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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorsicht vor Amazon Marketplace!


Amboss
2012-01-06, 10:19:01
Hatte vor rund 3-4 Wochen mehrere Artikel über Amazon Marketplace verkauft (Als Gebrauchtware). Was ich nicht wusste, jeder der Amazon Marketplace nutzt, muss den Käufern ein einmonatiges Rückgaberecht einräumen (Marketplace AGB). Wie es der Zufall wollte meldeten sich nach ca. 3 Wochen zwei Käufer und wollen nun meine damals als "gebraucht-fast neu" angebotenen Elektronik-Artikel zurück geben, einer braucht den Artikel nicht mehr (der Fotoapparat hat wohl für Weinachten und Neujahr seine Schuldigkeit getan), der andere hat festgestellt (nach 3 Wochen), das sein Rechner keinen PCIe Steckplatz hat (unter Umständen ist die von mir verkaufte DVB-C Karte jetzt beschädigt, sollte er versucht haben sie in einem PCI-SLot zu betreiben). Jetzt muss ich als Privatverkäufer tatsächlich das Zeug zurück nehmen, auf Vollständigkeit und Funktion prüfen (wo, in meinem Rechner, damit der auch noch einen Schaden abbekommt?) und dann das Geld zurück erstatten, andernfalls wird Amazon den Käufern alles erstatten und mein Konto belasten. Hallo?
Also noch mal: Als Amazon Marketplace-Verkäufer zahlt man als Privatnutzer nicht nur horrende Gebühren und Provisionen, die deutlich über ebay-Niveau liegen, man kann von unseriösen Käufern nach Strich und Faden betrogen werden. Ein einmonatiges Rückgaberecht und volles Risiko bei defekter oder unvollständiger Ware, horrende Gebühren und Provisionen und dabei keine Rechte. Ich habe als ersten Schritt sofort mein Amazon Kundenkonto gelöscht.

peppschmier
2012-01-06, 10:26:01
Ist das nicht ein bissel hochgegriffen mit der Kündigung deines Accounts? Ich kann ja verstehen, dass du dich über die Einstellbedingungen ärgerst, aber sollte man sowas nicht vorher lesen? Ich muss zugeben, dass ich auf so einen Scheiß auch mal reingefallen bin und daraus gelernt habe. Ist zwar 10 Jahre her, aber seit dem lese ich mir alles relativ genau durch. Vor allem die wichtigen Passagen sollte man zumindest überfliegen. Wenn man mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, sollte man den Artikel darüber nicht verkaufen.

Amboss
2012-01-06, 10:31:39
Ich bin schon sehr lange Amazon Kunde (gewesen) und auch bei Marketplace registriert. Als ich mein Amazon Konto vor vielen Jahren eröffnet habe war nicht die Rede von einem einmonatigen Rückgaberecht, erst Recht nicht für Privatverkäufer. Amazon hat wohl das einmonatige Rückgaberecht in der Zwischenzeit still und heimlich eingeführt, es war mir daher nicht bekannt (nie und nimmer würde ich unter diesen Bedingungen Marketplace nutzen). Amazon erwartet wohl von seinen Nutzern, dass sie sich wöchentlich darüber informieren, ob sich etwas an den AGBs geändert hat. So etwas mit einmonatigen Rückgaberecht, auch bei Privatverkäufern, gehört übrigens nicht in die AGB, sondern müsste groß und deutlich leserlich bei jeder Einstellung eines gebrauchten Artikels zu sehen sein. Dumm nur, dass dann kaum noch jemand etwas gebrauchtes über Amazon verkaufen würde, kommt es doch einem wirtschaftlichen Harakiri gleich.

peppschmier
2012-01-06, 10:54:39
Da hast du natürlich recht. Privat würde ich weder über den Marketplace noch über Ebay verkaufen, beides teuer und anstrengend.

