meine Meinung dazu: Wenn man die Nerven hat, sowas durchzuziehen und dabei die Folgen ausser Acht lässt, dann sollte man auch den Arsch in der Hose haben und für die Konsequenzen gerade stehen.

in 99,9% der fälle geht sowas gut, d.h. man wird nicht erwischt, aber manchmal will das schicksal es anderster.

Hab auch einen bekannten, der musste seinen führerschein abgeben für nen Monat wg. zu schnell fahren, nachdem er ihn abgegeben hat ist er am nächsten tag zur arbeit GEFAHREN, er wurde ja schließlich in 10 Jahren noch nie angehalten, und genau da ist er in eine Kontrolle gerasselt, shit happens... jetzt rasselts gewaltig, wird wohl wenn ich das richtig verstanden hab auf nen 4 stelligen betrag rauslaufen + 2 Jahre führerscheinsperre. Und er braucht seinen schein auch, ist fliesenleger und zu den Kunden kann er schlecht mim rad oder bus kommen inkl. werkzeug...

IchoTolot
2011-12-29, 16:46:17
Das ist ja der Punkt, der TE ist uneinsichtig, darum gings hier auch weiter in der Diskusion.

Natürlich bin ich einsichtig, das mach ich nicht noch mal. Ich harre nun der Dinge die da kommen, da muss ich nun eben durch. Fehler macht man nur ein Mal. Am Anfang hab ich mir die Haare gerauft, als ich das langsam mal hab sacken lassen, den gleichen Abend und den Tag danach, weil das Gefühl der Hilflosigkeit und Ungewissheit scheiße ist. Man weiß ja nicht, was kommt und ärgert sich und würde es am liebsten ungeschehen machen und denkt sich, wäre man ein paar Minuten früher oder später da lang gefahren. Aber letztendlich ist es auch besser so, weil wenn dann wider Erwarten was passiert wäre, dann säße ich richtig in der Scheiße. SO gesehen komm ich, wie immer es ausgeht, mit einem blauebn Auge davon. Wäre was passiert, ich hätte einen großen Geldbetrag zu zahlen (ich hab eh Schulden) oder es wäre jemandem was passiert, DANN würde ich wohl mein Leben nicht mehr froh.

So einen groben Überblick zu haben, und ich bin nach wie vor optimistisch was den Ausgang angeht, das hilft schon mental. Wenn der Lappen erst mal weg sein sollte, OK, Geldstrafe..OK. Scheiße, aber muss ich durch.

Ich sehe dem Ausgang des ganzen optimistisch entgegen.

xcv
2011-12-29, 16:54:09
Das ist meines Erachtens eher eine Kleinigkeit, eine kleine Dummheit, die jeder Mal begeht.
Das Strafmaß ist überhaupt nicht angemessen.

Aber das ist halt das Rechtssystem, es gibt noch schlimmere...

Geächteter
2011-12-29, 17:19:09
Das ist meines Erachtens eher eine Kleinigkeit, eine kleine Dummheit, die jeder Mal begeht.
Das Strafmaß ist überhaupt nicht angemessen.

Zwar ne "Kleinigkeit", aber wenn es zum Unfall kommt, dann stehen schnell ungedeckte fünfstellige Summen im Raum, die ein unversicherter Normalsterblicher nicht tragen kann und die Geschädigten die Deppen sind. Deshalb die saftige finanzielle Bestrafung zur Abschreckung, die einen zwar nicht umbringt, aber man doch etwas zu knabbern hat, wenn 3 oder mehr volle Monatsgehälter komplett weg sind. Wobei bei Geringverdiener wohl nur der Bau bleibt, weil man kaum was weglegen kann.
Höchst mögliche Bestrafung für dieses Delikt sind wohl 180 Tagessätze bei mal angenommenen 2200 Euro Bruttoeinkommen sind das 13200 Euro.
Das hätte die Versicherung plus Teilkasko für die nächsten 15 Jahre gegeben.

Monkey
2011-12-29, 17:26:46
Die Strafe wird niemal über 10000 gehen, genauso wird er mit Sicherheit nicht in den Bau gehen müssen solange er die Rate regelmäßig überweisen wird.

Ich hab mal während meiner Ausbildung das Rollerkennzeichen um einen Tag (aus Unwissenheit) überzogen. Zur Debatte standen ~600€ und 6 Punkte, es wurden aber 500€ an Robin Wood und keine Punkte :D

Warte erstmal ab was kommt, es muss ja nicht vor Gericht gehen oder? Wäre es bei mir auch nicht wenn ich die Strafe damals akzeptiert hätte.

Ahso und noch ein Tipp, wenn das Schreiben zur Stellungnahme kommt schreib nix rein, egal was du schreibst du schreibst das falsche :)

CyberCSX
2011-12-29, 17:31:47
Es ist ja sehr vorbildlich, wie du dich verhälst. Nur begehen Menschen bei gewissen Umständen halt dumme Fehler. Komm von deinen Ross runter und erweiter mal ein wenig deinen sozialen Horizont.Mit 49 ist dieser "soziale horisont" reichlich erweitert, noch mehr alls du dir vorstellen kannst.

Er fragt hier im Forum, was ihm blüht, weil er sich keinen Anwalt leisten kann. Das ist doch in Ordnung aber jetzt hier über Menschen zu urteilen, die du gar nicht kennst, steht nicht in deinem Recht.Das ist sein Gröster Fehler was er machen kann weil es herscht eine irreführende meinungsverschidenheit und abgesehen davon, jedes bundesland handelt abweichend.

JEDER Ohne Ausnahme kann sich im Sozialstaat GERMANY ein Anwalt leisten, auch ein Hartz 4 Empfänger, Azubi oder was auch immer, sogar ein obdachloser von der strasse.

Man sucht sich ein Anwalt, Bezahlt 10 EURO für der Erstberatung (ist pflicht), Legt sein einkommennachweis vor egal was es ist, Liegt er UNTER der Pfändbaren Einkommengrenze (auch Azubi, Harz 4, Sozial / Rente Empfänger), Stellt er ein Antrag für kostenübername und der Anwalt Gesammt Gerichtskosten auch wen er Verliert, Bezahlt Vater Staat.

Wer das nicht glaubt, soll gehälligst selber nachfragen bei sein Anwalt oder sogar beim Gericht und wird sehr schnell merken das ich recht habe.

Ich habe es bereits vor etwa 1 Jahr in ein anderen topic Erwäht:

- Bevor ich mich selbständig machte, war ich einige Jahre Harz 4

In dieser Zeit hab ich mich Scheiden lassen und hatte auch andere Problemen. Alle Kosten wurden übernommen. Ich habe ausser die 10 EURO Erstberatung, nicht ein Cent Bezahlt. Nicht bei der Scheidung und auch nicht bei den Anderen Sachen.

mofhou
2011-12-29, 19:34:22
Ich hab mal während meiner Ausbildung das Rollerkennzeichen um einen Tag (aus Unwissenheit) überzogen. Zur Debatte standen ~600€ und 6 Punkte, es wurden aber 500€ an Robin Wood und keine Punkte :D

Dein Fall ist, auch wenn er ähnlich klingt, gänzlich anders, da einfach nur dein Kennzeichen abgelaufen war.

Sein Hauptproblem ist aber die vorsätzliche Urkundenfälschung.

Michamel2k
2011-12-29, 19:42:08
...
Das ist sein Gröster Fehler was er machen kann weil es herscht eine irreführende meinungsverschidenheit und abgesehen davon, jedes bundesland handelt abweichend.
...


Hmmm... lass' mal die Kirche im Dorf.
Klar kommen hier nur 'ich-weiß-was'-Wahrheiten rüber.
Aber so gesehen, dürfte er noch nicht mal Verwandte oder Freunde fragen.

Es ging ihm um eine Abschätzung, was passieren könnte und um wieder herunter zu kommen.
Wenn mir sowas passieren würde, wäre ich auch froh, wenn ich mit jemandem darüber reden könnte; es muss nicht gleich ein Anwalt sein. :rolleyes:

Und, wenn das Schreiben/Anhörungsbogen von der Polizei/Staatsanwaltschaft kommt, kann er immer noch zum Rechtsberater gehen.

Where is the problem, brother? :wink:

Es macht jetzt auch keinen Sinn, ihm Panik Richtung Freiheitsentzug zu machen, und am Schluss muss der KfZ-Steuer + Versäummniszulage und Bußgeld zahlen oder Vergleich mit Zahlung an Wohltätigkeitsverein gegen Einstampfung des Verfahrens.

