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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fehlinformation bei Kauf


nn23
2012-01-04, 20:29:15
Hi,

Ich hab ne kurze Frage.
Meine Schwester hat sich ein Handy gekauft.
Beim Kauf wurde ihr geraten eine Speicherkarte zu kaufen, da beim Handy keine bei war.
Das hat sie auch getan.
Beim auspacken stellte sie fest, dass bereits eine Karte bei lag, sie also die zusätzlich gekaufte Karte nicht benötigt.

Daraufhin ging sie zum Laden um diese umzutauschen.

Der Verkäufer wies dies zurück, da die Verpackung bereits geöffnet wurde.

Ich gehe jetzt die Tage mit ihr wieder dort hin, hätte aber gerne etwas Handfestes in der Hand.
Kennt jemand Gesetzestexte oder Fallbeispiele, wo dies geregelt ist.


In meiner Ausbildung hatten wir dieses Thema, aber das ist viel zu lange her, als das ich noch wüsste wo das steht..

Danke schonmal :-)

derpinguin
2012-01-04, 20:34:00
Ich fürchte du wirst dem Verkäufer schlecht beweisen können, dass er sie falsch informiert hat und wirst die Karte behalten müssen. Wenn du nett fragst machen sies vielleicht auf Kulanz, aber wenn deine Schwester es allein schon nicht geschafft hat, dann seh ich auch keine guten Chancen für dich, normalerweise sind Verkäufer bei Frauen ja etwas zugänglicher wenn Probleme auftreten.

nn23
2012-01-04, 20:46:17
Ja, im Endeffekt kann das natürlich nur ein Gericht klären, welches wir nicht einschalten werden.
Aber etwas Druck kann man ja aufbauen und vor Gericht würde Aussage gegen Aussage stehen...

Entweder der Kerl hat sie getäuscht, weswegen ich sowieso "einen Aufstand" machen würde, oder der ist einfach inkompetent.
Und dann hat Dr da nichts verloren.

Man darf ja nicht einfach alles auf sich sitzen lassen.
Geht hier ja immerhin nicht nur um nen Euro...

derpinguin
2012-01-04, 20:47:33
Da ist nichts mit Aussage gegen Aussage. Du wirfst ihnen was vor also musst du es auch nachweisen können, dass es so war, wie du behauptest. Solange du das nicht kannst, wirst du auch vor Gericht nichts erreichen.

Blediator16
2012-01-04, 20:49:33
Gericht wegen einer ollen Speicherkarte lohnt sowieso nicht. Irgendwie wird man dafür doch schon eine Verwendung finden. Verkäufer drehen gerne Leuten etwas an, wenn sie merken, dass sie keine Ahnung haben.

ALTAY
2012-01-04, 22:28:27
Ich sehe da keine arglistige Täuschung des Verkäufers - Letztlich hätte deine Schwester auch ohne die SD-Karten Verpackung zu öffnen, bemerken können, dass keine Karte notwendig ist, da im Lieferumfang des Handys bereits enthalten.

Sowas ist natürlich ärgerlich, aber wenn die Verpackung bereits offen ist, was soll der Verkäufer dann noch mit der Karte?

Kladderadatsch
2012-01-04, 22:41:49
ähnliches bei meiner freundin: eltern schenkten ihr einen foto, zu dem der verkäufer eine sd statt mini sd dazu packte. die ist jetzt natürlich schon ausgepackt. da bin ich auch mal auf die kulanz gespannt. wenn fehlberatung nicht entschädigt wird, wird es zeit, dass die im vergleich zu online-händlern u.a. aufgrund ihrer (fehl-) beratung teureren elektrogeschäfte endlich bankrott gehen.

Shaft
2012-01-05, 00:03:50
Ich weiss nicht wie es heute ist, ich denke da wird sich auch nichts geändert haben.

Aber vor gut 10 Jahren meine ich war es so, das bei Fehlberatung der Verkäufer zu einer Rückerstattung verpflichtet ist, egal ob Verpackung geöffnet oder nicht.

Im blödesten Fall über Gutschrift.

Ich würde da aber nicht zu voreilig was unterstellen, kann auch Unwissenheit seitens Verkäufer sein usw.

Skorpion
2012-01-05, 13:59:30
Unwissenheit zählt zu Fehlberatung.

Zergra
2012-01-05, 15:25:10
Meinsten sind die auch selber so dumm und haben keine Ahnung..-.-
naja normal hast du doch auch ein Rückgaberecht... soviel ich weiß und du kannst darauf bestehen... vllt dem Verkäufer erstmal was erzählen aber nicht Laut/Beleidigend werden...

Thunderhit
2012-01-05, 21:10:40
Es gibt kein Rückgaberecht bei Ladenkauf!