Amboss
2012-01-06, 10:59:29
Da hast du natürlich recht. Privat würde ich weder über den Marketplace noch über Ebay verkaufen, beides teuer und anstrengend.

Wie bitte? Ebay werde ich auch weiterhin nutzen, wieso auch nicht. Bei ebay kann man Rückgabe ausschließen, die Ware als Gebraucht und von Privat deklarieren und zahlt weniger Gebühren.
Amazon dagegen behandelt seine privaten Gebrauchtartikelverkäufer wie Kleinunternehmer und verlangt ein einmonatiges Rückgabrecht für Käufer, obwohl laut Fernabsatzgesetz nur zwei Wochen und das nur für Unternehmer, gewährt werden müssen.
Schlimmer geht's nimmer, man muss alle davor warnen etwas über Amazon gebraucht zu verkaufen.

desert
2012-01-06, 11:05:25
Wie bitte? Ebay werde ich auch weiterhin nutzen, wieso auch nicht. Bei ebay kann man Rückgabe ausschließen, die Ware als Gebraucht und von Privat deklarieren und zahlt weniger Gebühren.
Amazon dagegen behandelt seine privaten Gebrauchtartikelverkäufer wie Kleinunternehmer und verlangt ein einmonatiges Rückgabrecht für Käufer, obwohl laut Fernabsatzgesetz nur zwei Wochen und das nur für Unternehmer, gewährt werden müssen.
Schlimmer geht's nimmer, man muss alle davor warnen etwas über Amazon gebraucht zu verkaufen.

Hast du mal die seite wo das rückgaberecht spezifiziert ist oder schriftlich festgehalten ist.

Tomi
2012-01-06, 11:06:57
Hatte vor rund 3-4 Wochen mehrere Artikel über Amazon Marketplace verkauft (Als Gebrauchtware). Was ich nicht wusste, jeder der Amazon Marketplace nutzt, muss den Käufern ein einmonatiges Rückgaberecht einräumen (Marketplace AGB).
Langsam.

hast Du dich hier von den Käufern aufs Glatteis ziehen lassen, die die 30 Tage vehement eingefordert haben, weil sie was verwechseln? Erstens gelten die 30 Tage offenbar nur bei Neuware und zweitens ist das die einzige Ausnahmeregel vom Standard. Daneben bleibt das Gewährleistungsrecht, was man als Privatverkäufer - anders als Händler - ausschließen kann, genau wie bei Ebay und das auch machen soll. Genau das schreibt auch Amazon..."sofern die gesetzlichen Widerrufs-und Rücknahmeregelungen für sie gelten müssen sie die beim Marketplace auch einräumen". Die gelten aber nur für Händler.

Tigershark
2012-01-06, 11:07:17
Wie bitte? Ebay werde ich auch weiterhin nutzen, wieso auch nicht. Bei ebay kann man Rückgabe ausschließen, die Ware als Gebraucht und von Privat deklarieren und zahlt weniger Gebühren.
Amazon dagegen behandelt seine privaten Gebrauchtartikelverkäufer wie Kleinunternehmer und verlangt ein einmonatiges Rückgabrecht für Käufer, obwohl laut Fernabsatzgesetz nur zwei Wochen und das nur für Unternehmer (oder Privatverkäufer, die eine Gewährleistung nicht ausschließen), gewährt werden müssen.
Schlimmer geht's nimmer, man muss alle davor warnen etwas über Amazon gebraucht zu verkaufen.

Nein. Man muss lediglich mal LESEN, was Sache ist, bevor man es tut und sich hinterher sinnlos aufregt. Natürlich ist das Rückgaberecht ärgerlich, aber es ist ja nicht so, dass es über Nacht eingeführt wurde. Wenn Du Dich vor 100 Jahren beim marketplace registriert hast und dann nach langer Zeit mal wieder was verkaufst, dann ist es doch in Deinem eigenen Interesse, VORHER zu checken, was da jetzt die Bedingungen für Dich sind.