Es wurde niemand geschädigt, er zeigt sich einsichtig, kooperiert, nimmt einen möglichen Vergleich an, zahlt (irgendwie). Fertig.

sw0rdfish
2011-12-29, 19:44:06
Darf man fragen, wie die Polizei dahinter gekommen ist? Ich meine warum haben die dein Kennzeichen geprüft? Oder kommst du aus nem 500 Einwohner Kaff, in dem der Polizist alles Autos persönlich kennt?

greetz!

Flyinglosi
2011-12-29, 19:55:25
Darf man fragen, wie die Polizei dahinter gekommen ist? Ich meine warum haben die dein Kennzeichen geprüft? Oder kommst du aus nem 500 Einwohner Kaff, in dem der Polizist alles Autos persönlich kennt?

greetz!

Ehm ich weiß nicht wo du wohnst, aber bei ner Verkehrskontrolle werden Kennzeichen standardmässig überprüft.

mfg Stephan

Zergra
2011-12-29, 20:05:05
Ja aber die Frage ist doch wie oft man in so eine Verkehrskontrolle gerät :D auf dem Lande gibt es sowas fast garnicht .......
Naja ich solltet nicht immer vom schlimmsten ausgehen.... oft geht sowas auch gut und verläuft im Sande..... nur die die Böse ausgehen kommen ans Tageslicht.....

Stichwort: Anwaltskostenbeihilfe !
du solltest dir auf jedenfall einen Anwalt nehmen.... -> aber du hast fürs Leben gelernt....

Morbid Angel
2011-12-29, 20:13:15
in 99,9% der fälle geht sowas gut, d.h. man wird nicht erwischt, aber manchmal will das schicksal es anderster.

Ja so ist das nunmal... es ist eben mit Risiko verbunden. Falls etwas passiert dann kann es verdammt übel für alle Beteiligten ausgehen.

Wer von euch ist denn als Jugendlicher schon mal mit einem Moped "schwarz" übers Feld gefahren? Natürlich keiner. :D
...wenn da was passieren würde, stellt euch vor ein 3-jähriges Kind würde aus dem Maisfeld hüpfen und man überfährt es, wer soll das verantworten? :D

Oder vor/während des Führerscheinerwerbs? Natürlich keiner. Nichtmal ins Auto gesetzt und 50m vor und zurückgefahren, wenigstens um nicht ganz ahnungslos zu sein, wenn da was passieren würde... :freak:


Er hatte ganz einfach Pech, in der Realität, ganz ohne "wenn".

CyberCSX
2011-12-29, 20:54:59
Where is the problem, brother? :wink:No problem.
Klar das er sich rechtsbeistand nehmen kann wen der papierkram kommt und in den forums kann er auch herum fragen.

Fakt ist das er sich auf den aussagen nicht verlassen kann.

Abgesehen davon, wen er bereits vorort bei den polizisten eine aussage gemacht hat, möglicherweise ZU FIEL geredet hat, kann es sein das er schlechte karten hat weil die halten seine vor ort aussage fest im protokol und bekantlich, können diese WORTVERDREHER jede aussage gegen ihn einsetzen.

Deswegen git die Grundregel in solche fälle, MAUL HALTEN (aussage verweigern), ANVALT NEHMEN bevor man die A*** Karte zihet, egal was man verbockt. :wink:

Mittels anvalt kann er zur jeder zeit sagen:

- OH !!! MIST !!! HABE IN DER HECKTIK DIE FALSCHEN KENZEICHEN ERWISCHT UND ANGESCHRAUBT !!! SORRY, WAR NICHT MIT ABSICHT !!!

...........und die sache ist gegesen.

Hat er aber Stuß aus Frust und Einschüchterung den grünen Mänlein VOR ORT Erzählt, kann er ein problem Bekommen was er nicht tragen kann.

Das ist auch der grund warum ich sagte, er soll keine zeit verschwenden in den forums und soffort zum anvalt gehen, 10 EURO am tisch legen, Beraten lassen, den Wisch was er von der polizei vor ort bekommen hat den Anvalt Vorlegen da dort der Aktenzeichen Drauf Steht und dann kann der Anvalt sich den protokol Nehmen und sich den Fahl Ansehen bevor die Statsanwaltschaft dazwischen funkt.

Es gibt genug ähnliche fälle wo eine RICHTERLICHE EINIGUNG Stat Findet Mittels Anwalt vermitlung und es nicht mal zum Prozes kommt und die sache wird abgehackt.

Flyinglosi
2011-12-29, 21:43:06
Mittels anvalt kann er zur jeder zeit sagen:

- OH !!! MIST !!! HABE IN DER HECKTIK DIE FALSCHEN KENZEICHEN ERWISCHT UND ANGESCHRAUBT !!! SORRY, WAR NICHT MIT ABSICHT !!!

Als erster behauptet jemand, er hätte es geschafft dem Richter einzureden man hätte ihm die Kennzeichen geklaut und nun das. Wer soll denn bitte glauben, dass es sich hier um ein Versehen handelt, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet war, sprich keine passenden Kennzeichen existieren.

Dort sitzt doch keine gutgläubige alte Großmutter der ihr jeden Müll erzählen könnt, wie damals, als ihr als Burschen bei irgendwas erwischt wurdet. Dort sitzt jemand der jeden Tag derart blöde Ausreden hören darf und dessen IQ mal sicher nicht niedriger als 80 ist.

mfg Stephan

Michamel2k
2011-12-29, 22:05:46
No problem.
Klar das er sich rechtsbeistand nehmen kann wen der papierkram kommt und in den forums kann er auch herum fragen.

Fakt ist das er sich auf den aussagen nicht verlassen kann.

Abgesehen davon, wen er bereits vorort bei den polizisten eine aussage gemacht hat, möglicherweise ZU FIEL geredet hat, kann es sein das er schlechte karten hat weil die halten seine vor ort aussage fest im protokol und bekantlich, können diese WORTVERDREHER jede aussage gegen ihn einsetzen.

Deswegen git die Grundregel in solche fälle, MAUL HALTEN (aussage verweigern), ANVALT NEHMEN bevor man die A*** Karte zihet, egal was man verbockt. :wink:

Mittels anvalt kann er zur jeder zeit sagen:

- OH !!! MIST !!! HABE IN DER HECKTIK DIE FALSCHEN KENZEICHEN ERWISCHT UND ANGESCHRAUBT !!! SORRY, WAR NICHT MIT ABSICHT !!!

...........und die sache ist gegesen.

Hat er aber Stuß aus Frust und Einschüchterung den grünen Mänlein VOR ORT Erzählt, kann er ein problem Bekommen was er nicht tragen kann.

Das ist auch der grund warum ich sagte, er soll keine zeit verschwenden in den forums und soffort zum anvalt gehen, 10 EURO am tisch legen, Beraten lassen, den Wisch was er von der polizei vor ort bekommen hat den Anvalt Vorlegen da dort der Aktenzeichen Drauf Steht und dann kann der Anvalt sich den protokol Nehmen und sich den Fahl Ansehen bevor die Statsanwaltschaft dazwischen funkt.

Es gibt genug ähnliche fälle wo eine RICHTERLICHE EINIGUNG Stat Findet Mittels Anwalt vermitlung und es nicht mal zum Prozes kommt und die sache wird abgehackt.

Genau das mein ich auch. :up:

Lieber zur Not mal bis zu 500 EUR in einen Anwalt investieren, anstelle sich um Kopf und Kragen quatschen und danach > x.xxx EUR zahlen. =)

Monkey
2011-12-29, 22:08:55
Dein Fall ist, auch wenn er ähnlich klingt, gänzlich anders, da einfach nur dein Kennzeichen abgelaufen war.

Sein Hauptproblem ist aber die vorsätzliche Urkundenfälschung.


Naja soweit ich mich errinner war "Vorsätzliches führen eines Kratfahrzeuges im Straßenverkehr ohne Versicherungsschutz" - so in der Art.

Klar ist bei ihm ein wenig mehr vorgefallen. Wollt auch nur mal ne ähnliche Situation schildern

FeuerHoden
2011-12-29, 22:17:51
Ja so ist das nunmal... es ist eben mit Risiko verbunden. Falls etwas passiert dann kann es verdammt übel für alle Beteiligten ausgehen.