Grivel
2012-01-05, 21:12:29
Vertick sie bei Ebay mit dem Zusatz "nur geöffnet zum Test".
Was ja nicht falsch ist!

Alles andere sorgt nur für Zusatzstress.

LarsVegas
2012-01-05, 21:26:04
wie alt ist deine schwester? bei minderjährigen sind die meisten rechtsgeschäfte nur schwebend wirksam und können durch die erziehungsberechtigten widerrufen werden. das sollte ggf. die erfolgversprechendste taktik sein.

Poekel
2012-01-05, 21:35:27
Wie groß ist denn die eingebaute und die gekaufte Speicherkarte?

Hab mir vor einiger Zeit nen Nokia 5230 gekauft und sämtlichen Informationen zufolge wurde das ebenfalls nicht mit Speicherkarte ausgeliefert. Ausgepackt und ne 1 (oder 2)-GB-Speicherkarte war bereits drin (und diese Größen kann man vergessen) und die 8er-Karte schon bestellt (da zahlt man im Laden natürlich entsprechend mehr).

Ich bin mir daher nicht sicher, ob das entsprechende Handy offiziell eben keine Speicherkarte dabei hatte, aber z. B. eine Speicherkarte bei der QA nicht ausgebaut wurde. Am besten daher erst einmal auch checken, ob das Handy offiziell mit Speicherkarte ausgeliefert wird (stehts auf der Packung, in der Anleitung, in Internet-Reviews?).

nomadhunter
2012-01-05, 21:41:24
wie alt ist deine schwester? bei minderjährigen sind die meisten rechtsgeschäfte nur schwebend wirksam und können durch die erziehungsberechtigten widerrufen werden. das sollte ggf. die erfolgversprechendste taktik sein.
Nur wenn die Schwester unter 14 ist. Sonst fällt das unter den "Taschengeldparagraphen". Die Schwester hat die Karte mit Geld gekauft, das ihr zur freien Verfügung stand. Damit ist das Rechtsgeschäft uneingeschränkt gültig.

Vertick sie bei Ebay mit dem Zusatz "nur geöffnet zum Test".
Was ja nicht falsch ist!
Lohnt sich aber erst, wenn die Speicherkarte groß genug ist. Bis 16GB (Neupreis 9€) wär mir das zu blöd. Du kriegst ja nicht den Neupreis wieder und dann kommen noch eBay- und Paypal-Gebühren dazu.

Ich würd die gekaufte Karte einfach benutzen. Ist doch bestimmt größer als die beigelegte, oder?

LarsVegas
2012-01-05, 21:46:26
Nur wenn die Schwester unter 14 ist.
Einverstanden!

Stormtrooper
2012-01-05, 22:00:14
Nur wenn die Schwester unter 14 ist. Sonst fällt das unter den "Taschengeldparagraphen". Die Schwester hat die Karte mit Geld gekauft, das ihr zur freien Verfügung stand. Damit ist das Rechtsgeschäft uneingeschränkt gültig.


Aber nicht das Handy.
Und dann kommts noch drauf an wofür sie das Geld bekommen hat.
Wenn deine Eltern sagen, kauf dir davon ein Eis, darfst du dir davon keine Speicherkarte kaufen.
Also bitte Verallgemeinerungen.

LarsVegas
2012-01-05, 22:17:56
Aber nicht das Handy.
Und dann kommts noch drauf an wofür sie das Geld bekommen hat.
Wenn deine Eltern sagen, kauf dir davon ein Eis, darfst du dir davon keine Speicherkarte kaufen.
Also bitte Verallgemeinerungen.
selbst das handy, solange es separat geht und nicht über einen laufzeitvertrag geht. aber du hast recht, ohne genaue kenntnis der sachlage können wir hier keine guten ratschläge geben sondern nur mögliche stossrichtungen aufzeigen.

nomadhunter
2012-01-05, 23:01:07
Aber nicht das Handy.
Und dann kommts noch drauf an wofür sie das Geld bekommen hat.
Wenn deine Eltern sagen, kauf dir davon ein Eis, darfst du dir davon keine Speicherkarte kaufen.
Also bitte Verallgemeinerungen.
Dass das Geld zur freien Verfügung steht, ist hier offensichtlich. Würde sicher auch jeder Richter so sehen, außer die Eltern können das Gegenteil beweisen.

Stormtrooper
2012-01-06, 09:36:48
selbst das handy, solange es separat geht

Kommt drauf an was für ein Handy.
Jedem Verkäufer muß klar sein, das sich ein sagen wir mal 15 jähriges Kind im Normalfall nie von seinem Taschengeld ein I Phone für 700€ leisten kann.
Es gibt keine genaue Abgrenzung im BGB für die Höhe.
Im Zweifel muß aber dann der Händler beweisen, daß dies noch vom Taschengeldparagraph gedeckt ist.
Ich wage zu behaupten das alle Rechtsgeschäfte die das 2-3 fache vom Taschengeld übersteigen die Eltern rückgängig machen können.