Zumal das mit der Rücknahme auch noch durchs Netz gegeistert ist und lang und breit in Foren diskutiert wurde.

Amboss
2012-01-06, 11:10:44
Stimmt, wie konnte nich nur das "Kleingedruckte" übersehen... Es ist nicht eindeutig spezifiziert ob und was und wann und wie. Amazon gewährt sich möglichst viel Freiraum und wälzt alles auf den Verkäufer ab. Meiner einer wird gar nichts erstatten, mal sehen ob sie es wagen mein Konto zu belasten.

Es ist die Aufgabe von Amazon dafür zu sorgen, wenn sie ihre AGBs und Geschäftspraktiken ändern, ihre Kunden darüber deutlich und unmissverständlich zu informieren. Dies wurde versäumt.

#44
2012-01-06, 11:11:12
Erst dachte ich: "Nicht noch so ein Thread :rolleyes:"

Dann hab' ich deine Geschichte gelesen und war geschockt.

Jetzt suche ich in den AGB und kann eine solche Passage nicht finden.
Lediglich die Pflicht bei Nichtlieferung innerhalb 30 Tagen zurück zu zahlen.

desert
2012-01-06, 11:15:57
Erst dachte ich: "Nicht noch so ein Thread :rolleyes:2

Dann hab' ich deine Geschichte gelesen und war geschockt.

Jetzt suche ich in den AGB und kann eine solche Passage nicht finden.
Lediglich die Pflicht bei Nichtlieferung innerhalb 30 Tagen zurück zu zahlen.

Deswegen habe ich ihm gebeten die Seite mal zu zeigen oder aus ihr zu zitieren. Kommt mir spanisch vor, kann mir nicht vorstellen das Amazon ein generelles 4-wöchige umtauschrecht vorschreibt, besonders nicht für gebrauchte artikel.

Irgendwo muss das ja stehen, wenn er so vehement drauf rumreitet, oder hat der kunde einfach in einer email was geschrieben?

Amboss
2012-01-06, 11:17:20
Zitat Amazon:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=help_search_1-4?ie=UTF8&nodeId=3366871&qid=1325830839&sr=1-4
Darüber hinaus müssen Sie dem Kunden mindestens denselben Service hinsichtlich aller Warenretouren bieten, welcher der von Amazon.de gegenüber allen Kunden gewährten freiwilligen Rücknahmegarantie entspricht:

Danach können Käufer sämtliche neuen Produkte aus den Kategorien "Bücher", "Musik", "DVD" (nachfolgend "Medien-Artikel"), "Software" sowie die nicht elektrischen Produkte (das heißt Produkte, die selbst keinen Stecker haben, keine Batterie zum Betrieb benötigen und/oder durch die auch kein Strom läuft, wie zum Beispiel bei elektronischen Computerbauteilen) aus den Kategorien "Games", "Küche, Haus & Garten", "Spielwaren & Kinderwelt" sowie "Sport & Freizeit" innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware an Sie zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich im Originalzustand (d.h. wie durch Sie versandt), befindet. Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass eine Rücksendung grundsätzlich akzeptiert werden muss.

kiX
2012-01-06, 11:20:48
Erst dachte ich: "Nicht noch so ein Thread :rolleyes:"
Genau das denke ich immer noch.
Warum nimmt jeder, der am öffentlichen Leben teilnimmt, heutzutage für sich in Anspruch, so ungebildet wie möglich an alle Lebenslagen heranzugehen, nur um dann andere für das eigene Versagen verantwortlich zu machen?

Einerseits machen wir uns über Amerikaner lustig, die ihre Eltern hassen, weil sie zum Auto kein iPad dazugekriegt haben, andererseits haben wir vollstes Mitleid mit unseren einfachen Geistern, die nach Mami schreiben, aber nichtmal beim Lesen&Denken versagen, weil sie es wissentlich garnicht erst versuchen.