Wer von euch ist denn als Jugendlicher schon mal mit einem Moped "schwarz" übers Feld gefahren? Natürlich keiner. :D
...wenn da was passieren würde, stellt euch vor ein 3-jähriges Kind würde aus dem Maisfeld hüpfen und man überfährt es, wer soll das verantworten? :D

Oder vor/während des Führerscheinerwerbs? Natürlich keiner. Nichtmal ins Auto gesetzt und 50m vor und zurückgefahren, wenigstens um nicht ganz ahnungslos zu sein, wenn da was passieren würde... :freak:


Er hatte ganz einfach Pech, in der Realität, ganz ohne "wenn".

Mim Moped übers Feld fahren sollte doch kein Problem sein weil ein Feld als Privatgrund nicht unter die StVo fällt, oder?
Und auch mit dem Auto herumfahren darf man wie man will solange man auf non-StVo Gelände befindet.
Und nebenbei habe ich nie ein Auto bewegt, nichtmal gestartet. Nur wärend der Führerscheinausbildung die ich nicht abgeschlossen habe, aber davor und danach nie (wieder).

CyberCSX
2011-12-29, 22:23:40
Als erster behauptet jemand, er hätte es geschafft dem Richter einzureden man hätte ihm die Kennzeichen geklaut und nun das. Wer soll denn bitte glauben, dass es sich hier um ein Versehen handelt, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet war, sprich keine passenden Kennzeichen existieren.Dann gibt es ANDERE möglichkeiten sich GESCHIKT aus zu reden wen man in Vorraus ein GUTEN ANWALT hat. Möglichkeiten gibt es immer Anwälte kennen genug Gesetzlücken.

ZUM BEISPIEL:

Ich habe ein Party Gefajert und einer der Gästen hat aus Spass den Mist von meine alte karre abgeschraubt und an der neuen Angeschraubt, Ich wollte mit der Karre zur zulasuing Stelle und habe den schwachsinn nicht gesehen da ich davon Ausging das KEINE Kenzeichen drauf sind. Das klappt 100%.

Ich bin auch von Zuhause bis zur zulassungstelle mit der Karre OHNE Kenzeichen gefahren, Bullen Aufgehalten, Denen was Erzählt und weiter Gefahren und ist nichts Passiert.

Dort sitzt doch keine gutgläubige alte Großmutter der ihr jeden Müll erzählen könnt, wie damals, als ihr als Burschen bei irgendwas erwischt wurdet. Dort sitzt jemand der jeden Tag derart blöde Ausreden hören darf und dessen IQ mal sicher nicht niedriger als 80 ist.Klar das da keine alte omas sitzen ABER wen man gefälligst die fresse hilt wen man erwischt wird und sofort zum anwalt geht, wird jeder richter zur ALTEN OMA weil ein anwalt weis genau was er zutun hat.

Wie oft muss ich den das noch wiederholen?

Kuckst du nie fern?
Wie oft wird gezeigt das einige henker wie die idioten auf der autobahn fahren, umfälle mit personenschaden bauen aber danach die fresse halten, anwalt einschalten und anstat im knast zu kommen weil die 2 oder 3 menschen umgelegt haben, sind die drausen auf bewährung und die sache geht denen am hintern vorbei. Nun, erzähle mir noch mal das richtern keine Alten Omas sind.

FeuerHoden
2011-12-29, 22:29:35
Es geht immer nur darum ob ein Vorsatz ersichtlich ist. So wie ich das sehe hat der Threadstarter den Vorsatz bei der Polizei ja schon zu Protokoll gegeben.

Im Zweifel für den Angeklagten, wenn kein Vorsatz nachzuweisen ist und der Angeklagte keinen Vorsatz zugibt MUSS der Richter für den Angeklagten entscheiden, egal ob ers glaubt oder nicht.

CyberCSX
2011-12-29, 22:36:38
Es geht immer nur darum ob ein Vorsatz ersichtlich ist. So wie ich das sehe hat der Threadstarter den Vorsatz bei der Polizei ja schon zu Protokoll gegeben.Ich will Ihn nicht beleidigen aber in dieser situation ist er einfach nur dämlich und hat ne gewaltige A*** karte gezogen mit volgen.

Da hatt es kein sinn mehr um den heißen brei zu reden. Da braucht er DRINGEND ein Guten Anwalt BEVOR er post von der Staatsanwaltschaft bekommt um das zu retten was man noch retten kann.

Der kann zumindenst VERSUCHEN seine Aussage Zurückzihen bezogend auf eine den umstenden entschprechende panikatake beim kontakt mit der behörde wo er stuß geredet hat und eine Richterliche Aussergerichtliche einigung Versuchen.

Senfgnu
2011-12-29, 22:41:10
Vorsatz nachzuweisen sollte in dem Fall aber wirklich das geringste Problem sein...

Anwalt suchen, Post abwarten und mal sehen, was kommt. Seriöse Vorhersagen sind hier nicht möglich. Von Einstellung gegen Zahlung bis 180 TS ist da alles drin.

CyberCSX
2011-12-29, 22:45:25
Post muss er nicht abwarten.

Er kann (sollte) Früher zum Anwalt.
Er hat doch von der polizei EIN KOPIE des protokols bekommen wo das Aktenzeichen drauf Ist.
Anhand diesen kann der Anwalt schon die Akte Einsehen BEVOR die Staatsanwaltschaft Reagiert und SCHADENSBEGRENZUNG Starten.

Dykstra
2011-12-30, 06:58:20
Dann gibt es ANDERE möglichkeiten sich GESCHIKT aus zu reden wen man in Vorraus ein GUTEN ANWALT hat. Möglichkeiten gibt es immer Anwälte kennen genug Gesetzlücken.

ZUM BEISPIEL:

Ich habe ein Party Gefajert und einer der Gästen hat aus Spass den Mist von meine alte karre abgeschraubt und an der neuen Angeschraubt, Ich wollte mit der Karre zur zulasuing Stelle und habe den schwachsinn nicht gesehen da ich davon Ausging das KEINE Kenzeichen drauf sind. Das klappt 100%.

Ich bin auch von Zuhause bis zur zulassungstelle mit der Karre OHNE Kenzeichen gefahren, Bullen Aufgehalten, Denen was Erzählt und weiter Gefahren und ist nichts Passiert.Klar das da keine alte omas sitzen ABER wen man gefälligst die fresse hilt wen man erwischt wird und sofort zum anwalt geht, wird jeder richter zur ALTEN OMA weil ein anwalt weis genau was er zutun hat.

Wie oft muss ich den das noch wiederholen?

Kuckst du nie fern?
Wie oft wird gezeigt das einige henker wie die idioten auf der autobahn fahren, umfälle mit personenschaden bauen aber danach die fresse halten, anwalt einschalten und anstat im knast zu kommen weil die 2 oder 3 menschen umgelegt haben, sind die drausen auf bewährung und die sache geht denen am hintern vorbei. Nun, erzähle mir noch mal das richtern keine Alten Omas sind.

Selten soviel Schmarrn in einem Post gelesen! Jedes weitere Wort dazu wäre Verschwendung.

@imaginez
Vergiss die Schwachsinnsvorschläge von CyberCSX, nimm dir einen Anwalt (Prozesskostenhilfe) und besprich mit diesem die Angelegenheit und deine Aussage vor Gericht. Damit ist dir besser geholfen, als mit jedem Ammenmärchen von irgendwelchen Nummerschild-Wechsel-Parties.

Stormtrooper
2011-12-30, 09:18:07
Mim Moped übers Feld fahren sollte doch kein Problem sein weil ein Feld als Privatgrund nicht unter die StVo fällt, oder?
Und auch mit dem Auto herumfahren darf man wie man will solange man auf non-StVo Gelände befindet.

Zum Teil hast du Recht, ein Feld ist zwar Privatgrund, aber es fällt solange es nicht komplett umzäunt ist dennoch unter "öffentlichen Verkehrsgrund"
Genau aus diesem Grund sind auch Supermarktplätze auch öffentlicher Verkehrsgrund, das Schild: "Hier gilt die StVO" hat keine Wirkung.

Dadi
2011-12-30, 09:28:42
Müsst ihr alle immer noch mehr Salz ind ie Wunde streuen? Als hätte er es willkürlich kriminell getan. Er hat die Konsequenzen nicht gekannt. Und nun ist er nervlich am Ende.

Ich meine, sind wir hier Forumskollegen oder nicht? Schadensfroh bin ich selbst, aber nur wenns lustig ist. xD In dem Fall nicht.

