DerEineHades
2012-01-08, 12:46:59
Oi,
ich stelle mir gerade die Frage, wie folgender Sachverhalt strafrechtlich beurteilt werden würde:
Nehmen wir einmal an, jemand beschließt, eine andere Person aus niederen Motiven zu töten. Während die Person schläft, schneidet der "Täter" ihr die Kehle durch. Die Polizei rückt an, man stellt jedoch in der Gerichtsmedizin fest, dass die Person schon vor dem Schnitt durch die Kehle tot war.
Es steht zwar im Gesetz, dass bereits der Versuch strafbar ist. Aber kann man etwas Unmögliches versuchen? Prinzipiell schon, aber es wäre ja niemals von Erfolg gekrönt.
Gibt es Präzedenzfälle? Wie wurde da geurteilt?
ich stelle mir gerade die Frage, wie folgender Sachverhalt strafrechtlich beurteilt werden würde:
Nehmen wir einmal an, jemand beschließt, eine andere Person aus niederen Motiven zu töten. Während die Person schläft, schneidet der "Täter" ihr die Kehle durch. Die Polizei rückt an, man stellt jedoch in der Gerichtsmedizin fest, dass die Person schon vor dem Schnitt durch die Kehle tot war.
Es steht zwar im Gesetz, dass bereits der Versuch strafbar ist. Aber kann man etwas Unmögliches versuchen? Prinzipiell schon, aber es wäre ja niemals von Erfolg gekrönt.
Gibt es Präzedenzfälle? Wie wurde da geurteilt?