V2.0
2012-01-06, 11:21:08
"neue Produkte" - hast Du neue Produkte verkauft?

Cubitus
2012-01-06, 11:22:46
Zitat Amazon:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=help_search_1-4?ie=UTF8&nodeId=3366871&qid=1325830839&sr=1-4
Darüber hinaus müssen Sie dem Kunden mindestens denselben Service hinsichtlich aller Warenretouren bieten, welcher der von Amazon.de gegenüber allen Kunden gewährten freiwilligen Rücknahmegarantie entspricht:

Danach können Käufer sämtliche neuen Produkte aus den Kategorien "Bücher", "Musik", "DVD" (nachfolgend "Medien-Artikel"), "Software" sowie die nicht elektrischen Produkte (das heißt Produkte, die selbst keinen Stecker haben, keine Batterie zum Betrieb benötigen und/oder durch die auch kein Strom läuft, wie zum Beispiel bei elektronischen Computerbauteilen) aus den Kategorien "Games", "Küche, Haus & Garten", "Spielwaren & Kinderwelt" sowie "Sport & Freizeit" innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware an Sie zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich im Originalzustand (d.h. wie durch Sie versandt), befindet. Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass eine Rücksendung grundsätzlich akzeptiert werden muss.

Also wenn die Ware beschädigt ist brauchst du diese nicht zurücknehmen.
Soviel zu der PCIE Karte. Wenn Sie den neu war. Aber 30 Tage sind schon happig.

#44
2012-01-06, 11:23:05
Das sind weder AGB was du da verlinkst, noch ist ein Link darauf in den MP-AGB und damit mmn. vertraglich nicht relevant.
Zumal explizit von neue Ware einiger Kategorien gesprochen wird. Wobei elektrische Produkte auch noch generell ausgenommen sind.

kiX
2012-01-06, 11:25:26
Das sind weder AGB was du da verlinkst, noch ist ein Link darauf in den MP-AGB und damit mmn. vertraglich nicht relevant.
Zumal explizit von neue Ware einiger Kategorien gesprochen wird. Wobei elektrische Produkte auch noch generell ausgenommen sind.
Es sei denn sie sind Teil einer Zusatzvereinbarung und wurden bei Anmeldung am Marketplace akzeptiert. Hab jedoch keine Ahnung, ob das der Fall ist.

Amboss
2012-01-06, 11:27:50
So, habe soeben Amazon telefonisch angerufen (unter https://www.amazon.de/gp/help/contact-us/seller-call-me.html?ie=UTF8&nodeId=3366871&type=email&mode=&skip=true ) Ein Mitarbeiter hat sich meinen Fall angehört, dann meinte dieser zu mir: da ich meinen Artikel als "Gebraucht-wie neu" verkauft habe,müsse ich ein zweiwöchiges Rückgaberecht einräumen. Daraufhin meinte ich wo dies denn in den AGBs stehen würde? In den AGBs sei ja nur die Rede von neuen Artikeln und 30 Tagen Rückgabrecht, woraufhin der Amazon Mitarbeiter den Hörer auflegte.

r00t
2012-01-06, 11:28:41
haben dann bücher im marketplace auch 30 tage rückgaberecht?

kiX
2012-01-06, 11:29:31
So, habe soeben Amazon telefonisch angerufen. Ein Mitarbeiter hat sich meinen Fall angehört, dann meinte dieser zu mir: da ich meinen Artikel als "Gebraucht-wie neu" verkauft habe,müsse ich ein zweiwöchiges Rückgaberecht einräumen. Daraufhin meinte ich wo dies denn in den AGBs stehen würde? In den AGBs sei ja nur die Rede von neuen Artikeln und 30 Tagen Rückgabrecht, woraufhin der Amazon Mitarbeiter den Hörer auflegte.
Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht bevor der Verkäufer seine Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie seine Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB erfüllt hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an den Verkäufer.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer dem Verkäufer die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er dem Verkäufer insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Käufer Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung
So stehts in den AGB drin, das wird das einfache Widerrufsrecht sein.


edit: Stimmt, das gilt hier natürlich nicht.