Kommt runter, ich les mal gespannt weiter.

Stormtrooper
2011-12-30, 09:46:25
Müsst ihr alle immer noch mehr Salz ind ie Wunde streuen? Als hätte er es willkürlich kriminell getan. Er hat die Konsequenzen nicht gekannt. Und nun ist er nervlich am Ende.

Sicher hat er willkürlich kriminell getan.
In meinen Augen ist fahren ohne Versicherungsschutz das wohl asozialste was man im Straßenverkehr machen kann.
Selbst Leute die unter Drogen und Alkoholeinfluß, oder gar ohne Fahrerlaubnis fahren sind wenigstens versichert.

KakYo
2011-12-30, 11:39:42
Ich kam damals mit einem blauen Auge davon, 20 Sozialstunden und keine Führerscheinsperre oder Geldstrafe. Allerdings war ich erst 14. Das Gesicht von Richterin Kohlschmid werde ich aber wohl nicht wieder vergessen ;D Da ging mir schon der Kackstift.

Die Vergehen waren ziemlich ähnlich
- Fahren ohne Führerschein
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Kennzeichenmissbrauch
- Steuerhinterziehung
- Fahren ohne gültige ABE
- Flucht / Widerstand gegen Haltesignale der Poilzei oder wie auch immer man das nennt

Es handelte sich um ein 125ccm MX-Motorrad, und ich bin damit bei uns im Dorf 300m über öffentliche Strassen gefahren um zum Feld zu kommen, was auf die Motocross-Strecke führte. Ein aus damaliger Sicht überschaubares Risiko (mit den Augen eines 14 Jährigen).

Verständnis für die Sache des TE hab ich allerdings nicht und denke auch das da nen ziemlich großer Brocken auf ihn zukommen wird.

Flyinglosi
2011-12-30, 12:07:38
Kuckst du nie fern?
Wie oft wird gezeigt das einige henker wie die idioten auf der autobahn fahren, umfälle mit personenschaden bauen aber danach die fresse halten, anwalt einschalten und anstat im knast zu kommen weil die 2 oder 3 menschen umgelegt haben, sind die drausen auf bewährung und die sache geht denen am hintern vorbei. Nun, erzähle mir noch mal das richtern keine Alten Omas sind.

Sorry, das disqualifiziert dich nun komplett. Als nächstes willst hier mit irgender RTL Dokus als Beweis anrücken.

Was mich hier aber wundert: Es wurde schon mehrmals erwähnt, dass viele Vergehen wie Schnellfahren bzw. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Vergleich als minderschweres Delikt betrachten, weil man dabei ja ordentlich versichert ist :freak:

Die Schmerzensgelder in Deutschland und Österreich stehen doch nicht annähernd in Relation zu dauerhaften Schäden an den Opfern. Und als Toter kann ich damit auch wenig anfangen.

Ich wäre hier ohnehin für ne Trennung. Das Vergehen selbst sollte vom Staat bestraft werden, und dieser sollte sich auch um die Opfer kümmern. Ansonsten hat doch jeder ohne finanzielle Mittel quasi nen Freibrief in der Hand. Weiters hätte ich als Opfer keine Lust, über Jahre ständig mit dem Täter in Kontakt zu stehen.

Michamel2k
2011-12-30, 12:15:12
Es geht immer nur darum ob ein Vorsatz ersichtlich ist. So wie ich das sehe hat der Threadstarter den Vorsatz bei der Polizei ja schon zu Protokoll gegeben.
...


Ein guter Anwalt pulverisiert sowas.
Du hast was angestellt und wurdest erwischt - da laberst Du nun mal Stuss. Wissen auch die Polizisten, die dabei gerne zuhören.
(Wer würde da nicht - beeindruckt von der Scheißsituation - evtl. Leichen im Keller zu geben.)

...
Selbst Leute die unter Drogen und Alkoholeinfluß, oder gar ohne Fahrerlaubnis fahren sind wenigstens versichert.

Fährst Du ein eigenes Auto - oder bist Du irgendwo versichert?
Bei wievielen Fällen verweigern Versicherungen ihren Versicherungsschutz?

deekey777
2011-12-30, 12:22:10
Es geht immer nur darum ob ein Vorsatz ersichtlich ist. So wie ich das sehe hat der Threadstarter den Vorsatz bei der Polizei ja schon zu Protokoll gegeben.

Im Zweifel für den Angeklagten, wenn kein Vorsatz nachzuweisen ist und der Angeklagte keinen Vorsatz zugibt MUSS der Richter für den Angeklagten entscheiden, egal ob ers glaubt oder nicht.
Man kann nicht fahrlässig Schilder von einem Auto auf das andere montieren und dann damit auf öffentlichen Straßen fahren.

Unioner86
2011-12-30, 12:28:20
Man kann nicht fahrlässig Schilder von einem Auto auf das andere montieren und dann damit auf öffentlichen Straßen fahren.

Naja,mit den kommenden Wechselkennzeichen schon!Dann hätte der TE nicht diesen ganzen Stress gehabt!;) (sorry für OT)

Stormtrooper
2011-12-30, 13:29:34
Fährst Du ein eigenes Auto - oder bist Du irgendwo versichert?
Bei wievielen Fällen verweigern Versicherungen ihren Versicherungsschutz?

Sicher fahr ich ein eigenes Auto und das schon über 14 Jahre.
Wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert liegt das aber an der Schuldfrage.
Wenn man nicht Schuld ist, braucht logischerweise die Versicherung nicht zahlen.
Wenn du dagegen unter Alkohol fährst, baust einen Unfall und stehst als Schuldiger fest, zahlt die Versicherung trotzdem, sie kann sich aber in diesem Fall 5.000€ zurückholen.

FeuerHoden
2011-12-30, 13:43:06
Man kann nicht fahrlässig Schilder von einem Auto auf das andere montieren und dann damit auf öffentlichen Straßen fahren.

Aber jemand anderer hätte es getan haben können. ;)
Da der Threadstarter den Vorsatz aber schon zugegeben hat fällt der Punkt eh flach.

Stormtrooper
2011-12-30, 13:46:43
Aber jemand anderer hätte es getan haben können. ;)
Da der Threadstarter den Vorsatz aber schon zugegeben hat fällt der Punkt eh flach.

Bleib doch mal realistisch.
Sowas kann höchstens passieren wenn das KFZ normal angemeldet ist.
Dadurch das der PKW nicht angemeldet war, kann niemand die Kennzeichen getauscht haben.

WTC
2011-12-30, 13:49:04
Aber jemand anderer hätte es getan haben können. ;)
Da der Threadstarter den Vorsatz aber schon zugegeben hat fällt der Punkt eh flach.

?? Er hat doch gar keine "neuen" schilder gehabt, wie hätte er das denn argumentieren sollen?? Sorry, eigentlich fahr ich immer ohne schilder, aber gestern hat mir ein kollege auf der party die alten dinger von der alten karre angeschraubt???

CyberCSX
2011-12-30, 14:23:15
@ Flyinglosi

Ne !

Es diqualifiziewrt mich nichts da Ich nicht irgendwelche nachgestelle dockus zitiere sondern umfälle meldungen mit den dazugehörigen volgen aus den nachrichten was nicht nur auf RTL (hab ich RTL Erwähnt? :rolleyes: Denke nicht.) sondern bei alle TV Sendern, egal ob private oder abGEZokende staatliche ausgestrahlt werden.

Abgesehen davon, solltest du ewentuell (empfählung) dir mal zeit nehmen und derartige Verhandlungen im gericht mit erleben alls zuschauer um selber zu sehen wie der hasse leuft (oder hoppelt).

WTC
2011-12-30, 14:32:15
@ Flyinglosi

Ne !

Es diqualifiziewrt mich nichts da Ich nicht irgendwelche nachgestelle dockus zitiere sondern umfälle meldungen mit den dazugehörigen volgen aus den nachrichten was nicht nur auf RTL (hab ich RTL Erwähnt? :rolleyes: Denke nicht.) sondern bei alle TV Sendern, egal ob private oder abGEZokende staatliche ausgestrahlt werden.

Abgesehen davon, solltest du ewentuell (empfählung) dir mal zeit nehmen und derartige Verhandlungen im gericht mit erleben alls zuschauer um selber zu sehen wie der hasse leuft (oder hoppelt).