Ist ja auch nur ein Denkanstoß von mir.
Wenn der Händler die Karte nicht zurücknehmen will, einfach mit den Eltern kommen und sagen, wir wollten nicht das unsere Tochter das Handy kauft.
Auf deutsch, Karte behalten, Handy zurückgeben. Der Verkäufer wird sich ärgern. ;D

DerböseWolf
2012-01-06, 10:00:13
Naja, wenn ihr euch die Mühe macht 2 mal dorthin zu fahren, dann übersteigt das ja wohl sowieso den Wert der Speicherkarte. Und was bringen Gesetztestexte? Die Verkäufer sind keine Juristen.....

LarsVegas
2012-01-07, 23:17:22
die gesetze gelten trotzdem. und meine erfahrung ist, dass die ganz kleinlaut werden wenn man ihnen klarmacht dass man die gesetzeslage kennt und ihnen ggf. stress über ihren chef machen kann.

nn23
2012-01-08, 09:45:40
Hi,

sie ist schon über 18 ;)
Ist kein Vertragshandy, sondern "einfach so" gekauft.
Hauptargument gegenüber dem Internet war ironischerweise, dass sie dort ja beraten wird^^

Ist auch ne 32 GB Karte, sind also nicht nur 8€ um die es da geht (war mein ich eine 8GB Karte drin).

Ich habe ihr ja auch angeboten mit ihr dahin zu fahren,
sie meint aber, dass sie die Karte wohl doch behalten und die kleinere austauschen wird (Aufwand vs. Nutzen halt).
Sind ja immerhin ein paar GB mehr für Fotos und co.

@LarsVegas
Ja, genau so sehe ich das auch ;)

GTX999
2012-01-08, 17:36:28
Sowas ist natürlich ärgerlich, aber wenn die Verpackung bereits offen ist, was soll der Verkäufer dann noch mit der Karte?

geht schon - wir verkaufen offene "reklamierte" produkte jedoch mit voller garantie um paar % billiger als verpackte.
lohnt aber unter 50€ in keinsterweise... daher geht das erst ab 50€+.
mann muss die produtke kontrollieren und das kostet zeit - daher wird unter 50€ nichts angenommen.

Verkäufer drehen gerne Leuten etwas an, wenn sie merken, dass sie keine Ahnung haben.

ist eher kontraproduktiv und wird in der regel nicht gemacht.
auf diese art und weise verliert man über kurz oder lang kunden.

es kommt immer drauf an wie der vertrieb mit den herstellern kooperiert ... umso weniger produkthersteller in einem laden zu finden sind, desto besser ist er in der regel auch.

LarsVegas
2012-01-08, 23:01:47
Hi,

sie ist schon über 18 ;)
Ist kein Vertragshandy, sondern "einfach so" gekauft.
Hauptargument gegenüber dem Internet war ironischerweise, dass sie dort ja beraten wird^^

Also wenn sie unbeschränkt geschäftsfähig ist, sieht es ziemlich schlecht aus. Im Grunde müsste man jetzt dem Verkäufer arglistige Täuschung unterstellen (und nachweisen), was praktisch unmöglich ist und auch eher unwahrscheinlich. Wenn es nicht AT ist, dann kann es sich nur um fachliche Inkompetenz bzw. ein Versehen seitens des Verkäufers handeln, was zwar sehr ärgerlich, aber nicht verboten ist.

Wahrscheinlich würde jeder Richter Deiner Schwester vorhalten, dass Sie in der Lage war, die Verpackung des Handies zu studieren, auf der eigentlich immer der Inhalt aufgedruckt ist. Und auch wenn nicht, hätte sie sich vom Verkäufer *im Geschäft* zeigen lassen können, ob eine Karte beiliegt oder nicht um ganz sicherzugehen. Durch den Kauf hat sie da ein gewisses Risiko auf sich genommen, weil sie sich auf die Beratung verlassen hat. Bei einem Handy ist m.E. die Beratungsleistung auch nicht so komplex, dass man eine besondere Schutzwürdigkeit des Kunden verargumentieren könnte (wie z.B. bei Bankkrediten, etc.). Sie hätte schliesslich auch einen Berater des Vertrauens (z.B. Dich) mit ins Geschäft nehmen können, bevor sie den Vertrag geschlossen hat.

Unterm Strich muss ich mich auf Basis der vorliegenden Informationen leider meinen Vorrednern anschliessen, die festgestellt haben, dass es wohl am einfachsten ist, die Karte bei Ebay zu verticken und es unter "Lehrgeld" abzuhaken.