Tomi
2012-01-06, 11:30:37
Bist Du Händler? Wenn nein, gilt gesetzlich (!) kein Rückgaberecht des Käufers wegen "gefällt nicht" (nur wegen Defekten) und wenn Amazon das in die AGB schreibt, ist das rechtlich unwirksam. AGB sind nicht die Bibel. Es ist nur wirksam, was gesetzlich abgesichert ist. In AGB kann man viel reinschreiben, was juristisch Bestand hat, ist was ganz anderes.

#44
2012-01-06, 11:32:17
So stehts in den AGB drin, das wird das einfache Widerrufsrecht sein.
Bitte vollständig zitieren:

5. Sofern der Verkäufer gewerblich tätig ist, steht dem Käufer das folgende Widerrufsrecht zu, sofern nicht Käufer und Verkäufer eine andere Vereinbarung hierüber treffen:

Widerrufsbelehrung
[...]

Das mit der Hotline ist ja dreist...

Amboss
2012-01-06, 11:32:31
Also wenn die Ware beschädigt ist brauchst du diese nicht zurücknehmen.
Soviel zu der PCIE Karte. Wenn Sie den neu war. Aber 30 Tage sind schon happig.

Um zu wissen ob sie beschädigt ist, muss ich diese ja erst einmal testen in einem Rechner, habe ja schließlich kein Labor zuhause. Das müsste dann der Rechner aus meiner Sig. sein... Verrückt bin ich nicht!

r00t
2012-01-06, 11:41:54
naja wenn die pins der Karte schon äußerlich defekt aussehen, würde ich dem jenigen auch keinen cent zurück zahlen, geschweige den würde ich das teil in meinen pc einbauen wollen.

Ein normaler Großhändler würde das doch nicht anders machen wenn er feststellt das der käufer den artikel beschädigt hat? (außer vielleicht auf kulanz!)

Rasterbator
2012-01-06, 12:01:03
Aber du hast doch alles als Gebrauchtware verkauft, oder?

Dann kann dir doch egal sein, wenn sich die Käufer nach 3 Wochen melden.

Fragman
2012-01-06, 12:10:25
Aber du hast doch alles als Gebrauchtware verkauft, oder?

Dann kann dir doch egal sein, wenn sich die Käufer nach 3 Wochen melden.

amazon hat sich ja zwischengeschaltet und will denen ihr geld zurueckerstatten und amboss's konto belasten, das ist ja das problem.

drexsack
2012-01-06, 12:34:20
Hmm, das klingt ja nach paypal-ähnlichen Zuständen hier ;(

xcv
2012-01-06, 13:02:05
Bin beim Marketplace vor Jahren auch schon übel auf die Fresse geflogen.
Die Provisionen sind gigantisch und als Vewrkäufer hast du IMMER verloren.
Wenn es glatt geht kann man zwar gute Gewinne einstreichen, aber wenn nicht kann man häufig Geld und Ware knicken...

Rasterbator
2012-01-06, 13:51:19
amazon hat sich ja zwischengeschaltet und will denen ihr geld zurueckerstatten und amboss's konto belasten, das ist ja das problem.
Das lese ich aber nirgendwo raus.

Er hat nur geschrieben "da ich meinen Artikel als "Gebraucht-wie neu" verkauft habe,müsse ich ein zweiwöchiges Rückgaberecht einräumen"

Und die 2 Wochen sind ja vergangen.

Kira
2012-01-06, 14:01:07
Ich würde sehr gerne den Thread lesen, aber du verwendest 0 Absätze. Das sieht so hässlich aus. Editier das doch mal bitte. Absätze gibt es nicht umsonst!

ux-3
2012-01-06, 14:35:54
Ich würde sehr gerne den Thread lesen, aber du verwendest 0 Absätze. Das sieht so hässlich aus. Editier das doch mal bitte. Absätze gibt es nicht umsonst!