Naja, bevor ich mir sowas reinziehe vor Gericht (ich war da schonmal, als zuschauer!) würde ich lieber an meiner Rechtschreibung feilen, hat man mehr von im Leben! Man muss sich echt sehr große mühe machen deinen text zu entziffern bzw. zu verstehen!

Aber recht hast du mit einem: Zum Anwalt, definitiv!

CyberCSX
2011-12-30, 15:56:56
Na, ja........... wie mans nimmt.
Bevor ich an eine rechtschreibung herum feile während man mich so wie so, auch so versteht und dann .............. mir, sesselpupser mässig irgendwass hin schreibe, da kümmere ich mich lieber um das wahre leben was sich da draussen abspielt. Hab mehr davon. :wink:

FeuerHoden
2011-12-30, 16:04:08
?? Er hat doch gar keine "neuen" schilder gehabt, wie hätte er das denn argumentieren sollen?? Sorry, eigentlich fahr ich immer ohne schilder, aber gestern hat mir ein kollege auf der party die alten dinger von der alten karre angeschraubt???

Ohne Schilder zu fahren wäre zumindest ein leichteres Vergehen gewesen. :D
Nein, ich wollte nur erklären was unter Vorsatz fällt und dass es einen Beweis dafür braucht. Beim Threadstarter ist ja sowohl ein Beweis wie auch ein Geständnis zum Vorsatz gegeben, das macht die Diskussion um den Vorsatz theoretisch und theoretisch wären wenn er es nicht schon von sich aus zugegeben hätte noch ein paar Türen offen gewesen um das Strafmaß zu mildern.

Da gabs ja die Geschichte von dem Typen der ein Kind überfahren und Fahrerflucht begangen hat und vor Gericht behauptete er sei nicht selbst am Steuer gewesen sondern ein Bekannter von dem er aber weder Vorname, Nachname, Telefonnummer, Adresse oder den Arbeitsplatz kennt und ihn auch nicht mal beschreiben kann weil er sich nicht erinnern kann, der Typ kam aus der Sache Straffrei raus.

onkel2003
2011-12-30, 16:07:16
es ist doch eigentlich auch davon auszugehen das er in den nächsten tagen post von Straßenverkehrsamt bekommt mit der bitte den Führerschein bei der nächsten Polizeidienstelle ab zu geben.
ich denke mal jetzt wegen Weinachten wird da nicht so viel los sein.


Kollege hatte mal so eine ähnliche sache da hatten sie ihn auch nicht den schein abgenommen, bzw ihn gesagt das entscheiden sie nicht da kümmern sich andere drum.
keine 2 Wochen später dürfte er sein schein zur Polizei bringen. bzw zum Straßenverkehrsamt weis ich jetzt nicht mehr so genau.

aber er hat den schein heute noch nicht wieder ;-) schon 2 mal durch mpu geballert, und schaue ich mir die Kommentare von TS an würde ich sagen der ist auch nicht so ganz einsichtig und wird bei der mpu aufs maul fliegen., so als als unbescholtener Bürger ;-)

127.0.0.1
2011-12-30, 16:09:04
Da gabs ja die Geschichte von dem Typen der ein Kind überfahren und Fahrerflucht begangen hat und vor Gericht behauptete er sei nicht selbst am Steuer gewesen sondern ein Bekannter von dem er aber weder Vorname, Nachname, Telefonnummer, Adresse oder den Arbeitsplatz kennt und ihn auch nicht mal beschreiben kann weil er sich nicht erinnern kann, der Typ kam aus der Sache Straffrei raus.

Wo stand das, in 1001 Nacht?

onkel2003
2011-12-30, 16:22:27
Wo stand das, in 1001 Nacht?
unmöglich ist sowas nicht, aber sehr sehr selten.
bei der heutigen spurensuche würde ich mich da aber nicht mehr drauf verlassen.

akuji13
2011-12-30, 17:05:09
So hat mir der Polizist das auch gesagt.
"Wenn Sie die Strafe nicht zahlen können, fahren Sie ein." Ich bin daher auf alles vorbereitet.. Ob nervlich, das ist eine andere Sache.

Die Dummheit unserer Polizei ist manchmal schon unfassbar.

Und deshalb muss er jetzt den Schaden den er angerichtet hat nicht bezahlen, oder wie?
Ein Gericht kann ja wohl kaum einer Abzahlung von 15000€ zu 50€ Raten zustimmen...

Doch kann es...und muss es.
Auch wenn es eine Strafe sein soll, darf die soziale Komponente nicht vergessen werden.
Ich habe bei 6000€ Strafe Raten zu 100€ gehabt.
Und das bei einem Nettoeinkommen von 1400€.

Ein guter Anwalt pulverisiert sowas.
Du hast was angestellt und wurdest erwischt - da laberst Du nun mal Stuss. Wissen auch die Polizisten, die dabei gerne zuhören.

So ist es.
Jedwede Aussage kann widerrufen werden und es darf einem daraus kein Nachteil entstehen.

onkel2003
2011-12-30, 19:18:35
So ist es.
Jedwede Aussage kann widerrufen werden und es darf einem daraus kein Nachteil entstehen.

das mag sein aber auch ein richter hat ein gewaltigen spielraum, du kannst den gericht so kommen, es kann dir auch so kommen mit einer höchststrafe.

und grade was den führerschein angeht hat er gewaltigen spielraum, wenn nicht schon die Führerscheinstellen ihn den abnimmt.
aber das gericht kann noch ein drauf legen und ihn für viele viele jahre eine fahrverbot geben.

akuji13
2011-12-30, 19:39:47
aber das gericht kann noch ein drauf legen und ihn für viele viele jahre eine fahrverbot geben.

Nein kann es nicht.
Weil er bislang nicht aufgefallen ist und dadurch seine soziale Stellung bedroht ist.
Ein Richter WIRD diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen und umsetzen.

Selbst wenn er keine Reuhe zeigt und auf dicke Hose macht wird er kein mehrjähriges Fahrverbot bekommen.
Wovon soll er die Geldstrafe zahlen, wenn er nicht zur Arbeit fahren kann?

Ich habe das Thema Delikte im Straßenverkehr selbst durch, ich weiß wovon ich spreche.

Stormtrooper
2011-12-30, 19:46:35
Selbst wenn er keine Reuhe zeigt und auf dicke Hose macht wird er kein mehrjähriges Fahrverbot bekommen.
Wovon soll er die Geldstrafe zahlen, wenn er nicht zur Arbeit fahren kann?


Das interessiert weder den Richter noch die Straßenverkehrsbehörde.
Ein Fahrer der unter Alkohol fährt verliert auch je nach Promillespiegel den Führerschein in der Regel für 10-18 Monate und die MPU interessiert es auch nicht ob er es nicht schafft und somit Hartz4 bezieht.
Ersttäter hin oder her.

FeuerHoden
2011-12-30, 19:52:04
Wo stand das, in 1001 Nacht?

Nein das kam in der Tagesschau.

IchoTolot
2011-12-30, 19:58:45
Nein kann es nicht.
Weil er bislang nicht aufgefallen ist und dadurch seine soziale Stellung bedroht ist.
Ein Richter WIRD diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen und umsetzen.


Das erwarte ich ehrlich gesagt auch von einem Richter. Sonst brauchern wir auch keine Gerichtsverhandlungen, wenn eh jeder nach Katalog bestraft wird.
Mir reicht der Scheiß dann erst mal. Man immer wieder mal Erlebnisse im Straßenverkehr, heikle Situationen, aus denen man lernt. Ich hab da natürlich auch einige, wo man seine eigene Leichtsinnigkeit im Nachhinein erkennt und das nächste Mal anders handelt und umsichtiger ist. Man lernt jeden Tag. Und aus dieser Scheiße hier lerne ich ganz sicher. Mir bangt es vor der Geldstraße, die auf mich zukommt. Aber zumindest hab ich jetzt eine Festanstellung und kann meine Schulden in größerem Stile abbauen, werde also eine Geldstrafe also auch leichter verkraften als letzten Monat, wo noch Leiharbeiter war und eher Schulden aufgebaut hab. Trotzdem ist es kacke. Da denkt man sich: Juchuu, endlich mehr Kohle und Schulden abbauen und dann haut einem das Schicksal wieder in die Fresse mit einer (vermutlichen) Geldstrafe, wo ich mal von einem vierstelligen Betrag ausgehe.. Oh Mann..


Ich habe das Thema Delikte im Straßenverkehr selbst durch, ich weiß wovon ich spreche.

Heißt? Ich bin für jeden Input dankbar.

akuji13
2011-12-30, 19:59:08
@Stormtrooper
Sorry, du erzählst Blödsinn.

Natürlich ist die soziale Prognose für den Richter wichtig.
Und natürlich ist es wichtig ob man Erst- oder Wiederholungstäter ist.

Mein Strafmaß belief sich theoretisch auf 5 Jahre Haft...dank oben genannter Punkte sind es bei mir 90 Tagessätze Geldstrafe geworden.
(Und Verhaltenstherapie. ;))
Der Rest kommt durch Zeugenaussagen, Gutachterkosten, usw. zustande.

Es ist die Regel nicht die Ausnahme, das man beim ersten Mal mit einem blauen Auge davon kommt.

Fahren unter Alkoholeinfluß ist eine ganz andere Nummer, da du hier DEFINITV andere gefährdet hast.
Fahren mit einem technisch einwandfreiem Fahrzeug das nicht angemeldet ist, ist nur theoretisch gefährlich durch den im Schadensfall nicht vorhandenen Versicherungsschutz.

Alkohol bedingt das ein generelles Problem vorliegt, keine unbedachte einmalige Dummheit.
Wobei der Richter mir das auch nicht zugestehen wollte, er ging von einem dauerhaften Fehlverhalten aus...deshalb Therapie.

Durch Alkohol verliert man seinen Führerschein erheblich schneller als durch andere Delikte im Straßenverkehr.

@imaginez

Führen eines nicht verkehrstechnisch einwandfreien Fahrzeugs (zu hohes Leistungsgewicht) im Straßenverkehr in Tateinheit mit der akuten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch ein illegales Straßenrennen.

Stormtrooper
2011-12-30, 20:28:27
@Stormtrooper
Sorry, du erzählst Blödsinn.

Natürlich ist die soziale Prognose für den Richter wichtig.
Und natürlich ist es wichtig ob man Erst- oder Wiederholungstäter ist.

Hab nie was anderes behauptet, hier geht es aber darum ob er wieder straffällig wird und nicht ob er bei einer Strafe sein Leben ruiniert.
Das hätte sich der Kriminelle vorher überlegen sollen.


Es ist die Regel nicht die Ausnahme, das man beim ersten Mal mit einem blauen Auge davon kommt.

Blaues Auge ist relativ, da alleine beim Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz bereits ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen sind.


Fahren unter Alkoholeinfluß ist eine ganz andere Nummer, da du hier DEFINITV andere gefährdet hast.
Fahren mit einem technisch einwandfreiem Fahrzeug das nicht angemeldet ist, ist nur theoretisch gefährlich durch den im Schadensfall nicht vorhandenen Versicherungsschutz.

Alkohol bedingt das ein generelles Problem vorliegt, keine unbedachte einmalige Dummheit.

Ansichtssache, in meinen Augen ist eine einmalige Alkoholfahrt wahrscheinlicher, als eine einmalige Fahrt ohne Zulassung und Versicherung.
Im übrigen zeugt die Tat des TE Erstellers von erheblicher krimineller Energie, da er nicht nur einfach ohne Zulassung etc fuhr, sondern durch eine Täuschungshandlung sogar versucht hat seine Tat zu vertuschen.

127.0.0.1
2011-12-30, 20:37:54
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.


Anmerkung:

Weitere Sanktionen sind sein:

• Verkehrszentralregister mit 6 Punkten geahndet.

Weitere Sanktion kann sein


• Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.


Bei einer fahrlässigen Straftat können Sie gegebenenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a Strafprozessordnung StPO rechnen. Dann wären Sie nicht vorbestraft, müssten jedoch eine "Geldbuße" (= richtig Geldbetrag) an die Staatskasse oder an eine soziale Einrichtung zahlen.

Falls keine Einstellung möglich ist (Entscheidung trifft der Staatsanwalt, meist im Einvernehmen mit dem zuständigen Amtsgericht, dann gilt oft:

Fahren Sie als sonst unbescholtener Bürger erstmalig vorsätzlich ohne Versicherung, kommen möglichweise 20 Tagessätze zusammen. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager.

Beispiel für die Strafe: 20 Tagessätze zu je 100 EUR = 2.000 EUR (z.B. ein Lediger verdient 3.000 € im Monat = 3.000/ 30 = 100 pro Tag).

Die Verjährungsfrist für die Straftat beträgt 3 Jahren (§ 78 Abs. 2 Strafgesetzbuch = StGB); die Verjährung beginnt mit der Beendung der Tat (§ 78a StGB). In der Regel ist dies die letzte Fahrt mit dem nicht (mehr) versicherten Auto auf öffentlichen Wegen oder Plätzen.


Quelle: http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.htm

Naja, 20 Tagessätze, 6 Punkte und Pappe möglicherweise weg.

GSXR-1000
2011-12-30, 20:45:36
@imaginez:
was heisst hier "schlägt mir das schicksal wieder in die fresse?" das war kein schicksal sonder einzig und allein eigene bequemlichkeit und dämlichkeit. das war logische ursache und wirkung. und 0,0% schicksal. die aussage und dein selbstmitleid zeigen nur, das du noch immer absolut nichts begriffen hast und dich in der opferrolle siehst. deshalb wünsch ich dir von herzen eine korrekte bestrafung. vielleicht hat das ja den notwendigen lerneffekt. obwohl ich das bezweifle. auch dann werden vermutlich alle anderen schuld sein ausser dir, und das schicksal dieser welt hat sich vermutlich gegen dich verschworen. sorry aber ich fühl mich deutlich wohler, wenn leute wie du nicht auf der strasse unterwegs sind.

akuji13
2011-12-30, 21:01:13
Ansichtssache, in meinen Augen ist eine einmalige Alkoholfahrt wahrscheinlicher, als eine einmalige Fahrt ohne Zulassung und Versicherung.

Ich garantiere dir, das sieht JEDER Psychologe der für die MPU zuständig ist anders. ;)
Alkohol gilt generell als Suchtproblemathik, niemand wird beim ersten mal besoffen Fahren erwischt.

Und doch, es geht darum ob sein Leben ruiniert wird, wir reden hier nicht von Mord.
Überleg bitte mal, warum es Strafmaß heißt. :wink:

Die Strafe soll maßvoll und damit angemessen sein.
Es gäbe viel mehr rechtliche Möglichkeiten den Rahmen des Gesetzes auszuschöpfen (bsp. bei mir und einem schwerem Delikt),
dennoch gibt es kaum Haftstrafen und die Geldstrafen fallen relativ gering aus.

90 Tagessätze sind für das was ich getan habe und das was hätte passieren können eigentlich schon mehr als ein blaues Auge.
Die restlichen Kosten darf man ja nicht dazu rechnen.

Und auch andere Fälle die ich persönlich beurteilen kann haben allesamt milde Strafen bekommen (Nötigung, Sachbeschädigung ect.)

Richtern ist wenig daran gelegen, die Leute aus ihrer sozial gefestigten Position zu entfernen, im Gegenteil:
Eine empfindliche Strafe die mir aber immer noch Luft zum Atmen lässt bewirkt wesentlich mehr.

Michamel2k
2011-12-30, 21:36:50
@imaginez:
was heisst hier "schlägt mir das schicksal wieder in die fresse?" das war kein schicksal sonder einzig und allein eigene bequemlichkeit und dämlichkeit. das war logische ursache und wirkung. und 0,0% schicksal. die aussage und dein selbstmitleid zeigen nur, das du noch immer absolut nichts begriffen hast und dich in der opferrolle siehst. deshalb wünsch ich dir von herzen eine korrekte bestrafung. vielleicht hat das ja den notwendigen lerneffekt. obwohl ich das bezweifle. auch dann werden vermutlich alle anderen schuld sein ausser dir, und das schicksal dieser welt hat sich vermutlich gegen dich verschworen. sorry aber ich fühl mich deutlich wohler, wenn leute wie du nicht auf der strasse unterwegs sind.

Könntest Du Deinen Kleinkrieg beenden?
Er hatte nicht mit einen Unfall.

Das Schicksal meinte es eher noch gut mit ihm, da es ihm einen Polizisten in den Weg stellte, der ihn nun auf den rechten Weg schickt - und nicht ein Unfallopfer, der erst dran glauben musste, damit er einsichtig wird.