Wen meinst du? Du verwendest 0 Zitate. :biggrin:

Fragman
2012-01-06, 14:53:09
Das lese ich aber nirgendwo raus.

Er hat nur geschrieben "da ich meinen Artikel als "Gebraucht-wie neu" verkauft habe,müsse ich ein zweiwöchiges Rückgaberecht einräumen"

Und die 2 Wochen sind ja vergangen.

im ersten post dieses threads stehts drin.

StefanV
2012-01-06, 14:56:18
Zitat Amazon:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=help_search_1-4?ie=UTF8&nodeId=3366871&qid=1325830839&sr=1-4
Darüber hinaus müssen Sie dem Kunden mindestens denselben Service hinsichtlich aller Warenretouren bieten, welcher der von Amazon.de gegenüber allen Kunden gewährten freiwilligen Rücknahmegarantie entspricht:

Danach können Käufer sämtliche neuen Produkte aus den Kategorien [/b]"Bücher", "Musik", "DVD"[/b] (nachfolgend "Medien-Artikel"), "Software" sowie die nicht elektrischen Produkte (das heißt Produkte, die selbst keinen Stecker haben, keine Batterie zum Betrieb benötigen und/oder durch die auch kein Strom läuft, wie zum Beispiel bei elektronischen Computerbauteilen) aus den Kategorien "Games", "Küche, Haus & Garten", "Spielwaren & Kinderwelt" sowie "Sport & Freizeit" innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware an Sie zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich im Originalzustand (d.h. wie durch Sie versandt), befindet. Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass eine Rücksendung grundsätzlich akzeptiert werden muss.
Also moment mal..
Ich habe da mal was markiert...

Oder sehe ich da gerad was falsch?

#44
2012-01-06, 15:52:54
im ersten post dieses threads stehts drin.
Nein.

Im ersten Post steh, dass er aus irgendwelchen Gründen der Meinung ist, dass Amazon eingreifen würde.
Da steht nicht, ob nun Amazon ihm das mitgeteilt hat, ihm das von seinen Käufern erzählt wurde oder er gar selbst diesen Schluss gezogen hat.

@StefanV: Das hab' ich in #16 auch schon erwähnt.

Ich würde definitiv nochmal versuchen da jemanden von Amazon an den Hörer zu kriegen. Und auch nicht gleich mit dem ersten Berater zufrieden geben, sondern jemanden mit Ahnung zum Thema Marketplace & Verkäuferplichten verlangen.
Sollte der dann auch der Meinung sein, du müsstest das tun unbedingt die Grundlage dafür nennen lassen. Afair stimmt man als Privatperson bei der Anmeldung am Marketplace nur den AGB zu und keinen weiteren Vereinbarungen.
Diese Seite mit den Rücksendebedingungen ist aber in den AGB nicht vermerkt.

Kira
2012-01-06, 16:31:46
Wen meinst du? Du verwendest 0 Zitate. :biggrin:

den Threadstarter ;)

Annator
2012-01-06, 16:52:09
5. Sofern der Verkäufer gewerblich tätig ist, steht dem Käufer das folgende Widerrufsrecht zu, sofern nicht Käufer und Verkäufer eine andere Vereinbarung hierüber treffen:

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031

Damit ist die Sache doch geklärt?!

ALTAY
2012-01-06, 17:38:52
Der Amazon-Marketplace ist ne einzige Katastrophe, da hier sehr viele Privatanbieter zugange sind und das ganze ziemlich untransparent gestaltet ist, wenn man von Privat kauft, dann ist man bei Ebay imho auf der sichereren Seite.