_____________________

dennoch gibt es kaum Haftstrafen

Mal andersherum: Lasst uns alle verknacken, die irgendwas machten, wo man auch in den Bau gehen kann.
Das würde unsere Bauwirtschaft ankurbeln - so viele Knastbauten, die errichtet werden müssten.

GSXR-1000
2011-12-30, 22:03:25
@michamel
er sieht es eben genau anders; fuer ihn ist es ein harter unverdienter schlag des schicksals... lies doch mal selbst. das ist ja das problem.

onkel2003
2011-12-31, 06:28:42
Nein kann es nicht.
Weil er bislang nicht aufgefallen ist und dadurch seine soziale Stellung bedroht ist.
Ein Richter WIRD diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen und umsetzen.

Selbst wenn er keine Reuhe zeigt und auf dicke Hose macht wird er kein mehrjähriges Fahrverbot bekommen.
Wovon soll er die Geldstrafe zahlen, wenn er nicht zur Arbeit fahren kann?

Ich habe das Thema Delikte im Straßenverkehr selbst durch, ich weiß wovon ich spreche.

natürlich kann der richter das.
schon ausreichend ist dieser punkt.
weil Busfahren zur Arbeit ätzend ist.

daher kann der TS mit den Bus fahren, inwieweit das für den TS ätzend ist juckt den richter nicht.

bislang nicht aufgefallen ist wird ihn zwar punkte bringen, aber er hat 2 stellen die es genauso sehen müssen
a. ist es der richter b. die führerscheinstelle.
und das beide sagen gnade vor recht, wird sich zeigen.
seine arbeit ist zumindestens durch den führerscheinverlust nicht gefährdet.

_DrillSarge]I[
2011-12-31, 07:09:29
rechne mit 3 monaten fahrverbot (mehr gibt es nicht, alles darüber ist führerscheinentzug), paar punkten und ~nem tausi (vielleicht auch 1,5-2)geldstrafe. ;)
@die oberschlauberger hier a la "höhö du krimninelles schwein, du hast es nicht anders verdient und ich würde das nie machen und dich notfalls auch hinterrücks anschwärzen"...gtfo

sw0rdfish
2011-12-31, 11:15:11
Ehm ich weiß nicht wo du wohnst, aber bei ner Verkehrskontrolle werden Kennzeichen standardmässig überprüft.

mfg Stephan

Ok, das war mir so bisher nicht bewusst. Na, macht aber auch irgendwie Sinn.

mofhou
2011-12-31, 12:48:18
Quelle: http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.htm

Naja, 20 Tagessätze, 6 Punkte und Pappe möglicherweise weg.
Er hat ja auch noch Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch (geht in Urkundenfälschung auf) begangen, wobei Urkundenfälschung wohl ausschlaggebend für das Strafmaß ist.;)

IchoTolot
2012-01-25, 18:54:36
Hatte heute das Schreiben vom Amtsgericht im Briefkasten.

20 Tagessätze zu EUR 40,00. Also 800 Euro plus Verfahrenskosten. Von Führerschein stand nichts im Schreiben. Puh! :smile:

Philipus II
2012-01-25, 19:07:22
Das kommt von der Bußgeldstelle.

()V()r.Freeze
2012-01-25, 19:08:25
EDIT Zu spät

GSXR-1000
2012-01-25, 19:18:25
Hatte heute das Schreiben vom Amtsgericht im Briefkasten.

20 Tagessätze zu EUR 40,00. Also 800 Euro plus Verfahrenskosten. Von Führerschein stand nichts im Schreiben. Puh! :smile:
aeh.
Troll?
du willst erzählen, das du einen verfahrensbescheid com AMTSGERICHT weniger als einen Monat nach der Tat hast? Wo auch noch sylvester und Ferien dazwischen liegen? Sorry... ich weiss nicht warum du jetzt son käse erzaehlst, aber es ist offensichtlich nicht die wahrheit.
Da können wir dann alle nur spekulieren was deine beweggründe sein mögen...

IchoTolot
2012-01-25, 19:25:32
Also ich werd sicher keine Kopie hier reinsetzen, aber es ist die Wahrheit. Ich hatte selber nicht damit gerechnet. Also im Briefkopf steht Amtsgericht und noch mal was mir vorgeworfen wird, inklusive der Strafe die festgelegt wurde. Eingegangen wird auch die Urkundenfälschung, der Rest nicht.
Steht was davon drin, das ich noch einen endgültigen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekomme, wo dann auch Verfahrenskosten und so drin stehen. Dann soll man erst zahlen. Ist vom Amtsgericht aus meiner Stadt.

Senfgnu
2012-01-25, 19:28:33
Hm?

Ich hatte meinen Einstellungsbescheid wegen Fahrerflucht ohne Fremdschaden nach 3 Wochen, mein Vater seinen Strafbefehl wegen Unfallflucht nach 5 Wochen...

Grüße
-Senfgnu

deekey777
2012-01-25, 19:41:18
Das kommt von der Bußgeldstelle.
Eigentlich nicht, nein. Darüber hätte das Gericht entscheiden müssen. Vielleicht hat der Staatsanwalt das übersehen. Oder er sah keinen Grund dafür.

Es kann aber was von der Führerscheinstelle kommen.

Malachi
2012-01-25, 19:42:52
Interessant - erzähl weiter vom Rest der Familie...

Boris
2012-01-25, 19:46:09
Interessant - erzähl weiter vom Rest der Familie...
Das dachte ich mir auch gerade. Unglaublich.

Watson007
2012-01-25, 19:50:23
Interessant - erzähl weiter vom Rest der Familie...

genau, eine saubere Familie :biggrin:

GSXR-1000
2012-01-25, 20:08:36
Also ich werd sicher keine Kopie hier reinsetzen, aber es ist die Wahrheit. Ich hatte selber nicht damit gerechnet. Also im Briefkopf steht Amtsgericht und noch mal was mir vorgeworfen wird, inklusive der Strafe die festgelegt wurde. Eingegangen wird auch die Urkundenfälschung, der Rest nicht.
Steht was davon drin, das ich noch einen endgültigen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekomme, wo dann auch Verfahrenskosten und so drin stehen. Dann soll man erst zahlen. Ist vom Amtsgericht aus meiner Stadt.
Also... erstmal bekommst du eine information, das die ermittlungen seitens der staatsanwaltschaft eingeleitet wurden. Das passiert frühestens eine woche nach der aufnahme durch die polizei... allein schon durch die postlaufzeiten.
Daraufhin bekommst du gelegenheit dich zu äussern. dafür hast du eine 2 wochen frist. Dann wird entschieden ob eine verhandlung stattfindet, und ob dies im mündlichen oder schriftlichen verfahren geschieht.
und wie bitte sollen Tagessätze festgesetzt werden, ohne das dein Einkommen zugrundegelegt wurde im verfahren?
Also tu mir den gefallen... erzähl nicht solche stories.

GSXR-1000
2012-01-25, 20:11:48
Eigentlich nicht, nein. Darüber hätte das Gericht entscheiden müssen. Vielleicht hat der Staatsanwalt das übersehen. Oder er sah keinen Grund dafür.

Es kann aber was von der Führerscheinstelle kommen.
Da der verstoss gegen das pflichtversicherungsgesetz ein erheblicher ist und standartbestandteil solcher verfahren ist, ist kaum denkbar, das es "übersehen wurde", bzw ausgeklammert. Da zudem bei der fallkonstellation von einem vorsätzlichen vergehen auszugehen ist, wird da bestimmt nicht sofort alles fallengelassen. Genau dieser Punkt wäre nämlich dreh- und angelpunkt des verfahrens und relevantester Punkt für die strafzumessung.

deekey777
2012-01-25, 20:14:20
Da der verstoss gegen das pflichtversicherungsgesetz ein erheblicher ist und standartbestandteil solcher verfahren ist, ist kaum denkbar, das es "übersehen wurde", bzw ausgeklammert. Da zudem bei der fallkonstellation von einem vorsätzlichen vergehen auszugehen ist, wird da bestimmt nicht sofort alles fallengelassen. Genau dieser Punkt wäre nämlich dreh- und angelpunkt des verfahrens und relevantester Punkt für die strafzumessung.
Was hat das mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu tun?

Damit wir nicht unnötig diskutieren: Damit die FE weg ist, muss dies beantragt werden. Da wird §§69/69a StGB abstrakt wiedergegeben und dann auch konkret ("und damit zum Führen von Fahrzeugen als untauglich erwiesen" oder ähnliches). Steht das nicht, wird die FE nicht entzogen.