Amboss
2012-01-06, 18:13:56
Ich werde morgen noch mal Amazon anrufen, dann werde ich das Ergebnis Morgen Abend hier posten.

Amboss
2012-01-07, 13:17:21
Update:
Amazon kann nur Mo - Fr bis 17 Uhr angerufen werden. Daher, werde erst am Montag weitere Informationen posten können.

Blackbird23
2012-01-13, 16:39:22
Und was hat Amazon gesagt?

Matrix316
2012-01-13, 16:58:06
Der Kunde hat zusätzliche Widerrufs- und Rückgaberechte, über deren Ausübung Sie ihn als Verkäufer belehren müssen, sofern die Voraussetzungen der gesetzlichen Regelungen über Fernabsatzverträge auf Ihren Verkauf Anwendung finden. Liegt hier nicht vor, wegen Privatverkauf, oder?

Darüber hinaus müssen Sie dem Kunden mindestens denselben Service hinsichtlich aller Warenretouren bieten, welcher der von Amazon.de gegenüber allen Kunden gewährten freiwilligen Rücknahmegarantie entspricht:

Danach können Käufer sämtliche neuen Produkte aus den Kategorien "Bücher", "Musik", "DVD" (nachfolgend "Medien-Artikel"), "Software" sowie die nicht elektrischen Produkte (das heißt Produkte, die selbst keinen Stecker haben, keine Batterie zum Betrieb benötigen und/oder durch die auch kein Strom läuft, wie zum Beispiel bei elektronischen Computerbauteilen) aus den Kategorien "Games", "Küche, Haus & Garten", "Spielwaren & Kinderwelt" sowie "Sport & Freizeit" innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware an Sie zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich im Originalzustand (d.h. wie durch Sie versandt), befindet.

1. Keine Neuen Produkte
2. Wie schon vor mir einer angemerkt: keine elektrischen (wobei bei Amazon selbst man auch elektrische Waren zurückgeben kann nach 30 Tagen)
3. Originalzustand - wenn defekt, dann kein Originalzustand, oder? ;)

Amboss
2012-01-14, 07:01:41
Am Montag hatte ich dort angerufen, ein Mitarbeiter sagte er wüsste da nicht so genau darüber bescheid, sie würden sich aber bei mir melden, sollte ich dem Kunden ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Irgendwie hatte ich das Gefühl dass die Sache gelaufen ist. Jedenfalls hat sich bis jetzt keiner mehr gemeldet.

drexsack
2012-01-19, 11:08:15
Das heisst, wenn ich ein noch neues Skyrim dort verkaufe, muss ich auch diese 30 Tage Rückgabe anbieten? Also mit Pech spielt es einer gemütlich durch, und schickt es mir dann wieder zurück?

Iceman346
2012-01-19, 11:15:59
Da Skyrim auf Steam aktiviert werden muss kann es der Käufer dir nicht mehr im Originalzustand zurückschicken.

drexsack
2012-01-19, 11:16:42
Ne für die xbox 360 wäre das.

Iceman346
2012-01-19, 11:23:17
Wenn das Spiel in Plastikfolie eingeschweißt ist muss der Käufer diese entfernen und könnte den Originalzustand ebenfalls nicht mehr herstellen. Dazu ist auf 360 Spielen ja noch dieses Siegel an der Hülle welches auch geöffnet werden muss.

Aber ob das rechtlich bestand hätte weiß ich nicht.

Grundsätzlich ist es aber, wie Tomi oben schreibt, so, dass private Verkäufer keinerlei Rückgaberecht geben müssen sofern sie dieses eindeutig ausschließen. Nur im Falle das die Beschreibung des Produktes falsch war (zugesicherte Merkmale nicht vorhanden etc.) besteht ein Anspruch des Käufers. Das ist gesetzlich so festgelegt und da kann der Anbieter einer Marktplattform nichts gegen tun, da AGB Klauseln die dieser Regelung widersprechen unwirksam sind.