IchoTolot
2012-01-25, 20:20:14
Also... erstmal bekommst du eine information, das die ermittlungen seitens der staatsanwaltschaft eingeleitet wurden. Das passiert frühestens eine woche nach der aufnahme durch die polizei... allein schon durch die postlaufzeiten.
Daraufhin bekommst du gelegenheit dich zu äussern. dafür hast du eine 2 wochen frist. Dann wird entschieden ob eine verhandlung stattfindet, und ob dies im mündlichen oder schriftlichen verfahren geschieht.
und wie bitte sollen Tagessätze festgesetzt werden, ohne das dein Einkommen zugrundegelegt wurde im verfahren?
Also tu mir den gefallen... erzähl nicht solche stories.

Das Schreiben, das ich an die Polizeidienststelle senden musste, ist schon längst raus. Da wurden diese Informationen ja abgefragt. Geäußert hab ich mich dazu gar nicht, was soll ich auch sagen oder schreiben. Ich hab die Tat zugegeben (angekreuzt), fertig.

GSXR-1000
2012-01-25, 20:25:06
Was hat das mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu tun?

Damit wir nicht unnötig diskutieren: Damit die FE weg ist, muss dies beantragt werden. Da wird §§69/69a StGB abstrakt wiedergegeben und dann auch konkret ("und damit zum Führen von Fahrzeugen als untauglich erwiesen" oder ähnliches). Steht das nicht, wird die FE nicht entzogen.
Ich bezog mich eigentlich eher auf den gesamten verfahrensablauf. auch zeittechnisch. dann haben wir uns missverstanden.

Zudem ergibt sich ein mindestfahrverbot schon aufgrund der reinen unvermeidlichen folge des Vergehens aus dem Bussgeldkatalog inkl. der Punkte:
"Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte "
In diesem sinne... das fahrverbot waere alleine aus dem bussgeldkatalog sicher... die zusätzlichen massnahmen von seiten der StA kämen letztendlich on top.

deekey777
2012-01-25, 20:41:02
Ich bezog mich eigentlich eher auf den gesamten verfahrensablauf. auch zeittechnisch. dann haben wir uns missverstanden.

Zudem ergibt sich ein mindestfahrverbot schon aufgrund der reinen unvermeidlichen folge des Vergehens aus dem Bussgeldkatalog inkl. der Punkte:
"Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte "
In diesem sinne... das fahrverbot waere alleine aus dem bussgeldkatalog sicher... die zusätzlichen massnahmen von seiten der StA kämen letztendlich on top.
Ne bis in idem
Die Strafvorschriften verdrängen die Bußgeldvorschriften.

Aber: Der Strafbefehl ist wie ein Strafurteil. Und es gibt Verwaltunsgvorschriften, die sagen, dass für den Fall der Verurteilung wegen eines Straßenverkehrsdelikts so und so viele Punkte vergeben werden, so dass darauf ein Fahrverbot verhängt wird.

So einen Fall habe ich schon gesehen: Jemand wird wegen fahlrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt (Verwarnung mit Strafvorbehalt) und freut sich, dass er seine FE nicht entzogen bekommt. Mehrere Wochen später bekommt er ein Schreiben von der Führerscheinbehörde: Verurteilung wegen § 229 StGB = 5 Punkte. Und schon durfte er seinen Führerschein abgeben (Punktekonto war auch nicht leer).

Philipus II
2012-01-25, 21:12:39
Der TS bekommt wohl "nur" noch ein Fahrverbot, keinen Führerscheinentzug, vermute ich mal.

Sonst: Ein Ermittlungsverfahren gegen meine Mutter wegen Verdacht auf unerlaubtem Entfernen von Unfallort wurde nach 8 Wochen an die Bußgeldstelle abgegeben und erst später eingestellt. Ok, an dem Vorwurf war auch nichts dran, vielleicht dauert das dann länger;)

GSXR-1000
2012-01-25, 21:41:50
Ne bis in idem
Die Strafvorschriften verdrängen die Bußgeldvorschriften.

Aber: Der Strafbefehl ist wie ein Strafurteil. Und es gibt Verwaltunsgvorschriften, die sagen, dass für den Fall der Verurteilung wegen eines Straßenverkehrsdelikts so und so viele Punkte vergeben werden, so dass darauf ein Fahrverbot verhängt wird.

So einen Fall habe ich schon gesehen: Jemand wird wegen fahlrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt (Verwarnung mit Strafvorbehalt) und freut sich, dass er seine FE nicht entzogen bekommt. Mehrere Wochen später bekommt er ein Schreiben von der Führerscheinbehörde: Verurteilung wegen § 229 StGB = 5 Punkte. Und schon durfte er seinen Führerschein abgeben (Punktekonto war auch nicht leer).
Gut das mag sein. so sehr hab ich mich nun nicht in die Verwaltungsvorschriften eingelesen. Ich hatte auch nur einmal tatsächlich damit zu tun. Da war der ablauf wie folgt:
Fussgänger angefahren... laut aufnahme der Polizei sowie auch sämtlicher zeugenaussagen ohne chance den unfall zu verhindern. Trotzdem: da fussgänger geschädigt: Automatische strafanzeige: fahrlässige körperverletzung, ermittlung StA. , Aussage gemacht, zeugen haben ausgesagt. Nach einigen wochen: mitteilung von StA: verfahren eingestellt, zurück an bussgeldstelle gegeben. wieder einige wochen drauf: Bussgeldbescheid vom OA: 180 Eur+3 Punkte. Daraufhin widerspruch eingelegt... dieser widerspruch ging an StA und AG...einige wochen später mitteilung vom AG: AG hat vorgeschlagen: beschleunigtes schriftliches verfahren, 30 EUR Verwarngeld, keine Punkte vorgeschlagen. Einige Wochen später: Mitteilung AG: StA hat zugestimmt, Bussgeldbescheid hinfällig, verwarngeld+40 EURO auslagen sind an die StA zu zahlen. Thema beendet.
Insofern scheinen die wege und die beteiligten doch etwas verworren zu sein. Womit ich eben auch den zeitlichen ablauf von 3 wochen bis zu einem urteil vom AG einfach mal bezweifle.

deekey777
2012-01-25, 23:58:54
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__21.html
(1) Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so wird nur das Strafgesetz angewendet. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.
(2) Im Falle des Absatzes 1 kann die Handlung jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn eine Strafe nicht verhängt wird.

Die "OWi-Behörden" sind verpflichtet, ein Verfahren an die StA weiterzuleiten, wenn durch die Tat auch gegen Strafvorschriften verstossen wird.
Vor einigen Jahren gab's ja diese Aktion eines Studentenwerks, wo die Bafög-Empfänger es versäumt haben, in den Anträgen auch die Zinserträge bei ihren Konten anzugeben. Also gab es hunderte Verfahren, auch Anzeigen wegen Betrugs. Und da stellte sich die Frage, ob das überhaupt eine Straftat ist und wenn ja, was passiert, wenn die StA das Verfahren einstellt.
Der eine Autor wollte nicht nur keine Straftat iSd StGB sehen, sondern verneinte auch die Möglichkeit eines OWi-Verfahrens durch die Verwaltung, wenn die StA das Verfahren einstellt, da die Verwaltung das Verfahren einmal an die StA abgab und dann natürlich dies ein Verstoß gegen das Verbot der doppelten Bestrafung ist.
Der andere Autor vertrat die Ansicht, auch wenn die StA das Verfahren einstellt (zB wegen Betrugs), so liegt immernoch eine OWi vor, schließlich wurde konkret gegen ein OWi-Gesetz verstossen, das wiederum einen anderen Tatbestand regelt.

Gutes Beispiel ist SGB: Jemand unterlässt beim Ausfüllen des Antrags auf ALG II anzugeben, dass er ein monatliches Einkommen von 100 EUR hat. Es gibt im SGB (I) eine Vorschrift, die sagt, dass der Antragssteller verpflichtet ist, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, verstößt er dagegen, ist es eine OWi. Nun, es könnte auch Betrug sein ("Sozialhilfebetrug"), gibt die Behörde (der Zoll) die Akte an die StA weiter. Da es aber keinen fahrlässigen Betrug gibt, wird das Verfahren eingestellt, und die Akte geht zurück an die Behörde. Und die Behörde entscheidet dann, ob sie gegen den Betroffenen vorgeht.